Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Risikofaktoren und Risikoparameter

Rz. 12 Unter den "Risikofaktoren" werden grundsätzlich jene internen oder externen Faktoren verstanden, die sich auf ein Institut risikomindernd oder risikoverstärkend auswirken können. Insofern hängt die Risikosituation entscheidend von der Entwicklung der für das Institut wesentlichen Risikofaktoren ab. Die deutsche Aufsicht unterscheidet zwischen eher ursachenbezogenen "R...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Keine unterjährige Bewertung des Gesamtbestandes

Rz. 11 Allerdings gehen die MaRisk nicht so weit, eine regelmäßige unterjährige Bewertung des gesamten Forderungsbestandes zu verlangen. Eine solche Anforderung erscheint insbesondere für kleinere Institute zu weitgehend, da sie einen erheblichen Aufwand bedeuten würde. Die Anforderung orientiert sich vielmehr an der gängigen Praxis vieler Institute, die in ihrer jährlichen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Auswertung der Konsultation zur Änderungsverordnung FinaRisikoV

Anhand einer Präsentation werden die Anmerkungen aus der Konsultation zur geplanten Änderung der FinaRisikoV diskutiert. Eine Ausnahme bilden dabei die Anmerkungen in Bezug auf die neuen Meldeanforderungen für den ILAAP, da diese bereits im Rahmen einer Sitzung des Fachgremiums Liquidität am 5.9.2019 erörtert wurden. Anregungen aus Anmerkungen aus der Konsultation, die währe...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Zusätzliche Berechnung der NPE-Quote

Rz. 112 Grundsätzlich sind die Institute aufgrund anderer Anforderungen allerdings gezwungen, zusätzlich auch eine NPE-Quote zu berechnen. So sind von den Instituten gemäß Art. 84 Abs. 1 CRD IV u. a. die Risiken aus Geschäften des Anlagebuches, die sich aus möglichen Zinsänderungen ergeben und sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals ("Economic Value of Eq...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1.1 Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Rz. 230 Die prominenteste Schwester der MaRisk für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute waren die im Januar 2009 von der BaFin veröffentlichten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen" (MaRisk VA).[1] Die MaRisk VA gaben auf der Basis des damaligen § 64a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) einen Rah...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Umfang der einzubeziehenden Positionen

Rz. 26 Unabhängig von der Art und Weise der Kategorisierung wird deutlich, dass grundsätzlich alle zinssensitiven Positionen wesentlichen Ausprägungen von Zinsänderungsrisiken unterliegen können. Mit Blick auf den Umfang der einzubeziehenden Positionen sind von den Instituten die Vorgaben aus Tz. 19 bis 21 sowie Tz. 105 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditsp...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Überprüfung der Sicherheitenwerte

Rz. 12 Im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, bei der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfes auch die Sicherheitenwerte zu überprüfen oder ggf. eine neue Wertermittlung durchzuführen. Dabei kann natürlich auf die Erkenntnisse aus den regulären Kreditprozessen zurückgegriffen werden. So sind grundsätzlich bereits vor der Kreditvergabe die Werthalt...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Kapitalbedarf für Adressenausfallrisiken

Rz. 100 Bei der Messung und Steuerung von Adressenausfallrisiken haben sich die Institute in der Vergangenheit vor allem an deren GuV-Wirksamkeit orientiert. GuV-wirksame Adressenausfallrisiken setzen sich aus Bewertungsänderungen in Form von Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen oder Direktabschreibungen zusammen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen gebildet...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Rahmenbedingungen zur Überprüfung von Stresstests

Rz. 298 Das Stresstestprogramm sollte institutsweit überprüft werden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollten bei der Überprüfung Geschäftseinheiten oder externe Experten eine Schlüsselrolle spielen, die nicht für die Konzeption und Anwendung des Programms verantwortlich sind, wobei das jeweilige Fachwissen für bestimmte Themen berücksichtigt werden sollte. Die Insti...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.1 Stresstests für Adressenausfallrisiken

Rz. 117 Im Rahmen der Stresstests für Adressenausfallrisiken werden das Kreditrisiko sowie das Gegenparteiausfallrisiko (Kontrahenten- und Emittentenrisiko) näher untersucht. Rz. 118 Zur Ermittlung des individuellen Gefährdungspotenzials in Stresssituationen sind für ein Institut vor allem die Abweichungen vom erwarteten Verlust ("Expected Loss", EL) von Interesse, die nicht ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Keine konkreten Vorgaben

Rz. 4 Konkrete methodische Vorgaben werden von der deutschen Aufsicht nicht gemacht. Insoweit kann auf eine ganze Palette infrage kommender Verfahren zurückgegriffen werden. Um einen Gleichlauf zwischen interner und externer Rechnungslegung sicherzustellen, der eine Unternehmenssteuerung erleichtert, erscheint es zweckmäßig, wenn jeweils identische Kriterien genutzt werden. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Wirtschaftliche Aspekte und verbundene Risiken

Rz. 11 Wie beim Kredit- und Handelsgeschäft geht es auch beim Immobiliengeschäft darum, eine angemessene Rendite zu erzielen. Andernfalls sollte auf einen Geschäftsabschluss eher verzichtet werden. Insofern müssen die bei einem Immobiliengeschäft erwarteten Erträge ins Verhältnis zu den damit voraussichtlich verbundenen Kosten und Risiken gesetzt werden. Da diese Wirtschaftl...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 NPE-Messgrößen

Rz. 55 Da es in erster Linie um den Abbau der NPE-Bestände im gesamten Institut und ggf. auch in bestimmten Portfolios im Zeitverlauf geht und dafür entsprechende NPE-Zielgrößen festgelegt wurden, bietet es sich natürlich an, die Entwicklung der relativen und absoluten Bestände an notleidenden Risikopositionen zu überwachen. In Ergänzung dazu könnten auch die Bestände an ges...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Forbearance-Maßnahmen

Rz. 68 Unter "Forbearance-Maßnahmen" sind vertragliche Zugeständnisse des Institutes gegenüber einem Kreditnehmer aufgrund sich abzeichnender finanzieller Schwierigkeiten zu verstehen. Bei der Beurteilung, ob sich ein Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten befindet, werden eventuell vorhandene (zumindest von Dritten bereitgestellte) Sicherheiten ausgeblendet. Nachverha...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4. Stille Reserven

a) Vorsorgereserven nach § 340f HGB [1] Rz. 16 Hinsichtlich ihrer Verlustausgleichsfunktion haben Vorsorgereserven nach § 340f HGB eine mit den offenen Eigenkapitalposten vergleichbare Qualität. Ihr Ansatz als RDP ist deshalb bei Konzepten, die an die HGB-Rechnungslegung anknüpfen, grundsätzlich möglich. Etwas anderes gilt nur für die anstelle der Bildung von EWB oder Rückstel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 49 Ein wirksames Management der Adressenausfallrisiken ist eng mit einer angemessenen Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft verknüpft. Das wird besonders daran deutlich, dass die in Art. 79 CRD IV formulierten Anforderungen an Adressenausfallrisiken in den MaRisk vor allem durch organisatorische Vorgaben umgesetzt werden: Die Kreditvergabe mus...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.5 Nichtberücksichtigung von notleidenden Risikopositionen

Rz. 32 Grundsätzlich von der CSRBB-Messung ausgeschlossen werden hingegen die notleidenden Risikopositionen ("Non-Performing Exposures", NPE).[1] Insofern besteht zwischen der IRRBB-Messung und der CSRBB-Messung ein Unterschied, weil die notleidenden Risikopositionen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive Instrumente grundsätzlich in die IRRBB-Messung einbezogen werden...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage

Rz. 7 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Anpassungen im Hinblick auf die Geschäftsmodellanalyse vorgenommen, wobei es sich hierbei weitgehend um eine Klarstellung der Begriffe sowie bestehender Anforderungen handelt. Bezüglich der Berichterstattung wurde in den Modulen AT 4.3.2 und BT 3.1 konkretisiert, dass neben der Berichterstattung zur Risikosituation eines Institutes...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Mindestbestandteile des Verlustdatensatzes

Rz. 159 Gemäß Art. 317 Abs. 1 CRR müssen die Institute über Regelungen, Prozesse und Mechanismen zur Einrichtung und kontinuierlichen Aktualisierung eines Verlustdatensatzes verfügen, der für jedes verzeichnete, durch operationelle Risiken bedingte Ereignis die Bruttoverlustbeträge, Rückflüsse aus Versicherungen sowie anderen Quellen, Bezugspunkte und gruppierten Verluste en...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach IFRS / 2.3 Bestandteile des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 11 Da der Konzernabschluss ein vollständiger IFRS-Abschluss sein muss, besteht dieser nach IAS 1.10/IFRS 18.10, im Wesentlichen vergleichbar mit den Anforderungen nach HGB, aus: einer Bilanz zum Abschlussstichtag (IAS 1.54 ff.); einer Gesamtergebnisrechnung[1] für die Periode (IAS 1.81 ff.); einer Eigenkapitalveränderungsrechnung[2] für die Periode (IAS 1.106 ff.); einer Kap...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ertragsteuerliche Wirkungen eines Cash-Pools

Streitig sind das Vorliegen der Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen, in diesem Zusammenhang auch die Höhe der gebildeten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und die Qualifizierungen von Geldbewegungen in einem Cash-Pool. Darlehensverträge? Ein Cash-Pool führt nicht zwingend zu der Annahme von Darlehensverträgen, sondern es muss im Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 145 Schadenersatzpflicht Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann sich zunächst wegen Verletzung eines Schutzgesetzes aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Als Schutzgesetz sind die §§ 400, 403 und 404 AktG [1] anerkannt. Rz. 146 Außerdem sind Vorstandsmitglieder, die bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.3 § 1a Abs. 4 S. 6 KStG: Verbleibender Gesellschafter erfüllt die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 4 UmwStG nicht

Rz. 397 Erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die in Rz. 389ff. beschriebenen, persönlichen Voraussetzungen, treten anstelle der Folgen der Verschmelzung nach § 1a Abs. 4 S. 6 KStG diejenigen der Liquidation entsprechend § 11 KStG ein.[1] Davon sind insbesondere Fallgestaltungen betroffen, in denen der verbleibende Rechtsträger eine Stiftung, ein Verein oder eine GbR...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating und Rechnungslegung / 5 Implikationen der Bilanzpolitik

Rz. 62 Das Rating von Kreditinstituten unter Beachtung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben garantiert zwar ein objektives Verfahren, doch letztlich lassen sich keine objektiven Aussagen über die Bonität eines Unternehmens treffen, da es sich hierbei um eine Zukunftseinschätzung handelt, die lediglich aus bestimmten Indikatoren ableitbar ist. Diese Erkenntnis führt dazu, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating und Rechnungslegung / 4.3.6 Dynamischer Verschuldungsgrad

Rz. 34 Der dynamische Verschuldungsgrad[1] gibt die Anzahl der Jahre an, die der Cashflow der aktuellen Periode erwirtschaftet werden müsste, um sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens abzubauen. Geht man von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, so lassen sich die Verbindlichkeiten lediglich aus dem erwirtschafteten Cashflow begleichen. Je länger ein Unterne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht in Handels- und... / 2 Grundsätzliche handelsbilanzielle Behandlung

Rz. 4 Ausdrückliche Vorschriften für die bilanzielle Behandlung des Erbbaurechts existieren nicht, sodass diese aus den allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit hergeleitet werden muss. Handelsbilanziell wird das Erbbaurecht als dinglich abgesichertes Nutzungsverhältnis auf Zeit und damit als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating und Rechnungslegung / 4.3.4 Kundenziel

Rz. 29 Eine schnelle Bezahlung der Rechnungen durch die Kunden ist für das Unternehmen von großer Bedeutung. Die Messung kann über das Kundenziel (Debitorenlaufzeit)[1] erfolgen: Rz. 30 Spät zahlende Kunden belasten die Liquidität und führen zu zusätzlichem Kapitalbedarf für die Zwischenfinanzierung. Zudem wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / B. Vor dem Vergleich

Rz. 5 Die auf einen – vor allem außergerichtlich angestrebten – (Teil-)Abschluss ausgerichtete Regulierung eines Haftpflichtschadens gliedert sich (vergröbert betrachtet) in folgende Phasen: Rz. 6 Abbildung 2.1: Regulierungsphasenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / II. Inhalt

Rz. 939 Die Verwirkung schließt – als ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) – die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten aus.[945] Sie beruht auf dem Gedanken des Vertrauensschutzes und dient – wie die Verjährung – dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Rz. 940 Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Aspekte beim Schadenersatzpflichtigen

Rz. 10 Wenn und soweit eine Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen begründet wurde, ist die Schadensersatzleistung als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) zu sehen, die damit zu einer Minderung des steuerpflichtigen Gewinns führt.[9] Es kommt nicht darauf an, wie die Schadensersatzleistung beim Geschädigten ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 3. Umstandsmoment

Rz. 948 Für eine Verwirkung ist der Zeitablauf, während dem der Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum dem Anspruchsgegner gegenüber untätig bleibt, nur eine von mehreren Voraussetzungen.[962] Rz. 949 Neben das Zeitmoment tritt das Umstandsmoment: Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert / 8.2 Latente Steuern aufgrund einer unterschiedlichen Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Handels- und Steuerbilanz im Zuge der Folgebewertung

Auch beim Verzicht auf die Erfassung latenter Steuern auf die Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts zum Zugangszeitpunkt können dennoch im Rahmen der Folgebewertung latente Steuern entstehen. Denn im Zuge der Folgebewertung (d. h. nach der erstmaligen Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts) können temporä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Hinweise der Bundessteuerbe... / Modul zur Umsatzsteuer 5, 6

mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / 8 Auflösung der Rückstellung bei nachträglicher Feststellungsänderung der Betriebsprüfung

Nach den Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht können sich Mehrsteuern ergeben. Wird gegen die Festsetzung der Mehrsteuern im Rechtsbehelfsverfahren erfolgreich Einspruch oder Klage eingelegt, so sind die in der Prüferbilanz ausgewiesenen Bilanzpositionen für die Mehrsteuerbeträge zu hoch ausgewiesen. Praxis-Beispiel Auflösung der Rückstellung Das Finanzamt hat aufgrund ei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / 3 Voraussetzungen für eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine betrieblich veranlasste, aber ungewisse Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entstehen und zu einer Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen führen wird und die ihre wirtschaftliche Verursachung im Zeitraum vor dem Bilanzstichtag findet. In der Literatur g...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / 5.2 Inanspruchnahme aus hinterzogenen Steuern

Diese allgemein für die Bildung von Rückstellungen geltenden Grundsätze des Handels- und Steuerbilanzrechts werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch auf Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen aus von ihm hinterzogenen Steuern angewendet. Folglich darf für Bilanzstichtage, die – vorbehaltlich einer etwaigen Wertaufhellung bis zur B...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / 6 Pflicht zur nachträglichen Rückstellungsbildung

Eine auf die Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gestützte Pflicht zur nachträglichen Bildung einer Rückstellung für das Jahr des Entstehens der Steuern ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ferner insoweit ausgesprochen worden, als ein Finanzamt, wenn es bereits im Veranlagungsverfahren anlässlich der Überprüfung der Steuererklärung eine Erhöhung de...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / 1 So kontieren Sie richtig:

So kontieren Sie richtig: Rückstellungen für hinterzogene Steuern können erst am Ende des Wirtschaftsjahres passiviert werd...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / 7 Prognose der Kenntniserlangung

Die Prognose, ob zum jeweiligen Bilanzstichtag eine Kenntniserlangung des Gläubigers von seinem bestehenden Anspruch wahrscheinlich ist, ist nach ständiger Rechtsprechung anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse zu treffen. Die materiell-rechtlichen Grundlagen sowie die Anforderungen an die Sachaufklärung und Überzeugungsbildung der Tatsacheninstanz unterscheiden si...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / Wo die Probleme sind:

Hinterzogene Steuern Aufdeckung der Steuerhinterziehung Kalkulationsdifferenzen Zeitpunkt der Rückstellungsbildungmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Steuerrückstellung nach Außenprüfung

Hans Groß betreibt eine Pizzeria. Er ermittelt seinen Gewinn durch Bilanzierung. Bei einer Außenprüfung stellte der Prüfer zu niedrige Rohgewinnaufschlagsätze, Kalkulationsdifferenzen sowie Fehlbeträge in der Geldverkehrsrechnung fest. Für das Streitjahr bildete der Prüfer eine Rückstellung für hinterzogene Steuern i. H. v. 11.000 EUR. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene Steuern

Wo die Probleme sind: Hinterzogene Steuern Aufdeckung der Steuerhinterziehung Kalkulationsdifferenzen Zeitpunkt der Rückstellungsbildung 1 So kontieren Sie richtig:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / 5 Inanspruchnahme durch ungewisse Verbindlichkeit: Verhältnisse des jeweiligen Bilanzstichtags maßgebend

Ob eine Inanspruchnahme aus der ungewissen Verbindlichkeit zu erwarten ist, richtet sich nach den Verhältnissen des jeweiligen Bilanzstichtags unter Berücksichtigung der bis zur Bilanzaufstellung – oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bilanz im ordnungsgemäßen Geschäftsgang aufzustellen gewesen wäre – maßgebenden Verhältnisse. 5.1 Werterhellende und wertbegründende Ereigniss...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, hinterzogene ... / 4 Aus Straftaten resultierende Verpflichtungen

Bei Verpflichtungen, die aus Straftaten resultieren, entsteht die Verbindlichkeit nach den maßgebenden zivil- oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zwar bereits mit Begehung der Tat. Solange der Steuerpflichtige aber davon ausgehen kann, dass die Tat unentdeckt bleibt, stellt die Verbindlichkeit für ihn keine wirtschaftliche Belastung dar. Es fehlt an der hinreichenden Wah...mehr