Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Einzelne Positionen der Passivseite des Status

Rn 40 Auf der Passivseite sind alle bestehenden Verbindlichkeiten grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen, unabhängig von ihrer Fälligkeit.[59] Wurden Darlehen längerfristig und unverzinslich gewährt, kann eine Abzinsung zum Bewertungsstichtag erfolgen. Rn 41 Enthält die Handelsbilanz Rückstellungen, so sind diese daraufhin zu überprüfen, wie wahrscheinlich die I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Notwendiges Privatvermögen

Rz. 89 [Autor/Stand] Zum (notwendigen) Privatvermögen gehören sämtliche Wirtschaftsgüter, die weder unmittelbar noch mittelbar einen betrieblichen Zusammenhang aufweisen, die mithin weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen. Hierzu rechnen insbesondere das durch den Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken genutzte Einfamilienhaus, private (bürgerliche)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsgegenstand und -zweck des § 109 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Wie schon dargelegt (oben, Rz. 8 ff.), ist § 109 BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [2] vollständig neu gefasst worden. Die Änderungen sollen den Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02 [3] Rechnung tragen (vgl. oben, Rz. 4 und 8). Ihnen liegen die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 geschaffenen neuen Prämiss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines; grundsätzliche Anknüpfung des Bewertungsrechts an die ertragsteuerrechtliche Sichtweise

Rz. 76 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 Satz 1 BewG verweist zur Frage der Zuordnung von einzelnen Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven und passiven Positionen zum (bewertungsrechtlichen) Betriebsvermögen auf § 95 BewG, der seinerseits auf § 15 Abs. 1 und 2 EStG rekurriert. So heißt es in § 95 Abs. 1 BewG, dass das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 A...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung der Versorgungsrücklage ist in dem 6. SGB III-ÄndG aufwendig begründet worden (BR-Drs. 633/07). Grundlage der Vorschrift ist die Sorge, dass die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ebenso wie die der Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch Pensionslasten überreizt werden könnte. Die gesetzliche Begründung verweist darauf, dass mit der Einführun...mehr

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Working-Capital-Management:... / 1 Bedeutung des Working-Capital-Management im Unternehmen

Anlage- und Umlaufvermögen binden Kapital und müssen finanziert werden. Je höher die Kapitalbindung, desto mehr Eigen- und Fremdkapital wird benötigt und desto weniger Mittel stehen für z. B. Investitionen oder Produktentwicklung zur Verfügung. Dabei spielt in vielen Betrieben aus Produktion, Handwerk und Handel das Umlaufvermögen eine wesentliche Rolle. Denn es kann in den m...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.3 Zuweisungen

Rz. 24 Abs. 3 und 4 regeln, welche Einspeisungen in den Versorgungsfonds für welche Versorgungsausgaben zu verwenden sind. Die einmalige Zuweisung nach Abs. 2 Nr. 1 a. F. war für die Bestreitung der Versorgungsausgaben für alle Versorgungsempfänger nach dem Stand 1.1.2008 bestimmt (Abs. 3 a. F.). Der Betrag von 2,5 Mrd. EUR gab dabei das Ergebnis der Berechnungen wider, mit ...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 52 Vertraglich müssen sich die einzelnen Parteien dazu verpflichten, ihren Gewinn oder beliebige Teile davon zur Bildung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen, um diesen anschließend nach einem frei wählbaren Verteilungsschlüssel wieder zu ihrer freien Verfügung zurückzuerhalten.[1] Dieser Verteilungsschlüssel ist im Vertrag zu dokumentieren. Da das Gesetz kei...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / II. Gegenstand der Bewertung – wirtschaftliche Einheit

Rz. 156 Der Gegenstand der erbschaftsteuerrechtlichen Bewertung wird (über § 12 Abs. 1 ErbStG) in § 2 BewG als sog. wirtschaftliche Einheit definiert. Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 BewG ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten, woraus im Umkehrschluss folgt, dass Einzelgegenstände, die zusammen mit anderen Gegenständen eine wirtschaftliche Einheit bilden, nicht jeweils g...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 5. Finanzmittel

Rz. 98 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[236] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[237] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[238] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. 99 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt der positive Saldo...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.1 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 109 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind in der Handelsbilanz zu passivieren, und zwar für den Teil der eigenen Verbindlichkeit aus dem schwebenden Geschäft, um den diese den Wert der Gegenleistung aus dem schwebenden Geschäft übersteigt.[1] Dies gilt nach dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der für alle Kaufleute gilt und früher au...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5 Rückstellungen bei Miet- und Pachtverhältnissen

5.1 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rz. 109 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind in der Handelsbilanz zu passivieren, und zwar für den Teil der eigenen Verbindlichkeit aus dem schwebenden Geschäft, um den diese den Wert der Gegenleistung aus dem schwebenden Geschäft übersteigt.[1] Dies gilt nach dem Grundsatz ord...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.5 Rekultivierungsverpflichtungen

Rz. 133 Ein weiterer Bereich, in welchem Rückstellungen notwendig sind, besteht bei Entsorgungs-, Entfernungs-, Wiederherstellungs-, Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtungen. Hier entsteht die Verpflichtung faktisch oder rechtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit i. d. R. bereits zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns der betroffenen Vermögenswerte, ggf. sogar schon vorher, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.4 Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz des Pachtgegenstands

Rz. 121 Diese Substanzerneuerungspflicht des Pächters muss bei diesem sowohl handelsrechtlich als auch bilanzsteuerrechtlich im Wege einer Rückstellung für Substanzerneuerung berücksichtigt werden. Die noch nicht fällige Verpflichtung zur Erneuerung unbrauchbar gewordener Pachtgegenstände (Gebäudebestandteile, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Inventar) ist eine bewertungsfä...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.3 Zukünftige Instandhaltungsaufwendungen

Rz. 117 Für zukünftige Instandhaltungsaufwendungen (Reparaturen) sind steuer- und handelsrechtlich weder unter dem Gesichtspunkt ungewisser Verbindlichkeiten noch unter dem Gesichtspunkt drohender Verluste Rückstellungen gerechtfertigt. Der BFH hat die Zulässigkeit der Rückstellung für künftige Instandhaltungskosten des Vermieters verneint, weil die Verpflichtung zur Erhaltu...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.6 Verpflichtung zur Beseitigung der vom Pächter errichteten Anlagen

Rz. 138 Die Verpflichtung zur Beseitigung der vom Pächter errichteten Anlagen ist eine ungewisse Schuld, für die nach Handelsrecht (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und damit auch nach Steuerrecht (§ 5 EStG) eine Rückstellung geboten ist. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung dieser Anlagen stellen wirtschaftlich betrachtet Aufwand für die ganze Pachtdauer dar. Die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.2 Unterlassene Instandhaltung und Abraumrückstand

Rz. 115 Nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden für die im Geschäftsjahr unterlassenen Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden. Diese Rückstellung ist auch in der Steuerbilanz anzusetzen.[1] Es können solche Rückstellungen jedoch nur für unaufschiebbare umfangreiche Erhaltungsarbeiten ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.6 Behandlung beim Vermieter

Rz. 57 Der Vermieter kann, soweit er nicht als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, die Mietereinbauten und -umbauten nicht aktivieren. Erst im Zeitpunkt des Heimfalls der Mietereinbauten bzw. Mieterumbauten an den Vermieter ist eine Aktivierung denkbar, soweit eine Heimfallverpflichtung der Einbauten an den Vermieter mit oder ohne Entschädigung aufgrund von öffentlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.4 Unentgeltliche Betriebsübertragung vom Verpächter auf den Pächter

Rz. 102 Auch wenn der Pächter im Fall der eisernen Verpachtung den Verpachtungsbetrieb vor Ablauf der Pachtzeit im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernimmt, ist der Verzicht des Verpächters auf den Anspruch auf Substanzerhaltung aus privaten Gründen erfolgt und bei ihm als Zufluss zu beurteilen.[1] Rz. 103 Dieser Forderungsverzicht löst beim Verpächter eine Gewinnrealisie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernanhang / 3.8.1 Verhältnis der Pflichtangaben von Einzel- und Konzernanhang

Rz. 58 Inhaltlich sind die Angabepflichten für den Konzernanhang an die Regelung für den Anhang von Kapitalgesellschaften gem. § 285 HGB angelehnt, sodass einerseits auf die Ausführungen zum Anhang[1] und andererseits auf die Checkliste Jahresabschluss ab Rz. 71 verwiesen wird. Mit dem BilRUG ist es zu einer noch stärkeren Annäherung von Anhang und Konzernanhang gekommen. Al...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 2.1 Institutionen

Rz. 4 Vor dem Hintergrund der (Fort-)Entwicklung und Förderung des Konzepts der integrierten Berichterstattung wurde auf besondere Veranlassung des The Prince’s Accounting for Sustainability Project (A4S)[1] und der in Amsterdam ansässigen Global Reporting Initiative (GRI) im August 2010 das International Integrated Reporting Committee gegründet.[2] Die Institution wurde kur...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Gewerbesteuer / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Rückstellung nach Handelsrecht Rückstellung nach Steuerrecht Verbot der Gewinnminderung Außerbilanzielle Hinzurechnungmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Gewerbesteuer / 5 Auflösung der Gewerbesteuerrückstellung

Rückstellungen sind aufzulösen, wenn der Grund für ihre Bildung weggefallen ist. Das ist zum einen der Fall, wenn Grund und Höhe der Verpflichtung nicht mehr ungewiss sind. Der Unternehmer löst dann die Rückstellung auf und weist gleichzeitig eine Verbindlichkeit aus. Soweit Rückstellung und Verbindlichkeit im Ergebnis übereinstimmen, ergibt sich keine Gewinnauswirkung. Stell...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Gewerbesteuer

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Rückstellung nach Handelsrecht Rückstellung nach Steuerrecht Verbot der Gewinnminderung Außerbilanzielle Hinzurechnung 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.2 Keine Abzinsung für Gewerbesteuerrückstellungen

Ein Darlehen wird nicht abgezinst, wenn nach der Darlehensvereinbarung nur für bestimmte Zeiträume eine Verzinsung vorgesehen ist. Es liegt dann lt. BMF insgesamt eine verzinsliche Verbindlichkeit vor. Das gilt entsprechend auch für die Rückstellung von Steuerschulden. Steuerschulden sind nach § 233a AO zu verzinsen. Die Verzinsung setzt zwar erst ein, wenn nach dem Jahr, in ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Gewerbesteuer / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ermittlung der Gewerbesteuer nach der Handelsbilanz

Unternehmer Huber erstellt für seine GmbH eine Handelsbilanz. Er ermittelt den handelsrechtlichen Gewinn vor Abzug der Gewerbesteuer mit 80.000 EUR. Die Gewerbesteuerrückstellung, die Unternehmer Huber in der Handelsbilanz ausweist, beträgt 80.000 EUR × 3,5 % = 2.800 × 400 % (Hebesatz) = 11.200 EUR. Die handelsrechtliche Rückstellung muss er für die Steuerbilanz übernehmen, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.1 Unterschiedlicher Gewinnausweis in Handels- und Steuerbilanz

Maßgebend für die Ermittlung der Gewerbesteuerrückstellung ist der Gewinn. Ist der Gewinn in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich hoch, weil z. B. steuerlich ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wird, ist in der Handelsbilanz eine Gewerbesteuerrückstellung auf der Basis des handelsrechtlichen Gewinns auszuweisen. Praxis-Beispiel Unterschiedlicher Gewinn in Handel...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Gewerbesteuer / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Steuer, die allerdings für Zeiträume ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen we...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Gewerbesteuer / 4 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Handelsrechtlich ist es zwingend erforderlich, eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden. Auf den Ausweis einer Gewerbesteuerrückstellung kann also nicht verzichtet werden. Wird die Handelsbilanz als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung verwendet, ist die Gewerbesteuerrückstellung für die Steuerbilanz zu übernehmen und der Gewinn außerhalb der Bilanz um die Gewerbes...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Gewerbesteuer / 3 Gewerbesteuer als nicht abziehbare Betriebsausgabe: Zurechnung außerhalb der Bilanz

Um den steuerlich zutreffenden Gewinn ausweisen zu können, ist eine Gewerbesteuerrückstellung nicht erforderlich. Aber! Die Gewerbesteuer ist und bleibt eine betriebliche Steuer, sodass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gebucht werden muss. Es handelt sich steuerlich um eine nicht abziehbare Betriebsausgabe. Das bedeutet, dass unabhängig vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 2.1.1.2 Anschaffung, Erneuerung, Versorgungsbezüge

Rz. 11 Zum Verwaltungsvermögen gehören Geldmittel, die zur Anschaffung und Erneuerung dieser Vermögensteile und für künftig zu zahlende Versorgungsbezüge an Bedienstete und deren Hinterbliebene bereitgehalten werden. Rz. 12 Die Rückstellungen werden angesammelt, um zukünftige Ausgaben zu bestreiten. Die Krankenkasse hat nachweisbar zu dokumentieren und zu begründen, welche Inves...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kontenrahmen: Anforderungen... / 3.2 Industriekontenrahmen

Rz. 11 Im Jahre 1971 wurde aufgrund der Schwächen des GKR der Industriekontenrahmen der Industrie (IKR) vom BDI herausgegeben. Infolge des Bilanzrichtlinien-Gesetzes musste der IKR im Jahre 1986 umfassend überarbeitet werden, damit die für Kapitalgesellschaften neuen gesetzlichen Regelungen zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV-Rechnung (§ 275 HGB) Berücksichtigu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.4 Geförderte Altersvorsorge

Rz. 13 Abs. 4 erlegt den Rentenversicherungsträgern die Pflicht auf, Auskünfte über die gesamte geförderte zusätzliche Altersvorsorge zu erteilen. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. nur in atypischen Fällen darf die Auskunft verweigert werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Einzelfall einmal die fachliche Kompetenz zur Auskunftserteilung nicht verfügbar ist, o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerbilanz nach EStG / 3.3 Rückstellungen

Rz. 91 Handelsrechtlich sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen.[2] Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz.[3] Rz. 92 In der Steuerbilanz dürfen die Rückstellungen höchstens unter Berücksic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.5 Rückstellungen

Rz. 112 Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Rückstellungsbewertung ist zukunftsorientiert, da für die Höhe der Rückstellung auf die zu erwartenden Preis- und/oder Kostenverhältnisse im Erfüllungszeitpunkt abzustellen ist.[1] Die unter Einschränkung des Stichtagsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 4 Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (Abs. 2)

Rz. 128 Abs. 2 schließt die Anwendung der allgemeinen Vorschriften für die Bewertungen von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG) auf Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen aus. Für systematische Ausführungen dazu vgl. z. B. Koblenzer/Klaas/Frank.[1]mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 2.1.1.2 Besondere Bilanzierungsgebote im HGB

Rz. 21 Für folgende Bilanzposten gibt es beispielsweise im HGB Bilanzierungsgebote: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.[1] Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.[2] Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden.[3] Rückstellungen für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerbilanz nach EStG / 2.1.2.3 Imparitätsprinzip

Rz. 33 Ebenfalls wie das Realisationsprinzip ist das Imparitätsprinzip in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB kodifiziert. Hiernach sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Unter "Verluste" s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerbilanz nach EStG / 2.1.1.5 Einschränkungen oder Ausschlüsse der handelsrechtlichen Bilanzierungsgebote in der Steuerbilanz

Rz. 24 Im Steuerrecht gibt es aber Vorschriften, welche die Bilanzierung bestimmter der in Rz. 21 genannten Posten in der Steuerbilanz einschränken oder sogar ausschließen. Betroffen sind ausschließlich Passivposten. Rz. 25 Handelsrechtlich besteht für alle Passivposten nach dem Vollständigkeitsgrundsatz von § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB ein Bilanzierungsgebot. Einschränkungen best...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 3.1.2 Steuerrecht

Rz. 34 Für Schwankungsrückstellungen existiert ein BMF-Schreiben aus dem Jahre 1979[1], das nach wie vor gültig ist.[2] Dort werden die vom ehemaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen – BAV (heute BaFin) – erlassenen Anordnungen[3], steuerlich anerkannt, die aber mittlerweile durch die Anlage zu § 29 RechVersV ersetzt worden sind. Das BMF-Schreiben enthält Ergän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 11 § 21 KStG ist durch das KStRefG v. 31.8.1976 [1] in das dritte Körperschaftsteuerkapitel mit der damaligen Überschrift "Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen" eingefügt worden. Die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung sollte die zeitgleich abgeschaffte pauschale Mindestbesteuerung von Versicherungsunternehmen ersetzen. Rz. 12 Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 2.2.1 Schwankungsrückstellungen

Rz. 27 Schwankungsrückstellungen dienen bei Versicherungsunternehmen mit ungleichmäßig eintretenden Schadensfällen (als Beispiel werden oftmals Hagelschäden genannt) der Ergebnisglättung. In "guten" Jahren (auch "Unterschaden" genannt) werden der Rückstellung ergebnismindernd Beiträge zugeführt, in "schlechten" Jahren (auch "Überschaden" genannt) werden der Rückstellung erge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 3.1.1 Handelsrecht

Rz. 30 § 20 Abs. 1 KStG entspricht inhaltlich der handelsrechtlichen Regelung in § 341h Abs. 1 HGB, die mit "Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen" überschrieben ist. Durch das Maßgeblichkeitsprinzip ist der Ansatz und die Bewertung von Schwankungsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz identisch. [1] Gleiches gilt für die den Schwankungsrückstellungen ä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.2.4 Minderung um den Nettoertrag des Eigenkapitals (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3-6)

Rz. 51 Nachdem das handelsrechtliche Jahresergebnis für das selbst abgeschlossene Geschäft (Rz. 44ff.) um die für Beitragsrückerstattungen und Direktgutschriften aufgewendeten Beträge erhöht wurde (Rz. 48ff.), ist diese Größe nach § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 KStG um den Nettoertrag des Eigenkapitals am Beginn des Wirtschaftsjahres zu mindern.[1] Grund für die Regelung ist, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 2.1 Persönlich

Rz. 17 § 21a KStG ist bei Versicherungsunternehmen (Rz. 18ff.) anzuwenden. Die Vorschrift selbst formuliert keinen persönlichen Anwendungsbereich, bezieht sich aber sachlich auf die versicherungstechnische Rückstellung i. S. d. § 341f HGB. Aus diesem Grund entspricht der persönliche Anwendungsbereich zwangsläufig der zugehörigen Anwendungsregelung in § 341 HGB [1], wo der Beg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 20 § 20 KStG ist bei Versicherungsunternehmen (Rz. 22) anzuwenden. Die Vorschrift selbst formuliert keinen persönlichen Anwendungsbereich, bezieht sich aber sachlich auf die versicherungstechnischen Rückstellungen i. S. d. § 341g und § 341h HGB. Aus diesem Grund entspricht der persönliche Anwendungsbereich zwangsläufig der zugehörigen Anwendungsregelung in § 341 HGB .[1] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 2.3 Zeitlich

Rz. 35 Die Neuregelung von § 21 Abs. 1 KStG (Rz. 21) ist grds. erstmals für den Vz 2019 anzuwenden (§ 34 Abs. 8 S. 2 Nr. 1 KStG i. d. F. v. 11.12.2018), auf Antrag aber bereits für den Vz 2018 (§ 34 Abs. 8 S. 2 Nr. 2 KStG i. d. F. v. 11.12.2018). Der Antrag ist unwiderruflich und bis zum 30.6.2019 zu stellen. Mangels formaler Vorgaben ist hierfür ein formloses Schreiben ausr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 1.2.1 Schwankungsrückstellungen

Rz. 5 Die seit dem Jahr 1976 bestehende steuerliche Vorschrift für Schwankungsrückstellungen (Rz. 9) wurde im Jahr 1994 mit Umsetzung der Versicherungsbilanzrichtlinie[1] handelsrechtlich in § 341h Abs. 1 HGB übernommen.[2] Seitdem ist § 20 Abs. 1 Satz 1 KStG durch die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz überflüssig.[3] Allerdings enthält § 20 Abs. 1 Satz 2...mehr