Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 2.2 Sachlich

Rz. 33 Nach der ausdrücklichen Anordnung im Einleitungssatz von § 21 Abs. 1 S. 1 KStG ist die Vorschrift auf Beitragsrückerstattungen und Direktgutschriften anzuwenden (Rz. 48). Die Erfassung von Direktgutschriften ist klarstellend geregelt (Rz. 21). Rz. 34 Beitragsrückerstattungen und Direktgutschriften sind Begriffe aus der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Im ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 3.2.3 In der Schaden- und Unfallversicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 32 Auch für die von Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen (§ 21 Rz. 29f.) gebildeten Renten-Deckungsrückstellungen wird ein Wahlrecht (Rz. 35) eingeräumt, die Rückstellung statt mit dem steuerlichen Zinssatz von 5,5 %, mit dem jeweiligen handels- oder versicherungsrechtlich zulässigen Zinssatz abzuzinsen (§ 21a Abs. 1 Satz 2 KStG). In Betracht kommt der Höchstzinss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 3.2.4 Keine Deckung durch Rückversicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Alt. 2)

Rz. 43 Weitere Voraussetzung ist, dass die Schwankungen des Jahresbedarfs aus den am Bilanzstichtag bestehenden Versicherungsverträgen herrühren müssen und nicht durch Rückversicherungen gedeckt sein dürfen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Alt. 2 KStG = § 341h Abs. 1 Nr. 3 HGB). Denn soweit eine Rückdeckungsversicherung besteht, ist der Bedarf für die Schadensregulierung, un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 3.2.4 Bei Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat (Abs. 2)

Rz. 36 § 21 Abs. 2 KStG enthält für Versicherungsunternehmen (Rz. 18f.) mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat ein Wahlrecht ("können") für die entsprechende Anwendung von § 21 Abs. 1 KStG (Rz. 28ff.). Rz. 37-38 einstweilen frei Rz. 39 Grund für die Regelung ist, dass EU-/EWR-Versicherungsunternehmen mit ihrer inl. Betriebsstätte bzw. inl. Niederlassung früher nicht d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 20 KStG regelt für Versicherungsunternehmen (Rz. 20ff.) im Wesentlichen (Rz. 3) die steuerbilanzielle Behandlung bestimmter versicherungstechnischer Rückstellungen. Zum einen geht es um Schwankungsrückstellungen (Rz. 27f.) und zum anderen um Schadenrückstellungen (Rz. 29). Die Zusammenfassung in einer Vorschrift lässt sich auf die gegenseitige Abhängigkeit der zugrun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 21 KStG regelt für Versicherungsunternehmen (Rz. 27ff.) die steuerliche Behandlung von Beitragsrückerstattungen und Direktgutschriften (Rz. 33f.). Hier geht es darum, dass nicht benötigte Beitragseinnahmen an die Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden. Handelsrechtlich ist der Aufwand uneingeschränkt abziehbar, steuerlich enthält § 21 Abs. 1 KStG eine höhenmäßige A...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 2.4 Gliederung

Rz. 54 Ein Gliederungsschema ist für die Steuerbilanz nicht vorgeschrieben. Welche Posten in die Gliederung aufzunehmen sind, ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsrechts und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.[1] Rz. 55 Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es handelsrechtlich kein gesetzliches Gliederun...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 2.3.2 Anschaffungszeitpunkt

Rz. 9 Beruhen die Anschaffungen auf Rechtsgeschäften, handelt es sich hierbei um gegenseitige Verträge. Aus einem Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die verkaufte Sache abzunehmen.[1] Der Verkäufer hat also den Anspruch und der Käufer die Verpflichtung auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Käufer kann aber ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 4.1.1 Tatsächliche Auszahlung

Rz. 54 Mit "bezahlt" ist die tatsächliche Zahlung gemeint, d. h. dass sie bei der Genossenschaft abfließt und in den Verfügungsbereich des Mitglieds gelangt.[1] Der Zufluss kann auch in einer Gutschrift liegen, wenn das Mitglied über den Gutschriftsbetrag nach seinem Belieben verfügen kann, insbesondere also, wenn er ihm auf Verlangen unverzüglich auszuzahlen ist. Wird die R...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 3 Bewertung

Rz. 65 Bewertung ist der Ausweis der Bilanzposten der Höhe nach. Bewertet werden Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter, Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Rechnungsabgrenzungsposten werden der Zeit nach auf die Geschäftsjahre abgegrenzt. Die Höhe ihres Ausweises bestimmt sich also nicht nach ihrer Wertigkeit, sondern nach der zeitlichen Zurechnung (Rz. 41). 3.1 Vermögensg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 4.2.1 Erfahrungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a EStG (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 47 Generell ist für die steuerliche Bewertung von Rückstellungen die allgemeine Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG zu beachten. Bei Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a EStG gilt einschränkend, dass auf die Erfahrungen des einzelnen Versicherungszweigs abzustellen ist (§ 20 Abs. 2 Satz 1 KStG). Der einzelne Versicherungszweig bestimmt sich danach, ob fü...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 2.2 Bilanzierungsverbote

Rz. 42 Handelsrechtliche Bilanzierungsverbote ergeben sich aus Einzelvorschriften.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.1 Ermittlungsschema

Rz. 94 In den übrigen Versicherungsgeschäften (dazu s. Rz. 30) errechnet sich das Volumen abzugsfähiger Beitragsrückerstattungen nach folgendem Schema. Dabei sind auch hier nur die Beitragseinnahmen und Betriebsausgaben zugrunde zu legen, die aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft (Rz. 36) stammen und zusätzlich für eigene Rechnung vereinnahmt werden. Dadurch werden an Rück...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.2.3 Erhöhung um sämtliche Beitragsrückerstattungen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2)

Rz. 48 Das handelsrechtliche Jahresergebnis (Rz. 44ff.) ist um die für Beitragsrückerstattungen und Direktgutschriften aufgewendeten Beiträge zu erhöhen, soweit die Beiträge das Jahresergebnis gemindert haben. Maßgeblich ist die GuV, weshalb auch in Rückstellungen eingebuchte, aber nicht tatsächlich ausgezahlte Erstattungen das Jahresergebnis erhöhen. Die Vorschrift gilt für...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 3.3 Bewertung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 44 Für die Bewertung der Schwankungsrückstellungen normiert die Anlage zu § 29 RechVersV ( Rz. 31) einen besonders zu berechnenden sog. "Sollbetrag".[1] Steuerbilanziell wird ausdrücklich angeordnet, dass auf Schwankungsrückstellungen und ähnliche Rückstellungen i. S. d. § 341h HGB die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG nicht anzuwenden ist (§ 20 Abs. 1 Satz ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21a... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 25 Auch die Bewertung von Deckungsrückstellung richtet sich grds. nach den handels- und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Maßgeblich ist neben § 341f HGB und § 25 RechVersV vor allem die DeckRV und KalV. Darüber machen versicherungsrechtlich §§ 21 ff. PFAV bestimmte Vorgaben für Pensionsfonds. Für die Steuerbilanz werden die Regelungen durch die allgemeine ...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 2.1.1.1 Verbindlichkeit für die Steuerbilanz

Rz. 18 Handelsrechtlich gibt es Bilanzierungsgebote, die ausdrücklich gesetzlich geregelt sind. In § 243 Abs. 1 HGB ist bestimmt, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen ist. Soweit die Bilanzierung im HGB vorgeschrieben ist, ist davon auszugehen, dass diese Vorschriften den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 4.2.3 Abzinsung

Rz. 52 Als Rückstellungen für Verpflichtungen sind auch Schadenrückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Der Grundsatz der Einzelbewertung ist zu beachten. Die Finanzverwaltung beanstandet jedoch nicht, wenn Erst- oder Rückversicherungsunternehmen bei der Abzinsung der Schadenrückstellungen ein durch ein BMF-Schreiben gereg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 20 KStG ist durch das KStRefG v. 31.8.1976 [1] eingefügt worden.[2] Der mittlerweile nicht mehr existente Abs. 1 (Rz. 10) enthielt allgemeine Regelungen für versicherungstechnische Rückstellungen, Abs. 2 die bis heute unveränderte (gegenwärtig in Abs. 1) bestehende Anordnung für die Bildung von Schwankungsrückstellungen, lediglich das Abzinsungsverbot ist hinzugekomme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.3.3.1 Abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 102 Für die Berechnung der abzugsfähigen Beitragsrückerstattungen sind schließlich von den Beitragseinnahmen (Rz. 95ff.) noch die anteilig abziehbaren und nicht abziehbaren Betriebsausgaben zu kürzen. Da die abziehbare Beitragsrückerstattung bei Vorliegen verschiedener Versicherungszweige für jeden Versicherungszweig gesondert zu ermitteln ist, sind die Aufwendungen den ...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.2 Auslandsbeteiligungen

Rz. 49 Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften Gesellschaftsanteile an ausländischen Personengesellschaften sind als Beteiligungen in der inländischen Handelsbilanz des Gesellschafters dann auszuweisen, wenn ihnen die bilanzrechtliche Vermögensgegenstandsqualität zukommt, sie dem inländischen Anteilseigner wirtschaftlich zuzurechnen (Verfügungsgewalt) und unter ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.4 Pauschalwertberichtigung

Rz. 71 Nachdem die auf bestimmte Forderungen sich beziehenden Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden sind, bleibt der Restbestand der Forderungen dennoch risikobehaftet. Jede einzelne Forderung, die im verbleibenden Restbestand ausgewiesen wird, müsste also durch Einzelabschreibung mit dem zutreffenden Wert erfasst werden. Das ist aber bei der Vielzahl ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Währungsumrechnung nach HGB... / 2.6 Besonderheiten bei der Umrechnung nach IFRS

Rz. 130 Ziel des IAS 21 ist die Regelung, wie Fremdwährungstransaktionen und ausländische Geschäftsbetriebe in den Abschluss eines Unternehmens einzubeziehen sind und wie ein Abschluss in eine Darstellungswährung umzurechnen ist, d. h. es sind Regelungen zum Einzelabschluss und zum Konzernabschluss enthalten.[1] Die in IAS 21 enthaltenen Regelungen zur Währungsumrechnung unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erstattung von KapErtrSt auf Dividenden aus Kapitalanlagen einer belgischen Lebensversicherungsgesellschaft

§ 8b Abs. 8 KStG sieht vor, dass der Grundsatz des § 8b Abs. 1 KStG, wonach Dividenden bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben, nicht für Anteile gilt, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung des § 8b Abs. 8 KStG ist nicht mit der unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, soweit bei gebietsfrem...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinn­ausschüttungen: "Saldierungsverbot", Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002

Leitsatz 1. Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 i.d.F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (KStG 2002) sind als rein rechnerische Differenzbeträge zu verstehen. Daher ist eine solche Mehrabführung der Höhe nach nicht auf den Betrag des handelsbilanziellen Jahresüberschusses begrenzt, den die...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.6.3 Rückstellungen für Urlaub

Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub sind grundsätzlich nach den allgemeinen Regelungen vorzunehmen. Werden Beiträge an branchenspezifische Versorgungskassen (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) entrichtet gilt zweierlei: Die Rückstellungen sind nur auf Grundlage der Aufwendungen zu berechnen, die der Betrieb letztendlich auch tragen muss (z. B. keine Rückstell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Baubranche / 3.6.1 Rückstellungen für drohende Verluste

Handelsrechtlich sind Rückstellungen für drohende Verluste zwingend zu bilden.[1] Rückstellungen für drohende Verluste sind im Steuerrecht nicht zulässig.[2] Steht jedoch fest, dass ein Gewerk mit Verlust abgeschlossen wird, sind die bislang angefallenen und zu aktivierenden Herstellungskosten mit dem entsprechenden niedrigeren Teilwert anzusetzen.[3] Praxis-Beispiel Auftrag ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.6 Rückstellungen

3.6.1 Rückstellungen für drohende Verluste Handelsrechtlich sind Rückstellungen für drohende Verluste zwingend zu bilden.[1] Rückstellungen für drohende Verluste sind im Steuerrecht nicht zulässig.[2] Steht jedoch fest, dass ein Gewerk mit Verlust abgeschlossen wird, sind die bislang angefallenen und zu aktivierenden Herstellungskosten mit dem entsprechenden niedrigeren Teilw...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.6.2 Pauschale Garantie-/Gewährleistungsrückstellungen

Eine pauschale Rückstellung für Garantie-/Gewährleistungsaufwendungen nach einem von vornherein abstrakt festgelegten Prozentsatz ist nicht möglich, da technische und betriebswirtschaftliche Verhältnisse (Qualitätsmanagement, Produktionsverfahren und Materialeinsatz) und konkrete vertragliche Vereinbarungen (Garantie-/Gewährleistungszeitraum) für jeden Auftrag unterschiedlic...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / Zusammenfassung

Überblick Neben den allgemeinen Prüfungsmethoden sind immer auch branchenspezifische Eigenheiten zu beachten. Der Beitrag behandelt die Besonderheiten bei der steuerlichen Außenprüfung von Baubetrieben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtliche Grundlagen finden sich in folgenden Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechungen: §§ 631 ff. Bürgerliches Gesetzbuc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.2 Pensionsrückstellung

Rz. 71 Gehört zu dem eingebrachten Unternehmensteil eine Pensionsrückstellung, tritt die übernehmende Gesellschaft auch insoweit in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden ein. Bei der Berechnung und Fortführung der Rückstellung sind die Dienstzeiten des Pensionsberechtigten beim Einbringenden anzurechnen. Eine Nachholung von bislang unterbliebenen Zuführungen ist u...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs. 6 i. V. m. § 6 Abs. 1, 3 UmwStG)

Rz. 134 Nach § 23 Abs. 6 i. V. m. § 6 Abs. 1 und 3 UmwStG kann die übernehmende Gesellschaft eine ihren steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden, wenn sich ihr Gewinn infolge des Erlöschens von Forderungen und Verbindlichkeiten, die zwischen ihr und dem Einbringenden bestanden haben, oder infolge der Auflösung von Rückstellungen erhöht. Ein Gewinn entsteht insbesondere ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Rückstellungen

Rz. 109 [Autor/Stand] Ebenso wie die Begriffe der Schulden und Verbindlichkeiten ist auch der Begriff der "Rückstellungen" weder im Handels(bilanz-)recht noch im Ertragsteuerrecht (Bilanzsteuerrecht) und im Bewertungsrecht gesetzlich definiert. § 249 HGB ordnet zwar an, welche Rückstellungen in der Handelsbilanz zu bilden sind, definiert diesen Begriff aber nicht unmittelbar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Insbesondere: Rückstellungen

Rz. 621 [Autor/Stand] Zum Ansatz der Rückstellungen in der Handelsbilanz wird auf die Ausführungen in Rz. 110 ff. verwiesen. Rz. 622 [Autor/Stand] Nach dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz müssen diejenigen Rückstellungen, hinsichtlich derer eine handelsrechtliche Passivierungspflicht besteht, grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 83 [Autor/Stand] § 103 Abs. 1 BewG spricht von "Schulden und sonstigen Abzügen", die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören. Rz. 84 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs der "Schulden" findet sich weder im HGB (für die Handelsbilanz) und im EStG (für die Steuerbilanz) noch im BewG. Entsprechendes gilt auch für den vom Gesetzgeber des HGB und des EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.6 Der Arbeitgeber leistet regelmäßig eine freiwillige Sonderzahlung oder eine freiwillige Erholungsbeihilfe. Im Jahr 2020 ist anstelle der freiwilligen Sonderzahlung/Erholungsbeihilfe eine Corona-Beihilfe gewährt worden. Ist diese steuerfrei?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Konnten Arbeitgeber vor der Corona-Krise übliche oder vereinbarte Sonderzahlungen in steuerfreie Leistungen nach dem § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes umwandeln?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter IX.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen Vora...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Waren Leistungen, die bereits vor dem 1. März 2020 vereinbart waren oder deren Zahlung vor dem 1. März 2020 beabsichtigt war, begünstigt?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Albrecht, Bewertung einer Rekultivierungsverpflichtung, HFR 2004, 457; Bader, DBA-Schachtelprivileg und Betriebsausgabenabzug, NWB Fach 3, S. 9821; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Bolz/von Elsner/Korth, Diskussion – Klippen bei der neuen Erbschaftsteuer in Verbindung mit vorwegg...mehr

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Working Capital Management:... / 1.2 Definition und Berechnung

Unterschiedliche Berechnungen in der Praxis angewendet Die konkrete Definition und Berechnung des Working Capital werden in der Praxis von unternehmensindividuellen Faktoren, wie der Zielsetzung des Working Capital Managements, der Branche, dem Geschäftsmodell oder dem Rechnungslegungsstandard bestimmt. Die Bandbreite reicht dabei vom "all-inclusive"-Ansatz der Liquiditätssic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Bilanzierende Unternehmer

Rz. 866 [Autor/Stand] Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern wurde für den Schuldenabzug, soweit die Schulden dem Grunde nach auch in der Vermögensaufstellung zu erfassen waren, grundsätzlich an die Steuerbilanzwerte angeknüpft. Entsprechendes galt für die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Abzüge, soweit ihrer Berücksichtigung nicht § 103 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 36 [Autor/Stand] Der sachliche Anwendungsbereich der Norm erfasst die passiven (negativen) Wirtschaftsgüter des inländischen Betriebsvermögens, also die (gewissen und ungewissen) Verbindlichkeiten, Rückstellungen, sonstigen Abzüge, wie etwa passive Rechnungsabgrenzungsposten, Schuldposten i.S.v. § 103 Abs. 2 BewG und Rücklagen, soweit letztere ausnahmsweise gem. § 103 Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 3.3.2 Bruttoinvestitionsbasis

Modifizierte Bilanzsumme Ausgangspunkt der Ermittlung der Bruttoinvestitionsbasis sind die historischen Anschaffungskosten der Aktiva, die – unter Berücksichtigung der Preissteigerungsraten des Bruttoinlandsproduktes – mit dem aktuellen Preisniveau in die Berechnung des CFROI eingehen. Nicht verzinsliche Verbindlichkeiten wie Lieferantenkredite, Anzahlungen und Rückstellungen sin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertorientierte Unternehmen... / 3.2.2 Net Operating Profit after Tax (NOPAT)

Bereinigung um finanzielle, steuerliche und bewertungsbedingte Verzerrungen Durch die Verwendung des Net Operating Profit after Tax (NOPAT) sowie des Economic Book Value (EBV) erfolgt ein Rückgriff auf Daten des externen Rechnungswesens. Durch bis zu 164 vorgeschlagene Konversionen (adjustments) versuchen Stern Stewart buchhalterische Erfolgsgrößen um finanzielle, steuerlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Regelungsinhalt des Abs. 3

Rz. 1120 [Autor/Stand] § 103 Abs. 3 BewG statuiert im Grundsatz ein Abzugsverbot für alle oben genannten Rücklagen und rücklagengleich wirkende Ausgleichsposten. Eine Ausnahme sieht die Vorschrift lediglich für den zur Zeit – soweit ersichtlich – nicht existierenden Fall vor, dass der "Abzug der Rücklage bei der Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 136 [Autor/Stand] Passiven Rechnungsabgrenzungsposten kommt anders als den (gewissen) Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht die Rechtsqualität eines (passi ven) Wirtschaftsguts zu.[2] Es handelt sich um sog. "transitorische Posten", bei denen die (liquiditätswirksame) Einnahme als Vermögenszugang der verursachungsgerechten späteren Ertragserzielung nach Maßgabe eine...mehr