Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rückstellungen

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Schuldenkonsolidierung von Rückstellungen betrifft nur solche Rückstellungen, die im Einzelabschluss eines einbezogenen Unternehmens zur Abdeckung von Verpflichtungen gegenüber anderen einbezogenen Unternehmen gebildet wurden. Rückstellungen sind unabhängig davon wegzulassen, ob ihnen bei anderen konsolidierten Unternehmen Ansprüche gege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rückstellungen

Rz. 174 [Autor/Zitation] In den JA der einbezogenen TU können – richtigerweise – Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber anderen einbezogenen Unternehmen gebildet sein. Für diese Rückstellungen kommen grds. alle nach § 249 zulässigen Rückstellungen in Betracht (vgl. im Einzelnen § 249 Rz. 1). Sofern der Rückstellung eine konzerninterne Verpflichtung zugrunde liegt, ist d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Umgliederungen von Rückstellungen aufgrund des veränderten Charakters

Rz. 148 [Autor/Zitation] Rückstellungen, die im Einzelabschluss zur Abdeckung von Verpflichtungen gegenüber in den Konzernabschluss einbezogenen Konzernunternehmen gebildet wurden, sind grds. "wegzulassen" (§ 303 Abs. 1). Sofern jedoch ein Konzernunternehmen aufgrund von Lieferungen an ein anderes Konzernunternehmen eine Rückstellung für Gewährleistungen zu bilden hatte, zeig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausnahme für Rückstellungen und latente Steuern

Rz. 120 [Autor/Zitation] Gemäß § 301 Abs. 1 Satz 3 sind Rückstellungen und latente Steuern vom Zeitwertansatz ausgenommen. Für sie gilt grds. das Bewertungskonzept des Einzelabschlusses, somit § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bzw. § 274 Abs. 2. Hiermit sollen Verwerfungen bei der Folgekonsolidierung aus der ansonsten notwendigen Anpassung an die einschlägigen Bewertungsvorsc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Rückstellungen (§ 249)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Die Fragen der Ansatzpflichten, -wahlrechte und -verbote bei der Bildung von Rückstellungen werden für den Konzernabschluss unmittelbar durch die Bilanzansatzvorschriften des § 300 (vgl. § 300 Rz. 30 f.) sowie durch die Vorschrift über die Schuldenkonsolidierung nach § 303 (vgl. § 303 Rz. 14 ff.) geregelt. Der Hinweis auf § 249 in § 298 Abs. 1 hat demn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Sonstige Rückstellungen

Rz. 139 [Autor/Zitation] Hat das TU Verträge abgeschlossen, die dem Vertragspartner im Falle eines Kontrollwechsels (Gesellschafterwechsel) eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit einräumen (sog. Change of control-Klausel), sind etwaige Abfindungszahlungen (etwa Vorfälligkeitsentschädigungen an Kreditinstitute oder Lieferanten) als Rückstellung oder Verbindlichkeit anzuse...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rückstellungen

Rz. 269 [Autor/Zitation] Die Ausübung des Passivierungswahlrechts aus Art. 28 EGHGB für Pensionsaltverpflichtungen kommt auch dann nicht in Betracht, wenn nach dem "Altplan" versorgungsberechtigte Mitarbeiter ab Erstkonsolidierungszeitpunkt weitere Tätigkeiten erbringen. Die passivierte Verpflichtung ist vielmehr nach dem Stetigkeitsgebot (IDW RS HFA 30 Rz. 79d) fortzuführen....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bedingte Kaufpreiszahlungen ("Earn-out"), Wertsicherungsklauseln und Bilanzgarantien

Rz. 79 [Autor/Zitation] Teil der Anschaffungskosten der Anteile sind auch nachträgliche Zahlungen des Käufers an den Veräußerer, die vom Eintritt von Bedingungen (zB Erreichen eines bestimmten Umsatzes, EBIT, Cashflow usw.) abhängig sind, sog. Earn-out-Klauseln.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 156 [Autor/Zitation] Vorkonzernliche Beziehungen sind Geschäftsbeziehungen zwischen dem erwerbenden Konzern (MU, vollkonsolidierte TU) und dem erworbenen TU, die vor dem Kontrollerwerb entstanden sind und zum Erstkonsolidierungszeitpunkt noch bestehen. Sie können herrühren aus Verträgen (zB über den Lieferungs- und Leistungsverkehr, Darlehensverträge, schwebende Verträge)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung

Rz. 36 [Autor/Zitation] Wie bei der Zwischenergebniseliminierung stellt sich auch bei der erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierung die Frage nach der Zuordnung von Konsolidierungseffekten. Betroffen sind zB Abschreibungen auf konzerninterne Forderungen, einseitige Bilanzierung von konzerninternen Forderungen und Rückstellungen, Abzinsung unverzinslicher Darlehen bei Gläubigern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Methode der Steuerabgrenzung: Verbindlichkeiten- statt Abgrenzungsmethode

Rz. 37 [Autor/Zitation] Neben der Grundkonzeption – temporary oder timing differences –, der Unterscheidung zwischen Einzel- und Gesamtdifferenzenbetrachtung sind auch die Methoden der Abgrenzung latenter Steuern zu beachten. In der (anglo-amerikanische) Literatur wird unterschieden zwischen der Abgrenzungsmethode (deferred oder deferral method), Verbindlichkeitenmethode (liabi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Passiver Unterschiedsbetrag mit Fremdkapitalcharakter

Rz. 95 [Autor/Zitation] Ein passiver Unterschiedsbetrag mit Fremdkapitalcharakter kann entstehen, wenn negative Entwicklungen oder Umstände, die nicht als Rückstellung oder Verbindlichkeiten passivierbar sind, bereits bei der Kaufpreisfindung mindernd berücksichtigt wurden und hierdurch der Kaufpreis unter den Wert des bilanziellen Nettovermögens gedrückt wurde. Rz. 96 [Autor/...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Schuldenkonsolidierung nach § 303

Rz. 104 [Autor/Zitation] Die Notwendigkeit einer Schuldenkonsolidierung ergibt sich bereits aus dem Einheitsgrundsatz des Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 2). Danach sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen herauszurechnen, weil unter der Fiktion der rechtlichen Einheit keine Sch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Gesonderter Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus der Ab-/Aufzinsung bzw. Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 156 [Autor/Zitation] Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 298 Abs. 1 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben GJ abzuzinsen (vgl. § 253 Rz. 400). Die Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung sind in der Konzern-GuV gesondert auszuweisen (vgl. § 277 Rz. 1 ff.). Rz. 157 [Autor/Zitation] Die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVIII. Angaben zu Pensionsrückstellungen (Abs. 1 Nr. 16)

Rz. 131 [Autor/Zitation] § 314 Nr. 16 postuliert Angabepflichten zu Pensionsrückstellungen im Konzernabschluss. Anzugeben sind das jeweils angewandte versicherungsmathematische Verfahren zur Rückstellungsbewertung sowie grundlegende Berechnungsannahmen. Explizit genannt werden Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie die angewandten Sterbetafeln. Darüber hinaus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sachliche Beschränkung

Rz. 87 [Autor/Zitation] In sachlicher Hinsicht betrifft die Berichtspflicht Vorgänge, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines einbezogenen Unternehmens von besonderer Bedeutung sind. Anders als andere Regelungen (insbes. § 297 Abs. 2 Satz 2, aber auch § 296 Abs. 2) nimmt die Vorschrift des § 299 Abs. 3 nicht Bezug auf die Vermögens-, Finanz- und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Konzerninterne Ergebnisübernahmen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Bei konzerninternen Ergebnisübernahmen könnten Jahresüberschüsse einzelner TU grds. doppelt erfasst werden. Zum einen beim TU im Jahr der Gewinnentstehung, zum anderen beim empfangenden Gesellschafter im Jahr der Ausschüttung. Nur wenn auf konzerninterne Ergebnisübernahmen verzichtet wird, dh. die Gewinne auf der Ebene des TU in der Rechtsform einer K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Ansatzverbot für temporäre Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines nach § 301 Abs. 3 verbleibenden Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung (Satz 3)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Mehrwert, den der Erwerber aufgrund der zukünftigen Entnahmeerwartungen über das neubewertete Reinvermögen hinaus bereit ist zu bezahlen. Ein passiver Unterschiedsbetrag kann hingegen verschiedene Ursachen haben, was seinen "Charakter" und seine bilanzielle Folgebewer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 6 [Autor/Zitation] Nach § 303 Abs. 1 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende RAP wegzulassen. Diese Aufzählung ist nicht als abschließend zu betrachten, da alle Vorgänge, die konzerninterne Ansprüche und Verpflichtungen begründen, in die Konsolidierung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ausnahmen vom Saldierungsverbot

Rz. 207 [Autor/Zitation] Nach § 340c Abs. 1 und Abs. 2, § 340f Abs. 3 sind bestimmte Aufwendungen und Erträge der Kreditinstitute vom allgemeinen Verrechnungsverbot des § 340a Abs. 2 Satz 2 iVm. § 246 Abs. 2 ausgenommen (vgl. hierzu im Einzelnen Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 340c, § 340f, Teil C Anh. Synopse Nr. 3; Prahl, WPg. 1991, 438, 440):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Pflichtangaben

Rz. 53 [Autor/Zitation] Angaben, die pflichtgemäß in jedem Konzernanhang zu machen sind, ergeben sich aus HGB und EGHGB. Im Einzelnen sind dies (vgl. hierzu ebenfalls Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 80): § 264 Abs. 3 Nr. 4: Angabe des TU (Kapitalgesellschaft), das von der Anwendung der §§ 264 ff. gem. § 264 Abs. 3 befreit ist; § 264b Nr. 3: Angabe des TU (bestimmte Pe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 266

Rz. 123 [Autor/Zitation] Für die Konzernbilanz ist grds. das Gliederungsschema des § 266 anzuwenden. Die Zusammenfassung der Einzelbilanzen zur Konzernbilanz setzt voraus, dass auch die Bilanzen von inländischen Nicht-Kapitalgesellschaften und ausländischen Konzernunternehmen nach diesem Schema gegliedert sind; ggf. ist die Gliederung bei der Erstellung der Handelsbilanz II a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassende Anwendungsleitlinien

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die nachfolgende Tabelle zeigt die üblicherweise verwendeten Bewertungsmethoden sowie mögliche Ausnahmen in Zuordnung zu den wesentlichen Bilanzposten. Sie gibt damit Hilfestellung zur praktischen Vorgehensweise.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Übergangskonsolidierung mit Abwärtswechsel

Rz. 68 [Autor/Zitation] Der Übergang von der Vollkonsolidierung auf die Quotenkonsolidierung erfordert keine Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des Gemeinschaftsunternehmens, weil diese bereits im Rahmen der Vollkonsolidierung des TU mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und fortgeführt wurden (DRS 27.52). In diesem Fall werden die anteilig abgehenden Verm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umfang der Angabepflicht

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die abschlussprüferspezifische Sichtweise wurde im Rahmen des BilMoG aufgegeben. Im nunmehr erfolgten Paradigmenwechsel ist das angabepflichtige Gesamthonorar abschlussprüfungsspezifisch zu ermitteln (Grottel in Beck BilKomm.13, § 314 HGB Rz. 162; Poelzig in MünchKomm. HGB4, § 314 Rz. 73). Rz. 89 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Angabe gem. § 314 Abs. 1 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Übergang von der Quotenkonsolidierung

Rz. 242 [Autor/Zitation] Beim Übergang von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode scheidet ein bisher nach § 310 anteilig in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen, auf das aber weiterhin ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, aus dem Konsolidierungskreis aus. In der Konzernbilanz werden die zuvor explizit ausgewiesenen anteiligen Vermögensgegenstände und Sc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Passiver Unterschiedsbetrag (Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2)

Rz. 220 [Autor/Zitation] Ein passiver Unterschiedsbetrag entsteht, wenn der der Konsolidierung zugrunde zu legende Beteiligungsbuchwert niedriger ist als das neubewertete anteilige Eigenkapital; die Anschaffungskosten der Anteile begrenzen nicht die Neubewertung des Eigenkapitals (Rz. 27). Der passive Unterschiedsbetrag ist als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Konsolidierung von Organgesellschaften

Rz. 129 [Autor/Zitation] Bei der Konsolidierung von Organgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen temporären Differenzen, die während der Organschaft entstehen bzw. vororganschaftlichen Differenzen. Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft (nach § 14 Abs. 1 Satz 1 iVm. 17 KStG Abs. 1 Satz 1 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) stellt sich zudem die Frage, auf welcher Ebene ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wertansatz der Beteiligung

Rz. 35 [Autor/Zitation] Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die in nach dem 31.12.2009 begonnenen GJ erworben wurden, sind gem. § 312 Abs. 1 Satz 1 nach der Buchwertmethode im Konzernabschluss abzubilden (Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB; Rz. 24). Damit ist bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode die Beteiligung mit ihrem Buchwert in der Konzernbilanz anzusetzen. Wird ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Keine Auflösung bei Veräußerung des Vermögens eines Tochterunternehmens

Rz. 77 [Autor/Zitation] Gemäß DRS 25.69 soll die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung auch dann vollständig aufgelöst werden, wenn sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des in Fremdwährung bilanzierenden TU veräußert werden, unabhängig davon, ob die erzielten Veräußerungserlöse an das MU ausgeschüttet oder in der Währung des ausländischen TU r...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Außerplanmäßige Abschreibungen vor der Erstkonsolidierung

Rz. 83 [Autor/Zitation] Sind vor der Erstkonsolidierung eines TU Abschreibungen auf (bspw. schon vorhandene) Anteile vorgenommen worden, die im Rahmen der konzerneinheitlichen Bewertung zulässig waren und deren Grund weiterhin besteht (§ 308 Rz. 5 ff.), so muss der niedrigere Wertansatz für die Konsolidierung übernommen werden (so auch DRS 23.25 und 23.162). Für die Konsolidi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Anpassung an die Vorschriften für das Mutterunternehmen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Maßgeblichkeit des Bilanzrechts der großen Kapitalgesellschaft hat für die zu konsolidierenden Gesellschaften zur Folge, dass etwaige Größenerleichterungen, etwa für Bilanzgliederungen, für Konzernzwecke nicht in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus können im Hinblick auf den Bilanzansatz bspw. bereits für inländische Tochterunternehmen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Umrechnung der Abschlüsse von Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen in Hochinflationsländern

Rz. 88 [Autor/Zitation] Da die Wechselkursentwicklung insbes. auf Inflationsdifferenzen zurückzuführen ist, ist genaugenommen stets die Bereinigung des Abschlusses eines in Fremdwährung bilanzierenden TU um die inflationsbedingten Auswirkungen auf den Ausweis der Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten sowie der Erträge und Aufwendungen zweckmäßig. Eine Inflation...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einschränkung des Gebots der konzerneinheitlichen Bilanzierung und Bewertung

Rz. 217 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen unterliegen besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 341b–341h; vgl. WP Handbuch Versicherungsunternehmen, Kap. A Rz. 22 ff.). Rz. 218 [Autor/Zitation] Danach sind immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wie bei Kapitalgesellschaften zu bewerten (§ 341b Abs. 1 Satz 1 und 3). Kapitalanlagen sind grds. ebenfalls nach den fü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verbot der Abzinsung

Rz. 184 [Autor/Zitation] Gemäß § 306 Satz 5 werden mit Verweis auf § 274 Abs. 2 Satz 1 auch die in § 306 Satz 1 erfassten Steuerabgrenzungen aus Konsolidierung nicht abgezinst. Begründet werden kann dieses Verbot, weil es mit der Abzinsung strenggenommen zu einer vorzeitigen Realisation künftiger Zinserträge kommt, was gegen eine strenge Interpretation des Gewinnrealisationsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Beibehaltung von Ansätzen aufgrund von Sondervorschriften für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Für Ansätze, die auf speziellen Vorschriften für Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen beruhen, gewährt Abs. 2 Satz 3 das Wahlrecht, diese Posten auch im Konzernabschluss eines MU anzusetzen, das selbst nicht unter die Sondervorschriften fällt. Im Hinblick auf die Bewertung enthält § 308 Abs. 2 Satz 2 ein analoges Wahlrecht. Diese Ansatz- und B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3)

Rz. 131 [Autor/Zitation] Sofern in der konsolidierten Bilanz die Summe der passivierten Verbindlichkeiten, Rückstellungen, RAP und des ausgewiesenen Konzerneigenkapitals die Summe der aktivierten Vermögensgegenstände und RAP übersteigt, ist im Konzernabschluss auf der Aktivseite der Bilanz ein entsprechender Posten analog zu den Regelungen des Einzelabschlusses anzusetzen. Di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Technische Vorgehensweise

Rz. 413 [Autor/Zitation] Rein technisch kann das Eigenkapital des Teilkonzerns durch eine vollständige Neubewertung des erworbenen Teilkonzerns erfolgen (DRS 23.199) oder durch Anknüpfung an den bestehenden Teilkonzernabschluss (DRS 23.200). Letzteres kommt insbes. dann in Betracht, wenn für den erworbenen Teilkonzern weiterhin zB gem. § 291 Abs. 3 eine Verpflichtung zur Aufs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Übergangsgewinn

Tz. 25 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Aus diesem Grund ist der laufende Gewinn durch Zu- und Abrechnungen zu ermitteln. Gesetzlich sind hierzu keine ausdrücklichen Regelungen vorgesehen, jedoch sieht R 4.6 EStR entsprechende Anweisungen vor, da die Gewinnermittlungen nach §§ 4 Abs. 1 bzw. 5 EStG (Anhang 10) und nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) (Einnahmen-Überschussrechnung) zu u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 4. Aufl, § 32...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 [Autor/Zitation] In § 312 ist die Anwendung der Equity-Methode normiert, während ihr Anwendungsbereich in § 311 normiert wird. Da in § 312 teilweise auf die Regelungen zur (Voll-)Konsolidierung rekurriert wird, hat die Equity-Methode, deren konzeptionelle Ausrichtung nicht abschließend geklärt ist (Rz. 29 f.), Ähnlichkeiten mit der Konsolidierung. Rz. 17 [Autor/Zitation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelfall: beizulegender Zeitwert

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die zu übernehmenden Posten sind neu zu bewerten – daher der Name "Neubewertungsmethode" für diese Konsolidierungsmethode. Die Neubewertung erfolgt unabhängig vom Kaufpreis – der für den Vorgang in der Praxis häufig verwendete Begriff der Kaufpreisallokation könnte hier falsche Assoziationen wecken – und auch unabhängig davon, ob noch andere Gesellsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 301 ist mit "Kapitalkonsolidierung" betitelt. Kapitalkonsolidierung ist der Name für die Technik, die im JA eines MU ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerte an TU ("Anteile an verbundenen Unternehmen") durch deren Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten für Zwecke des Konzernabschlusses zu ersetzen (Theile/Behling in Theile/Dittmar, IFRS7, Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personenhandelsgesellschaft nach Handelsrecht und Steuerrecht, WPg. 1977, 81; Hennig, Bilanzierung latenter Steuern, 1982; Hille, Latente Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, 1982; Becker, Abgrenzung latenter Steuern im Rahmen der Konzernrechnungslegung, DB 1991, 1737; Busse von Colbe/Ordelheide, Konzernabschlü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umsatzerlöse

Rz. 27 [Autor/Zitation] Entgegen der zeitpunktbezogenen Betrachtung bei der Ermittlung der Bilanzsumme erfolgt die Ermittlung der Umsatzerlöse zeitraumbezogen. Bei Anwendung der Bruttomethode sind sämtliche Umsatzerlöse (dh. Innen- und Außenumsatzerlöse) des MU und der konsolidierungspflichtigen TU zu addieren. Maßgeblich sind grds. die Umsatzerlöse aus den letzten zwölf Mona...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Bewertungsmethoden

Rz. 64 [Autor/Zitation] Bewertungsvorschriften für den Konzernabschluss ergeben sich aus §§ 308, 308a sowie § 296 Abs. 1 iVm. §§ 252–256a. Sie entsprechen bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a denen, die für den Einzelabschluss des MU anwendbar sind. Es kann auf die Kommentierung zu § 284 Abs. 2 Nr. 1 (§ 284 Rz. 64 ff.) verwiesen werden, da s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals

Rz. 90 [Autor/Zitation] Das konsolidierungspflichtige Eigenkapital ist der Anteil am Eigenkapital des TU im maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt (Rz. 180 ff.), der mit dem Wertansatz der dem MU zuzurechnenden Anteile verrechnet wird (§ 301 Abs. 1 Satz 1; Rz. 52 ff.). Bei TU, deren Anteile zu 100 % dem MU oder anderen vollkonsolidierten TU gehören, handelt es sich beim kon...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Durchführung einer Kapitalkonsolidierung ist die Rechtsfolge aus der für ein MU festgestellten Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach HGB und der Abgrenzung des Konsolidierungskreises. Das MU hat § 301 auf seine vollkonsolidierten TU für Zwecke der Aufstellung eines HGB-Konzernabschlusses anzuwenden. Rz. 9 [Autor/Zitation] Im Ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Wahlrecht zum Ansatz unverrechneter Steuerbe- und -entlastung (Satz 2)

Rz. 149 [Autor/Zitation] Nach den Regelungen des Satz 1 sind aktive Steuerabgrenzungen – im Gegensatz zu den Regelungen nach § 274 Abs. 2 iVm. 298 Abs. 1 – zwar verpflichtend anzusetzen, es ist aber zulässig, die aktiven und passiven Steuerabgrenzungsbeträge in der Bilanz saldiert auszuweisen. Hintergrund dieser Regelung ist der Abgrenzungscharakter latenter Steuern, die nich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gleichbehandlung gleicher Sachverhalte

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die in den Konzernabschluss nach § 300 zu übernehmenden Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den auf den JA des MU anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. Ob und wieweit in Ausübung von Bewertungswahlrechten im Konzernabschluss nebeneinander verschiedene Bewertungsmethoden angewendet werden können, hängt somit davon ab, dass diese...mehr