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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / II. Pflichtangaben

Dr. Alexander Geißler, Dr. Georg Bestelmeyer
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Rz. 53

[Autor/Zitation]

Angaben, die pflichtgemäß in jedem Konzernanhang zu machen sind, ergeben sich aus HGB und EGHGB. Im Einzelnen sind dies (vgl. hierzu ebenfalls Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 80):

  • § 264 Abs. 3 Nr. 4: Angabe des TU (Kapitalgesellschaft), das von der Anwendung der §§ 264 ff. gem. § 264 Abs. 3 befreit ist;
  • § 264b Nr. 3: Angabe des TU (bestimmte Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1), das von der Anwendung der §§ 264 ff. gem. § 264b befreit ist;
  • § 296 Abs. 3: Begründung der Nichteinbeziehung von TU nach § 296 Abs. 1 und Abs. 2;
  • § 297 Abs. 2 Satz 3: Zusätzliche Angaben, falls der Konzernabschluss wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt;
  • § 297 Abs. 3 Satz 4: Angabe und Begründung von Abweichungen von den Konsolidierungsmethoden des Vorjahres;
  • § 297 Abs. 3 Satz 5: Angabe des Einflusses von Abweichungen von den Konsolidierungsmethoden des Vorjahres auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns;
  • § 298 Abs. 1 iVm. § 265 Abs. 1 Satz 2: Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung in Konzernbilanz oder -GuV im Vergleich zum Vorjahr;
  • § 298 Abs. 1 iVm. § 265 Abs. 2 Satz 2: Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen in Konzernbilanz oder -GuV;
  • § 298 Abs. 1 iVm. § 265 Abs. 2 Satz 3: Angabe und Erläuterung von zu Vergleichszwecken vorgenommenen Anpassungen von Vorjahreszahlen in Konzernbilanz und -GuV;
  • § 298 Abs. 1 iVm. § 265 Abs. 4 Satz 2: Angabe und Begründung der Ergänzung des Konzernabschlusses nach der für die anderen Geschäftszweige vorgeschriebenen Gliederung;
  • § 298 Abs. 1 iVm. § 265 Abs. 7 Nr. 2: Gesonderter Ausweis der Einzelposten, falls diese zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung in K...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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