Prof. Dr. Thilo Schülke
, Dr. Jan Faßhauer
Rz. 346
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Andere langfristig durch den Arbeitgeber zu erbringende Leistungen stellen innerhalb von IAS 19 eine Residualkategorie dar. Eine Leistung klassifiziert sich als langfristig, wenn diese nicht binnen Jahresfrist nach der Leistungsperiode oder Vollendung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers fällig wird. Zu den anderen langfristig fälligen Leistungen zählen u. a.:
- Jubiläumsleistungen
- Langfristige Erwerbsunfähigkeitsleistungen oder Leistungen im Todesfall
- Aufgeschobene Erfolgsbeteiligungen und Vergütungen.
Wie auch bei Leistungszusagen passiviert der Arbeitgeber den Barwert der bisher erdienten (Teil-)Ansprüche. Diese Leistungskategorie umfasst ebenfalls Arbeitszeitkonten mit dem Ziel der Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Auch hierfür können plan assets zur Saldierung herangezogen werden (IAS 19.154). Eine Jubiläumszusage ist als Rückstellung zum Zeitpunkt des Eintritts des Arbeitnehmers in das Unternehmen zu passivieren und über die Jahre der Erdienung anzusammeln. Wenn Leistungen für Erwerbsunfähigkeit oder den Tod nicht an die Dienstzeit anknüpfen, liegt weder ein post-employment benefit noch ein termination benefit vor. Entsprechend ergibt sich die Einordnung als andere langfristige Leistung. Die Aufwandserfassung hat bei Eintritt des Ereignisses zu erfolgen.
Rz. 347
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Zu den anderen langfristig fälligen Leistungen gehören auch Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen (DRSC AH 1). Die Altersteilzeit soll Arbeitnehmern die Möglichkeit eines gleitenden Ausscheidens aus dem Erwerbsleben eröffnen (§ 1 Abs. 1 AltTZG).
Altersteilzeitvereinbarungen können im Block- oder Teilzeitmodell vorliegen (DRSC AH 1). Im Blockmodell ist der Arbeitnehmer vollzeitbeschäftigt (oder gemäß seinem Grad der Beschäftigung) in de...