Fachbeiträge & Kommentare zu Risikoanalyse

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 2.2 Kommunikation der Grundsatzerklärung

Die zuvor dargestellte Grundsatzerklärung ist durch die Unternehmensleitung abzugeben[1] Darunter wird allgemein verstanden, dass sie gegenüber den Beschäftigten im Unternehmen kommuniziert sowie öffentlich verfügbar gemacht wird, etwa auf der Internetseite des Unternehmens. Nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist die interne und externe Kommunikation weiterer menschenrechtl...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 5.2.1 Strategie und Verankerung

Dieser Bereich behandelt mehrere Aspekte im Zusammenhang mit der Strategie und ihrer Verankerung in den Unternehmensprozessen. Zunächst stehen die Überwachung des Risikomanagements und die Verantwortung der Geschäftsleitung im Fokus. Es wird erläutert, welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements festgelegt wurden und ob ein Berichtsprozess existiert, der ...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 1 Einordnung der Abhilfemaßnahmen: eine Sorgfaltspflicht des LkSG

Im Sinne einer umfassenden Unternehmensverantwortung enthält das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) klare Anforderungen an alle betroffenen Unternehmen, die Achtung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten in ihre alltäglichen Geschäftsprozesse zu integrieren und sowohl präventiv als auch kurativ jede Verletzung dieser Pflichten zu vermeiden bzw. im aku...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit dem 1.1.2023 ist das deutsche Li...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.3 Auditziel und Auditprozess

Zur Einhaltung des Transparenzgebots sollten Auditklauseln Ausführungen zum Auditziel und zum Auditprozedere enthalten. Der Vertragspartner des Verwenders von AGB muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich aus den Klauseln zuverlässig über Inhalt und Umfang seiner Rechte und Pflichten zu informieren, damit er bei der Vertragsabwicklung nicht von der Durchsetzung seiner R...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.3 Es gibt keine "sicheren Zulieferer-Länder"

Das LkSG sieht vor, dass eine Risikoanalyse erstellt und bestehende Risiken priorisiert werden dürfen. Kritisch ist die Frage, ob ein Unternehmen Risiken richtig und sorgfältig einschätzen kann. Es gibt Indikatoren dafür, wie es in bestimmten Ländern um Umweltschutz und Menschenrechte bestellt ist. Marokko belegt z. B. auf dem Environmental Performance Index Platz 160 von 180...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.1 Maßnahmen und Kontrollen im eigenen Geschäftsbereich

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.3 Verpflichtungen bei mittelbaren Zulieferern

Bezüglich mittelbarer Zulieferer sind die geforderten Maßnahmen der laut LkSG verpflichteten Unternehmen etwas abgemildert. § 9 Abs. 1 des LkSG hebt diesbezüglich hervor, dass die verpflichteten Unternehmen ihr unternehmensinternes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so einrichten müssen, dass es Personen auch ermöglicht, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowi...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 1 Dokumentations- und Berichtspflichten im LkSG

Seit dem 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Im ersten Jahr galt es ausschließlich für inländische Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit dem 1.1.2024 wurde der Anwendungsbereich erweitert, nun betrifft es Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Änderung führte zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises ...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 3.5 Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Hinweis Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertrauliche Informationen, die von einem Unternehmen gehalten werden und einen wirtschaftlichen Wert besitzen, da sie nicht allgemein bekannt sind und nicht leicht von anderen Unternehmen oder Personen beschafft werden können. Diese Geheimnisse können verschiedene Formen annehmen...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 1 Hintergrund: LkSG erfordert die Zusammenarbeit mit Lieferanten

Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Ergreifung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 6 LkSG die Vereinbarung der notwendigen Pflichten mit Lieferanten. Schon vor Inkrafttreten des LkSG war es nicht einfach, wirksame und wirkungsvolle "ESG-Klauseln" mit Lieferanten zu vereinba...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.3 Allgemeine Einkaufsbedingungen

Soweit ein Unternehmen die Vorgaben zur Umsetzung des LkSG vollständig in seine allgemeinen Einkaufsbedingungen integriert, besteht das Bedürfnis, die Klauseln kurzzuhalten. Hinweis Englischer Auszug der Sorgfaltspflichten nach LkSG an Lieferanten schicken Für die einzelnen vom Zulieferer einzuhaltenden Verbote kann in diesem Fall auf § 2 Abs. 2 und 3 LkSG verwiesen werden. In...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.1 Individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten

Bei strenger Beachtung der Systematik des LkSG und der Handreichungen des BAFA[1] wäre mit jedem Zulieferer eine individuelle Vereinbarung zu treffen, die nur die für ihn – und ggf. seine weitere Lieferkette – ermittelten tatsachenbezogenen Risiken adressiert und passgenaue Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Branche, Region und konkrete Situation des Zulieferers hierfür fe...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.4 Anpassung der Klauseln

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte die Verpflichtung des Zulieferers so ausgestaltet sein, dass die Anforderungen auch nach Vertragsabschluss abhängig von den Ergebnissen der Risikoanalyse angepasst werden können. Soweit mit dem Lieferanten eine Individualvereinbarung getroffen wurde, erscheint eine solche dynamische Regelung sinnvoll, da ggf. bei geänderter Risikol...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 2.2 Gesetzliche Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegenüber mittelbaren Zulieferern

Während bei unmittelbaren Zulieferern menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten[1], die das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich hat, zu überprüfen sind, sind die geforderten Maßnahmen bei mittelbaren Zulieferern durchaus abgemildert. Laut § 9 Abs. 1 LkSG müssen verpflichtete Unternehmen ihr Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit Anfang 2023 greift in Deutschlan...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.2 Allgemeiner Verhaltenskodex: risikobasierte Clusterung der Lieferanten

Letztlich muss es einem Unternehmen aber auch weiterhin erlaubt sein, seinen Lieferanten einen allgemeinen Verhaltenskodex (Code of Conduct) vorzugeben. Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber diese in der Praxis bereits zuvor etablierte Vorgehensweise beenden bzw. als rechtlich unwirksam erklären wollte. Dies wäre für die Durchsetzung von menschenrechtskonformem Verh...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 1 Einrichtung eines Risikomanagementsystems: angemessene und wirksame Maßnahmen

Die Einrichtung eines Risikomanagementsystems für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordert gemäß § 4 Abs. 1 LkSG die Verankerung angemessener (und wirksamer) Maßnahmen. Die Angemessenheit der Maßnahmen richtet sich gemäß § 3 Abs. 2 LkSG nach der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, dem Einflussv...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 2.1 Inhalte und Zweck der Dokumentation nach LkSG

Laut § 10 Abs. 1 LkSG ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. § 3 Abs. 1 LkSG fast hierbei sämtliche Sorgfaltspflichten des LkSG zusammen. Im Rahmen der Dokumentation sollten daher unternehmensinterne Informationen insbesondere zu den in § 3 Abs. 1 LkSG zusammengefassten Punkten 1 bis 8 zusammengetragen werden: E...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferk...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Das Lieferkettensorgfaltspflichtenges...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 2 Was im Falle eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des LkSG zu tun ist

Wenn einem Unternehmen ein Missstand in Bezug auf die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bekannt wird, muss es aktiv werden und sich um Abhilfe bemühen. Man spricht dann von "substantiierter Kenntnis". Damit sind "tatsächliche Anhaltspunkte" gemeint, nicht bloße Meinungen oder Gerüchte. Dann haben Unternehmen dem klar vorgegeben Prozess der OECD Due Diligence Guidelines zu ...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 14 Einleitung von Maßnahme

Wie ausgeführt, ist es eines der Ziele des Beschwerdeverfahrens, Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Entsprechend dieser Zielsetzung verpflichtet das Gesetz Unternehmen zu Maßnahmen, wenn sie über das Beschwerdeverfahren Kenntnisse über Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards bzw. das unmittelbare Bevorstehen solcher Verletzungen erhalten. Stell das Unt...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 4.1 Verstoß gegen ein aus dem Minamata-Übereinkommen resultierendes Verbot (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 – 3 LkSG)

Definition: Die Minamata-Konvention[1] zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Freisetzungen von Quecksilber zu schützen. In der EU ist das Übereinkommen durch Verordnung Nr. 2017/852 in unmittelbar geltendes Recht überführt worden. Geregelt ist die Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung, Lagerung und Abfallbehandlung von Quecksilber und bestimmten quecksilberha...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.3 Ansätze für Abhilfemaßnahmen

Ein verpflichtetes Unternehmen benötigt die Zustimmung seines Zulieferers, um Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette zu planen und umzusetzen. In den meisten Fällen reicht es nicht aus, den Zulieferer lediglich zur Unterlassung bestimmter Handlungen aufzufordern. Stattdessen sind komplexe Maßnahmen erforderlich, oft in Verbindung mit detaillierten Informationen. In einigen Fäll...mehr

Beitrag aus Controlling Office
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 3 Sorgfaltspflichten nach dem LkSG

Vom LkSG sind seit dem 1.1.2023 Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Deutschland betroffen (zum 1.1.2024 wurde die Grenze herabgesetzt auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten).[1] Dies fordert, sich im Allgemeinen mit der Betrachtung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu beschäftigen. Nach § 3 Abs. 1 LkSG werden die folgenden konkreten Sorgfaltspflichten definiert: Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 4 Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens in der gesamten Lieferkette

Unternehmen müssen das Beschwerdeverfahren entlang der gesamten Lieferkette anbieten. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen § 8 LkSG und § 9 LkSG: § 8 LkSG sieht vor, dass Unternehmen das Beschwerdeverfahren im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern zur Verfügung stellen müssen. Unmittelbare Zulieferer sind direkte Vertragspartner des Unternehmens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.2 Maßnahmen und Kontrollen in der Lieferkette

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 9.1 Anforderungen an Personen, die die Beschwerde bearbeiten

Die Personen, die die eingehenden Beschwerden bearbeiten, müssen Gewähr für unparteiisches Handeln bieten[1]. Das LkSG führt dazu näher aus, dass die Mitarbeiter, die die Beschwerden bearbeiten, unabhängig sein müssen und an Weisungen nicht gebunden sein dürfen. Darüber hinaus sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eigene Mitarbeiter oder externe Stelle Grundsätzlich könn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.10 Offensichtliche rechtswidrige, besonders schwerwiegende Beeinträchtigung sonstiger Menschenrechte (§ 2 Abs. 2 Nr. 12 LkSG)

Definition: Die Auffangklausel der Nr. 12 ist aufgrund seiner fehlenden Bestimmtheit schwierig zu fassen. Es dürfte hierbei in erster Linie darum gehen, vor offensichtlich rechtswidrigen und schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Individualrechten nicht die Augen zu verschließen. Für die Verbindung mit dem betreffenden Unternehmen ist dabei im Einklang mit den UN-Leitprinzip...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1.1 Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG)

Ausgehend von den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2011 hat sich die Diskussion um gesetzliche Anforderungen an ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Aus dem unverbindlichen Konzept der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfalt entlang der Lieferkette ist ein rechtlich verbind...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5 Mustertext eines Verhaltenskodexes für Lieferanten

Mit dem Verhaltenskodex legt das Unternehmen seine Erwartungen an Lieferanten fest. Er bildet als Fremdverpflichtung die Schnittstelle zwischen den Nachhaltigkeitswerten und -zielen des eigenen Unternehmens und dem gewünschten Verhalten von Lieferanten. Üblicherweise adressiert der Verhaltenskodex Direktlieferanten. Das Unternehmen kann jedoch von Direktlieferanten fordern, ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 3.2 Priorisierung und Bewertung

Im nächsten Prozessschritt sollten die zuvor erfassten wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen bewertet und priorisiert werden. Auswirkungen auf Umwelt und betroffene Personen(-gruppen) sind dabei ausschlaggebend. Die einzelnen Risiken sollten identifiziert und bewertet werden, um eine Definition der nachhaltigen Lieferkette im Unternehmen vornehmen zu können. Bei der Bewert...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 6 Die Lieferantenbewertung

Die Lieferantenbewertung ist ein systematischer Prozess, um die Leistung von Zulieferern anhand definierter Kriterien zu beurteilen. Sie wird vonseiten des Auftraggebers durchgeführt und soll die Lieferantenauswahl erleichtern. Ziel ist es, die Qualität der Zusammenarbeit zu optimieren, Haftungsrisiken zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Neben grundlegende...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite zentrale Offenlegungssäule im ESRS E1 betrifft das Management klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die beiden Teilstandards E1-2 und E1-3 verpflichten Unternehmen zur strukturierten Erfassung, Bewertung und Steuerung physischer und transitorischer Klimaeinflüsse. ESRS E1-2: Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawa...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Trinkwasserverordnung: Pfli... / 1 Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung setzt die europäische Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) um. In der Fassung von 2023 sind verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung bzw. Risikomanagement (Einzugsgebiet bis Entnahmearmatur beim Verbraucher) enthalten. Es findet eine Prüfung des Risikomanagements und eine Genehmigung des Untersuchungsplans durch das Gesundheitsamt s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Berücksichtigung im Rahmen der Risikoanalyse der Qualitätskontrolle

Rz. 168 [Autor/Zitation] Die Mitgliedschaft in einem Netzwerk ist im Rahmen der Risikoanalyse zur Ermittlung der Frist für die (nächste) Qualitätskontrolle zu berücksichtigen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Satzung für Qualitätskontrolle der WPK).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung

Rz. 735 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchzuführen, um eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Lageberichtsebene insgesamt und auf Aussageebene zu schaffen. Dabei hat der Abschlussprüfer auch das Risiko wesentlicher falscher qualitativer Darstellungen zu ber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Risikobeurteilung und Reaktion auf beurteilte Risiken

a) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen Rz. 1020 [Autor/Zitation] Eine Vielzahl der Informationen, die der Abschlussprüfer für die Prüfung des JA und des Lageberichts benötigt, dient auch als Grundlage für die Prüfung nach Abs. 4. Die Prüfung nach Abs. 4 wird deshalb zweckmäßigerweise in die entsprechenden Phasen der Abschlussprüfung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen

Rz. 1040 [Autor/Zitation] Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sowie ihre kontinuierliche Anwendung im zu prüfenden Zeitraum hat der Abschlussprüfer in Stichproben festzustellen. Hierbei hat er sich vom Vorhandensein des erforderlichen Risikobewusstseins sowie davon zu überzeugen, dass das Risikosteuerungssystem und das Risikoüberwachungssystem bezogen auf die zweckentsp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit (Abs. 3)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Tatbestand des § 332 war bislang ausschließlich das bewusste, unrichtige Berichten, das bewusste Schweigen oder das bewusste Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Rz. 230 [Autor/Zitation] Durch das FISG wurde § 332 Abs. 3 ergänzt. Damit wird auch das leichtfertige Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei PIE unter Strafe gestellt. Di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Prüfung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG im Konzern

Rz. 1043 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die vom Vorstand getroffenen Maßnahmen zur konzernweiten Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der für das MU bestandsgefährdenden Entwicklungen in seine Prüfung gem. § 317 Abs. 4 einzubeziehen. Bei der Festlegung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen hat der Abschlussprüfer die Bedeutsamkeit der von Konzern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Umfang von geschätzten Werten in der Rechnungslegung

Rz. 410 [Autor/Zitation] Geschätzte Werte können mitunter eine hohe Bedeutung für JA und Konzernabschlüsse haben. Hierbei können einzelne in die Schätzung eingehende Größen eine erhebliche Hebelwirkung entfalten (bspw. Zinssätze für die Diskontierung künftiger Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse). Schätzungen sind insbes. bei Sachverhalten vorzunehmen, bei denen die bewertungsre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Funktionsprüfungen

Rz. 530 [Autor/Zitation] Eine Funktionsprüfung ist Prüfungshandlung, die darauf ausgerichtet ist, die Wirksamkeit von Kontrollen zur Verhinderung oder Aufdeckung und Korrektur wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene zu beurteilen (ISA 330 Rz. 4(b)). Funktionsprüfungen werden nur bei den Kontrollen durchgeführt, die nach Feststellung des Abschlussprüfers in geeign...mehr