Fachbeiträge & Kommentare zu Risikoanalyse

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LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 6.1 Bewertung der Schwere

Die Einordnung der für die Bewertung der Schwere relevanten Indikatoren kann unter Anwendung folgender Definitionen erfolgen: Ausmaß Der Indikator Ausmaß beantwortet die Frage, wie gravierend die negative Auswirkung für die Betroffenen ist. Hier kann mit einer dreistufigen Systematik gearbeitet werden, die das Ausmaß in die Stufen "hoch", "mittel" und "niedrig" unterteilt. Es ...mehr

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LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 5.2 Informationsquellen

Zur Ermittlung der Risiken können unter anderem nachfolgende externe Quellen herangezogen werden: CSR Risiko-Check: branchen-, produkt- und länderspezifische Risiken (Angebot der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung)[1] Business and Human Rights Resource Center[2] Human Rights and Business Country Guides[3] Webseiten und Berichte zivilgesellschaftlicher oder Regierungsorganisa...mehr

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LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 1 Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken

In der Risikoanalyse sind Menschenrechtsrisiken nach § 2 Abs. 2 LkSG und umweltbezogene Risiken nach § 2 Abs. 3 LkSG zu berücksichtigen. Zu beachten ist hierbei, dass § 2 Abs. 2 Nr. 12 LkSG einen Auffangtatbestand für Risiken enthält, sodass der gesetzliche Risikokatalog nicht abschließend ist. Für die Bewertung der Risiken nach dem LkSG wird auf die eigenen Beschäftigten, d...mehr

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LkSG: Die Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Praxistipps für die Umsetzung

Zusammenfassung Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Gemäß § 4 Abs. 1 LkSG ...mehr

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LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 5.1 Katalog der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken

Folgende menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sollten nach dem Katalog des § 2 LkSG betrachtet werden: Menschenrechtliche Risiken: Verstoß gegen das Verbot der Kinderarbeit Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in der ...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.2 Grundlegende Veränderung der Geschäftstätigkeit innerhalb der Lieferkette

Der 2. Auslöser einer anlassbezogenen Risikoanalyse auch auf Ebene der mittelbaren Zulieferer wird in § 5 Abs. 4 LkSG geklärt. Eine Risikoanalyse ist folglich dann anlassbezogen durchzuführen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der Lieferkette rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder ei...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 5.1 Verkürzte Berichtspflicht

Unterliegen Unternehmen lediglich der verkürzten Berichtspflicht, beschränkt sich die Auskunftspflicht auf 3 grundlegende Fragenblöcke. Zunächst wird erfragt, welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements im Berichtszeitraum festgelegt waren und welche Personen dafür zuständig waren. Falls keine Zuständigkeiten festgelegt wurden, ist eine stichhaltige Begr...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 2.3 Ausgestaltung und Umsetzung der Dokumentation nach LkSG

Bezüglich der konkreten Umsetzung haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, die entsprechende Dokumentation im Unternehmen abzubilden: Digitale Plattformen und Software: Unternehmen können spezielle Softwarelösungen oder digitale Plattformen nutzen, die speziell für das Management von Lieferkettenrisiken und die Dokumentation der Sorgfaltspflichten entwickelt wurden. Dies...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 2.1 Inhalt der Grundsatzerklärung

In der Grundsatzerklärung ist gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 1 LkSG aufzuführen, wie das Unternehmen das Risikomanagement in den maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert[1], die Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer durchführt[2], die präventiven Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und hinsichtlich der unmittelbaren Zulieferer gestaltet und d...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3 Menschenrechtliche Risiken: risikospezifische Präventionsmaßnahmen (§ 2 Abs. 2 LkSG)

Wichtig Grundlage für angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen ist die Risikoanalyse Für die risikospezifischen Präventionsmaßnahmen gilt in besonderem Maße, dass diese auf die konkret identifizierten und priorisierten Risiken abzustimmen sind [1]. Ist dies nicht der Fall, fehlt es nicht nur an der Angemessenheit, sondern regelmäßig auch an der berechtigten Erwartung (ex ...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.2 Grenzen der Weitergabe von Pflichten an die Zulieferer

Wie bereits angedeutet, bedeutet Zusammenarbeit in der Lieferkette diesem Verständnis folgend nicht, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes einfach auf die Zulieferer erweitert wird. Wenn ein verpflichtetes Unternehmen beispielsweise von seinen Zulieferern verlangt, alle Pflichten des LkSG einzuhalten und sich ausschließlich darauf verlässt, könnte dies dazu führen, dass da...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 3.2 Plausible Darlegung, falls keine Risiken oder Verletzungen festgestellt wurden

Der Umfang der Berichtspflicht für die einzelnen Unternehmen unterscheidet sich dabei danach, ob das Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht festgestellt hat. Stellt ein Unternehmen – trotz angemessener Risikoanalyse – keine Risiken fest, so hat ...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.2 Verpflichtungen bei unmittelbaren Zulieferern

Bei unmittelbaren Zulieferern sind menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten, die das eigene Unternehmen hat, zu überprüfen. Die Pflichten beim unmittelbaren Zulieferer sind somit ebenfalls auf § 3 LkSG zurückzuführen und umfassen folgende Punkte: Risikoanalyse – Die Risikoanalyse ist einmal im Jahr sowie anlassbezogen durchzuführe...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 5 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Auf der europäischen Ebene haben sich im Dezember 2022 die EU-Länder auf ein umfassendes Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 haben die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission gestimmt. Die endgültige Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes hängt nun von einer gemeinsamen Positionierung des E...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 5 Zeitpunkt der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem das LkSG auf das Unternehmen anwendbar ist. Wichtig Beschwerdeverfahren muss direkt vorliegen Unternehmen, für die das Gesetz ab dem 1.1.2024 gilt, müssen also ab dem 1.1. ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen. Das ist praktisch bedeutsam, weil das Beschwerdeverfahren im Rahmen der erst...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 3.3 Berichtsinhalte bei Feststellung eines Risikos bzw. einer Verletzung

Im Falle der Identifikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken bzw. der Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht, erweitert sich die Berichtspflicht für das Unternehmen auf folgende in § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 LkSG zusammengefasste Punkte: Darstellung, ob und falls ja, welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzu...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Im Lieferkettensorgfaltspflichtengese...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 2.2 Kommunikation der Grundsatzerklärung

Die zuvor dargestellte Grundsatzerklärung ist durch die Unternehmensleitung abzugeben[1] Darunter wird allgemein verstanden, dass sie gegenüber den Beschäftigten im Unternehmen kommuniziert sowie öffentlich verfügbar gemacht wird, etwa auf der Internetseite des Unternehmens. Nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist die interne und externe Kommunikation weiterer menschenrechtl...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 5.2.1 Strategie und Verankerung

Dieser Bereich behandelt mehrere Aspekte im Zusammenhang mit der Strategie und ihrer Verankerung in den Unternehmensprozessen. Zunächst stehen die Überwachung des Risikomanagements und die Verantwortung der Geschäftsleitung im Fokus. Es wird erläutert, welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements festgelegt wurden und ob ein Berichtsprozess existiert, der ...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 1 Einordnung der Abhilfemaßnahmen: eine Sorgfaltspflicht des LkSG

Im Sinne einer umfassenden Unternehmensverantwortung enthält das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) klare Anforderungen an alle betroffenen Unternehmen, die Achtung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten in ihre alltäglichen Geschäftsprozesse zu integrieren und sowohl präventiv als auch kurativ jede Verletzung dieser Pflichten zu vermeiden bzw. im aku...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.3 Auditziel und Auditprozess

Zur Einhaltung des Transparenzgebots sollten Auditklauseln Ausführungen zum Auditziel und zum Auditprozedere enthalten. Der Vertragspartner des Verwenders von AGB muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich aus den Klauseln zuverlässig über Inhalt und Umfang seiner Rechte und Pflichten zu informieren, damit er bei der Vertragsabwicklung nicht von der Durchsetzung seiner R...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.3 Es gibt keine "sicheren Zulieferer-Länder"

Das LkSG sieht vor, dass eine Risikoanalyse erstellt und bestehende Risiken priorisiert werden dürfen. Kritisch ist die Frage, ob ein Unternehmen Risiken richtig und sorgfältig einschätzen kann. Es gibt Indikatoren dafür, wie es in bestimmten Ländern um Umweltschutz und Menschenrechte bestellt ist. Marokko belegt z. B. auf dem Environmental Performance Index Platz 160 von 180...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit dem 1.1.2023 ist das deutsche Li...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 1 Dokumentations- und Berichtspflichten im LkSG

Seit dem 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Im ersten Jahr galt es ausschließlich für inländische Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit dem 1.1.2024 wurde der Anwendungsbereich erweitert, nun betrifft es Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Änderung führte zu einer erheblichen Ausweitung des Kreises ...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 3.5 Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Hinweis Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertrauliche Informationen, die von einem Unternehmen gehalten werden und einen wirtschaftlichen Wert besitzen, da sie nicht allgemein bekannt sind und nicht leicht von anderen Unternehmen oder Personen beschafft werden können. Diese Geheimnisse können verschiedene Formen annehmen...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.1 Maßnahmen und Kontrollen im eigenen Geschäftsbereich

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.3 Verpflichtungen bei mittelbaren Zulieferern

Bezüglich mittelbarer Zulieferer sind die geforderten Maßnahmen der laut LkSG verpflichteten Unternehmen etwas abgemildert. § 9 Abs. 1 des LkSG hebt diesbezüglich hervor, dass die verpflichteten Unternehmen ihr unternehmensinternes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so einrichten müssen, dass es Personen auch ermöglicht, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowi...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Seit Anfang 2023 greift in Deutschlan...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.2 Allgemeiner Verhaltenskodex: risikobasierte Clusterung der Lieferanten

Letztlich muss es einem Unternehmen aber auch weiterhin erlaubt sein, seinen Lieferanten einen allgemeinen Verhaltenskodex (Code of Conduct) vorzugeben. Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber diese in der Praxis bereits zuvor etablierte Vorgehensweise beenden bzw. als rechtlich unwirksam erklären wollte. Dies wäre für die Durchsetzung von menschenrechtskonformem Verh...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 1 Einrichtung eines Risikomanagementsystems: angemessene und wirksame Maßnahmen

Die Einrichtung eines Risikomanagementsystems für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordert gemäß § 4 Abs. 1 LkSG die Verankerung angemessener (und wirksamer) Maßnahmen. Die Angemessenheit der Maßnahmen richtet sich gemäß § 3 Abs. 2 LkSG nach der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, dem Einflussv...mehr

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LkSG: Dokumentations- und B... / 2.1 Inhalte und Zweck der Dokumentation nach LkSG

Laut § 10 Abs. 1 LkSG ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. § 3 Abs. 1 LkSG fast hierbei sämtliche Sorgfaltspflichten des LkSG zusammen. Im Rahmen der Dokumentation sollten daher unternehmensinterne Informationen insbesondere zu den in § 3 Abs. 1 LkSG zusammengefassten Punkten 1 bis 8 zusammengetragen werden: E...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 2 Was im Falle eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des LkSG zu tun ist

Wenn einem Unternehmen ein Missstand in Bezug auf die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bekannt wird, muss es aktiv werden und sich um Abhilfe bemühen. Man spricht dann von "substantiierter Kenntnis". Damit sind "tatsächliche Anhaltspunkte" gemeint, nicht bloße Meinungen oder Gerüchte. Dann haben Unternehmen dem klar vorgegeben Prozess der OECD Due Diligence Guidelines zu ...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 14 Einleitung von Maßnahme

Wie ausgeführt, ist es eines der Ziele des Beschwerdeverfahrens, Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Entsprechend dieser Zielsetzung verpflichtet das Gesetz Unternehmen zu Maßnahmen, wenn sie über das Beschwerdeverfahren Kenntnisse über Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards bzw. das unmittelbare Bevorstehen solcher Verletzungen erhalten. Stell das Unt...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 1 Hintergrund: LkSG erfordert die Zusammenarbeit mit Lieferanten

Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Ergreifung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 6 LkSG die Vereinbarung der notwendigen Pflichten mit Lieferanten. Schon vor Inkrafttreten des LkSG war es nicht einfach, wirksame und wirkungsvolle "ESG-Klauseln" mit Lieferanten zu vereinba...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.3 Allgemeine Einkaufsbedingungen

Soweit ein Unternehmen die Vorgaben zur Umsetzung des LkSG vollständig in seine allgemeinen Einkaufsbedingungen integriert, besteht das Bedürfnis, die Klauseln kurzzuhalten. Hinweis Englischer Auszug der Sorgfaltspflichten nach LkSG an Lieferanten schicken Für die einzelnen vom Zulieferer einzuhaltenden Verbote kann in diesem Fall auf § 2 Abs. 2 und 3 LkSG verwiesen werden. In...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.1 Individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten

Bei strenger Beachtung der Systematik des LkSG und der Handreichungen des BAFA[1] wäre mit jedem Zulieferer eine individuelle Vereinbarung zu treffen, die nur die für ihn – und ggf. seine weitere Lieferkette – ermittelten tatsachenbezogenen Risiken adressiert und passgenaue Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Branche, Region und konkrete Situation des Zulieferers hierfür fe...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.4 Anpassung der Klauseln

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte die Verpflichtung des Zulieferers so ausgestaltet sein, dass die Anforderungen auch nach Vertragsabschluss abhängig von den Ergebnissen der Risikoanalyse angepasst werden können. Soweit mit dem Lieferanten eine Individualvereinbarung getroffen wurde, erscheint eine solche dynamische Regelung sinnvoll, da ggf. bei geänderter Risikol...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Zu den Sorgfaltspflichten des Lieferk...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 2.2 Gesetzliche Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegenüber mittelbaren Zulieferern

Während bei unmittelbaren Zulieferern menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten[1], die das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich hat, zu überprüfen sind, sind die geforderten Maßnahmen bei mittelbaren Zulieferern durchaus abgemildert. Laut § 9 Abs. 1 LkSG müssen verpflichtete Unternehmen ihr Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / Zusammenfassung

Überblick Hinweis: Laut dem am 9. April 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet; daher bleibt das LkSG weiterhin in Kraft. Das Lieferkettensorgfaltspflichtenges...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.3 Ansätze für Abhilfemaßnahmen

Ein verpflichtetes Unternehmen benötigt die Zustimmung seines Zulieferers, um Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette zu planen und umzusetzen. In den meisten Fällen reicht es nicht aus, den Zulieferer lediglich zur Unterlassung bestimmter Handlungen aufzufordern. Stattdessen sind komplexe Maßnahmen erforderlich, oft in Verbindung mit detaillierten Informationen. In einigen Fäll...mehr

Beitrag aus Controlling Office
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 3 Sorgfaltspflichten nach dem LkSG

Vom LkSG sind seit dem 1.1.2023 Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten in Deutschland betroffen (zum 1.1.2024 wurde die Grenze herabgesetzt auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten).[1] Dies fordert, sich im Allgemeinen mit der Betrachtung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu beschäftigen. Nach § 3 Abs. 1 LkSG werden die folgenden konkreten Sorgfaltspflichten definiert: Ein...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 4 Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens in der gesamten Lieferkette

Unternehmen müssen das Beschwerdeverfahren entlang der gesamten Lieferkette anbieten. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen § 8 LkSG und § 9 LkSG: § 8 LkSG sieht vor, dass Unternehmen das Beschwerdeverfahren im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern zur Verfügung stellen müssen. Unmittelbare Zulieferer sind direkte Vertragspartner des Unternehmens...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.2 Maßnahmen und Kontrollen in der Lieferkette

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 9.1 Anforderungen an Personen, die die Beschwerde bearbeiten

Die Personen, die die eingehenden Beschwerden bearbeiten, müssen Gewähr für unparteiisches Handeln bieten[1]. Das LkSG führt dazu näher aus, dass die Mitarbeiter, die die Beschwerden bearbeiten, unabhängig sein müssen und an Weisungen nicht gebunden sein dürfen. Darüber hinaus sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eigene Mitarbeiter oder externe Stelle Grundsätzlich könn...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 4.1 Verstoß gegen ein aus dem Minamata-Übereinkommen resultierendes Verbot (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 – 3 LkSG)

Definition: Die Minamata-Konvention[1] zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Freisetzungen von Quecksilber zu schützen. In der EU ist das Übereinkommen durch Verordnung Nr. 2017/852 in unmittelbar geltendes Recht überführt worden. Geregelt ist die Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung, Lagerung und Abfallbehandlung von Quecksilber und bestimmten quecksilberha...mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

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LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.3 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei mittelbaren Zulieferern

Mittelbare Zulieferer betreffen die weiter vorgelagerten Ebenen der Lieferkette, sodass hier keine direkte Vertragsbeziehung zum eigenen Unternehmen besteht und die Steuerung des Zulieferers primär einem anderen nachgelagerten – ggf. für das eigene Unternehmen unmittelbaren – Zulieferer unterliegt. Laut LkSG betrifft dies jeden Zulieferer, der kein unmittelbarer Zulieferer i...mehr