Fachbeiträge & Kommentare zu Risikoanalyse

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.2 Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Der Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei vorgelagerten mittelbaren Zulieferern umfasst grundsätzlich 2 Schritte, die sukzessive aufeinander aufbauen. Schritt 1: Abstrakte Betrachtung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken Der 1. Schritt umfasst die abstrakte Untersuchung von potenziellen Risiken, insb. solchen, die spezifisch für eine Branche od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Risikoanalyse

Bei der Risikoanalyse gemäß LkSG ist zu berücksichtigen, dass nicht darauf abgezielt wird, wie sich risikobezogene Aspekte der Menschenrechte und Umwelt auf die finanziellen Ergebnisse oder den Ruf eines Unternehmens auswirken. Aus den Risiken resultierende finanzielle Belastungen oder Reputationsschäden liegen nicht im Fokus des Gesetzes. Unternehmen sollen vielmehr eine ne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3 Anlassbezogene Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Das LkSG sieht grundsätzlich 2 Auslöser für die Notwendigkeit einer anlassbezogenen Risikoanalyse auf der Ebene mittelbarer Zulieferer vor (s. Abb. 1): Das Vorliegen einer substantiierten Kenntnis über das potenzielle Vorliegen einer Verletzung von menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichten und grundlegende Veränderungen der Geschäftstätigkeit innerhalb der gesamten Li...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.2 Grundlegende Veränderung der Geschäftstätigkeit innerhalb der Lieferkette

Der 2. Auslöser einer anlassbezogenen Risikoanalyse auch auf Ebene der mittelbaren Zulieferer wird in § 5 Abs. 4 LkSG geklärt. Eine Risikoanalyse ist folglich dann anlassbezogen durchzuführen, wenn das Unternehmen mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der Lieferkette rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 5 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Auf der europäischen Ebene haben sich im Dezember 2022 die EU-Länder auf ein umfassendes Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 haben die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission gestimmt. Die endgültige Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes hängt nun von einer gemeinsamen Positionierung des E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / Zusammenfassung

Überblick Im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist die Verantwortung verpflichteter Unternehmen unterschiedlich ausgestaltet. Eine vollumfängliche Verantwortung besteht primär für den eigenen Geschäftsbereich sowie die unmittelbaren Zuliefererstrukturen. Bzgl. weiter vorgelagerter mittelbarer Zulieferer müssen verpflichtete Unternehmen nur anlassbezogen beim Vorlie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 2.2 Gesetzliche Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegenüber mittelbaren Zulieferern

Während bei unmittelbaren Zulieferern menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten[1], die das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich hat, zu überprüfen sind, sind die geforderten Maßnahmen bei mittelbaren Zulieferern durchaus abgemildert. Laut § 9 Abs. 1 LkSG müssen verpflichtete Unternehmen ihr Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Exportkreditversicherungen ... / 3.1.2 Gebühren und Entgelte

Dadurch, dass mithilfe von Hermesdeckungen Risiken des Außenhandelsgeschäfts zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen werden, müssen Exporteure als Deckungsnehmer Gebühren und Entgelte zahlen, die sich zum großen Teil am jeweiligen Risiko des Geschäfts orientieren. Eine Versicherungssteuer fällt hingegen nicht an. Gebühren Zu den von kleinen und mittl...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 4.1 Risikoanalyse

Grundstein für den Aufbau und die Ausrichtung eines Compliance-Management-Systems ist die Risikoanalyse zur Prüfung der Notwendigkeit eines derartigen Systems. Hierzu sind zunächst die Compliance-relevanten Risikofelder zu identifizieren und die Zuständigkeiten dieser Bereiche zu bestimmen. Diese sog. horizontale Risikoanalyse ist von der vertikalen Risikoanalyse zu untersch...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 2.1 Risikoanalyse

Für die Schaffung eines allgemeinen Bewusstseins ist die Risikoanalyse von besonderer Bedeutung. Um welche Risiken es sich handelt, ist tätigkeits- und verantwortungsbezogen zu ermitteln. Nach wie vor dürften korruptionsgefährdete Bereiche besondere Aufmerksamkeit verdienen. Überall, wo die Verwaltung Genehmigungen zu erteilen hat, Vergaben tätigt, Rechte einräumt oder Geldl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2 Risikoanalyse als Basis: Vereinbarungen auf Basis festgestellter Risiken

Vertragliche Vereinbarungen mit unmittelbaren Zulieferern sind vor allem als Teil der Sorgfaltspflicht zur Prävention in § 6 Abs. 4 LkSG vorgesehen. Wichtig Präventionsmaßnahmen nur bei identifizierten "Risiko-Lieferanten" zu ergreifen Aus § 6 Abs. 1 LkSG folgt allerdings, dass ein Unternehmen nicht gegenüber jedem Lieferanten Präventionsmaßnahmen ergreifen muss, sondern nur g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.3 Auditziel und Auditprozess

Zur Einhaltung des Transparenzgebots sollten Auditklauseln Ausführungen zum Auditziel und zum Auditprozedere enthalten. Der Vertragspartner des Verwenders von AGB muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich aus den Klauseln zuverlässig über Inhalt und Umfang seiner Rechte und Pflichten zu informieren, damit er bei der Vertragsabwicklung nicht von der Durchsetzung seiner R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.3 Allgemeine Einkaufsbedingungen

Soweit ein Unternehmen die Vorgaben zur Umsetzung des LkSG vollständig in seine allgemeinen Einkaufsbedingungen integriert, besteht das Bedürfnis, die Klauseln kurzzuhalten. Hinweis Englischer Auszug der Sorgfaltspflichten nach LkSG an Lieferanten schicken Für die einzelnen vom Zulieferer einzuhaltenden Verbote kann in diesem Fall auf § 2 Abs. 2 und 3 LkSG verwiesen werden. In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 1 Hintergrund: LkSG erfordert die Zusammenarbeit mit Lieferanten

Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Ergreifung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 6 LkSG die Vereinbarung der notwendigen Pflichten mit Lieferanten. Schon vor Inkrafttreten des LkSG war es nicht einfach, wirksame und wirkungsvolle "ESG-Klauseln" mit Lieferanten zu vereinba...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.1 Individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten

Bei strenger Beachtung der Systematik des LkSG und der Handreichungen des BAFA[1] wäre mit jedem Zulieferer eine individuelle Vereinbarung zu treffen, die nur die für ihn – und ggf. seine weitere Lieferkette – ermittelten tatsachenbezogenen Risiken adressiert und passgenaue Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf Branche, Region und konkrete Situation des Zulieferers hierfür fe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 4.4 Anpassung der Klauseln

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte die Verpflichtung des Zulieferers so ausgestaltet sein, dass die Anforderungen auch nach Vertragsabschluss abhängig von den Ergebnissen der Risikoanalyse angepasst werden können. Soweit mit dem Lieferanten eine Individualvereinbarung getroffen wurde, erscheint eine solche dynamische Regelung sinnvoll, da ggf. bei geänderter Risikol...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 6 Zusammenfassung und Ausblick

Ein Compliance-Management-System sollte Risiken rechtzeitig melden und ein Bewusstsein für die Gefährlichkeit von Verstößen schaffen. Es hat also vor allem eine Präventivfunktion zu erfüllen und vor Schaden zu bewahren. Compliance bedeutet für Kommunalverwaltungen vor allem Rechts- und Regeltreue. D. h., dass die kommunale Verwaltung in allem, was sie tut oder unterlässt, be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.2 Allgemeiner Verhaltenskodex: risikobasierte Clusterung der Lieferanten

Letztlich muss es einem Unternehmen aber auch weiterhin erlaubt sein, seinen Lieferanten einen allgemeinen Verhaltenskodex (Code of Conduct) vorzugeben. Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber diese in der Praxis bereits zuvor etablierte Vorgehensweise beenden bzw. als rechtlich unwirksam erklären wollte. Dies wäre für die Durchsetzung von menschenrechtskonformem Verh...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 4.3 Qualitative Bewertung – Einteilung von Risikoklassen

Ziel der Risikoanalyse ist letztlich die zielgerichtete Etablierung eines Systems zur Vermeidung der Schadensverwirklichung. Da der Versuch, sämtliche Risiken zu steuern, in der Praxis leicht dazu führt, dass die Verwaltung überfordert und eine wirksame Risikosteuerung verhindert wird, ist eine Bewertung und Gewichtung der erkannten Risiken erforderlich. Nicht allein entsche...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 5 Kostenaufwand für Compliance

Bei der Einschätzung des Kostenaufwands ist zu unterscheiden zwischen dem Einführungsaufwand und dem Aufwand für die laufende Nutzung und Aktualisierung. Bei der Einführung sollte nicht auf externe Hilfe verzichtet werden. Zum einen mangelt es je nach Größe der Verwaltung häufig an den speziellen Kenntnissen (z. B. im Steuerrecht). Zum anderen besteht immer das Risiko der Be...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance in Kommunalverwa... / 2 Schutzfunktion von Compliance in der Kommunalverwaltung

Die Verletzung von Normen und Regeln ist i. d. R. mit Sanktionen verbunden. Ein System, das auf die Einhaltung von Normen und Regeln ausgerichtet ist, Risiken rechtzeitig meldet und ein Bewusstsein für die Gefährlichkeit von Verstößen schafft, hat vor allem eine Präventivfunktion zu erfüllen und vor Schaden zu bewahren. Das gilt für die Haftung der Gemeinde als Körperschaft ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.3 Wichtige Maßnahmen im Vorfeld der Inbetriebnahme

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen zunächst Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit Drohnen festgelegt werden, z. B.: Es müssen klare Regeln für den Einsatz und Umgang mit den Drohnen formuliert werden, am besten in Form einer Betriebsanweisung. Die Verantwortlichkeiten und Verantwortlichen für den Betrieb der Drohnen müssen benannt werden. Es muss sichergestel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 5 Grenzen der Einsatzmöglichkeiten

Drohnen haben für den Arbeitsschutz ein erhebliches Potenzial. Unternehmen, die sie häufiger im Jahr benutzen wollen, sollten daher einen Kauf in Erwägung ziehen. Ihr Einsatz hat aber auch Grenzen. So können Drohnen nicht bei jeder Wetterlage geflogen werden. Wind, Regen oder Nebel können einen Drohnenflug problematisch werden lassen oder ihn sogar ganz vereiteln. Hinzu kommt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.3 Betriebskategorien

Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die 3 Betriebskategorien für F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CE-Konformität bei verkette... / 3 CE-Konformitätsbewertungsverfahren und Risikobeurteilung für eine Gesamtheit von Maschinen

Für Gesamtanlagen (verkettete und komplexe Anlagen) muss ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren nach 2006/42/EG mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt werden: Die Beschaffenheit der Gesamtanlage muss den grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I 2006/42/EG genügen (Risikobeurteilung durchführen). Konformitätserklärung nach Anhang II für die Gesamtanlage erstellen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CE-Konformität bei verkette... / 2.5 Gesamtheit oder keine Gesamtheit?

Kommt man bei den o. g. Überlegungen zu dem Ergebnis, dass keine Gesamtheit von Maschinen vorliegt, bedeutet das die Einzelmaschinen können mit den vorhandenen CE-Konformitätserklärungen in Betrieb genommen werden und es wird keine CE-Konformitätserklärung für die gesamte Anlage benötigt. Die Beschaffenheitsanforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, v. a. §§ 5 bis 9 BetrS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CE-Konformität bei verkette... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund der wachsenden Anforderungen der Märkte an Flexibilisierung und Erweiterung des Produktportfolios werden bei vielen Unternehmen Maschinen und Anlagen immer häufiger kurzfristig erweitert oder verändert. Dabei ergeben sich bei Betreibern oft Unsicherheiten und Fragen zum Thema Maschinensicherheit. Werden Teilmaschinen zu einer Gesamtanlage verknüpft, sprich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CE-Konformität bei verkette... / 5 Technische Unterlagen, CE-Kennzeichen, Typenschild

Der Hersteller (ggf. auch der Betreiber, wenn er in eigener Verantwortung Teilmaschinen miteinander verkettet und sicherheitstechnisch verknüpft), muss für die Gesamtmaschine technische Unterlagen zusammenstellen. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen von 2006/42/EG zu beurteilen. Die technischen Unterlag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
CE-Konformität bei verkette... / 4 Informationen, Warnhinweise und Betriebsanleitung

Informationen und Warnhinweise an der Gesamtanlage werden nur dort ergänzt, wo es aufgrund der Risikobeurteilung notwendig ist. Alle schriftlichen oder verbalen Informationen und Warnhinweise müssen in der Sprache des Betreibers abgefasst sein. Der Inhalt der Betriebsanleitung wird nur dort ergänzt, wo es aufgrund der sicherheits- und steuerungstechnischen Verknüpfung notwend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Besonderheiten des Stillens – die Nationale Stillkommission

Rz. 3 Das Stillen wird wissenschaftlich durch die Nationale Stillkommission [1] begleitet. Hauptaufgabe der Nationalen Stillkommission (NSK) ist die Förderung des Stillens in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission berät die Bundesregierung, gibt Richtlinien und Empfehlungen heraus und unterstützt Initiativen zur Beseitigung bestehender Stillhindernisse. Die Stillkommi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.4.6 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Wegen der möglichen gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen von EMF ist es nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Regelungen erforderlich, die Exposition ausreichend gering zu halten. Ggf. sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nachfolgend soll die grundlegende Herangehensweise beschrieben werden. Die in den folgenden 3 Abschnitten beschriebene Vorgehensweise wird auch synonym...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Erfassung und Dokumentation der durchgeführten Aufbau- und Funktionsprüfung

Rn. 47 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat verschiedene Möglichkeiten, das IKS i. R.d. Aufbau- und Funktionsprüfung zu erfassen und zu dokumentieren. Nachstehende Übersicht systematisiert die Informationsquellen und Erhebungstechniken sowie die möglichen Formen der Dokumentation (vgl. ISA [DE] 500 (2020), Rn. A10ff.; Knüppe (1984), S. 114). Rn. 48 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einklangprüfung

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts hat mit der gleichen Sorgfalt zu erfolgen, wie dies für den JA der Fall ist. Dies erfordert, dass der AP bei der Gewinnung seines Prüfungsergebnisses ebenfalls darauf zu achten hat, dass mit hinreichender Sicherheit und Genauigkeit keine wesentlichen Fehler im Lagebericht enthalten sind. Indes unterscheidet sich d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 4.2.1 Ausbildungsinhalte (insgesamt 130 Präsenzzeitstunden)

Einführung und Grundlagen der Mediation (18 Stunden) Grundlagen der Mediation Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation Ablau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prüfungshandlungen zur Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken

Rn. 35 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Durch sog. Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung (Risk Assessment Procedures) hat der AP alle im UN vorhandenen Risiken im JA und Lagebericht zu identifizieren und zu beurteilen (vgl. ISA [DE] 315 (2022), Rn. 13, 28ff.). Er hat sich ein Verständnis über das zu prüfende UN und dessen Umfeld einschließlich des IKS (Aufbauprüfung) zu verschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Funktionsprüfung

Rn. 45 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Da ein wirksam konzipiertes System an Kontrollen allein noch keine zuverlässigen Arbeitsabläufe sichert, ist in einem zweiten Schritt der Risikobeurteilung festzulegen, in welchem Umfang interne Kontrollen für die Prüfung genutzt werden sollen. Funktionsprüfungen (Test of Operating Effectiveness) bzw. Wirksamkeitsprüfungen ermöglichen es dem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Interperiodische Einheitlichkeit

Rn. 328 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die interperiodische Bewertungseinheitlichkeit "verlangt die Beibehaltung einmal gewählter Bewertungsmethoden auch in den Bilanzen der Folgejahre" (Wohlgemuth, in: FS von Wysocki (1985), S. 45 (50)) und wird allg. als Bewertungsstetigkeit bezeichnet. Dieser Grundsatz ist ausdrücklich geregelt: Nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 sollen die auf den voran...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) GoA zur Konkretisierung des Prüfungsumfangs

Rn. 21 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einige Beiträge des Schrifttums zu GoA betreffen die geforderten Verhaltensweisen eines AP bei der Berufsausübung sowie den gesamten Prüfungsprozess von der Auftragsannahme bis zur Urteilsmitteilung (vgl. Schulze zur Wiesche (1963); Kicherer (1970); Leffson (1988), S. 101). Andere Schriften über GoA widmen sich Teilen des Prüfungsprozesses (v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 189 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das AktG gibt weder Aufschluss darüber, wie das "einzurichtende Überwachungssystem" gestaltet sein muss (vgl. Brebeck/Herrmann, WPg 1997, S. 381 (387)), noch wie es zu prüfen ist. Die Gestaltung des Überwachungssystems kann schon deshalb nicht in der gesetzlichen Vorschrift vorgegeben werden, weil es entsprechend der Größe und Branche des zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsumfang

Rn. 196 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 hat der AP als Systemprüfung darauf auszurichten, beurteilen zu können, ob der Vorstand des zu prüfenden UN durch Einrichtung geeigneter Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG Vorsorge getroffen hat, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu identifiziere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinweise zur Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung

Rn. 166 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine eigenständige Bestellung eines AP zur ESEF-Prüfung ist nicht notwendig (vgl. IDW PS 410 (2022), Rn. 18); vielmehr ist der nach § 318 bestellte AP auch ohne explizite Erwähnung der ESEF-Prüfung im Wahlbeschluss bzw. Auftragsbestätigungsschreiben für die ESEF-Prüfung verantwortlich. Der AP muss vor der Auftragsannahme des gesamten AP-Mand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchführung der Konzernabschlussprüfung

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem durch das BilMoG geänderten § 317 Abs. 3 Satz 2 ist Art. 27 lit. a) und b) der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) im deutschen Gesetz verankert worden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der KA-Prüfer bei der Prüfung der konsolidierten Abschlüsse eines Konze...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist es sinnvoll, das ... / 1.2 Hintergrund

Es liegt im Ermessen des Herstellers, mit welchen Schutzmaßnahmen er die Sicherheit seiner Maschine erreicht. Aus den Regelwerken gehen in erster Linie Anforderungen an das Ergebnis – eine sichere Maschine – hervor. Aus Sicht des Herstellers steht in der Regel die Funktion der Maschine im Vordergrund. Die sicherheitstechnische Absicherung steht meist nicht direkt im Fokus, s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit an kollaborieren... / Zusammenfassung

Überblick Kollaborierende Roboter arbeiten ohne schützende Zäune direkt mit dem Menschen zusammen. Dies bietet neue Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsplätzen zur Unterstützung menschlicher Tätigkeiten. Dadurch kann Arbeit weniger belastend und ergonomisch günstiger werden. Eine wesentliche Rolle kommt dabei der Gestaltung von Sicherheitsvorkehrungen zu: sowohl produkttechn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit an kollaborieren... / 3 Rechtliche und normative Regelungen

Sichere Arbeitsplätze mit kollaborierenden Robotern müssen externen Anforderungen gerecht werden. Dazu gehören technologische, medizinische bzw. biomechanische, prüftechnische, ergonomische sowie arbeitsorganisatorische Aspekte.[1] Alle diese Kriterien müssen hinsichtlich gesetzlichen sowie Norm-basierten Forderungen hinterfragt und auf ihre Konformität geprüft werden. Der Er...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Qualifizierung von Personal... / 4.1 Planung und Sensibilisierung

Hierin werden die Beschäftigten zunächst mit den Grundzügen der MRK vertraut gemacht, weil als ein wichtiger Faktor für den erfolgreichen und sicheren Einsatz neuer Technologien die Akzeptanz der Beschäftigten gilt.[1] Auch kann davon ausgegangen werden, dass sich die Akzeptanz förderlich auf die Motivation zum Lernen in Schulungsmaßnahmen auswirkt. Am Anfang der Sensibilisie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Überblick

Rz. 118 Vom Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A-7.8 AVB D&O ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche, die sich daraus ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, dass Versicherungsleistungen oder Versicherungen nicht oder nur unzureichend wahrgenommen, abgeschlossen oder fortgeführt werden. Dieser Ausschluss, der schlagwortartig als "unzureichender Versicherungsschutz" titu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / III. Personalkompetenz/unangemessene Vergütung

Rz. 8 Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ggf. ab. Bereits bei der Auswahl der geeigneten Personen können dem Aufsichtsrat Versäumnisse unterlaufen, für die er in die Haftung geraten kann. Ferner handelt der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Anstellungsvertrag aus. Hier ordnet bereits § 116 Satz 3 AktG an, dass der Aufsichtsrat haftet, wenn er eine unangeme...mehr