Fachbeiträge & Kommentare zu Risikoanalyse

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Nahestehende Personen

Rz. 395 [Autor/Zitation] Das Vorhandensein nahestehender Personen sowie Geschäfte mit diesen kann für die Prüfung von JA und Konzernabschlüssen ein besonders bedeutsames Risiko darstellen (vgl. Rz. 554), da in diesem Zusammenhang ein höheres Risiko für dolose Handlungen bestehen kann. Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für den Umgang mit nahestehenden Personen is...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund doloser Handlungen (Verstöße)

Rz. 430 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 3 fordert, dass die Prüfung so anzulegen ist, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Verstöße iSd. Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 480 [Autor/Zitation] Für die identifizierten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene hat der Abschlussprüfer das inhärente Risiko durch eine Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und des Ausmaßes der falschen Darstellung zu beurteilen. Dabei hat der Abschlussprüfer zu berücksichtigen, wie und in welchem Maße inhärente Risikofaktoren die Anfälligkeit rele...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Der Bereich Kennzahlen und Ziele umfasst eine weitere finale Offenlegungspflicht: ESRS S2-5: Ziele in Bezug auf den Umgang mit wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen sowie wesentlichen Risiken und Chancen Der letzte Teilstandard verlangt von Unternehmen, konkrete und zeitlich definierte Ziele festzulegen, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS S2

Mit dem EU-Omnibus-Paket strebt die Europäische Kommission eine praxisnähere und besser verzahnte Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Ein zentraler Hebel ist die Überarbeitung der ESRS. Auch wenn das EU-Omnibus-Paket insgesamt auf Entlastung ausgerichtet ist, bleibt die Relevanz des ESRS S2 ungebrochen, gerade im Zusammenspiel mit dem deutschen LkSG und der EU...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Steuerberatungsleistungen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a APrVO verbietet zahlreiche Steuerberatungsleistungen im Einzelnen. Darüber hinaus ist auch die "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von Steuerberatungsleistungen" vom Verbot erfasst (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a UBuchst. vi APrVO). Das Verbot der "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 550 [Autor/Zitation] Eine aussagebezogene Prüfungshandlung ist eine Prüfungshandlung, die darauf ausgerichtet ist, wesentliche falsche Darstellungen auf Aussageebene aufzudecken. Zu den aussagebezogenen Prüfungshandlungen gehören Einzelfallprüfungen (für Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussangaben) sowie aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen. Rz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 635 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 33 f., dass der Konzernabschlussprüfer auf Basis seines gewonnenen Verständnisses für die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich solcher mit Bezug zum Konsolidierung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 1000 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformatione...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

aa) Beurteilung der Eignung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG Rz. 1030 [Autor/Zitation] Die Existenz der vom Vorstand getroffenen Maßnahmen (vgl. Rz. 934) wird der Abschlussprüfer anhand entsprechender Dokumentationen, Organisationsanweisungen und seiner eigenen Feststellungen im Rahmen der Prüfung des IKS sowie darüber hinaus aufgrund seiner Kenntnisse über die Geschäftsris...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 1020 [Autor/Zitation] Eine Vielzahl der Informationen, die der Abschlussprüfer für die Prüfung des JA und des Lageberichts benötigt, dient auch als Grundlage für die Prüfung nach Abs. 4. Die Prüfung nach Abs. 4 wird deshalb zweckmäßigerweise in die entsprechenden Phasen der Abschlussprüfung einbezogen. Rz. 1021 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfungsplanung, bei der sich de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 355 [Autor/Zitation] Der Kern des risikoorientierten Prüfungsansatzes bildet die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen sowie Reaktionen auf die beurteilten Risiken. Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen bei der Prüfung von JA und Konzerna...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 455 [Autor/Zitation] Abs. 4a stellt klar, dass sich die Prüfung, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht darauf zu erstrecken hat, ob der Fortbestand der geprüften KapGes. zugesichert werden kann. Wenngleich damit der Fortbestand des Unternehmens kein selbständiger Prüfungsgegenstand ist und der Abschlussprüfer dementsprechend kein Prüfungsurteil abgeben muss, ist der F...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 500 [Autor/Zitation] Basierend auf der Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt der internationale Prüfungsstandard ISA 330 "The Auditor's Responses to Assessed Risks" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 330: "Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken") die Pflichten des Abschlussprüfers, wie prüferisch mit den identif...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Als spezielle Vorschrift für Versicherungsunternehmen ergänzt § 341l die allgemeinen Offenlegungspflichten, die für alle Kaufleute und Unternehmen in §§ 325–329 HGB definiert sind. Während die allgemeinen Vorschriften des HGB die grundlegenden Anforderungen an die Offenlegung für alle Unternehmen festlegen, regelt § 341l HGB zusätzliche und spezifische ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Berufsgrundsätze internationaler Standardsetzer

Rz. 85 [Autor/Zitation] Die Bedeutung internationaler Prüfungsstandards hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen (vgl. Ruhnke, DB 1999, 237; Ruhnke, DB 2006, 1169; in Bezug auf die ISA vgl. Gewehr/Moser, WPg 2018, 193; Schmid, BB 2018, 2991; kritisch Olbrich/Weimann, BFuP 2011, 180; Naumann/Feld, WPg 2013, 641). Bereits in der Gesetzesbegründung zum KonTraG wird...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Reaktionen auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 770 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat weitere Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, deren Art, zeitliche Einteilung und Umfang auf den beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene basieren und auf diese ausgerichtet sind. Es ist nicht notwendig, Reaktionen auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageeb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eignung der Abschlussprüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten (Art. 10 Abs. 2 Buchst. d APrVO)

Rz. 536 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. d APrVO verlangt vom Abschlussprüfer "eine Darlegung darüber, in welchem Maße die Abschlussprüfung als dazu geeignet angesehen wurde, Unregelmäßigkeiten einschließlich Betrug aufzudecken". Diese explizite Information der Adressaten zur Fraud-Orientierung der Abschlussprüfung kann als Beitrag zur Verringerung der sog. Erwartungsl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Unternehmen und Unternehmensumfeld sowie maßgebende Rechnungslegungsgrundsätze

Rz. 365 [Autor/Zitation] Um Risiken wesentlicher falscher Darstellungen identifizieren und beurteilen zu können, muss der Abschlussprüfer ein Verständnis des Unternehmens und seines Umfelds sowie der maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze erlangen. Hierdurch wird insbes. eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung inhärenter Risiken (vgl. Rz. 300) geschaffen. Darüb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungsstandards

Rz. 716 [Autor/Zitation] Der zentrale deutsche Prüfungsstandard für die Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung ist IDW PS 350 nF (10.2021). IDW PS 350 nF (10.2021) ist anwendbar auf die Prüfung von Lageberichten für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. In der Einleitung des S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorbereitende analytische Prüfungshandlungen

Rz. 390 [Autor/Zitation] Zur Identifikation inhärenter Risiken führt der Abschlussprüfer vorbereitende analytische Prüfungshandlungen durch (ISA 315 (Revised 2019) Rz. 14(b)). Gemäß ISA 315 (Revised 2019) Rz. A27 helfen analytische Prüfungshandlungen, Inkonsistenzen, ungewöhnliche Geschäftsvorfälle oder Ereignisse sowie Beträge, Kennzahlen und Trends zu identifizieren, die au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung

Rz. 780 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 2 Satz 4 ist in Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung (§§ 289b bis 289e bzw. §§ 315b und 315c) nur zu prüfen, ob die entsprechenden Erklärungen bzw. Berichte vorgelegt wurden (vgl. Rz. 673). Dies schließt nicht aus, dass der Abschlussprüfer auf freiwilliger Basis auch zur inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen

Rz. 560 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für die Durchführung aussagebezogener analytischer Prüfungshandlungen als Reaktion auf beurteilte Risiken ist ISA 520 "Analytical Procedures" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 520: "Analytische Prüfungshandlungen"). ISA 520 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten

Rz. 620 [Autor/Zitation] Der internationale Prüfungsstandard für die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen ist ISA 600 (Revised 2022) "Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (including the Work of Component Auditors)" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 600 (Revised): "Besondere Überlegungen – Konzernabschluss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards und Ziele der Prüfung

Rz. 820 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformationen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 285 [Autor/Zitation] Aufgrund der Bedeutung internationaler Prüfungsstandards wird im Folgenden primär auf die ISA, soweit sinnvoll auch auf die ISA [DE] sowie einschlägige, gültige IDW PS eingegangen, wobei die Aspekte Dokumentation, Berichterstattung und Kommunikation keine besondere Beachtung erfahren, da diese Gegenstand von gesetzlichen Regelungen außerhalb des § 317...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Beurteilung der Eignung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG

Rz. 1030 [Autor/Zitation] Die Existenz der vom Vorstand getroffenen Maßnahmen (vgl. Rz. 934) wird der Abschlussprüfer anhand entsprechender Dokumentationen, Organisationsanweisungen und seiner eigenen Feststellungen im Rahmen der Prüfung des IKS sowie darüber hinaus aufgrund seiner Kenntnisse über die Geschäftsrisiken des Unternehmens (vgl. auch Rz. 236) beurteilen. Zum Nachw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Prüfungsplanung

Rz. 326 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard für die Planung der Abschlussprüfung ist ISA 300 "Planning an Audit of Financial Statements" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 300: "Planung einer Abschlussprüfung"). ISA 300 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach dem 15.12.2009. In der Einleitung des Standards we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Internes Kontrollsystem des Unternehmens

Rz. 370 [Autor/Zitation] Um Risiken wesentlicher falscher Darstellungen identifizieren und beurteilen zu können, muss der Abschlussprüfer auch ein Verständnis des IKS des Unternehmens erlangen. Hierdurch wird insbes. eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung von Kontrollrisiken (vgl. Rz. 302) geschaffen. Darüber hinaus kann der Abschlussprüfer hierdurch zusätzlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einbindung von Sachverständigen

Rz. 420 [Autor/Zitation] Mit der Einbindung von Sachverständigen (englisch: experts) können auf wirksame und wirtschaftliche Weise Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in bestimmten komplexen Sachverhalten identifiziert werden. Über die in Rz. 410 angesprochenen geschätzten Werte hinaus können solche Sachverhalte bspw. die Bewertung von Finanzinstrumenten, Fragen im Zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Länderrisiken

Rz. 126 [Autor/Zitation] Neben dem in den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen eines Kreditnehmers begründeten akuten Adressenausfallrisiko, das zunächst in Form einer Einzelwertberichtigung oder Rückstellung zu berücksichtigen ist, kann in Anhängigkeit vom Sitzland des Kreditnehmers ein latentes Länderrisiko treten. Länderrisken spiegeln grds. alle politischen und ök...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Durchführung

Rz. 965 [Autor/Zitation] Eine Organisation identifiziert und bewertet Risiken, die die Fähigkeit der Organisation, ihre Strategie und ihre Organisationsziele zu erreichen, beeinflussen. Sie priorisiert Risiken im Hinblick auf ihren Schweregrad und berücksichtigt dabei ihren Risikoappetit. Die Organisation wählt Reaktionen auf beurteilte Risiken aus und überwacht die Umsetzung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Information, Kommunikation und Berichterstattung

Rz. 985 [Autor/Zitation] Kommunikation ist ein kontinuierlicher, iterativer Prozess zur Erlangung und Verteilung von Informationen innerhalb der Organisation. Die Organisationsleitung nutzt relevante Informationen aus internen und externen Quellen, um das Risikomanagement zu unterstützen. Die Organisation setzt Informationssysteme zur Erfassung, Verarbeitung und Bewirtschaftu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur stillen Vorsorgereserven nach § 340f dürfen offene Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340g in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Sie sind als Sonderposten auf der Passivseite als Nr. 11 "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (Formblatt 1 der RechKredV) gesondert auszuweisen und unterliegen keinen qualitativen oder quantitati...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
KI-Verordnung: Bedeutung fü... / 4 Tipps für die praktische Umsetzung: Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen

KI-Systeme beeinflussen viele Aspekte eines Unternehmens, einschließlich Personal, IT und Datenschutz. Eine umfassende Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung erfordert Input von verschiedenen Abteilungen, um alle potenziellen Gefahren und Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten. Jede Abteilung verfügt über besondere Fachkenntnisse, die für die Bewertung und Implemen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine sehr frühzeitige Klärung steuerlicher Risiken ist sowohl für die Unternehmen, die diesen dann frühzeitig vorbeugen, bzw. die betreffenden Jahre abschließen können, als auch für die betroffenen Finanzbehörden, die angemessene Überprüfungen initiieren oder aber die Jahre prüfungsfrei stellen können, sehr vorteilhaft. Personelle Ressourcen und die entsprechenden Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
KI-Verordnung: Bedeutung fü... / 3 KI-Verordnung und ihre Auswirkung für den Arbeitsschutz

Insbesondere auf die Risikobewertung und die Sicherheitsanforderungen hat die KI-Verordnung weitreichende Auswirkungen. Sobald KI am Arbeitsplatz eingesetzt wird, muss die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet werden. Dies umfasst verschiedene Aspekte, von der Vermeidung physischer Gefahren bis hin zur Gewährleistung psychischer Gesundheit und ethischer Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3 Begriff (Abs. 2)

Rz. 4 Im Rahmen des Risikobewertungsverfahrens kommen die beteiligten Staaten oder Hoheitsgebiete zu einer gemeinsamen Einschätzung der steuerlichen Risiken bereits verwirklichter Sachverhalte in einem auf Kooperation und Transparenz angelegten Verfahren.[1] Das Risikobewertungsverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, das Elemente der Außenprüfung und des zwischenstaatliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 7 Risikobewertungsbericht (Abs. 6)

Rz. 12 Das Risikobewertungsverfahren soll seinen Abschluss in der Abfassung eines Risikobewertungsberichts finden, zu dessen Inhalt Abs. 6 Angaben zu den Mindest- und den Kann-Inhalten enthält. So sollte neben einer Zusammenfassung des Antragsverfahrens nebst den hierzu ein- und nachgereichten Unterlagen (stets unter Bezeichnung des Bearbeitungsstands) und Angaben zum Inhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4 Antrag (Abs. 3)

Rz. 6 Dem Gedanken des kooperativen und vertrauensvollen Zusammenwirkens zwischen multilateralem Unternehmen und Steuerveraltung folgend findet ein Verfahren nur dann statt, wenn das Unternehmen dies wünscht, bzw. eine ausländische Steueradministration dies (auf Grundlage eines im Ausland eingegangenen Antrags) initiiert. Je nach Ausgestaltung des ausländischen Verfahrensrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 8 Verfahren (Abs. 7)

Rz. 13 Die Teilnahme am ICAP-Pilotverfahren erfolgte bislang nur auf Basis der allgemeinen Regeln der AO und der zwischenstaatlichen Amtshilfe. In Deutschland wurde das ICAP- Pilotverfahren anfangs sehr skeptisch betrachtet. Begründet wurde dies damit, dass ein konsensuales und auf Kooperation beruhendes Prüfungsverfahren nicht den Anforderungen des BVerfG zur Gleichheit im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 2 Anforderungen an die Risikoanalyse

Zu der Frage, was ein steuerliches Risiko darstellt, findet sich in der Literatur recht wenig. Einzig in einem Aufsatz aus dem Jahr 2022, der auf einer qualitativen Studie mithilfe der Befragung von Steuerpraktikern beruht, finden sich dazu Ausführungen. Hier wird darauf verwiesen, dass in der Literatur das steuerliche Risiko vor allem als ein finanzielles und Compliancerisi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 6 Fazit

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Risikoanalyse ein wesentlicher Bestandteil bei der Einführung eines TCMS ist. Je sorgfältiger und detaillierter die vorhandenen Risiken und die ihnen zugrunde liegenden Prozesse analysiert werden, umso besser kann das zu installierende TCMS ausgestaltet werden. Um die benötigte Sorgfalt und Tiefe der Risikoanalyse gewährleisten zu kö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Einführung des § 38 EGAO durch das DAC7-Umsetzungsgesetz ist das Thema Tax Compliance Management System (TCMS) wieder stärker in den Vordergrund gerückt. Standen bisher vor allem Fragen der Haftungsbegrenzung im Vordergrund, rücken nun mögliche Erleichterung bei Betriebsprüfungen in den Fokus[1]. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seinem IDW Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 5 Darstellung der wesentlichen Risiken und Risikobewertung

Die Darstellung der wesentlichen Risiken und deren Bewertung erfolgt häufig in Berichtsform. Im Rahmen der Berichterstellung gilt es die zahlreichen gewonnenen Informationen zu strukturieren und den einzelnen Steuerarten bzw. Problemfeldern zuzuordnen. Wie bereits dargestellt, soll der Bericht nicht lediglich eine Auflistung der materiell-rechtlichen Risiken enthalten, sonde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einführung von Tax Compliance Management Systemen

Zusammenfassung Überblick Mit der Einführung des § 38 EGAO durch das DAC7-Umsetzungsgesetz ist das Thema Tax Compliance Management System (TCMS) wieder stärker in den Vordergrund gerückt. Standen bisher vor allem Fragen der Haftungsbegrenzung im Vordergrund, rücken nun mögliche Erleichterung bei Betriebsprüfungen in den Fokus[1]. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 4 Aufnahme der bestehenden Strukturen des innerbetrieblichen Kontrollsystems (TCMS)

Nachdem bereits ein Überblick über das Geschäftsmodell des Unternehmens besteht und Schwerpunkte der Risikoanalyse gesetzt wurden, werden nun im Wege einer Mitarbeiterbefragung die wesentlichen Informationen zu steuerlichen Vorgängen und Prozessen abgefragt. Erster Ansprechpartner hierfür ist die Steuer- und/oder Buchhaltungsabteilung des Unternehmens. Die Mitarbeiter der St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 3 Vorbereitende Maßnahmen, Scoping

Der Praxishinweis betont an verschiedenen Stellen, dass das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten (so im Anwendungserlass zu § 153 AO) = TCMS angemessen sein muss. § 38 EGAO spricht zwar nicht explizit von einer Angemessenheit des Steuerkontrollsystems, allerdings ist unbestritten, dass die Wirksamkeit des Kontrollsystems dessen Angemessen...mehr