Fachbeiträge & Kommentare zu Risikoanalyse

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Rz. 296 Am 31. Januar 2013 hat die EZB organisatorische Vorgaben zum Zahlungsverkehr gemacht, die Berührungspunkte mit den Anforderungen der MaRisk haben. Die Empfehlungen wurden von einer europäischen Initiative von Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden ("European Forum on the Security of Retail Payments") erarbeitet und sollten ursprünglich bis zum 1. Februar 2015 umgese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.1 Herausforderungen für die Institute

Rz. 174 Bei der Durchführung von Stresstests werden die Institute und Aufsichtsbehörden grundsätzlich mit denselben Problemen konfrontiert, wie beim Management von ESG-Risiken dargestellt (→ AT 4.1 Tz. 1 und AT 4.3.2 Tz. 1). Um z. B. einen Klimarisiko-Stresstest durchzuführen, müssen zunächst jene Exposures identifiziert werden, die von klimabezogenen Risiken betroffen sind.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.2 Auslagerungsrisiken und IKT-Auslagerungsrisiken

Rz. 98 Im Zusammenhang mit dem Management der operationellen Risiken (→ BTR 4) wird von der EBA eine Reihe von Unterkategorien genannt, die von den Instituten im Risikomanagement und den zuständigen Behörden beim SREP zu berücksichtigen sind. Dazu gehören u. a. auch Auslagerungsrisiken sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken). Das "IKT-Auslager... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.7 Festlegung angemessener Informations- und Prüfungsrechte der Internen Revision (lit. h)

Rz. 316 Um eine ordnungsgemäße Interne Revision auch im Fall der Auslagerung sicherzustellen, sind im Auslagerungsvertrag Informations- und Prüfungsrechte zugunsten der Internen Revision des auslagernden Institutes zu vereinbaren. Die Interne Revision prüft und beurteilt die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse eines Institutes, unabhängig davon, ob... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.13 Regelungen über Weiterverlagerungen einschließlich "Zustimmungsvorbehalte" (lit. m)

Rz. 347 Dem Rundschreiben 11/2001 zufolge war die Einhaltung der bankaufsichtlichen Anforderungen für den Fall der Weiterverlagerung auf Dritte (Subunternehmen) durch Zustimmungsvorbehalte abzusichern (→ AT 9 Tz. 8).[1] Zustimmungsvorbehalte können jedoch insbesondere bei Auslagerungen auf Mehrmandantendienstleister zu Komplikationen führen. Der Mehrmandantendienstleister mu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Steuerung und Überwachung von IT-Risiken

Rz. 153 Mit der Anforderung, IT-Risiken angemessen zu überwachen und zu steuern, behandelt die deutsche Aufsicht IT-Risiken als eigene Risikokategorie, die im Risikomanagement entsprechend zu berücksichtigen ist. Hierfür sind angemessene Prozesse einzurichten. Der Begriff "IT-Risiko" wird in den MaRisk nicht definiert. Die BaFin zählt IT-Risiken zu den operationellen Risiken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Vorgaben für die erste Säule

Rz. 56 Über "Basel III"[1] wurden Mitte 2013 auch in der Bankenverordnung neue Vorgaben zum Liquiditätsmanagement ergänzt, die zum Teil auf die zweite Säule ausstrahlen. Gemäß der Anforderung an die Liquiditätsdeckungsquote ("Liquidity Coverage Ratio", LCR) nach Art. 412 Abs. 1 CRR müssen die Institute über liquide Aktiva (Liquiditätspuffer) verfügen, deren Gesamtwert die Li... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Inhalte der Grundsätze für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten

Rz. 61 Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die EZB haben konkrete Empfehlungen hinsichtlich der Inhalte von Grundsätzen für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten abgegeben, die die Basis für eine angemessene Governance bilden sollen.[1] Von den Instituten wird erwartet, dass sie ein effektives Rahmenwerk zur Da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Aufgaben der Konzernrevision

Rz. 104 Die Konzernrevision ist – entsprechend der Anforderung auf Ebene des einzelnen Institutes – ein "Instrument" der Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens. Die Konzernrevision hat im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe ergänzend zur Internen Revision der gruppenangehörigen Unternehmen tätig zu werden. Sie kann dabei auf die Prüfungsergebnisse der Revisione... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.3 Szenario-basierte Methoden

Rz. 48 Die Szenario-basierten Methoden ("scenario-based methodologies") konzentrieren sich auf die Sensitivität der Portfolios und die Auswirkungen des Klimawandels auf den tatsächlichen Risikogehalt der Engagements. Sie gestatten keine Aussagen darüber, wie sich die Portfoliozusammensetzung im Verhältnis zu den globalen Klimazielen positioniert und geben somit – im Gegensat... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Quantitative und qualitative Personalausstattung

Rz. 5 Die MaRisk enthalten keine Vorgaben, auf welche Weise das Institut eine angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung sicherzustellen hat. Es liegt demnach grundsätzlich im Ermessen des Institutes, sinnvolle und sachgerechte Lösungen zu entwickeln, die dem übergeordneten Regelungszweck Rechnung tragen. Ergänzende Anforderungen bzw. Empfehlungen der BaFin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Datenarchitektur und Datentaxonomien

Rz. 94 Die Grundlage für eine reibungslose Aggregation von Daten im Institut ist eine einheitliche Systematik der Datenhaushalte. Ein Institut hat integrierte Datentaxonomien einschließlich einer entsprechenden konzernweiten Datenarchitektur zu erstellen, in der auch Angaben zu den Eigenschaften der Daten (Metadaten) enthalten sind. Darüber hinaus sind Standardkennzeichnunge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.5 Ausblick auf die neuen Leitlinien der EBA zu ESG-Risiken

Rz. 121 Nach den Vorstellungen der EBA[1] sollten die Institute ESG-Risiken durch wirksame interne Berichtsrahmen überwachen, die der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan angemessene Informationen und aggregierte Daten übermitteln, beispielsweise durch die Integration von ESG-Risiken in die regelmäßigen Risikoberichte oder in Form von Dashboards mit Kennzahlen, die eine w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Risiken

Rz. 22 Die Adressenausfall-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken werden als "finanzielle Risiken" bezeichnet, weil sie sich auf das klassische Kredit- und Handelsgeschäft sowie deren Refinanzierung beziehen. Diese Risiken sind auf natürliche Weise auch dann mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Institutes verbunden, wenn diese keinen Änderungen oder Störungen unterlie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Verzicht auf eigene Prüfungshandlungen

Rz. 20 Das Aufgabenfeld der Internen Revision erstreckt sich auf grundsätzlich alle Aktivitäten und Prozesse, unabhängig davon, ob diese ausgelagert sind oder nicht.[1] Für die Interne Revision sind ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse regelmäßig von besonderem Interesse, da sie nur mittelbar vom Institut beeinflusst werden können und die Interne Revision nicht mehr den unm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Abgleich und Plausibilisierung der Risikodaten

Rz. 131 Im Interesse einer aussagekräftigen Risikoberichterstattung sollten die Risikodaten korrekt und konsistent sein. Hierfür sollten die Möglichkeiten zum Abgleich und zur Plausibilisierung der Risikodaten mit den im Institut vorhandenen Informationen genutzt werden. So fordert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Risikodaten mit anderen im Institut zur V... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.11 Kapitalbedarf für Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Rz. 130 Laufende Pensionen oder Pensionszusagen stellen Verpflichtungen der Institute gegenüber ihren Mitarbeitern dar, die für die Institute in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung mit finanziellen Risiken verbunden sein können. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG [1] unmittelbar über den Arbeitgeber oder mittelbar über ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.6 Unterjährige Plananpassung

Rz. 24 Diese unterjährige Disposition erfolgt im Rahmen der operativen Planung, mit der die genehmigte Jahresplanung der Internen Revision verfeinert und "rollierend" fortgeschrieben wird. Dazu gehört u. a. die Festlegung eines Start- und Enddatums, wobei die erforderliche Zeit für die Planung, Vorbereitung, Durchführung, Berichterstattung und Abschlussarbeiten berücksichtig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Maßnahmen zur Begrenzung der kreditnehmerbezogenen Risiken

Rz. 63 Voraussetzung für eine wirksame kreditnehmerbezogene Risikosteuerung ist eine durchgängige kreditnehmerbezogene Limitvergabe sowie die unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf diese Limite, deren Einhaltung regelmäßig überwacht werden muss (→ BTR 1 Tz. 5). Zum Begriff "unverzüglich" wurde bereits ausgeführt, dass sich die Umsetzung an den jeweils zugrunde liegenden ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.3.2 Messgrößen

Rz. 66 Die EBA nennt bestimmte Indikatoren, die von den Instituten mindestens verwendet werden sollten, wobei die kleinen und wenig komplexen Institute ("small and non-complex institutions", SNCI) diese Indikatoren zumindest in Erwägung ziehen sollten:[1] Genannt werden zunächst die finanzierten THG-Emissionen nach Scope 1, 2 und 3, aufgeschlüsselt nach Sektoren, unter Verwen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.5 Planung der Übergänge

Rz. 71 Die Institute sollten ihren Übergangsplanungsprozess, d. h. die internen Prozesse, mit denen sie sich auf den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft vorbereiten und ihre damit verbundenen Ziele und Vorgaben umsetzen, klar darlegen. Die EBA nennt als Kriterien die Einbeziehung der Gegenparteien, die Integration von ESG-Kriterien in die Kreditvergabepolitik, die Ände... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.3 Initiativen der Kreditwirtschaft

Rz. 350 Seitens der Kreditwirtschaft ist aus globaler Sicht zunächst die "United Nations Environment Programme Finance Initiative" (UNEP FI) als Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und dem globalen Finanzsektor zu nennen. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss entsprechender Initiativen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Die Initiative der K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Auslagerungsrisiken und Drittparteirisiken

Rz. 43 Ein direkter Zusammenhang zu den operationellen Risiken besteht hinsichtlich der Risiken aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen ("Outsourcing Risk"). Mangelhafte Leistungserbringung, schlecht vorbereitete Auslagerungen, insbesondere in Offshore-Regionen, unvollständige Kostenkalkulationen, Kontrollverluste und Abhängigkeiten sowie der irreversible Verlust von eig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 5 Prinzipien zur Ausgestaltung interner Kontrollstrukturen sind auch Gegenstand eines Dokumentes des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) aus dem Jahr 1998.[1] Gefördert werden soll damit die Entwicklung einer Kontrollkultur in den Instituten. Dafür werden Grundsätze zu (strukturellen) Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten und Funktionen von internen Kontrollen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Angemessenheit der Limite

Rz. 107 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hält die Vorgabe von volumenbasierten Limiten für Einzelkreditnehmer und Gruppen verbundener Kunden bei allen Geschäftsaktivitäten, die Adressenausfallrisiken in sich bergen, für einen wichtigen Bestandteil des Kreditrisikomanagements, um insbesondere eine angemessene Diversifikation der Geschäftsaktivitäten zu gewährleisten. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Inhalte der Berichterstattung über sonstige wesentliche Risiken

Rz. 100 Auch für die sonstigen vom Institut als wesentlich identifizierten Risiken gelten zunächst die allgemeinen Anforderungen an die Inhalte der Berichterstattung über die wesentlichen Risiken (→ BT 3.1 Tz. 2 und BT 3.2 Tz. 2). Grundsätzlich bleibt es den Instituten überlassen, zu den erforderlichen Mindestinhalten der Risikoberichterstattung über die anderen wesentlichen... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Erfolge im BGM messbar machen / 2.2 Nohl-Werte

Um i. S. der Prävention eine Erkrankung oder einen Unfall zu vermeiden bzw. die Häufigkeit und Schwere zu reduzieren, sollten die Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit einer Risikokennzahl bewertet werden. Die Arbeitswissenschaftler Nohl und Thiemecke entwickelten daher eine Systematik zur Risikobewertung[1], die aktuell unter dem Namen "Verfahren nach Nohl" bekannt ist und zu d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Fast Close / 1 Gründe für einen Fast Close

Kapitalmarktfinanzierte Unternehmen drängen so schnell wie möglich mit ihren Zahlen an die Öffentlichkeit, um unter anderem gegenüber der Konkurrenz auf den Finanzmärkten einen zeitlichen Vorsprung zu erzielen. Die Veröffentlichung der Abschlusszahlen wenige Tage vor den Konkurrenten kann ein positives und deutlich sichtbares Signal auf den Märkten setzen und die Aufmerksamk... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Toner / 1.2 Grenzwerte

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, nur Produkte mit dem Umweltzeichen Blauer Engel einzusetzen. Bei diesen Geräten liegt der Grenzwert für Feinstaub seit Januar 2025 bei 250 Mrd. Partikel je 10 Minuten Druckzeit. Der Anteil an Metallen in den Emissionen liegt laut Umweltministerium und Umweltbundesamt in einem Bereich, der als Hintergrundbelastung genere... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 4.2 Fallgruppenbezogene Weisungen (Satz 2 bis 4)

Rz. 32 Während § 156 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO nur eine einzelfallbezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung vorsieht, ermöglichen die Sätze 2 und 4 eine Gesamtbetrachtung einer bestimmten oder bestimmbaren Gruppe von Fällen. Für diese Fallgruppen können die obersten Finanzbehörden zur Anwendung von § 156 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO bundeseinheitliche Weisungen treffen und bestimmen, in welche... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Toner / 1.1 Gefahrstoffe

Beim direkten Umgang mit Toner, etwa beim Nachfüllen oder Kartuschenwechsel, ist es wichtig, vorsichtig zu sein und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuhalten. Denn die meisten Inhaltsstoffe des Toners zählen zu den Gefahrstoffen und sind gefährlich für Augen, Haut oder Atemwege. Bei einer Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigte sich, dass Laserdrucke... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5 Unternehmenswert bestimmen

Ein Punkt, der für Verkäufer und Käufer von zentraler Bedeutung ist. Der Altinhaber muss wissen, was sein Betrieb derzeit noch wert ist, und möchte ggf. über Möglichkeiten informiert werden, den Wert in der Zeit bis zur Übergabe noch zu steigern. Der potenzielle Nachfolger ist daran interessiert, zu erfahren, welche Substanz das Unternehmen hat und welchen Kaufpreis er entri... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.9 Unterstützungsmöglichkeiten durch künstliche Intelligenz prüfen

Auch der Prozess des Unternehmensverkaufs kann in weiten Teilen durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) unterstützt werden. Dabei bleibt der beschriebene Prozess grundsätzlich bestehen und die Arbeiten des Verkäufers oder Verkäufers im Prozess, insbesondere was Vorbereitungen und Entscheidungen, z. B. in Bezug auf interne oder externe Nachfolger oder Termine, anbe... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Manuelle Lastenhandhabung: ... / 2.3 Beurteilen und Bewerten der Gefährdung

Die Risikobeurteilung setzt sich zusammen aus Risikoabschätzung und Risikobewertung. Bewährt hat sich zur Abschätzung die Risikomatrix nach Nohl (Abb. 3). Abb. 3: Risikomatrix mit Bewertungsfeldern nach Nohl Praxis-Beispiel Risikobeurteilung Eintrittswahrscheinlichkeit: durchaus möglich = C Schadensausmaß: schwere Folgen, Dauerschäden möglich durch Bandscheibenvorfall und Arthro... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Rechengenauigkeit vs. fundi... / 1 Von einfachen KI-Demos zu realen Controlling-Aufgaben

Der Umgang mit wichtigen betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen, z. B. bei Strategieentwicklung, Unternehmensplanung oder Risikoanalyse, erfordert meist hohe fachliche Kompetenz und damit den Einsatz von Spezialisten, insbesondere Controllern. Zudem erscheint es naheliegend, über die Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz (KI) nachzudenken, weil schon die unmit... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Wie Künstliche Intelligenz ... / 2 Einfluss von KI auf Controlling-Aufgaben

Mit dem Einsatz von KI-Systemen wie ChatGPT verschieben sich die Aufgabenprofile erheblich. Repetitive Tätigkeiten wie Datensammlung, -aufbereitung oder einfache Berichte können automatisiert werden, wodurch Controller entlastet werden (Haufe, 2025c). KI-gestützte Prognosen und Szenarioanalysen ermöglichen zudem eine präzisere und schnellere Entscheidungsunterstützung für da... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZAP 7/2026, Das neue Produk... / VIII. Offenlegung von Beweismitteln

Das neue Beweisrecht in den §§ 19 f. ProdHaftG-E wird sich erheblich auf zukünftige Produkthaftungsprozesse auswirken. Während § 19 ProdHaftG-E die „Offenlegung von Beweismitteln” regelt, hat der nachfolgende § 20 ProdHaftG-E „Gesetzliche Vermutungen und Annahmen” zum Gegenstand. Zunächst soll mit § 19 ProdHaftG-E die Regelung in Art. 9 Richtlinie (EU) 2024/2853 umgesetzt we... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Produktkrise und Rückruf: Ein kompakter Leitfaden für Hersteller

Zusammenfassung Die jüngsten Rückrufaktionen in der Automobil- und Konsumgüterindustrie haben erneut gezeigt, wie schnell ein Produktsicherheitsthema zur handfesten Unternehmenskrise werden kann. Dieser Leitfaden soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Schritte im Fall einer Produktkrise aufzeigen. Phase 1: Die Vorbereitung – Der beste Schutz vor der Krise Effektives ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2 Inhalt der Grundsatzerklärung

Es ist essenziell, dass die Grundsatzerklärung sämtliche gesetzlich geforderten Elemente vollständig und aus sich heraus verständlich in einem Dokument beinhaltet. Eine bloße Aufteilung der einzelnen Bestandteile auf separate, möglicherweise bereits existierende, Dokumente, wie Unternehmensrichtlinien, Verhaltenskodexe für Zulieferer, den integrierten Strategiebericht oder R... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschä... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Grundsatzerklärung / 5.1 Was bleibt: Die Grundsatzerklärung als unveränderte Pflicht

Die Pflicht zur Abgabe und regelmäßigen Aktualisierung einer Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 LkSG gilt unverändert fort – unabhängig von allen laufenden Reformdiskussionen auf nationaler und europäischer Ebene. Weder der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 noch das Änderungsgesetz (BT-Drs. 21/2474) noch die angepasste Vollzugspraxis des BAFA berühren diese Verpflichtung.... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Hinweis Hinweis zum aktuellen Rechtsstand (Juni 2026) Das LkSG befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Reformprozess. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (April 2025) wurde die Ablösung des LkSG durch ein "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" angekündigt, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich um... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.2 Darstellung der prioritären Risiken

Das Unternehmen soll die aus Sicht des Unternehmens oder der jeweiligen Branche besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken nennen. Dabei sollten sich Unternehmen vor allem auf ausgewählte internationale menschenrechtliche Standards wie die VN-Menschenrechtscharta und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) konzentrieren. ... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / Zusammenfassung

Überblick Die Grundsatzerklärung stellt als Präventionsmaßnahme eines der Kernelemente des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes dar. Sie umfasst detaillierte Ausführungen zu den Prozessen und Strukturen des zugrundeliegenden Risikomanagementsystems sowie zu den prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und den entsprechenden Erwartungen des Unternehmens a... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.3 Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG müssen Unternehmen bei der Festlegung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen an die Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette besonderen Wert auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards und Umweltbestimmungen legen. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur die grundlegende... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 5.3 Was kommt: Die Grundsatzerklärung fit machen für den neuen Rechtsrahmen

Das LkSG wird mittelfristig durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt, das die reformierte CSDDD in deutsches Recht umsetzt. Die CSDDD wurde durch das Omnibus-I-Paket (Richtlinie 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026) erheblich verändert. Die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten läuft bis zum 26. Juli 2028. Für betroffene Unternehmen greifen d... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifizier... mehr