Über das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigen Kredit ab 3,77 % effektivem Jahreszins für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden an (Stand Mai 2025). Die Finanzierung umfasst auch die zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Auch Stromspeicher können über den KfW-Kredit finanziert werden. Förderfähig sind die Kosten für Planung, Projektierung und Installation oder Erweiterung der PV-Anlage bis zu 150 Mio. EUR, wenn die Anlage den Anforderungen des EEG entspricht.
Die Mindestlaufzeit für den KfW-Förderkredit beträgt 2 Jahre, es sind aber je nach Situation und Projekt auch längere Laufzeiten bis zu 20 Jahren möglich. Das Anlaufjahr ist tilgungsfrei und die Zinsbindung beträgt 5 Jahre. Bei dieser Laufzeit und einem Kreditbetrag von 16.000 EUR (entspricht den Kosten für eine 10 kWp-Anlage mit Speicher) beträgt der Zinssatz: 5,21 % pro Jahr zuzüglich einer Bereitstellungsprovision von 0,15 % monatlich (1,8 % Jahr) und einer jährlichen Tilgung von 5 %.
Web-Tipp: Konditionenübersicht der KfW
Antragsteller müssen im Kreditantrag die zugehörigen Verwendungszwecke "Photovoltaikanlage – Aufdach/Fassade" und "Batteriespeicher erneuerbare Energien-Anlagen" auswählen. Die genauen Konditionen der 6 Laufzeit-Varianten "PV-Aufdach beihilfefrei" können auf der Website der KfW in der Konditionenübersicht ermittelt werden.
Die Höhe des Kredits kann bis zu 100 % der Investitionskosten decken. Die Kreditvergabe erfolgt dabei über einen Finanzierungspartner, in der Regel die Hausbank. Sie nimmt eine Risikobewertung des Kreditnehmers vor (Bonitätsstufen A bis I), nach der sich die Zinshöhe bemisst. Die Rückzahlung beginnt erst nach der tilgungsfreien Zeit. Beantragen können den KfW-Kr...