Fachbeiträge & Kommentare zu Risikoanalyse

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Überwachung der Anwendung des Risikoklassifizierungsverfahrens

Rz. 33 Um im Zeitverlauf eine gleichbleibende Qualität der Risikobeurteilung zu gewährleisten, sollte die Einheitlichkeit und Genauigkeit der Bewertungsmechanismen in angemessenen Abständen überprüft und ggf. durch geeignete Maßnahmen wiederhergestellt bzw. verbessert werden. Insbesondere in den Fällen, in denen der Marktbereich maßgeblich in den Prozess der Risikoklassifiz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Verzicht auf die Berücksichtigung qualitativer Faktoren

Rz. 37 Mit der eingeräumten Möglichkeit zum Verzicht auf die Berücksichtigung qualitativer Faktoren wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Institute teilweise nicht in der Lage sind, qualitative Kriterien für alle Kreditnehmer mit vertretbarem Aufwand zu erheben. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang nur die Interbanken-, Kapitalmarkt- oder auch die Retailgeschäfte. Bei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 2 Die Institute haben aussagekräftige Risikoklassifizierungsverfahren zur Beurteilung des Adressenausfallrisikos sowie ggf. des Objekt- bzw. Projektrisikos einzurichten. Daraus leitet sich allerdings nicht die Notwendigkeit von Risikoklassifizierungsverfahren für jedes einzelne Kreditgeschäft ab. Die grundsätzlich immer erforderliche Risikobeurteilung muss nur dann mith... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Früherkennung und Klassifizierung von Risiken

Rz. 19 Sowohl für die Kreditgewährung als auch für die Kreditweiterbearbeitung hat die Beurteilung der Adressenausfallrisiken einen besonderen Stellenwert, weil auf ihrer Basis u. a. die Konditionengestaltung erfolgt. Werden die Risiken systematisch unterschätzt, können die vereinnahmten Risikoprämien unter Umständen zu gering sein, um die tatsächlichen Verluste aus dem Ausf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Externe Beurteilung von ESG-Risiken

Rz. 135 Seitens der BaFin ist es ausdrücklich gestattet, zur Analyse von ESG-Risiken die in der Praxis bereits verfügbaren Tools zu verwenden, wobei damit auf spezielle "ESG-Scores" abgestellt wird und sich diese Tools neben der Risikoinventur vorrangig für die Portfolioanalyse eignen. Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Bonität der Kreditnehmer, die auf absehbare Zeit ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Risikorelevanz der Geschäfte

Rz. 12 Die Notwendigkeit zur Anwendung von Risikoklassifizierungsverfahren für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos ist grundsätzlich vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte abhängig (→ BTO 1.2 Tz. 6). Diese Erleichterung ist insbesondere für jene Geschäftsarten hilfreich, in denen die Beschaffung der für die Anwendung eines derartigen Verfahrens notwendigen umfangreichen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2.2 Verwaltung und Verwertung gestellter Sicherheiten

Rz. 74 Da die Sicherheiten im Regelfall nicht an das Institut übergeben werden, handelt es sich in erster Linie um die Verwaltung der entsprechenden Urkunden und Verträge. Die ehemals in den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) enthaltene Vorschrift, Sicherheiten, Sicherheitennachweise und Urkunden so zu verwahren, dass sie gegen Missbrauch oder Zerstörung geschü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Unter Risikogesichtspunkten festzulegender Bearbeitungsprozess

Rz. 122 Ein Institut kann institutsintern selbst festlegen, wie der reguläre Bearbeitungsprozess der Einräumung von Emittentenlimiten ausgestaltet werden soll. Es ist insbesondere nicht erforderlich, den gesamten – in den MaRisk beschriebenen – klassischen Kreditprozess zu durchlaufen, sofern sachgerechte Methoden zur Begrenzung des Emittentenrisikos zur Verfügung stehen. D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Allgemeine Anforderungen an das Management von operationellen Risiken

Rz. 73 Beim Management der operationellen Risiken geht es vorrangig darum, angemessene Risiko­steuerungs- und -controllingprozesse zu etablieren, um die Realisierung operationeller Risiken in Form von Verlusten weitgehend zu vermeiden oder deren negative Auswirkungen für das Institut möglichst gering zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss den operationellen Risiken du... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Qualitative Kriterien

Rz. 36 Im Gegensatz dazu können qualitative Kriterien grundsätzlich nicht "quantifiziert" bzw. in geeigneter Weise messbar gemacht werden, ohne dass subjektive Einschätzungen in die Beurteilung einfließen. Ihre Berücksichtigung ist jedoch oftmals notwendig, da einerseits nicht in allen Kundensegmenten hinreichend aussagekräftige und aktuelle quantitative Daten vorliegen und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Einbindung der Klassifizierungsverfahren in die Kreditprozesse

Rz. 40 Die Notwendigkeit der Einbindung der Risikoklassifizierungsverfahren in die Kreditbearbeitungsprozesse ergibt sich rein formal bereits aus der Anforderung, die Risiken eines Engagements in Abhängigkeit vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte sowohl im Rahmen der Kreditgewährung (→ BTO 1.2.1) als auch bei turnusmäßigen (→ BTO 1.2.2) oder anlassbezogenen Beurteilungen (→ ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Zusammenhang zum Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 40 Die institutsinternen Festlegungen könnten sich aus Praktikabilitätsgründen z. B. auch daran orientieren, für welche Geschäftsarten und Größenordnungen vergleichbare Erleichterungsregelungen in Anspruch genommen werden. Möglich ist u. a. eine Orientierung an den Festlegungen zur Verwendung von Risikoklassifizierungsverfahren, zumal diese selbst die Funktion der Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1 Formelle und materielle Prüfung

Rz. 116 Die Hereinnahme von Sicherheiten kann also dazu beitragen, dass das Risiko aus der Kreditvergabe für das Institut begrenzt wird. Der Wert einer Sicherheit kann insoweit – in Abhängigkeit von der konkreten Finanzierung – von ganz erheblicher Bedeutung für die Risikobeurteilung sein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Sicherheiten oft zu unkritisch oder zu opt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.2 Portfolio-basierte Methoden

Rz. 41 Bei den Portfolio-basierten Methoden ("portfolio-based methodologies") geht es um eine Bewertung des ESG-Risikos auf Ebene des Gesamtportfolios oder einer Gruppe von Exposures. Dabei werden auch die Wechselwirkungen zwischen den Exposures analysiert. Die EBA nennt in ihren Leitlinien konkret die Methode zur Portfolioausrichtung ("portfolio alignment methodology")[1] z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 IKT-Sicherheitsrisiken im SREP

Rz. 90 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP bewerten, ob das Institut über einen wirksamen Rahmen für die Ermittlung, das Verständnis, die Messung und die Minderung des IKT-Sicherheitsrisikos verfügt. Damit sollten klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Person(en) und/oder Ausschüsse festgelegt sein, die für das tägliche IKT-Sicherhei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Überwachung der Einhaltung der kreditnehmerbezogenen Limite

Rz. 140 Im Rahmen der Limitüberwachung wird ab dem Zeitpunkt der Auszahlung des Kredites die jeweilige Inanspruchnahme eines Kreditengagements mit dem im Zeitverlauf gültigen, vertraglich vereinbarten Limit in angemessenen Abständen abgeglichen. Es besteht zwar kein Zwang zur täglichen Überwachung. Eine gängige Form der Überwachung der Einhaltung der kreditnehmerbezogenen Li... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.1 Wesentlichkeitsbewertung als Ausgangspunkt

Rz. 55 Die Erstellung der Übergangspläne sollte auf einer soliden Wesentlichkeitsbewertung der ESG-Risiken beruhen, die von den Instituten im Rahmen der Risikoinventur durchgeführt wird (→ AT 2.2 Tz. 1). Die Institute sollten insbesondere jene Risikopositionen oder Portfolios sowie finanzierten Wirtschaftstätigkeiten und Produktionskapazitäten ermitteln, die wesentlich mit E... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.6 Beispiel IKT-Strategie

Rz. 289 Auch die EBA betont im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie am Beispiel der Strategie für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Strategie) besonders den Prozesscharakter. Insbesondere in jenen Fällen, in denen die IKT-Strategie des Institutes die Umsetzung wichtiger und komplexer IKT-Anpassungen oder Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf das ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.7 Prüfungsplanung der Konzernrevision

Rz. 26 Nach § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG i. V. m. § 25a Abs. 3 KWG müssen Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und Unterkonsolidierungsgruppen gemäß Art. 22 CRR über eine funktionsfähige Konzernrevision verfügen. Verantwortlich für deren Errichtung ist die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens. Die Anforderungen an die Konzernrevisio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Einbindung der Klassifizierungsverfahren in die Intensität der Kundenbetreuung

Rz. 49 Kredite mit sich verschlechternder Risikobewertung sollten grundsätzlich Gegenstand einer zusätzlichen Überwachung und ggf. Überprüfung werden, z. B. durch häufigere Gespräche mit den Kreditnehmern und Aufnahme in die Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4). Sofern die Klassifizierungsverfahren mit geeigneten Frühwarnindikatoren ausgestattet sind, können sie zur Früherkennung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11 IKT-Datenintegritätsrisiken im SREP

Rz. 113 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP bewerten, ob das Institut über einen wirksamen und angemessenen Rahmen für die Ermittlung, das Verständnis, die Messung und die Minderung des IKT-Datenintegritätsrisikos verfügt. Dabei sollten jene Risiken berücksichtigt werden, die mit der Wahrung der Integrität der von den IKT-Systemen gespeicherten und verarbeite... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Vorhandensein geeigneter Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 55 Eine weitere Voraussetzung für den Beginn des laufenden Handels ist das Vorhandensein geeigneter Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ab welcher Entwicklungsstufe diese Prozesse als "geeignet" angesehen werden können. Bei der Beantwortung dieser Frage sollte mit Augenmaß vorgegangen werden, um den kurzfristigen Abschluss bet... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Anzeigepflichten für Institute

Rz. 75 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute die Aufsichtsbehörden rechtzeitig über die geplante Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen informieren oder in einen aufsichtlichen Dialog mit den zuständigen Behörden treten und/oder bei kritischen/wesentlichen Auslagerungen mindestens die Angaben bereitstellen, die das Auslagerungsregister für alle Aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sinn und Zweck von Stresstests

Rz. 1 In den letzten Jahrzehnten haben die Institute ihre Verfahren zur Beurteilung der wesentlichen Risiken permanent weiterentwickelt. So hat sich bei vielen Instituten als Standard zur Risikomessung der Value-at-Risk-Ansatz durchgesetzt, der insbesondere bei der Bestimmung des notwendigen Eigenkapitals und der internen Kapitalallokation Verwendung findet (→ AT 4.1 Tz. 1).... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Nachvollziehbarkeit, Aussagefähigkeit und Vollständigkeit der Geschäfts- und Risikoberichterstattung

Rz. 14 Die Geschäfts- und Risikoberichterstattung ist in nachvollziehbarer und aussagefähiger Art und Weise zu verfassen. Für die Empfänger der Berichterstattung kommt es vor allem darauf an, dass die Informationen vollständig, verständlich und adressatengerecht aufbereitet sind. Dieses Ziel kann durch eine klare Strukturierung der Berichterstattung und das Verwenden von For... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Definition der Neuartigkeit

Rz. 37 In den MaRisk finden sich keine konkreten Hinweise, wann genau von einem neuen Produkt oder von Aktivitäten auf neuen Märkten einschließlich neuer Vertriebswege auszugehen ist. Zur Interpretation des Begriffes ist daher auf die individuellen Verhältnisse aus der Perspektive des Institutes abzustellen. So ist auch ein am Markt weitgehend etabliertes Produkt für ein Ins... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Prüfungsturnus

Rz. 27 Die Prüfungen haben in angemessenen Abständen zu erfolgen, wobei grundsätzlich ein Turnus von drei Jahren unterstellt wird. Um eine risikoorientierte Prüfung zu ermöglichen, werden Abweichungen in beide Richtungen zugelassen. Wenn "besondere Risiken" bestehen, ist jährlich zu prüfen.[1] Bei unter Risikogesichtspunkten nicht wesentlichen Aktivitäten und Prozessen kann ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 85 Die Integration der Leitplanken aus dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken[1], das die Aufsicht als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen ("Good-Practice-Ansätze") versteht, kann als Einstieg in die prüfungsrelevante Behandlung dieses Themenfeldes betrachtet werden. Einbezogen wurden dabei auch die relevanten Anforderungen aus den EBA-Leitlini... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Der SREP in der Aufsichtspraxis

Rz. 74 Die zuständigen Aufsichtsbehörden berücksichtigen die EBA-Leitlinien zum SREP bei ihrer Aufsichtstätigkeit seit Januar 2016. Aufgrund der Unterscheidung zwischen bedeutenden Instituten (SI) und weniger bedeutenden Instituten (LSI) ist die Europäische Zentralbank (EZB) seit dem 4. November 2014 für den "SI-SREP" verantwortlich, während die BaFin in Abstimmung mit der D... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Durchführung von Szenarioanalysen

Rz. 57 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken müssen die Institute verschiedene plausible Szenarien zugrunde legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Zunächst sollten die Szenarien für die Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken "aus wissenschaftsbasierten Erkenntnissen abgeleitet" werden. Die Kredit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.2 Weiterführende Hinweise zur Risikoquantifizierung

Rz. 50 Für die Risikotragfähigkeitsbetrachtung in der ökonomischen Perspektive sind die Risiken grundsätzlich rollierend über einen einheitlich langen künftigen Zeitraum zu ermitteln, der ein Jahr beträgt (Risikobetrachtungshorizont). Rz. 51 Bei Marktpreisrisiken muss sichergestellt sein, dass auch bei wechselnden Positionen und zwischenzeitlichen Glattstellungen insgesamt ni... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Gesamtverantwortung und Geschäftsleitereignung

Rz. 34 Seit der erstmaligen Veröffentlichung der MaRisk im Jahr 2005 hat der Wortlaut zur Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung einige interessante Änderungen erfahren. Zunächst hieß es, dass die Geschäftsleiter ihrer Verantwortung für das Risikomanagement nur gerecht werden, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treff... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Wesentliche Ausprägungen

Rz. 192 Im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht die Anforderung ergänzt, dass bei der Beurteilung der operationellen Risiken deren wesentliche Ausprägungen erfasst werden müssen. Als Synonyme für Ausprägungen gelten u. a. die Auffälligkeiten, Besonderheiten, Charakteristika, Eigenheiten oder Merkmale. Das legt den Schluss nahe, dass die Aufsicht unter... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Einzelthemen

a) Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung Gemäß AT 3 Tz. 1 sind alle Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Prüfungsschwerpunkte

Rz. 91 Die BaFin hat eine Empfehlung von CEBS[1] aus dem Jahr 2010 im Rahmen der dritten MaRisk-Novelle aufgegriffen. Demzufolge muss jedes Institut im Rahmen einer (ganzheitlichen) Risikoinventur prüfen, welche Risiken seine Vermögenslage (inkl. Kapitalausstattung), Ertragslage oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Nach diesen Kriterien sollen die Institut... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 22 Die Institute sollten ihre Bearbeitungsgrundsätze für die Prozesse im Kreditgeschäft, soweit erforderlich, in geeigneter Weise differenzieren, wie z. B. nach Kundengruppen und Kreditarten (→ BTO 1.2 Tz. 2). Das gilt auch für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers zu erfolgen hat. So erfordert di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Entwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in Deutschland

Rz. 20 Die Aufsicht beobachtet seit 2004 eine deutliche methodische Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in deutschen Kreditinstituten. Anfang 2007 hat die Deutsche Bundesbank eine Befragung einzelner Institute zur internen Steuerung durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche "interner Kapitalbegriff", "Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfes" und "Steue... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.2 Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Kreditgeschäfte

Rz. 81 Die EBA nennt mehrere Kriterien, denen der Rahmen für Kreditentscheidungen Rechnung tragen sollte. Dabei geht es neben der Höhe der Limite um die Besonderheiten der Kreditprodukte bzw. -fazilitäten sowie der Kreditnehmer gleichermaßen. So nennt die EBA die Arten der Kreditprodukte, den Umfang und die Komplexität der Kreditfazilitäten sowie die Arten und Risikoprofile ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3 Kreditvergabe an Unternehmen

Rz. 58 Wie bereits ausgeführt, sollten die Sicherheiten bei allen Kundengruppen grundsätzlich nicht als primäre Rückzahlungsquelle betrachtet werden. Bei Krediten an Unternehmen jeglicher Größenordnung sollten die Institute den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und etwaige für die Zwecke des Darlehensvertrages relevante Erträge aus der Veräußeru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Verfahren zur Überwachung der Adressenausfallrisiken

Rz. 96 Zur Risikoüberwachung zählt insbesondere das Verfahren zur Früherkennung der Risiken im Kreditgeschäft (→ BTO 1.3). Darüber hinaus kann eine ganze Reihe organisatorischer Vorschriften im Rahmen der Kreditprozesse im weiteren Sinne zu den Überwachungsmaßnahmen gerechnet werden, wie z. B. die mindestens jährliche Beurteilung der Adressenausfallrisiken (→ BTO 1.2.2 Tz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Integrität

Rz. 36 Die "Integrität" ("integrity") bezeichnet laut BSI die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten bzw. der korrekten Funktionsweise von Systemen. Das BSI unterscheidet außerdem zwischen der Integrität von "Daten" und der Integrität von "Informationen". Das ist darauf zurückzuführen, dass der Begriff "Informationen" vom BSI als Synonym für "Daten" verwen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.1 Ausgestaltung der IT-Systeme

Rz. 112 Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren der Prozesse hat das Institut in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten auch Aussagen zur zukünftig geplanten Ausgestaltung der IT-Systeme zu treffen (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Damit wird die in den letzten Jahren ständig gestiegene Bedeutung der Informationstec... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Berücksichtigung weiterer Vorgaben

Rz. 11 Bei der Umsetzung dieser Anforderungen sind zumindest bis zum 17. Januar 2025 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Mithilfe der BAIT wird den Instituten die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht zur sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme und zugehör... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.6 Verbriefungsrisiken

Rz. 23 Laut Art. 82 CRD IV müssen die Risiken aus Verbriefungen, bei denen die Institute als Anleger, Originator oder Sponsor auftreten (inkl. der bei komplexen Strukturen oder Produkten entstehenden Reputationsrisiken), mittels angemessener Grundsätze und Verfahren erfasst und bewertet werden, um zu gewährleisten, dass die wirtschaftliche Substanz der Verbriefung in der Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Überprüfung der Strategien

Rz. 150 Da die relevanten Annahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Umsetzung der Strategie sind, müssen sie einer mindestens jährlichen und anlassbezogenen Überprüfung unterzogen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Institut zeitnah reagieren kann, wenn die Realität von den maßgeblichen Annahmen abweicht.[1] Eine anlassbezogene Überprüfung der Strategi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken

Rz. 75 Um den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen zu können, muss im Institut zunächst Klarheit darüber herrschen, was unter dieser Risikoart genau zu verstehen ist. Insofern beginnt das Management operationeller Risiken mit deren Definition. Grundsätzlich werden diesbezüglich von der deutschen Aufsicht keine Vorgaben gemacht. Alle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 4.4.3 Interne Revision

Rz. 1 Jedes Institut muss über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. Planung, Methoden und Qualität der Revision sind regelmäßig und anlassbezogen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist der Internen Revision ein vollständiges und uneingeschränktes Informations- und Zugriffsrecht einzuräumen. Dies gilt auch bei der Begleitung wesent... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des Prozesses der Kreditgewährung

Rz. 2 Die Kreditbearbeitung umfasst insgesamt die Prozesse der Kreditgewährung/-vergabe[1] und der Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2 Tz. 1). Zur Kreditgewährung gehören die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Die Kreditweiterbearbeitung betrifft die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Kreditnehmer sowie – bei ... mehr