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Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich (ZertV ... / 2.1 Wohngebäudeversicherung inkl. Elementarschäden und Leitungswasserversicherungen

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Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch versicherbare Gefahren tatsächlich versichert sind.[1]

Versicherbare Gefahren bei der Wohngebäudeversicherung

 

Verbundene Wohngebäudeversicherung

In der Praxis werden "verbundene Gebäudeversicherungspolicen" abgeschlossen, in denen mehrere Versicherungsleistungen in einem Vertrag gebündelt sind. Diese verbinden die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm.

Die Versicherungsgesellschaften können sich dabei an den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) orientieren, haben aber bei der individuellen Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen einen weiteren Spielraum. Hier kommt es für die Verwaltung entscheidend darauf an, eine Risikoanalyse für das verwaltete Gebäude zu fertigen, die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu prüfen und gegenüber zu stellen. Die folgenden Ausführungen orientieren sich an den VGB 2022.

Auf die Kombination kommt es an

Die in der vorangestellten Grafik mit A 1.1, A 1.2 und A 1.3 VGB dargestellten versicherbaren Gefahren können jeweils einzeln versichert werden. Die Elementargefahren (weitere Naturgefahren) können aber ausschließlich nur in Kombination mit einer "Sturm-Hagel-Versicherung" abgeschlossen werden.

Generelle Ausschlüsse

Generell ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg (auch kriegsähnliche Ereignisse), innere Unruhen oder Kernenergie (nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen).[2]

 

Gebäude muss "bezugsfertig" sein

Zu beachten ist, dass Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie Sachen, die sich darin befinden, nicht versichert sind. Bezugsfertig ist ein Wohngebäude nach dem normalen Sprachgebrauch, wenn es so weit fertiggestellt ist, dass es best...

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