Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungspflicht

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 2.1 Pauschalabgaben für geringfügige Beschäftigung

Die geringfügig vergütete Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist zwar grundsätzlich sozialversicherungsfrei, der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge an die Sozialversicherung. Für den Verein als Arbeitgeber gilt aber Folgendes: Ist der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (unerheblich, ob es sich um eine Pflicht-, Familien- oder freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.2 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Tz. 69 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Ferner sind die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen zu zahlen, die nach § 6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind oder die bereits am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus nach den §§ 231 un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1b SGB VI

Tz. 23 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Tz. 24 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Tz. 25 Stand: EL 147 – ET: 02/2026mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit (Rechtslage vor 2013)

Tz. 38 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Zur Rentenversicherungspflicht von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen seit 01.01.2013 s. Tz. 21. Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten, konnten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und erwarben dadurch volle Leistungsansprüche in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der geringfügig Beschäftigte kann aus der Rentenversicherungspflicht herausoptieren. In diesen Fällen muss der geringfügig Beschäftigte bei seinem Arbeitgeber einen schriftlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8.1 Rentenversicherungsbeiträge seit 2013 (Regelfall)

Tz. 72 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind seit 2013 grundsätzlich versicherungspflichtig. Der Beitragssatz beträgt seit 2018 18,6 % (2015–2017: 18,7 %, 2014: 18,9 %). Von diesem hat der Arbeitgeber 15 % und der Arbeitnehmer den übersteigenden Anteil zu tragen. Auf schriftlichen Antrag kann der geringfügig Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Meldepflicht für Arbeitgeber

Tz. 26 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss der Arbeitgeber die Minijob-Zentrale im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens oder per maschinelle Ausfüllhilfe (sv.net) informieren. Eine Befreiung gleich zu Beschäftigungsbeginn kann nur greifen, wenn der Minijob-Zentrale diese Meldung zusammen mit der ersten Entgeltabrechnung spätestens...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Rentenversicherung

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FF 02/2026, Arbeitshilfen 2026 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

Die Berechnung beruht auf folgender Berechnung: Grundfreibetrag 12.348 EUR; Solidarzuschlag entfällt; keine Kirchensteuer. keine Freibeträge; Krankenversicherung 17,5 % (14,6 % + Zusatzbeitrag 2,9 %); Pflegeversicherung 3.60 %; Rentenversicherung 18,6 %; Arbeitslosenversicherung 2,6 %; bei Einkommen bis zu 2.000 EUR/Monat bzw. 24.000/Jahr ist die Gleitzonenregel berücksichti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Tz. 66 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber in den Fällen der Befreiung von der Versicherungspflicht einer geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen; dies gilt auch für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung. Vor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.4 Praktikanten, Studierende

Tz. 71 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 2 SGB VI gilt die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht für Studierende, die nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Dies bedeutet, dass der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbstständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitsen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

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Jansen, SGB VI § 279c Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mitarbeitende Ehegatten von Selbständigen unterlagen im Beitrittsgebiet auch dann der Versicherungspflicht, wenn keine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB VI vorlag. Waren sie am 31.12.1991 deshalb versicherungspflichtig, unterlagen sie nach § 229a Abs. 1 weiterhin der Rentenversicherungspflicht. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung. Die Beiträge zur Rentenversicherung si...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.1 Glaubhaftmachung von Beitragszeiten

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt für Zeiten bis zum 31.12.1949, unter welchen Voraussetzungen bei dem Fehlen von Versicherungsunterlagen die Glaubhaftmachung der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit und der Beitragszahlung dafür zur Anerkennung der Zeiten der Beschäftigung oder Tätigkeit als Beitragszeit führt. Der Verlust der Versicherungsunterlag...mehr

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Jansen, SGB VI § 286f Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 286f ist Folge der Neuregelung der rentenversicherungsrechtlichen Stellung der Syndikusanwälte, nachdem das BSG die bis dahin gängige Rechtspraxis, auch angestellte Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern nach der sog. Vier-Kriterien-Theorie als Syndikusanwälte nach § 6 Abs. 1 von der Versicherungspflicht zu befreien, verworfen hatte (BSG, Urteile v. 3.4.201...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 12 Abs. 4 (ab 1.1.2027 Abs. 3) bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten. Ab 1.1.2026 reicht der Übergangsbereich von 603,01 EUR monatlich bis 2.000,00 EUR monatlich. Rz. 13 Die beitragspflichtige Einnahme war bis 30.9.2022 nach der Formel (30 : G.) × 450 + [2 – (30 : G.)] × (AE – 450) G. = Gesamtsozialversicherungsbeitrag AE = Arbeits...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.3 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt seit dem 12.1. eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt i. H. v. 330 EUR aus. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hat er in dieser Beschäftigung nicht beantragt. Am 1.4. nimmt er eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt i. H. v. 240 EUR auf. Der Antr...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.3 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei Option zur vollen Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Eine Reinigungskraft ist seit 2009 geringfügig entlohnt für monatlich 160 EUR beschäftigt. Sie erhält weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmerin übt daneben keine weiteren Beschäftigungen aus. Um sich die Riester-Zulage zu sichern, hat sie im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zur Rentenversicherungspflicht optiert. Sie stockt demnach aus eigenen M...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 7 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Wenn der selbstständige Gewerbetreibende für mindestens 18 Jahre, d. h. für 216 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, wird er auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit. Er kann unter Einschätzung seiner persönlichen Situation entscheiden, ob die Sicherung, die er in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat, ausreicht. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.6 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist auch für Personen zu zahlen, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind. Das gilt auch für Personen, die am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus geblieben sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 4.3 Ausschluss der Rentenversicherungspflicht und freiwillige Versicherung

Versicherungspflicht von Ehegatten besteht nicht, wenn eine Versicherungsfreiheit[1] oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht[2] bestehen. Ehegatten von ehemaligen Landwirten und Landwirte, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig versichern bzw. die Versicherung freiwillig fortsetzen.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tagesmütter (Selbstständige) / 2 Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht

2.1 Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern Eine Rentenversicherungspflicht tritt nicht ein, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit von der Tagesmutter regelmäßig ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, dessen monatliches Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 EUR; 2025: 556 EUR) übersteigt. Bei Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Handwerker / 2 Rentenversicherungspflicht

Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind selbstständige Gewerbetreibende, die ein zulassungspflichtiges Handwerk nach der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) betreiben und in die Handwerksrolle eingetragen sind. Eine Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerker oder handwerksähnlicher Gewerbe (Anlage B HwO) führt grundsätzlich nicht zur Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 4 Ende der Rentenversicherungspflicht

Die Versicherungspflicht endet, wenn die selbstständige Tätigkeit als Gewerbetreibender nicht mehr ausgeübt wird, spätestens jedoch am Tage der Löschung der Eintragung in die Handwerksrolle. Praxis-Beispiel Ende der Versicherungspflicht als selbstständig tätiger Gewerbetreibender bei Einstellung der Handwerkstätigkeitmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 6 Unterbrechung der Rentenversicherungspflicht

Die Versicherungspflicht wird bei fortlaufendem Betrieb unterbrochen, wenn der selbstständige Gewerbetreibende infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft die persönliche (Mit)Arbeit im Handwerksbetrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Gewerbetreibenden nicht mehr au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 3 Beginn der Rentenversicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Eintragung in die Handwerksrolle, frühestens mit dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender. Praxis-Beispiel Beginn der Versicherungspflicht als selbstständig tätiger Gewerbetreibendermehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschafter / 7.1 Rentenversicherungspflicht

Eine Besonderheit ist in der Rentenversicherung zu beachten. Sofern für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zwar keine Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter eintritt, kann es dennoch zur Versicherungspflicht als Selbstständiger mit einem Auftraggeber[1] kommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsständische Versorgung / 1.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, gilt bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Folgendes: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht greift nicht "automatisch". Auch wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Kammerberu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 1 Minijob

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab dem 1.2. eine unbefristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Als monatliches Arbeitsentgelt sind gleichbleibend 590 EUR vereinbart. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Es handelt sich um eine geringfügig ent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Rentenversiche... / 2.2 Mehrfachpflege

Üben mehrere nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen die Pflege gemeinsam aus, sind die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechend dem festgestellten prozentualen Umfang der jeweiligen Pflegetätigkeit im Verhältnis zum Gesamtpflegeaufwand je pflegebedürftiger Person aufzuteilen.[1] Praxis-Beispiel Alle Pflegepersonen sind versicherungspflichtig Pflegepersonen A und B pflegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 3 Selbstständig tätige Handelsvertreter

Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Vermittlungsvertreter ständig damit betraut ist, für ein anderes Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder als Abschlussvertreter im Namen des anderen Unternehmens Geschäfte abzuschließen.[1] Selbstständig tätige Handelsvertreter sind als arbeitnehmerähnliche Selbstständige nicht generell von der Rentenversicherungspflicht ausgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 3.3 Handwerker

Selbstständig tätige Handwerker können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie mindestens 18 Jahre (216 Kalendermonate) Pflichtbeiträge entrichtet haben. Die Möglichkeit zur Befreiung gilt nicht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegermeister. Handwerker, die bis zum 31.12.1991 aufgrund eines Lebensversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lehrer und Erzieher / 3 Selbstständige Lehrer und Erzieher in der Rentenversicherung

Bei selbstständiger Tätigkeit sind die Lehrer und Erzieher in der allgemeinen Rentenversicherung versicherungspflichtig, sofern sie in ihrem Betrieb keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.[1] Hinweis Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Lehrer und Erzieher an privaten Ersatzschulen können von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2026 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.10 Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; das Arbeitsentgelt ist demnach auch Bemessungsgrundlage der Insolvenzgeldumlage. Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV. Die in der Rentenversicherung zu beachtende Mindestbemessungsgrundlage von zurzeit 175 EUR monatlich wird hier nicht herangezogen. Bei schwankend...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.1 Versicherungsfreiheit durch anderweitige Absicherung

Versicherungsfrei sind Personengruppen, deren Altersversorgung bereits anderweitig gesichert ist und die deshalb einer Sicherung durch die Rentenversicherung nicht bedürfen. Hierzu gehören: Beamte Richter, Berufssoldaten sowie sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 3.6.6 Wirkung

Infographic Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist grundsätzlich auf die jeweilige Beschäftigung oder Tätigkeit beschränkt. Wird die Beschäftigung oder Tätigkeit aufgegeben und zu einem späteren Zeitpunkt eine neue aufgenommen, so tritt wieder Rentenversicherungspflicht ein. Es kann jedoch dann erneut ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die Rechtsprechung hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tagesmütter (Selbstständige) / 2.1 Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern

Eine Rentenversicherungspflicht tritt nicht ein, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit von der Tagesmutter regelmäßig ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, dessen monatliches Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 EUR; 2025: 556 EUR) übersteigt. Bei Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer würde Versicherungspflicht für die Tag...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt, unvorhersehbarer Einsatz

Sachverhalt Ein Pflegedienst hat neben 16 Mitarbeitern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum 1.1. die beiden Aushilfen A und B angestellt. Laut Arbeitsvertrag erhalten diese einen Stundenlohn von 17 EUR. Üblicherweise liegt der Arbeitsaufwand der beiden Aushilfen bei jeweils 35 Stunden pro Monat. Daher sind die Aushilfen als geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 7.4 Hinweis auf die Befreiungsmöglichkeit

Auf die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht wird der selbstständige Gewerbetreibende von dem für ihn zuständigen Regionalträger hingewiesen. Dies geschieht mit dem Bescheid, mit dem seine Versicherungspflicht festgestellt wird, und noch einmal vor Erreichen des 216. Pflichtbeitrags. Gewerbetreibende, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 3.6.7 Aufnahme vor dem 1.1.2013

Bestand die geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 unter Berücksichtigung des bis Ende 2012 maßgeblichen Entgeltgrenzwerts von 400 EUR, bleibt die seinerzeit kraft Gesetzes bestehende Rentenversicherungsfreiheit dauerhaft erhalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn in der ursprünglich mit einem Entgelt von max. 400 EUR ausgeübten geringfügig entlohnten B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Handwerker / 2.6 Beginn

Die Rentenversicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Eintragung in die Handwerksrolle, frühestens mit dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Handwerker / 2.1 Voraussetzungen

Gewerbetreibende müssen für die Rentenversicherungspflicht die handwerkliche selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausüben und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle nötigen Voraussetzungen erfüllen.[1] Dazu zählt z. B. eine Meisterprüfung im betreibenden oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk (ggf. auch eine als gleichwertig an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Handwerker / 2.9.2 Hinweis auf die Befreiungsmöglichkeit

Auf die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht wird der selbstständige Gewerbetreibende von dem für ihn zuständigen Regionalträger hingewiesen. Dies geschieht mit dem Bescheid, mit dem seine Versicherungspflicht festgestellt wird, und noch einmal vor Erreichen des 216. Pflichtbeitrags. Gewerbetreibende, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Handwerker / 2.2 Ausgeschlossene Personen

Eintragungen in die Handwerksrolle von Handwerksbetrieben und Betriebsfortführungen nach den §§ 2 bis 4 HwO bewirken nicht die Versicherungspflicht des zur Führung des Handwerksbetriebs Berechtigten. Daher sind von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen: Inhaber handwerklicher Nebenbetriebe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Nachlasskonkursverwalter, Testamentsvollstre...mehr