Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 738 Kapitallebensversicherungen dienen neben der finanziellen Absicherung von Angehörigen für den Todesfall des Versicherten regelmäßig gerade auch dem Vermögensaufbau, nicht selten als Altersvorsorge. Sie stellen deshalb für den Gläubiger eine attraktive Möglichkeit dar, um seine Befriedigung zu erlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner aus geordneten Ve...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

Rz. 742 Ansprüche aus einer auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ohne einen Dritten als Bezugsberechtigten oder bei einer lediglich widerruflichen Einräumung eines Bezugsrechtes für einen Dritten sind grundsätzlich nach § 829 ZPO pfändbar und nach § 835 ZPO zu überweisen. Pfändbar sindmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Klarstellung für Pflichtmitglieder in einem ausländischen Alterssicherungssystem (§ 10a Abs 6 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – KroatienAnpG – v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 10a Abs 6 EStG nimmt mit S 1–3 EStG inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 24c S 2–4 EStG aF auf. Rn. 57 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 D...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 65 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Beklagte nicht verpflichtet, der Bundesrepublik die dem Heimträger für die Unfallverletzte erstatteten Rentenversicherungsbeiträge in Höhe der Haftungsquote von 55 % zu ersetzen, weil das klagende Land nicht hinreichend dargetan habe, dass es sich bei den erstatteten Rentenversicherungsbeiträgen um einen übergegangenen Sch...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FD...mehr

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Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 schreibt für Bezieher von Verletztengeld die entsprechende Anwendung von § 47a SGB V vor, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Dies betrifft Beschäftigte und selbständig Tätige, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 3 Zuschlag bei späterem Rentenbeginn/Teilrentenbezug

Die Regelaltersrente erhöht sich über den sog. Zugangsfaktor um einen Zuschlag, wenn sie trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Zuschlag beträgt pro Monat des hinausgeschobenen Rentenbeginns 0,5 % der Rente (6 % pro Jahr). Praxis-Beispiel Zuschlag bei späterem Rentenbeginn Betrag der Altersrente: 800 EUR (brutto) Eine Regelalte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.1 Allgemeine Rentenversicherung

In besonderen Fällen ist die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, obwohl noch keine 5 Jahre eingezahlt wurden. Dies ist z. B. der Fall, wenn die (teilweise oder volle) Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall[1], eine Berufskrankheit[2], eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung oder politischen Gewahrsam[3] eingetreten ist. Grundsätzlich genügt zur vorzeitigen Erfüllung der ...mehr

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Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

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Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

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Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1 Versicherungspflicht bei Weiterbeschäftigung

Personen, welche wegen geringer Versicherungszeiten in der Rentenversicherung die Voraussetzung für einen Bezug einer Altersrente nicht erfüllen oder zwar erfüllen, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, sind bei einer (Weiter-)Beschäftigung sozialversicherungs- und beitragsrechtlich grundsätzlich wie "normale" Arbeitnehmer zu behandeln: In der Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

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Beitragszuschuss: Weiterbes... / 2.1 Beitragszuschuss für gesetzlich und privat Krankenversicherte

Keine Besonderheiten gelten hinsichtlich des Anspruches auf Zahlung eines Beitragszuschusses in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nichtrentner sind als reguläre Arbeitnehmer anzusehen. Die gesetzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss sind auch hier anzuwenden. Dies gilt sowohl für die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versichert...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 2 Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.[1] Es werden nur Person...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 9.1 Altersvorsorge

Grundsätzlich sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt sich jedoch eine Rentenversicherungspflicht aufgrund einer spezifischen Berufsgruppenzugehörigkeit. Hierzu gehören nach § 2 SGB VI z. B. Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eint...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / III. Muster: Erklärung betreffend Rentenversicherungspflicht – opt out (Kurzfassung)

Rz. 9 Erklärung für: geringfügig Beschäftigte zur Rentenversicherungspflicht / Verzichtsmöglichkeitmehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / II. Rentenversicherung

Rz. 17 In der Rentenversicherung ist die Beschäftigung seit 2013 versicherungspflichtig mit der Möglichkeit, nach § 6 Abs. 1b SGB VI auf die Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Der Arbeitgeber hat einen pauschalen Beitrag von 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären (§ 172 Abs. 3a SGB VI). Die Re...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 86 Ungeachtet der weitgehenden Versicherungsfreiheit sind im Falle der geringfügig entlohnten Beschäftigung hingegen in aller Regel Beiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung zu entrichten. Rz. 87 Diese muss ganz überwiegend der Arbeitgeber allein aufbringen, und zwar i.S.v. Pauschbeträgen. Das Gesetz verwendet durchgehend diesen Begriff. Außerhalb des Gesetzestexte...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 3 Der Kreis der Versicherungspflichtigen ergibt sich aus §§ 1 ff. SGB VI. Rz. 4 Insbesondere sind Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 SGB VI. Das gilt auch im Midi-Job, also bei einer Vergütung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (vormals: Gleitzone) i.S.v. § 20 Ab...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / C. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Rz. 13 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht bildet die geringfügige Beschäftigung in privaten Haushalten eine Sonderform, die von der der geringfügigen Beschäftigung allgemein zu unterscheiden ist. Rz. 14 Wie alle geringfügigen Beschäftigungen sind auch die in Privathaushalten geringfügig Beschäftigten grundsätzlich versicherungsfrei. In der Rentenversicherung ist die B...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / n) Renten- und Krankenversicherungspflicht

Rz. 755 Die Regelung über die Beteiligung des Krankenhausträgers an der gesetzlichen Altersversorgung des Chefarztes in § 14 Abs. 1 des Musters geht davon aus, dass der Chefarzt regelmäßig Mitglied eines von der für ihn zuständigen Ärztekammer getragenen berufsständischen Versorgungswerks sein wird. Aufgrund dessen wird die Verpflichtung des Krankenhausträgers zur Beteiligun...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; Arens Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer, NWB 2018, 336; ders. Die umstrittene Figur des faktischen Geschäftsführers, NWB 2018, 1015; Armbruster Verschwiegenheitspflicht des GmbH-Geschäftsführers und Abtretung von Vergütungsansprüchen, GmbHR 1997, 56; Arleaga Checkbuch Geschäf...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 6. Zusammenrechnung mit anderen Arbeitseinkommen

Rz. 26 Abgesehen von der fehlenden oder fehlerhaften Kontrolle der für die Geringfügigkeit begrenzten Arbeitszeit dürfte es in der Praxis zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung und Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze am häufigsten im Zusammenhang mit mehreren (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen kommen. Da mehrere rechtlich voneinander getrennte Arbeits- oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Rz. 174 Auch für den Geschäftsführer gelten die allg. Grundsätze, s. Rz. 173. Nach st. Rspr. schließt das Vorliegen einer Organstellung wie die des Geschäftsführers eine Sozialversicherungspflicht nicht allein aus (zuletzt BSG v. 19.9.2019 – B 12 R 25/18 R = NZS 2020, 183, 184; BSG v. 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R = NZS 2018, 778, 780). Rz. 175 Der nicht an der Gesellschaft bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 363 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.30: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Arbeitsvertrag zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in) und Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer/in) wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________ 1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Der/Die Arbeitnehmer/in wird be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Ausnahme: Rentenversicherung

Rz. 77 Unterschiede zwischen den Typen geringfügiger Beschäftigung bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Denn auch insoweit besteht für zeitgeringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV keine Versicherungspflicht, § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Rz. 78 Dagegen sind geringfügig entlohnte Beschäftigte seit dem 1.1.2013 in der Rentenversicherung grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Indien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Indien (Hauptstadt: Neu-Delhi; Amtssprachen: Hindi und Englisch sowie weitere Sprachen auf regionaler Ebene) umfasst den größten Teil des indischen Subkontinents. Der Staat grenzt an > Pakistan, Tibet (gegenwärtige Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik > China völkerrechtlich umstritten), > Nepal, > Bhutan, > Myanmar und > Bangl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.7 Höhe des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)

Der Sonderausgabenabzug ist an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt worden. Der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung ergibt sich anhand des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze (für 2024: Beitragsbemessungsgrenze 9.300 EUR × Beitragssatz 24,7 % × 12). Im Jahr 2024 sind die Altersvorsorgebeiträge somit insgesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.2 [Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung, einschl. Minijob-Beiträge → Zeile 6]

Arbeitnehmer, die (z. B. wegen der Höhe des Arbeitslohns) von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, aber freiwillig versichert oder als Nichtarbeitnehmer (z. B. selbstständiger Handwerker) pflichtversichert sind, tragen ihre Beiträge in Zeile 6 ein. Dasselbe gilt für Arbeitnehmeranteile, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) vom Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 3 Begünstigter Personenkreis

[Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 4] Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei Verzich...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Praktikum, freiwilliges / 3.2 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Im Gegensatz zum "normalen" Minijob kann der Praktikant die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1] Obwohl quasi ein normaler Minijob gegeben ist, braucht der Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zu zahlen. Dieses Sonderrecht gilt für alle Studierenden, die ein freiwilliges Praktikum ableisten, das also nicht in einer Studienordnung vorgeschrieben ist.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Praktikum, freiwilliges / 3.1 Die Minijob-Regelung kann angewendet werden

Absolvieren Studenten während des Studiums ein freiwilliges Praktikum, unterliegt dieses denselben Regeln wie ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Mit anderen Worten: Eigentlich handelt es sich um ein normales Beschäftigungsverhältnis. Beträgt das hierfür vom Arbeitgeber an den (Studenten-)Praktikanten gezahlte monatliche Entgelt nicht mehr als 538 EUR (ab 1.1.2025 556 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 1 Ersatzzeit

Ersatzzeiten gehören innerhalb der rentenrechtlichen Zeiten zu den beitragsfreien Zeiten. Sie können frühestens nach Vollendung des 14. Lebensjahres des Versicherten und nur insoweit angerechnet werden, wenn während dieser Zeit keine Rentenversicherungspflicht bestanden hat. 1.1 Kindererziehung Kindererziehungszeiten vor 1986 sowie die Kindererziehungszeiten von 1986 bis 1991,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 1.1 Kindererziehung

Kindererziehungszeiten vor 1986 sowie die Kindererziehungszeiten von 1986 bis 1991, soweit diese sich an die ersten 12 Kalendermonate nach Ablauf des Geburtsmonats anschließen (sog. Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder im Umfang von bis zu 18 Kalendermonaten), stehen einer Anerkennung von Ersatzzeiten nicht entgegen, da während dieser Kindererziehungszeiten seinerzeit ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 3 Anrechnungszeit in der Rentenversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II führt nicht zu einer Beitragszeit in der Rentenversicherung, sondern führt zu einer Anrechnungszeit. Diese Anrechnungszeit in die gesetzliche Rentenversicherung wird auch für von der Rentenversicherungspflicht Befreite (z. B. Angehörige von berufsständischen Versorgungseinrichtungen) gemeldet.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Für die Zuschlagsregelung muss daher zunächst der persönliche Anwendungsbereich der Vorschrift eröffnet sein. Rz. 11 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Dafür darf das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung die in § 8 Abs. 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264b bestimmt als Übergangsregelung zu § 76b (vgl. dortige Komm.), dass diejenigen, die ihre geringfügig entlohnte versicherungsfreie Beschäftigung vor dem 1.1.2013 aufgegeben haben oder die nach § 230 Abs. 8 in ihrer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei bleiben, Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung erhalten (so ausdrüc...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Personen, die seit 2013 eine geringfügig entlohnte (Dauer)Beschäftigung aufnehmen, sind – im Unterschied zum bis dahin geltenden Recht – gemäß § 1 Nr. 1 rentenversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b). Auf diese Fälle, in denen nur der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu zahlen...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungsänderungsgesetzes am 1.7.1965 von den Sozialversicherungsträgern keine Pflichtbeiträg...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / hh) Pfändbarkeit von befreienden Lebensversicherungen

Rz. 607 Pfändbar sind im Rahmen der §§ 850 ff. ZPO auch die Rechte und Ansprüche aus Lebensversicherungen, die der Versicherungsnehmer zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen hat.[1055]mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 634 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1112] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtlicher Ausgleich fi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.3 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer

Angestellte, die nach den vor dem 1.1.1992 geltenden Rechtsvorschriften von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit worden sind[1], können gegen ihren Arbeitgeber auf freiwilliger, arbeits- oder tarifvertraglicher Grundlage einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den zu einer Lebensversicherung gezahlten Prämien haben. Dieser Beitragszuschuss ist bis ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.2.2 Versicherungsschutz ab 1.1.2017

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind künftig Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (vgl. Ziffer 3.2.3.2) wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in der häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen. Wegen des geringen Um...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 2 Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Überblick

Einführung des Pflegezeitgesetzes zum 1.7.2008 Zum 1.1.1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt. Sie hat nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums bei Versicherten wie Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht. Ihre Leistungen tragen dazu bei, dass viele Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.4.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 wurde geregelt, dass für Personen, die ihre Beschäftigung für kurze Zeit unterbrechen, um die Pflege eines nahen Angehörigen in einer akut auftretenden Pflegesituation zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen, und für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Ab...mehr