Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Beitragszuschuss: Weiterbeschäftigung nach Erreichen des ... / 1 Versicherungspflicht bei Weiterbeschäftigung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Personen, welche wegen geringer Versicherungszeiten in der Rentenversicherung die Voraussetzung für einen Bezug einer Altersrente nicht erfüllen oder zwar erfüllen, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, sind bei einer (Weiter-)Beschäftigung sozialversicherungs- und beitragsrechtlich grundsätzlich wie "normale" Arbeitnehmer zu behandeln:

In der Kranken- und Pflegeversicherung sind diese Arbeitnehmer somit bei einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig, sofern die Grenzen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung überschritten werden.

In der Rentenversicherung unterliegen die genannten Arbeitnehmer ebenfalls der Versicherungspflicht mit der Besonderheit, dass auch für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung Versicherungspflicht besteht. Von dieser Versicherungspflicht kann sich der geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer allerdings befreien lassen.[1]

Eine Ausnahme besteht in der Arbeitslosenversicherung. In diesem Versicherungszweig kommt es auf das Eintrittsalter für die Regelaltersrente und nicht auf deren Bezug oder den Bezug einer vorgezogenen Altersrente an.[2] Personen sind in der Arbeitslosenversicherung mit Ablauf des Monats versicherungsfrei, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen.

[1]

S. Geringfügig entlohnte Beschäftigung, Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (Antrag des Arbeitnehmers).

[2] § 346 Abs. 3 SGB III.

1.1 Meldungen zur Sozialversicherung

Bei den Meldungen zur Sozialversicherung ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich gilt die Personengruppe "101" und der Beitragsgruppenschlüssel "1111", bei Arbeitslosenversicherungsfreiheit wegen Erreichens der Regelaltersgrenze "1121". Soweit diese Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung besteht, hat der Arbeitgeber für eine mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigung dennoch seinen Beitragsanteil ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    959
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    905
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    894
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    889
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    796
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    785
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    755
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    738
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    735
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    711
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    700
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    679
  • Jubiläumszuwendung
    676
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    666
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    663
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    626
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    624
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    624
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    621
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    620
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Personal Office Standard
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Neue Wege im Corporate Learning: Workplace Learning
Workplace Learning
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch zeigt, wie KI selbstorganisiertes Lernen direkt im Arbeitsprozess ermöglicht. Mit KI als Lernpartner wird Lernen effizienter, kostensparender und fördert gezielt Werte, Kompetenzen und Performance. Der Schlüssel zur nächsten Lern-Generation!


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren