Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungspflicht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht

Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistungen herabgesetzt wird ("Deferred Compensation")...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Gesellschafter-Geschäftsführer

Sachverhalt Für einen leitenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH soll die Gehaltsabrechnung für Januar 2024 durchführt werden. Der Geschäftsführer erhält ein monatliches Gehalt von 10.000 EUR. Zusätzlich werden monatlich 1.000 EUR in eine Direktversicherung eingezahlt. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind erfüllt...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 5 Hinzuverdienst bei ALG

Sachverhalt Ein Bezieher von Arbeitslosengeld, gesetzlich krankenversichert, arbeitet 5 Stunden wöchentlich als Aushilfe für 12,50 EUR in der Stunde. Das monatliche Gehalt beträgt 271,88 EUR. Nach Abzug der 2 %igen Pauschalsteuer überweist der Arbeitgeber 266,44 EUR (271,88 EUR – 5,43 EUR). Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitslosengeldbezieher in dieser Tätigke...mehr

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Student: Befristete Beschäf... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 3 Durch Entgeltumwandlung 538-EUR-Grenze einhalten

Die Entgeltumwandlung in einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist eine Handlungsalternative, wenn ein Minijob im Versicherungsstatus vorliegt und neben dem Minijob kein weiteres Arbeitsverhältnis ausgeübt wird und der zeitliche Umfang einer geringfügigen Beschäftigung nicht eingeschränkt, sondern eher noch erweitert werden soll. Eine Anhebung der Vergütung auf das aktuelle...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Soweit dies gesetzlich geregelt ist, werden Beschäftigte und selbstständig Tätige für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung und zugleich einer berufsständischen Kamme...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Werkspensionär

Sachverhalt Ein Mitarbeiter ist am 31.12.2005 in den Ruhestand getreten. Der Arbeitslohn betrug bis dahin monatlich 2.300 EUR. Seit Anfang 2006 erhält der Arbeitnehmer neben dem Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung Versorgungsbezüge von monatlich 900 EUR. Der Mitarbeiter hat keine Wünsche zur anzuwendenden Lohnsteuertabelle vorgebracht. Das Lohnabrechnungspr...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung einer ehrenamtl... / 3 Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung gibt es für Inhaber von Ehrenämtern besondere Regelungen. Der Zweck dieser Regelungen ist darin zu sehen, dass ehrenamtlich Tätige, die üblicherweise zumindest einen gewissen Zeitaufwand für dieses Amt betreiben, durch die Übernahme des Ehrenamts keine Nachteile hinsichtlich ihrer Rentenansprüche erleiden sollen. Das wäre der Fall, wenn z. B. das bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.3 Besonderheiten

Hat die Bundesagentur für Arbeit für Bezieher von Arbeitslosen- oder Übergangsgeld bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Beiträge im Rahmen von § 207 SGB III an eine Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsunternehmen oder den Leistungsbezieher selbst gezahlt, liegt keine Anrechnungszeit vor.[1] Das betrifft Versicherte, die sich als Höherverdienend...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 1 Ersatzzeit

Ersatzzeiten gehören innerhalb der rentenrechtlichen Zeiten zu den beitragsfreien Zeiten. Sie können frühestens nach Vollendung des 14. Lebensjahres des Versicherten und nur insoweit angerechnet werden, wenn während dieser Zeit keine Rentenversicherungspflicht bestanden hat. 1.1 Kindererziehung Kindererziehungszeiten vor 1986 und das 2. Jahr der Kindererziehungszeit für vor 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 1.1 Kindererziehung

Kindererziehungszeiten vor 1986 und das 2. Jahr der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder (sog. Mütterrente), stehen einer Anerkennung von Ersatzzeiten nicht entgegen, da während dieser Kindererziehungszeiten seinerzeit keine Rentenversicherungspflicht bestand.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 4.5 Befreiende Lebensversicherung

Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer grundsätzlich erst seit 1968. Vor diesem Zeitpunkt bestand eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze. Danach waren besser verdienende Arbeitnehmer nicht rentenversicherungspflichtig. Die Altersvorsorge wurde von diesen Arbeitnehmern durch eigene Maßnahmen aufgebaut, z. B. durch den Abschluss einer Lebensversicherung. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung einer ehrenamtl... / 3.1.2 Antrag für Beitragsberechnung aus ausgefallenen Entgelten

Der ehrenamtlich Tätige kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, wenn er von der Beitragsberechnung aus ausgefallenem Entgelt Gebrauch machen möchte. Dieser Antrag ist nur möglich für laufende und künftige, nicht aber für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume. Ausnahmsweise kann dem Antrag auch nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums entsproc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 3 Zuschlag bei späterem Rentenbeginn/Teilrentenbezug

Die Regelaltersrente erhöht sich über den sog. Zugangsfaktor um einen Zuschlag, wenn sie trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Zuschlag beträgt pro Monat des hinausgeschobenen Rentenbeginns 0,5 % der Rente (6 % pro Jahr). Praxis-Beispiel Zuschlag bei späterem Rentenbeginn Betrag der Altersrente: 800 EUR (brutto) Eine Regelalte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung einer ehrenamtl... / 3.1 Rentenversicherungsbeiträge für das ausgefallene Arbeitsentgelt

Die auf das ausgefallene Entgelt (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 163 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) entfallenden Rentenversicherungsbeiträge hat der Ehrenamtsinhaber in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst zu tragen.[1] Einen Ausgleich erhält der ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer im Allgemeinen außerhalb der Rentenversicherung von der Stelle, für die er die ehrenamt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung einer ehrenamtl... / 3.3 Angabe des Entgelts in den Meldungen

Der Arbeitgeber hat in die Jahresmeldung (ggf. auch schon in eine vorher zu erstattende Meldung, z. B. Unterbrechungsmeldung) neben dem tatsächlich erzielten Entgelt auch das ausgefallene und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Entgelt einzutragen, und zwar in einer Summe ohne besondere Kennzeichnung. Im Falle des § 163 Abs. 4 SGB VI ist das vom Versicherten bestimmte En...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigungsort / 7 Selbstständig Tätige

Für selbstständige Tätigkeiten gelten die vorstehend aufgezeigten Vorschriften über die Bestimmung des Beschäftigungsorts nach § 11 SGB IV entsprechend. Ist für den selbstständig Tätigen eine feste Betriebsstätte nicht vorhanden, gilt der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des selbstständig Tätigen als Tätigkeitsort. Besteht für den selbstständig Tätigen Rentenvers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.3 Anspruchsberechtigte

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nur gegen den Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.[1] Einen Anspruch haben z. B.: in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, bei denen keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgt ist bz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1 Versicherungspflicht bei Weiterbeschäftigung

Personen, welche wegen geringer Versicherungszeiten in der Rentenversicherung die Voraussetzung für einen Bezug einer Altersrente nicht erfüllen oder zwar erfüllen, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, sind bei einer (Weiter-)Beschäftigung sozialversicherungs- und beitragsrechtlich grundsätzlich wie "normale" Arbeitnehmer zu behandeln: In der Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerruf von Verwaltungsakten / 1.2 Ausschlussgrund

Der Widerruf eines rechtmäßigen, nicht begünstigenden Verwaltungsaktes ist ausgeschlossen, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist.[1] Praxis-Beispiel Gesetzlicher Ausschlussgrund (§ 8 Abs. 2 Satz 3 SGB V) Ein Arbeitnehmer ist wegen der Höhe seines Jahresarbeitsentgelts in der Kranken- und Pfleg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung einer ehrenamtl... / 3.1.1 Höhe des beitragspflichtigen Entgelts

Es gilt für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts folgende Rangfolge: Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die wegen des ausschließlichen und unmittelbaren Dienstes für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke von der Körperschaftsteuer befreit sind, tatsächlich erzieltes laufendes Arbeitsentgelt, durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgefallenes Entgelt (...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbei... / 1.1 Berücksichtigung bei Sozialleistungsbezug

Für Versicherte, die wegen des Bezugs von Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld rentenversicherungspflichtig waren, gilt nach § 58 Abs. 1 Satz 3 SGB VI bei Rentenbeginn ab 2002 Zeiten des Sozialleistungsbezuges sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anrechnungszeiten und zugleich Beitragszeiten. Das bedeutet, dass sie bei der Rente als beitragsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.1 Allgemeine Rentenversicherung

In besonderen Fällen ist die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt, obwohl noch keine 5 Jahre eingezahlt wurden. Dies ist z. B. der Fall, wenn die (teilweise oder volle) Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall[1], eine Berufskrankheit[2], eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung oder politischen Gewahrsam[3] eingetreten ist. Grundsätzlich genügt zur vorzeitigen Erfüllung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff "Haushaltshilfe" kommt arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich eine unterschiedliche Bedeutung zu. Arbeits- und lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Haushaltshilfen um Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung für einen fremden Privathaushalt ausüben. Häufig werden sie auch als Hausgehilfen, Hausangestellte, Putzhilfen oder Zugehfrauen bezeic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind allerdings 2 Fallgestaltungen zu unterscheiden: Die zusätzliche Vergütu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 2.1 Beitragszuschuss für gesetzlich und privat Krankenversicherte

Keine Besonderheiten gelten hinsichtlich des Anspruches auf Zahlung eines Beitragszuschusses in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nichtrentner sind als reguläre Arbeitnehmer anzusehen. Die gesetzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss sind auch hier anzuwenden. Dies gilt sowohl für die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versichert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B.: in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem berufsständi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung einer ehrenamtl... / 3.2 Ehrenamt für Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 163 Abs. 4 SGB VI regelt die Besonderheiten bei Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind und für das Kalenderjahr vor Aufnahme dieser Beschäftigung freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Regelung gilt für versicherungspflichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / Zusammenfassung

Begriff Der Seelotse ist eine hauptberuflich selbstständige Person, die nach behördlicher Zulassung berufsmäßig Schiffe auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet.[1] Es besteht keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Anders verhält es sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung; hie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / 3 Nachversicherung von Seelotsen

Für freiberuflich tätige Seelotsen wurde die Rentenversicherungspflicht seit 1.1.1970 eingeführt, weil die Pensions- und Umlagekassen der Lotsenbrüderschaften die Altersversorgung für ihre Mitglieder nicht mehr sicherstellen konnten. Für Zeiten der Tätigkeit als freiberuflicher Seelotse vom 1.1.1924 bis 31.12.1969 ist eine Nachversicherung in der Rentenversicherung der Anges...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AV 2023 – Tipps und ... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 553 [Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 5] Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2 Unterschiede zur Rentenversicherungspflicht

1.2.1 Weitergehende Regelungen Die Voraussetzungen sind weitgehend mit den Regelungen zur Rentenversicherungspflicht identisch.[1] Dies gilt auch hinsichtlich des Beginns und Endes der Versicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung sind zusätzlich folgende Regelungen zu beachten: Weitergehende Regelungen hinsichtlich des möglichen Leistungsanspruchs des Pflegebedürftige...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2 Zu pflegender Personenkreis

Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht ist die Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI. Für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht gelten die allgemeinen Regelungen zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Rentenversicherungspflicht besteht nur, wenn mindestens der Pflegegrad 2 festgelegt worden ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 3 Versicherungsfreiheit

Für Personen, die eine der Voraussetzungen der Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 SGB VI erfüllen, ist auch die Tätigkeit als Pflegeperson grundsätzlich immer rentenversicherungsfrei. Von dieser Versicherungsfreiheit werden demnach Personen erfasst, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (gilt nich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.2 Pflege mehrerer Pflegebedürftiger

Der erforderliche Pflegeumfang kann auch durch die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger erreicht werden, der sog. Additionspflege. Wichtig ist dann, dass die Pflegetätigkeit in der Summe regelmäßig mindestens 10 Stunden in der Woche ausgeübt wird und bezogen auf alle Pflegetätigkeiten an regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche ausgeübt wird. Im Ergebnis soll der Pflegeaufwand...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.5 Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen

Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht ist ein Anspruch des Pflegebedürftigen auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Als Leistungen im vorstehenden Sinne kommen folgende Leistungen in Betracht: Pflegesachleistung, soweit noch zusätzlicher Pflegebedarf in Form der nicht erwerbsmäßigen Pflege vorhanden ist[1], Pflegegeld[2], Kombination...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.1 Pflege durch mehrere Pflegepersonen

Die Rentenversicherungspflicht wird für jede Pflegeperson separat beurteilt. Pflegen mehrere Personen abwechselnd einen Pflegebedürftigen, kann für alle Pflegepersonen jeweils Rentenversicherungspflicht bestehen. Voraussetzung ist jeweils die Erfüllung der Mindestpflegezeit. Praxis-Beispiel Mehrfachpflege Der Pflegebedürftige (Pflegegrad 5) wird von den Pflegepersonen A, B, un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.3 Dauerhaftigkeit der Pflegetätigkeit

Die Rentenversicherungspflicht setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus, ohne dass der Gesetzeswortlaut diese Voraussetzung ausdrücklich benennt. Gelegentliche oder nur vorübergehende Hilfeleistungen im Bereich der häuslichen Pflege führen nicht zur Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für die ersatzweise ausgeübte Pflegetätigkeit bei Urlaub oder Krankheit der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.1 Beginn der Versicherungspflicht

Die Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen ist eine Versicherung kraft Gesetz. Sie beginnt, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ferner bedarf es keiner Feststellung durch einen Verwaltungsakt. Die Versicherungspflicht kommt für eine jugendliche Pflegeperson frühestens mit dem Tag nach Vollendung des 15. Lebensj...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.1 Weitergehende Regelungen

Die Voraussetzungen sind weitgehend mit den Regelungen zur Rentenversicherungspflicht identisch.[1] Dies gilt auch hinsichtlich des Beginns und Endes der Versicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung sind zusätzlich folgende Regelungen zu beachten: Weitergehende Regelungen hinsichtlich des möglichen Leistungsanspruchs des Pflegebedürftigen Vorpflichtversicherung der Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / Zusammenfassung

Begriff Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind bei einem bestimmten Mindestumfang der Pflegetätigkeit und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Diese ehrenamtliche Tätigkeit, die häufig im familiären Bereich stattfindet, ist oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Die betroffenen Pflegepersonen können desw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.2 Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen

Voraussetzung für die Arbeitslosenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson ist ein Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen. Dieser Leistungsanspruch kann sich aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung ergeben. Anders als in der Rentenversicherung führt jedoch auch ein alleiniger Pflegeleistungsanspruch nach den Regelungen des SGB XII zur Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.2 Weitere ausgeschlossene Personenkreise

Die Rentenversicherungspflicht ist auch bei folgenden Personenkreis ausgeschlossen, wenn der Aufwand dafür regelmäßig 30 Stunden wöchentlich übersteigt: Ableistung eines Jugend- oder Bundesfreiwilligendienstes, freiwilliger Wehrdienst, Tätigkeit der Ehegatten der landwirtschaftlichen Unternehmer.mehr