Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungspflicht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haftentlassener / 2 Bezug von Arbeitslosengeld/Bürgergeld nach der Haftentlassung

Bezieht der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Arbeitslosengeld, ist Versicherungsschutz in der Sozialversicherung durch den Bezug dieser Leistungen ebenfalls gewährleistet. Er ist in diesem Fall kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Erhält der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, ist der Ver...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.1 Verteilung der Beitragslast

In den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer geringfügig entlohnt rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung: Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % bzw. 5 % bei Privathaushalten als Beitrag zu tragen. Den Restbeitrag, also 3,6 % bzw. 13,6 %, hat der geringfügig Beschäftigte aufzubringen. Bei einem Arbeitsentgelt ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.4 Übergangsregelung für am 1.12.2012 bestehende Minijobs

Für bereits am 31.12.2012 bestehende geringfügig entlohnte Beschäftigungen gelten besondere Übergangsregelungen, da bis zum 31.12.2012 die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung umgekehrt war. Die Minijobber waren rentenversicherungsfrei. Versicherungspflicht war nur auf Antrag möglich.mehr

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Künstler / 2.3 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind im Wesentlichen dieselben Personen von der Versicherungspflicht nach dem KSVG ausgenommen wie in der Krankenversicherung. Das gilt auch für Künstler/Publizisten, die bereits aus einer Beschäftigung ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt beziehen, wenn dieses während des Kalenderjahres voraussichtlich mindestens die Hälfte der für dieses Jahr ge...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 3 Durch Entgeltumwandlung 603-EUR-Grenze einhalten

Die Entgeltumwandlung in einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist eine Handlungsalternative, wenn ein Minijob im Versicherungsstatus vorliegt und neben dem Minijob kein weiteres Arbeitsverhältnis ausgeübt wird und der zeitliche Umfang einer geringfügigen Beschäftigung nicht eingeschränkt, sondern eher noch erweitert werden soll. Eine Anhebung der Vergütung auf das aktuelle...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.9 Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen etc.

Geleistete Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann der Arbeitnehmer auf Antrag bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen.[1] Der Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer berechnet sich mit 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 EUR, bei g...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.1 Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere folgende rentenrechtliche Zeiten, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden: Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung (einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung), Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte selbstständi...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 3 Hauptbeschäftigung eines freiwillig Versicherten mit 2 Nebenbeschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist bei Arbeitgeber A gegen ein Entgelt von 7.000 EUR monatlich beschäftigt. Er ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 1.1.2026 nimmt er bei Arbeitgeber B eine Beschäftigung für monatlich 400 EUR auf. Ab 1.2.2026 nimmt er zusätzlich eine weitere Beschäftigung ...mehr

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Berufsständische Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Soweit dies gesetzlich geregelt ist, werden Beschäftigte und selbstständig Tätige für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung und zugleich einer berufsständischen Kamme...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.6 Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers

Die genannten Entgeltunterlagen werden überwiegend elektronisch geführt. Bei den die Entgeltabrechnung begleitenden oder erläuternden nachfolgend aufgeführten Unterlagen besteht seit dem 1.1.2022 die Verpflichtung, diese elektronisch zu führen. Dies bedeutet, dass nicht erst der Arbeitgeber in der Pflicht ist, diese Unterlagen elektronisch aufzubewahren. Bereits derjenige, d...mehr

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Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Werkspensionär

Sachverhalt Ein Mitarbeiter ist am 31.12.2005 in den Ruhestand getreten. Der Arbeitslohn betrug bis dahin monatlich 2.300 EUR. Seit Anfang 2006 erhält der Arbeitnehmer neben dem Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung Versorgungsbezüge von monatlich 900 EUR. Der Mitarbeiter hat keine Wünsche zur anzuwendenden Lohnsteuertabelle vorgebracht. Das Lohnabrechnungspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 7.1 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu berechnen. Umlagebeträge zum U1-Verfahren sind nur vom laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen. Für Arbeitnehmer, die rentenversicherungsfrei oder von der Rentenversicherung befreit sind, werden die Umlagen aus dem Arbeitsentgelt berechnet, das bei...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 1 Krankenversicherung

Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2026: 77.400 EUR, 2025: 73.800 EUR) bzw. die besondere JAEG (2026: 69.750 EUR, 2025: 66.150 EUR)[1] überschreitet.[2] Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, endet die...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.2 Ehrenamt für Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 163 Abs. 4 SGB VI regelt die Besonderheiten bei Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind und für das Kalenderjahr vor Aufnahme dieser Beschäftigung freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Regelung gilt für versicherungspflichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Gesellschafter-Geschäftsführer

Sachverhalt Für einen leitenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH soll die Gehaltsabrechnung für Januar 2026 durchführt werden. Der Geschäftsführer erhält ein monatliches Gehalt von 10.000 EUR. Zusätzlich werden monatlich 1.000 EUR in eine Direktversicherung eingezahlt. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind erfüllt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Entgeltumwandlung / 1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht

Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistungen herabgesetzt wird ("Deferred Compensation")...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 5 Rentnerbeschäftigung, Minijob

Sachverhalt Im August 2026 wird eine Aushilfe auf 603-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Der Mitarbeiter legt seine Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf vor, so dass er mit seiner Steuerklasse I abgerechnet werden kann. Seit 1.7. erhält er eine Erwerbsminderungsrente und hat bis zu diesem Zeitpunkt Krankengeld erhalten. Er ist gesetzlich krankenversichert, die B...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.14 Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung von geringfügig Beschäftigten

Geringfügig entlohnt Beschäftigten soll zukünftig ermöglicht werden, eine erfolgte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag wieder aufzuheben und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Der Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen Betroffene bei ihrem Arbeitgeber. Die Aufhebung der Befreiung ist nur für die Zukunft mö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 3.2 Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit

Selbstständige Handelsvertreter unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Allerdings sind Handelsvertreter, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, als sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen rentenversicherungspflichtig.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.1 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber ist Beitragsschuldner für den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % bzw. 5 %[1] des Arbeitsentgelts für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die in einer vor dem 1.1.2013 aufgenommenen Beschäftigung auch über den 31.12.2012 hinaus versicherungsfrei sind oder bei einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.[1] Denn der Wert der Arbeitsleistung wird in der Regel in der Festlegung der Vergütung ausgedrückt. Aus diesem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.3 Form der Personalaktenführung

Auch hinsichtlich der Form der Aktenführung gibt es keine Regelungen. Es liegt im Organisationsermessen des Arbeitgebers, in welcher Form er Personalakten führt.[1] Allein der Arbeitgeber entscheidet über die Art und Weise der Personalaktenführung.[2] War früher noch die Aktenführung in Papierform Standard, sind aufgrund der Digitalisierung elektronische Akten mittlerweile w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.3 Anspruchsberechtigte

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nur gegen den Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.[1] Einen Anspruch haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, bei denen keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgt ist bzw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2 Unterschiede zur Rentenversicherungspflicht

1.2.1 Weitergehende Regelungen Die Voraussetzungen sind weitgehend mit den Regelungen zur Rentenversicherungspflicht identisch.[1] Dies gilt auch hinsichtlich des Beginns und Endes der Versicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung sind zusätzlich folgende Regelungen zu beachten: Weitergehende Regelungen hinsichtlich des möglichen Leistungsanspruchs des Pflegebedürftige...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2 Zu pflegender Personenkreis

Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht ist die Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI. Für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht gelten die allgemeinen Regelungen zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Rentenversicherungspflicht besteht nur, wenn mindestens der Pflegegrad 2 festgelegt worden ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 3 Versicherungsfreiheit

Für Personen, die eine der Voraussetzungen der Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 SGB VI erfüllen, ist auch die Tätigkeit als Pflegeperson grundsätzlich immer rentenversicherungsfrei. Von dieser Versicherungsfreiheit werden demnach Personen erfasst, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (gilt nich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.1 Pflege durch mehrere Pflegepersonen

Die Rentenversicherungspflicht wird für jede Pflegeperson separat beurteilt. Pflegen mehrere Personen abwechselnd einen Pflegebedürftigen, kann für alle Pflegepersonen jeweils Rentenversicherungspflicht bestehen. Voraussetzung ist jeweils die Erfüllung der Mindestpflegezeit. Praxis-Beispiel Mehrfachpflege Der Pflegebedürftige (Pflegegrad 5) wird von den Pflegepersonen A, B, un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.3 Dauerhaftigkeit der Pflegetätigkeit

Die Rentenversicherungspflicht setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus, ohne dass der Gesetzeswortlaut diese Voraussetzung ausdrücklich benennt. Gelegentliche oder nur vorübergehende Hilfeleistungen im Bereich der häuslichen Pflege führen nicht zur Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für die ersatzweise ausgeübte Pflegetätigkeit bei Urlaub oder Krankheit der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.1 Beginn der Versicherungspflicht

Die Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen ist eine Versicherung kraft Gesetz. Sie beginnt, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ferner bedarf es keiner Feststellung durch einen Verwaltungsakt. Die Versicherungspflicht kommt für eine jugendliche Pflegeperson frühestens mit dem Tag nach Vollendung des 15. Lebensj...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / Zusammenfassung

Begriff Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind bei einem bestimmten Mindestumfang der Pflegetätigkeit und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Diese ehrenamtliche Tätigkeit, die häufig im familiären Bereich stattfindet, ist oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Die betroffenen Pflegepersonen können desw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.1 Weitergehende Regelungen

Die Voraussetzungen sind weitgehend mit den Regelungen zur Rentenversicherungspflicht identisch.[1] Dies gilt auch hinsichtlich des Beginns und Endes der Versicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung sind zusätzlich folgende Regelungen zu beachten: Weitergehende Regelungen hinsichtlich des möglichen Leistungsanspruchs des Pflegebedürftigen Vorpflichtversicherung der Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.2 Pflege mehrerer Pflegebedürftiger

Der erforderliche Pflegeumfang kann auch durch die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger erreicht werden, der sog. Additionspflege. Wichtig ist dann, dass die Pflegetätigkeit in der Summe regelmäßig mindestens 10 Stunden in der Woche ausgeübt wird und bezogen auf alle Pflegetätigkeiten an regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche ausgeübt wird. Im Ergebnis soll der Pflegeaufwand...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.5 Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen

Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht ist ein Anspruch des Pflegebedürftigen auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Als Leistungen im vorstehenden Sinne kommen folgende Leistungen in Betracht: Pflegesachleistung, soweit noch zusätzlicher Pflegebedarf in Form der nicht erwerbsmäßigen Pflege vorhanden ist[1], Pflegegeld[2], Kombination...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.2 Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen

Voraussetzung für die Arbeitslosenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson ist ein Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen. Dieser Leistungsanspruch kann sich aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung ergeben. Anders als in der Rentenversicherung führt jedoch auch ein alleiniger Pflegeleistungsanspruch nach den Regelungen des SGB XII zur Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.2 Weitere ausgeschlossene Personenkreise

Die Rentenversicherungspflicht ist auch bei folgenden Personenkreis ausgeschlossen, wenn der Aufwand dafür regelmäßig 30 Stunden wöchentlich übersteigt: Ableistung eines Jugend- oder Bundesfreiwilligendienstes, freiwilliger Wehrdienst, Tätigkeit der Ehegatten der landwirtschaftlichen Unternehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.3 Vorpflichtversicherung

In der Arbeitslosenversicherung tritt Versicherungspflicht nur dann ein, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit, arbeitslosenversicherungspflichtig war oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III hatte. Zu den Vorversicherungszeiten zählen auch Zeiten der Antragspflichtversicherung nach § 28a SGB III. Unmittelbarkeit Unmittelba...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3 Erforderlicher Pflegeumfang

Die Rentenversicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen setzt einen zeitlichen Mindestumfang an Pflege voraus. Der wöchentliche Pflegeumfang muss regelmäßig mindestens 10 Stunden umfassen. Ferner ist Voraussetzung, dass die Pflege an regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche durchgeführt wird. Praxis-Beispiel Zeitlicher Umfang der Pflege Die Pflegeperson pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.1 Beschäftigung mit mehr als 30 Wochenstunden

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflegetätigkeit regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind, werden nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasst.[1] Regelmäßig ist in diesem Zusammenhang aus zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Wochenstunden,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.5 Mehrfachversicherung

Die Versicherungspflicht als Pflegeperson schließt das Entstehen oder den Fortbestand von Rentenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus, sodass eine Mehrfachversicherung möglich ist. Praxis-Beispiel Versicherungspflicht als Pflegeperson und Beschäftigter Die Pflegeperson pflegt den Pflegebedürftigen A (Pflegegrad 3) montags und dienstags jeweils an 8 Stunden. ...mehr