Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Geringfügige Beschäftigung und Minijobs / 4.1.1 Besonderheiten in der Rentenversicherung

Christoph Tillmanns, Manfred Geiken
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind generell rentenversicherungspflichtig. An dem Charakter einer geringfügigen Beschäftigung ändert sich dadurch nichts. Das ist wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Addition von Beschäftigungen.

Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Die Rentenversicherungspflicht kann durch einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht abgewählt werden. Das gilt sowohl für Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als auch für Beschäftigungen, die im Haushalt ausgeübt werden und für die das Haushaltsscheckverfahren gilt.

 
Praxis-Tipp

Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Vollendung der Regelaltersgrenze bzw. einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze nach beamtenrechtlichen Vorschriften sind rentenversicherungsfrei, sodass sie bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auch keinen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen müssen. Ein Verzicht auf die kraft Gesetzes bestehende Rentenversicherungsfreiheit ist allerdings möglich.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss durch den geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber beantragt werden (§ 6 Abs. 1b, Abs. 3 und Abs. 4 SGB VI). Zu diesem Zweck ist dem Arbeitgeber ein schriftlicher oder elektronischer Antrag zu übergeben bzw. zu übermitteln. Der Antrag kann bei mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen nur einheitlich gestellt werden und ist für die Dauer der Beschäftigungen bindend.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen wird mit Beginn der Beschäftigung wirksam, wenn der Antrag noch im Monat des Beschäftigungsbeginns beim Arbeitgeber eingeht. Wird der Antrag später im Laufe der Beschäftigung gestellt, wirkt er ab dem Beginn d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.112
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    881
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    858
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    853
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    700
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    698
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    690
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    656
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    655
  • Jubiläumsgeld
    653
  • Jubiläumszuwendung
    647
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    645
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    614
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    549
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    545
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    516
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    514
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    508
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    486
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    483
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium

Top-Themen

Ferienjob

Ferienjobber

mehr

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Symbole Grüner Haken und rotes Kreuz für Richtig und Falsch

Statusfeststellungsverfahren

mehr

Bargeld

Märzklausel

mehr

Wahl Urne

Betriebsratswahl

mehr

Euro Geldscheine aufgefächert Nahaufnahme

Kommunaler Haushalt - Forderungen und Forderungsmanagement

mehr

Schild Welcome in Buero

Digitales Onboarding

mehr

Geschäftsleute halten Schild mit Fragezeichen vor ihren Kopf

Scheinselbstständigkeit

mehr

Männer in weißen Overals in der Umkleidekabine

Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

mehr

Downloads

Personalmagazin 10/2025 HR-Software

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus bAV 2023

Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus: Kanzleien im Arbeitsrecht 2023

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD

Die Autoren beschreiben anhand von Beispielen die nötigen Arbeitsabläufe, um sich in der Entgeltordnung zurechtzufinden. Ihr Buch bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eingruppierungsgrundsätze und zeigt, wie Stellenbeschreibungen systematisch aufgebaut und formuliert werden.


Geringfügige Beschäftigung und Minijobs
Geringfügige Beschäftigung und Minijobs

1 Vorbemerkung Die Begriffe der geringfügigen Beschäftigung bzw. des sogenannten "Minijobs" sind sozialversicherungsrechtliche Begriffe aus § 8 Abs. 1 SGB IV, aus denen sich unmittelbar keine arbeitsrechtlichen Folgen ableiten lassen. Vielmehr sind diese ...

4 Wochen testen

Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren