Fachbeiträge & Kommentare zu Religionsfreiheit

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gegenstand

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Verhängung der Nebenstrafe verliert der Verurteilte für die in § 45 Abs. 2 StGB bestimmte Dauer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden bzw. Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Ferner verliert er nach § 45 Abs. 3 und 4 StGB mit Verlust der Fähigkeiten auch die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte. Rz. 20 [Autor/Stand] Öffentlic...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / III. Rechtsprechung des BAG zu Kündigungen außerhalb des KSchG

Rz. 15 Das BAG unterstreicht zunächst eindeutig, dass der durch Generalklauseln vermittelte Schutz nicht dazu führen dürfe, dass den Kleinunternehmern praktisch die im KSchG vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt würden.[17] Für die Bestimmung des Inhalts und der Grenzen eines Kündigungsschutzes außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes sei die Bedeutung grundrech...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.2.2 Nationales Recht

Kopftuchverbot in der Zahnarztpraxis (ArbG Berlin) Das Arbeitsgericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.3.2012, dass die beklagte Zahnarztpraxis die klagende Bewerberin diskriminiert hat.[1] In diesem Fall bewarb sich eine Muslimin um einen Ausbildungsplatz bei einer Zahnarztpraxis als Zahnarzthelferin. Bereits auf ihrem Lebenslauf war ein Bild von ihr, auf dem sie ein Kopft...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.4 Religionsurlaub

Vereinzelt findet sich die Diskussion über die Frage, ob sich aus der Religionsfreiheit unter Umständen auch ein Recht auf Religionsurlaub ergibt gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.[1] Aktuell liegt indes keine Rechtsprechung zum Religionsurlaub vor. Allenfalls möglich erscheint ein Anspruch auf Religionsurlaub aus einer Analogie zum Bildungsurlaub gemäß § 7 Abs. 1 BUrLG i. V. m. Art. 4 ...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / Zusammenfassung

Überblick Religion und Weltanschauung gehören zu den nach § 1 AGG geschützten Merkmalen, aufgrund derer eine Diskriminierung verboten ist. Fälle der Diskriminierung wegen der Religion hatten in der Vergangenheit eine gewisse gesellschaftliche Brisanz. Die Freiheit, religiöse Entscheidungen zu treffen und diese (bisweilen wortwörtlich) nach außen tragen zu dürfen, ist ein nac...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.3 Nichteinladung zu einer Weihnachtsfeier

Mit Urteil vom 4.9.2014 entschied das LAG einen skurrilen Fall.[1] In diesem begehrte ein mittlerweile aus der Schule ausgeschiedener Lehrer einer privaten Realschule eine Einladung auf eine Weihnachtsfeier. An der Weihnachtsfeier des vorherigen Jahres hatte der Kläger nicht teilgenommen. Die Schule lud ihn auf die darauffolgende Weihnachtsfeier nicht ein, und der Lehrer sah...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.1.3 Kündigung wegen der Weigerung, das Regal mit alkoholischen Getränken zu befüllen

Das BAG entschied im Februar 2011 einen Fall, der einen Mitarbeiter betraf, der sich weigerte, eine Arbeitsanweisung zu befolgen.[1] Der muslimische Mitarbeiter bestand darauf, Regale nicht mit alkoholischen Getränken zu befüllen. Er weigerte sich nicht von Anfang an, sondern erst, nachdem der Arbeitgeber ihn nach einer Versetzung in die Frischwarenabteilung und mehrfacher k...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung

Leitsatz Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten, um ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu schaffen. Eine solche Regel ist nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt. Sachverhalt In diesem Fall aus Belgien wurde es einer Bediensteten der Gemeinde Ans, die als Büro...Richtlinie 2000/78/EGmehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Außerdienstliches Verhalten

Rz. 259 Außerdienstliches Verhalten kann im Ausnahmefall eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich hieraus die mangelnde persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit ergibt. Auch strafbares außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit begründen (BAG v. 10.4. 2014 – 2 AZR 68...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Pflichtenkollision

Rz. 449 Von Arbeitsverweigerung kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer bei Ausführung der verlangten Arbeit in einen vermeidbaren Gewissens- oder Glaubenskonflikt gerät. Lehnt ein Chemiker es bspw. ab, an der Entwicklung eines Medikamentes für militärische Zwecke mitzuarbeiten, kann der Arbeitgeber nach § 106 S. 1 GewO verpflichtet sein, ihm eine andere Arbeit z...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VI. Kirchensteuern

Rz. 27 Die Kirchensteuer ist eine kantonale Steuer. In nahezu sämtlichen Kantonen sind die evangelisch-reformierte (protestantische) sowie die römisch-katholische Kirche anerkannt und somit zur Erhebung einer Kirchensteuer ermächtigt. In verschiedenen Kantonen sind auch die christkatolische Kirche[39] sowie die israelitische Kultusgemeinschaft[40] zur Erhebung einer Kirchens...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.2 Diskriminierung und religiöse Bräuche

Das AGG soll Arbeitnehmer wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale nicht besserstellen. Das Gesetz möchte sie vielmehr (lediglich) vor Benachteiligungen schützen. Insoweit wird man nicht davon ausgehen können, dass ein Arbeitgeber z. B. verpflichtet wäre, seinen muslimischen Arbeitnehmern 5 Mal täglich die Möglichkeit zum Gebet einzuräumen. Bereits bisher hat der Arbeit...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.1.2 Religion und Weltanschauung

Die nähere Bestimmung dieses Merkmals wird anhand der Rechtsprechung zu Art. 4 GG zu treffen sein. Allein die Behauptung und das Selbstverständnis, eine Gemeinschaft bekenne sich zu einer Religion und sei eine Religionsgemeinschaft, kann für diese und ihre Mitglieder die Berufung auf die Freiheitsgewährung des Art. 4 Abs. 1 GG nicht rechtfertigen; vielmehr muss es sich auch ...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Zu Unrecht ist das FG davon ausgegangen, dass in jedem Fall nur die Kosten für das zeitlich zuerst errichtete Grabdenkmal nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zum Abzug zuzulassen s...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Zu den Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG können auch Aufwendungen für eine Zweitgrabstätte gehören, wenn die erste Grabstätte nur als vorübergehende Ruhestätte des Verstorbenen bestimmt war. 2. Die Angemessenheit eines Grabdenkmals richtet sich neben dem Umfang des Nachlasses nach der Lebensstellung des Erblassers. En...mehr

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Ungarn / 1. Allgemeines

Rz. 163 Die elterliche Sorge umfasst unterschiedliche Teilberechtigungen, so das Recht (und zugleich die Pflicht), den Namen des Kindes zu bestimmen, das Kind zu betreuen und zu erziehen, seinen Aufenthaltsort zu bestimmen, sein Vermögen zu verwalten, das Kind gesetzlich zu vertreten, einen Vormund für ihn zu benennen (bzw. jemanden von Ausübung der Vormundschaft auszuschlie...mehr

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Kroatien / 1. Alternative zwischen kirchlicher Ehe und Zivilehe

Rz. 1 Als Besonderheit sieht das kroatische Familiengesetzbuch von 2015, welches das mehrfach geänderte Familiengesetzbuch von 2003 ersetzt hat (im Folgenden: FamG [1]), die alternativ bestehende Möglichkeit vor, eine Ehe nicht gem. Art. 13 Abs. 2 FamG vor dem Standesbeamten, sondern (ohne vorhergehende Trauung vor einem staatlichen Organ) vor einem "Bediensteten einer Glaube...mehr

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Tschechische Republik / III. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 9 Die Ehe entsteht durch eine freie und vollständig übereinstimmende Willenserklärung von Mann und Frau, die die Ehe eingehen wollen ("Verlobte") darüber, dass sie miteinander die Ehe eingehen. Die Trauung ist öffentlich und feierlich; sie findet in Anwesenheit von zwei Zeugen statt (§ 656 BGB). Rz. 10 Die standesamtliche Ehe kann vor dem zuständigen Organ der öffentliche...mehr

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Portugal / I. Allgemeines

Rz. 1 Hauptquelle des portugiesischen Familienrechts und somit auch des heutigen Ehe- und Ehescheidungsrechts ist der Código Civil (Zivilgesetzbuch) von 1966 i.d.F. der Reform vom 25.11.1977 (mit späteren Änderungen). Maßgebliche Änderungen gehen auf den staatlichen Umsturz von 1974 zurück wie auch auf die daraufhin erlassene neue demokratische Verfassung von 1976. So wurde ...mehr

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Benachteiligung wegen der Religion durch Kopftuchverbot

Leitsatz Eine Regelung, die wie § 2 des Berliner Neutralitätsgesetzes das Tragen eines sog. islamischen Kopftuchs durch eine Lehrkraft im Dienst ohne Weiteres, d.h. schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule verbietet, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG dar. Sachverhalt Die Klägerin, Diplom-Informatikerin, bezeichn...Berliner Neutralitätsgesetzmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbG hat beim Abzug der KiSt vom > Arbeitslohn nur mit dem FA, nicht mit den Kirchenbehörden zu tun. Er ist zur Entrichtung der Kirchenlohnsteuer verpflichtet. Auf die Festsetzung und Erhebung der KiSt sind auch beim Steuerabzug die Vorschriften des EStG entsprechend anzuwenden (§ 51a Abs 1 Satz 1 EStG iVm den KiStG der Länder). Die ents...mehr

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FF 0708/2020, Verfassungsbe... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der demnächst 65-jährige Beschwerdeführer trägt vor, er gehöre nach der Definition des Robert-Koch-Instituts zur "Risikogruppe" für eine Infektion mit dem Coronavirus, und rügt im Wesentlichen, die in Umsetzung des Beschlusses vom 15.4.2020 von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen der "Corona-Maßnahmen" verletzten sein Grundrecht auf Leben und körperlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Religiöse Zwecke

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Der Begriff der "religiösen Zwecke" ist umfassender als der der "kirchlichen Zwecke" (s. "Kirchliche Zwecke"). Religiöse Zwecke sind nicht auf die Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. Religiöse Zwecke werden verfolgt, wenn sie sich mit dem Verhältnis des Menschen zu der Idee der Gottheit befassen, ohne dass hier eine Beschrän...mehr

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Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist verfassungsgemäß

Leitsatz Der Gesetzgeber darf Rechtsreferendarinnen verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung des Gesetzgebers, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Entscheidung Die Beschwerdeführerin war Rechtsreferendarin im Land Hessen und trägt ein Kopftuch in der Öffentlichkeit. Bereits vor Aufnahme der Ausbildung wurde sie durch das Oberlandesgericht darüber belehrt, dass sich nach hessische...mehr

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zfs 10/2019, Motorradhelmpf... / 2 Aus den Gründen:

"… II. [7] Die zulässige Revision des Kl. ist unbegründet; das angefochtene Berufungsurteil verstößt nicht gegen revisibles Recht. Der Kl. hat keinen Anspruch auf die mit der Revision begehrte Verpflichtung der Bekl. zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Pflicht, beim Motorradfahren einen geeigneten Schutzhelm zu tragen (1.). Die hierfür erforderliche Ermessensredu...mehr

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zfs 10/2019, Motorradhelmpf... / Sachverhalt

Der Kl. beantragte im Juli 2013 bei der Stadt K. die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, mit der er von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms beim Motorradfahren befreit wird. Die Schutzhelmpflicht nach § 21a Abs. 2 S. 1 StVO verletze ihn als gläubigen Sikh in seiner Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG. Er sei aus religiösen Gründen verpflichtet, einen Turban zu trage...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Feiertagsvergütung in Abhängigkeit der Religionszugehörigkeit unzulässig

Leitsatz Eine Regelung, wonach nur Arbeitnehmer einer bestimmten Religion am Karfreitag einen bezahlten Feiertag erhalten, stellt eine unionsrechtlich verbotene Diskriminierung wegen der Religion dar. Sachverhalt Im vorliegenden, aus Österreich stammenden, Fall ist der Kläger der Ansicht, dass ihm Feiertagsentgelt in diskriminierender Weise vorenthalten worden sei. Es ging konkret um geleistete Arbeit an einem Karfreitag, welcher in Österreich nur für die Angehörigen einiger christlicher Kirchen...mehr

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Kopftuchverbot – mittelbare Diskriminierung

Leitsatz Das Verbot, während der Arbeitszeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, stellt eine mittelbare Diskriminierung i.S.d. § 3 Abs. 2 AGG dar und beeinträchtigt die Religionsfreiheit i.S.d. Art. 4 GG. Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem Jahr 2002 bei der Beklagten, die bundesweit eine Drogeriemarktkette betreibt, als Verkaufsberaterin und Kassiererin beschäftigt. Vom 4.12.2011 bis 7.10.2014 war sie in Elternzeit. Einige Tage vor Ende der Elternzeit erschien sie im Betrieb. Hierb...mehr

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Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig

Leitsatz Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Normenkette § 52 AO, Art. 3, Art. 4, Art. 9 Abs. 1, Art. 140 GG, Art. 137 WRV, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Sachverhalt Die Klägerin ist eine Freimaurerloge (Loge) in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts, der im Jahr 1949 erneut die Rechtsfähigkeit verliehen wu...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 1 Gründe:

I. Die Eltern und das Kind M. sind deutsche Staatsangehörige. Die Eltern hatten unverheiratet zusammengelebt. Ihre Trennung erfolgte im Juli 2014. Seither lebt M. bei der Mutter, die wieder verheiratet ist und in ihrer neuen Familie den evangelischen Glauben praktiziert. Der Vater ist türkischer Abstammung, in Deutschland geboren und besitzt seit 2006 die deutsche Staatsange...mehr

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zfs 9/2016, Verkehrsverwalt... / I. Befreiung von der Helmpflicht aus religiösen Gründen

Nach § 21a Abs. 2 StVO muss, wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt oder auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Das gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 20a StVO handelt ordnungswidrig i.S...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 8. Art. 9 EMRK – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Der Schutzbereich umfasst: den Glauben als Beziehung des Menschen zu letztinstanzlichen Gehalten, die religiöse und weltanschauliche Überbezeugung, das Gewissen als innerer individueller Gerichtshof (Kant), Kultus im Sinne von religiösen Handlungen (vgl. www.uni-protokolle.de/Lexikon/Religionsfreihei...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 1. Religiöse Verfolgung infolge Konversion

Nach § 3 Abs. 1 AsylG erfolgt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, wenn ein Ausländer sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung u.a. wegen seiner Religion außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder in dem er als Staa...mehr

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ZAP 18/2015, Das Kopftuch a... / 2. Ehrenamtliche Richter

Der Ausschluss einer Schöffin von der Hauptverhandlung bzw. die Streichung von der Schöffenliste wegen Tragens eines Kopftuchs war Gegenstand verschiedener Entscheidungen. Das LG Dortmund sah in dem Tragen eines Kopftuchs in der Hauptverhandlung eine Verletzung des notwendigen Eindrucks der Unparteilichkeit, Objektivität und Neutralität des Gerichts. Darüber hinaus stehe der ...mehr

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ZAP 9/2017, Kirchensteuer: Einbeziehung konfessionsloser Ehepartner

(EGMR, Urt. v. 6.4.2017 – Beschwerde-Nr. 10138/11 u.a.) • Es liegt keine Verletzung des Rechts auf (negative) Religionsfreiheit aus Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor, wenn Ehegatten, die selbst keiner Kirche angehören, bei gemeinsamer Steuerveranlagung in Deutschland die Kirchensteuer des anderen Ehegatten mittragen müssen. Die Steuerbelastung beruh...mehr

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ZAP 18/2015, Das Kopftuch a... / V. Fazit

Angesichts der letzten "Kopftuch"-Entscheidung des BVerfG aus diesem Jahr darf man gespannt sein, wann wir die erste (Bundesverfassungs-)Richterin mit Kopftuch sehen werden. Die Diskussion – nicht nur in der Fachwelt – nimmt mittlerweile breiten Raum ein. Bemerkenswert ist vor allem, mit welcher Härte teilweise auf entgegengesetzte Meinungen eingedroschen wird. Darunter leid...mehr

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ZAP 14/2015, Rechtsprechung... / 1. Kirchliches Arbeitsrecht, eingeschränkte gerichtliche Überprüfung

Dem hier darzustellenden Beschluss des BVerfG vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12, ZAP EN-Nr. 922/2014 = NZA 2014, 1387, hierzu Edenharter NZA 2014, 1378), lag als Sachverhalt zugrunde: Der Kläger des arbeitsgerichtlichen Ausgangverfahrens war als Chefarzt bei einem katholischen Krankenhaus beschäftigt. Zum Beginn des Arbeitsverhältnisses war er nach katholischem Ritus in erster Eh...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 2. Rechtfertigung aufgrund von Art. 6 Abs. 2 GG (Familie)?

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG wacht die staatliche Gemeinschaft über ihre Betätigung. Im Gegensatz zu Art. 4 GG ist das Recht aus Art. 6 GG durch Gesetz beschränkbar. Das Kindesschutzrecht des BGB (§§ 1666, 1666a BGB) repräsentiert – wie ...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / VI. Fazit

Die Ausführungen haben gezeigt, dass sich dieses Thema im Dreiecksverhältnis der Eltern, der Kinder und des Staates bewegt. Im Zentrum stehen die positive Religionsfreiheit der Eltern gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und ihr elterliches Erziehungsrecht nach Art 6 Abs. 2 GG sowie die negative[105] Glaubensfreiheit des Kindes gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, seine Menschenwürde nach ...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / I. Beachtung der vier untereinander in Kollision stehenden Rechtsgüter bei der Beschneidung

Dem Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge ist zu entnehmen, dass bei der Schaffung eines neuen Beschneidungsgesetzes vier Rechtsgüter beachtet werden müssen, nämlich "die grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, die körperliche Unversehrtheit, die (verfassungsrechtlich garantierte)[5] Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 1. Rechtfertigung aufgrund des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Die Glaubens- und Gewissensfreiheit)?

Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistet die ungestörte Religionsausübung. Letztlich handelt es sich hierbei um ein einheitliches Grundrecht,[20] das "auch die Teilnahme an kultischen Handlungen und das Handeln nach dem Glauben umfasst".[21] Geschützt ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchsregelung: Installation von Parabolantennen

Leitsatz Ein Beschluss, der die Installation von Parabolantennen verbietet, ist "schwebend unwirksam". Normenkette § 15 Abs. 2, Abs. 3 WEG; Art. 4 GG Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen den iranisch-stämmigen Wohnungseigentümer B. Dieser soll nach Willen von K eine Parabolantenne auf seinem Balkon entfernen. Das AG gibt K's Klage statt. Der Anspruch auf Entfernung fol...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Beseitigung einer eigenständig angebrachten Parabolantenne gegenüber türkischem Miteigentümer

Leitsatz Im Fall eines in der Gemeinschaft bestehenden Breitbandkabelanschlusses kann auch ein türkischer Miteigentümer verpflichtet werden, eine eigenständig angebrachte Parabolantenne zu entfernen Vorliegend war von optischer Beeinträchtigung und erheblicher Veränderung des Gesamteindrucks des Gebäudes als nachteiliger baulicher Veränderung auszugehen Kein Eigentümer hat Ans...mehr

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FF 03/2008, Sorgerechtsentz... / Anmerkung

Anmerkung Mit der vorstehenden Entscheidung vom 11.9.2007 – XII ZB 41/07 – und derjenigen vom 17.10.2007 – XII ZB 42/07 – hat der BGH einen familienrechtlichen "Schulterschluss" mit der Entscheidung des BVerfG vom 31.5.2006[1] zur strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die allgemeine Schulpflicht aus religiösen Gründen vollzogen und damit vollendet, was die Oberlande...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beschränkung der GrSt-Befreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und jüdische Kultusgemeinden verfassungsgemäß; Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung

Leitsatz 1. Die Beschränkung der GrSt-Befreiungen nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und § 4 Nr. 1 GrStG auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig. 2. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den la...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebühr für Austritt aus der Kirche verstößt nicht gegen Religionsfreiheit

Leitsatz Das Land Nordrhein-Westfalen verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wenn es für den Austritt aus der Kirche 30 EUR verlangt. Diese seit zwei Jahren erhobene Gebühr ist zumutbar und mit der Religionsfreiheit vereinbar. Sachverhalt Der Verfassungsbeschwerdeführer sah in dem formalisierten Kirchenaustrittsverfahren und dessen Gebührenpflichtigkeit eine unzulässige Einsch...mehr