Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Neue Nummerierung der Paragrafen im BGB bei Vorsorgethemen

Der Bundesgesetzgeber hat die gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung vom 1.1.2023 neu gefasst und teilweise andere Paragrafennummern vergeben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Widerruf der Vollmacht / VI. Widerrufserklärung durch einen (Kontroll-)Betreuer

Rz. 36 Ein (Kontroll-)Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen worden ist.[63] Diese Befugnis beinhaltet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff und muss deswegen dem Kontrollbetreuer wie auch dem Regelbetreuer als eigener Aufgabenkreis zugewiesen werden.[64] Die Übertragung dieses...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XIX. Anwendung des Grundsteuerreformgesetzes (Abs. 19)

Rz. 24 Im Zuge der Reform des Grundsteuergesetzes aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG[74] war das Grundsteuergesetz spätestens mit Wirkung zum 31.12.2024 zu reformieren. Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[75] wurden neben den erforderlichen Reformschritten mit Wirkung für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am 17.7.2021 noch nicht bestandskräftigen Steuerfestset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 1.3 VVG ab 1.1.2008

Durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23.11.2007 (BGBl. I 2007 S. 2631) wurde in Art. 1 ein neues Versicherungsvertragsgesetz zum 1.1.2008 geschaffen. Im Verkehrsunfallrecht hat dies insbesondere Bedeutung für Regressforderungen der Versicherer im Fall von Obliegenheitsverletzungen. Für den Rechtsanwalt sind bei der Schadensbearbeitung von Kasko- un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Sachverständigengutachten

Rz. 4 Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG durch die in § 182 Abs. 1 BewG fixierten Verfahren ergäbe. Nach § 198 Abs. 2 BewG in der ab 23.7.2021 gültigen Fassung, ergangen aufgrund des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Der Wert des Erbbaurechts ist im Vergleichswertverfahren nach § 183 zu ermitteln, wenn für das zu bewertende Erbbaurecht Vergleichskaufpreise oder aus Kaufpreisen abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen. (2) In allen anderen Fällen setzt sich der Wert des Erbbaurechts zusammen aus einem Bodenwertanteil nach Absatz 3 und einem Gebäudewertanteil nach Absatz 5. (3) Der Bode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Bereitschaft, Qualifikation, Akzeptanz

Rz. 29 Der Bevollmächtigte muss bereit und in der Lage sein, für den Vollmachtgeber tätig zu werden. In den meisten Fällen kommen nahe Angehörige in Betracht, insbesondere der Partner, die Kinder und Geschwister/Nichten/Neffen und Freunde. Aber auch Personen aus der Nachbarschaft und dem weiteren sozialen Umfeld werden bevollmächtigt. Die Intensität der Bindung und des Vertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Methodenauswahl/Wahlrecht

Rz. 66 Im Rahmen der Schätzung des Werts nach § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG geht das Gesetz grds. von einer Anwendbarkeit des Ertragswertverfahrens aus.[214] Nur soweit ein (nach der Definition des Gesetzgebers) anderes Verfahren anerkannt und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblich ist, kommt seine alternative Anwendung überhaupt in Betracht. Dies...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kürzungsmethode

Rz. 8 Bei der Kürzungsmethode führen die verbleibenden persönlichen Freibeträge dagegen anteilig über die gesamte Laufzeit des Rechtes zu einer anteiligen Reduzierung der Steuer auf die Jahreswerte. Wird neben der wiederkehrenden Leistung noch weiteres Vermögen erworben gilt: Zur Ermittlung der Kürzungsquote ist der nach Abzug der Beträge, die der Sofortbesteuerung unterlieg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Vorsorgevollmacht

Rz. 7 Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung ist Ausdruck des durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts des Menschen.[10] Die Vorsorgevollmacht folgt den allgemeinen Regeln des Stellvertretungsrechtes der §§ 164 ff. BGB, die auch für die im Rahmen der Vorsorgetätigkeit anfallenden geschäftsähnli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Patientenverfügung/Best... / 3. Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1958 BGB)

Rz. 19 Versuche, Ehegatten und Angehörige mit gesetzlicher Vertretungsmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten auszustatten, sind bis vor Kurzem gescheitert.[34] Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 [35] ist mit § 1358 BGB [36] erstmals eine Türe zum Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – zumindest für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Frage, wer Steuerschuldner ist, ist nach § 43 AO für die Erbschaft-/Schenkungsteuer in § 20 ErbStG geregelt. Die Vorschrift des § 20 ErbStG gehört zum IV. Teil des ErbStG "Steuerfestsetzung und Erhebung". Sie regelt nicht nur, wer Steuerschuldner der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ist, sondern gibt darüber hinaus eine Antwort darauf, wer Steuerpflichtiger ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Hinzurechnungen

Rz. 5 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhenden Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[8] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfassen neben der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Besteuerung des Vorerben, Abs. 1

Rz. 23 Mit dem Eintritt des Erbfalls wird der Vorerbe wie ein unbeschränkter Vollerbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Der Vorerbe hat die Erbenstellung allein ohne den Nacherben inne.[40] Unabhängig von den vom Erblasser dem Vorerben auferlegten Beschränkungen oder Befreiungen nach § 2136 BGB ist der Vorerbe nach § 6 Abs. 1 ErbStG Erbe des Erblassers geworden. Damit u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Beschleunigungsgrundsatz und Abwicklung von familiengerichtlichen Verfahren

Gerd Uecker Der uns allen bekannte § 155 Abs. 1 FamFG gebietet es, Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Dies gilt nicht für die häufig existenziellen Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche oder Unterhaltsansprüche v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Entstehung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das ErbStRG v. 24.12.2008[2] eingefügt worden. Für Erwerbe bis zum 31.12.1996 wurden die Einheitswerte herangezogen, die auf der Grundlage der Wertverhältnisse des 1.1.1964 festgestellt wurden (§ 19 BewG). Mit dem JStG 1997 v. 20.12.1996[3] wurde für Erwerbe ab dem 1.1.1997 die Bedarfsbewertung nach § 138 BewG eingeführt, zugleich aber als einh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Vermächtnis

Rz. 44 Der Erblasser kann einen Erben nach § 2147 S. 2 BGB oder einen Vermächtnisnehmer nach § 2186 BGB mit einem Vermächtnis beschweren. Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser einer Person etwas aus seinem Nachlass zukommen lassen, ohne dass dieser Erbe werden muss. Darüber hinaus kann der Erblasser auch bei einer Mehrheit von Erben einem Erben einen oder mehrere Gegenstä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Da die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung erst durch die Aufforderung der Erbschaftsteuerstelle entsteht, muss die Erbschaftsteuerstelle zunächst in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob ein Besteuerungsverfahren voraussichtlich mit der Festsetzung einer Steuer enden wird. Zur Vorprüfung benötigt die Erbschaftsteuer die Mitteilung, dass ein der Besteuerung unterliegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Durch das Erbschaftsteuergesetz 2009 wurde § 13b ErbStG neu in das Gesetz eingefügt, um eine eigenständige Regelung für die Definition des begünstigungsfähigen bzw. tatsächlich begünstigten Produktivvermögens zu schaffen. Im Zuge der nachfolgenden Reform durch das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Typische Regelungen/Klarstellungen im Grundverhältnis

Rz. 173 Neben der Festlegung der Rechtsnatur des Grundverhältnisses sind typische Regelungen im Innenverhältnis auch der Start der Vollmacht als Vorsorgevollmacht (siehe Rdn 205 ff. "Königsweg"; siehe in den Grundmustern § 4 = nachstehender Musterbaustein) oder eine bestimmte Aufgabenverteilung bzw. Absprachen (siehe z.B. in Gesundheitsfragen und insbes. zum Behandlungsabbru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht)

Rz. 216 Nach der gesetzlichen Regelung im Auftragsrecht bleibt die (Vorsorge-)Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers im Zweifel bestehen (§§ 168, 672 BGB). Unabhängig vom Grundverhältnis (Gefälligkeit, Auftrag, Geschäftsbesorgung, siehe Rdn 173 ff. und § 11 Rdn 19 ff.), sollte in der Vollmacht aber ausdrücklich klargestellt/geregelt werden, ob die Vollmacht über den Tod ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Feststellung für grunderwerbsteuerliche Zwecke (Abs. 5)

Rz. 51 Ist bei der Grundstücksübertragung eine Gegenleistung nicht vereinbart und auch nicht feststellbar, ist in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG der sog. Bedarfswert anzusetzen. Dies ist z.B. bei Einbringungen oder anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), bei Umwandlungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG), bei sog. Anteilsvereinigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 5. Der Bevollmächtigte als Alleinerbe des Vollmachtgebers – Fortbestand der Vollmacht?

Rz. 81 Ist bzw. wird der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers, ist nicht ganz klar, ob er dann noch aufgrund der (Vorsorge-)Vollmacht handeln kann. Die Frage stellt sich dann, wenn ein Rechtsgeschäft ansteht und sich der dafür (sonst) erforderliche Erbnachweis (Erbschein oder im Einzelfall Eröffnungsprotokoll bzgl. einer – notariellen – Verfügung von Todes wegen, §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Besonderer Maßstab für die Vorsorgevollmacht

Rz. 20 Das OLG München hat bereits 2009 zur Vorsorgevollmacht den Satz aufgestellt, dass die Wirksamkeit einer Bevollmächtigung auch dann zu bejahen sein kann, Zitat "wenn keine Zweifel bestehen, dass der Vollmachtgeber das Wesen seiner Erklärung begriffen hat und diese in Ausführung freier Willensentschließung abgibt, sollte auch seine Geschäftsfähigkeit im allgemeinen Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Öffentliche Beglaubigung nach § 7 Abs. 1 BtOG und § 29 GBO

Rz. 32 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Soll eine Eintragung aufgrund einer durch einen Stellvertreter abgegebenen Willenserklärung vorgenommen werden, ist a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Die Gesundheits-/Krankheitsvollmacht unter der Bedingung der Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 26 Für vermögensrechtliche Vollmachten ist man sich einig darüber, dass eine Vollmacht unter einer Bedingung praxisuntauglich ist, weil der Dritte den Eintritt der Bedingung in der Regel nicht prüfen kann. Deshalb muss angeordnet werden, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unabhängig von der Regelung im Innenverhältnis unbedingt – also ohne Bedingung – erteilt wird. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Patientenverfügung/Best... / 2. Betreuungsverfügung

Rz. 12 Der Begriff der Betreuungsverfügung wird in § 1816 Abs. 2 BGB legaldefiniert als ein Dokument, in dem der Volljährige für den Fall, dass für ihn ein Betreuer bestellt werden muss, Wünsche zur Auswahl des Betreuers oder zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat. Hierunter fallen sowohl klassische Schriftstücke in "Papierform" als auch elektronische Dokumente, in denen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Schriftform und Erfordernis der ausdrücklichen Benennung von Maßnahmen

Rz. 118 Während die vom Gesetz geforderte Schriftform (§ 126 BGB) bei Vorsorgevollmachten i.d.R. kein Problem darstellt, sieht das bei der inhaltlichen Ausgestaltung (Formulierung, Text) anders aus. Im Bruch mit der deutschen Rechtstradition verlangt das Gesetz eine ausdrückliche Benennung bestimmter Maßnahmen, zu denen der Bevollmächtigte berechtigt ist.[182] Aktuell ist un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Ausübung der Option

Rz. 399 Voraussetzung für die Gewährung der Optionsverschonung ist ein entsprechender unwiderruflicher[965] Antrag des Steuerpflichtigen, der schriftlich oder zur Niederschrift[966] bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung[967] zu stellen ist. Materielle Bestandskraft liegt vor, wenn der Bescheid unanfechtbar und schlichten Änderungen nicht mehr z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Grundsätzliches

Rz. 303 Unter den Gegenständen des Verwaltungsvermögens i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG nimmt das sog. junge Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG) – ebenso wie die jungen Finanzmittel, § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG – eine besondere Rolle ein. Es ist nämlich grds. von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen[810] und stellt auch kein unschädliches Verwaltungsvermögen (§ 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / E. Der Anwalt als (Kontroll-)Betreuer und als Kontrollbevollmächtigter

Rz. 53 Der Anwalt, der eine Betreuung, auch eine Kontrollbetreuung für familienfremde Personen übertragen bekommt,[64] wird dieses Amt regelmäßig als sog. Berufsbetreuer übernehmen und ausführen. Nur dann übt er die Betreuertätigkeit beruflich aus. Unabhängig von seinem Status als Anwalt unterliegt er denselben Pflichten und hat dieselben Rechte wie jeder andere Betreuer. Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Ermittlung und Anwendung der Wertzahl

Rz. 2 Grundsätzlich und vorrangig sind die von den Gutachterausschüssen für das Sachwertverfahren bei der Verkehrswertermittlung abgeleiteten Wertzahlen heranzuziehen. Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Sachwertfaktoren/Wertzahlen zur Verfügung stehen, sind die in Anlage 25 zum BewG bestimmten Wertzahlen zu verwenden. Die Wertzahl bestimmt sich nach der Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Tabelle der maßgebenden Grenzwerte für die Anwendung des Härteausgleichs ab 2010 und bis 2009

Rz. 17 Die für die Steuerklasse II maßgebenden Steuersätze für Erwerbe, bei denen die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht, wurden durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums[44] geändert (§ 19 Abs. 1 ErbStG n.F.). Hieraus ergeben sich Änderungen bei den maßgebenden Grenzwerten für die Anwendung des Härtefallausgleichs nach § 19 Abs. 3 ErbStG. Für Erwerbe, be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Grundmuster I

Rz. 8 Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Nummer _________________________ des Urkundenverzeichnisses für 2022 Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung) Vor mir dem Notar _________________________ in ___________...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Polizeiliche Ermittlungsbefugnisse nach der StPO (i.V.m. § 404 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 2 AO)

a) Selbständiges Tätigwerden Rz. 289 [Autor/Stand] Aufgrund der Verweisung in § 404 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 2 AO haben die Fahndungsstellen und ihre Beamten dieselben Rechte und Pflichten, die allgemein den Polizeibehörden und ihren Beamten (diesen auch aufgrund ihres Status als Ermittlungspersonen der StA) nach der StPO zustehen. Rz. 290 [Autor/Stand] Im Rahmen der Durchführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 51 Die Regelung des § 181 BGB, das Verbot des sog. Insichgeschäfts bzw. die Möglichkeit der Befreiung von diesem Verbot darf (auch) bei der Vorsorgevollmacht nicht unterschätzt werden. Ein sog. Insichgeschäft liegt vor, wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäftmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Hintergrund

Rz. 355 Die Frage, ob und wie sich besondere gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, z.B. Entnahmebeschränkungen oder Vinkulierungsklauseln, auf die Bestimmung des gemeinen Werts (§ 9 BewG) von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen auswirken, ist seit langem umstritten. Der BFH geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass eine Berücksichtigung derartiger Besonderheiten be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Schutzwir... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob der Verwaltervertrag Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer ist. Die Antwort hierauf muss aus Karlsruhe kommen. Verwaltervertrag: Keine Klärung im Vertrag Bis zu einer Antwort aus Karlsruhe, ob der Verwaltervertrag von Gesetzes wegen ein Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer ist, gibt es 2 La...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Schutzwir... / 4 Die Entscheidung

Das AG sieht das auch so. Es meint daher, der Antrag sei unbegründet! Nach der WEG-Reform könne der Verwaltervertrag grundsätzlich nicht mehr als ein Vertrag mit Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer angesehen werden. Denn dem einzelnen Wohnungseigentümer stehe ein Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Verletzung ihrer Verpflichtung auf ordnungsmäßi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Freistellungsstaffel

Rz. 3 Für Betriebe bis in der Regel 10.000 Arbeitnehmern ergibt sich die Mindestzahl der Freistellungen unmittelbar aus der Tabelle in Abs. 1 Satz 1. Das Gesetz enthält aber keine Begrenzung der Mindestzahl von einer bestimmten Betriebsgröße an, sondern aus Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass in Betrieben mit über 10.000 Arbeitnehmern die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.8 Verfahrenskosten

In den äußerst praxisrelevanten wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren der Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsverfahren wird der klagende Wohnungseigentümer künftig stets auch dann anteilig mit den Verfahrenskosten belastet werden, wenn er das Verfahren gewinnt. Folge der gesetzlich angeordneten Passivlegitimation der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme von Wohnungseigentu... / 3.6 Fiktive Abnahme

Mit dem seit 1. Januar 2018 in Kraft getretenen "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" hat der Gesetzgeber das bereits bislang gesetzlich geregelte Institut der fiktiven Abnahme modifiziert. Die entsprechende Bestimmung des § 640 Abs. 2 BGB gilt für alle Werkverträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden. 3.6.1 Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.5.1 Allgemeines

Jeder – gegebenenfalls werdende – Wohnungs- und/oder Teileigentümer hat ein Recht darauf, für den Verwaltungsbeirat zu kandidieren und ist potenziell geeignet[1]. Ist eine juristische Person oder eine Personengesellschaft Wohnungseigentümer, kann auch diese zum Verwaltungsbeirat bestellt werden.[2] Die juristische Person wird durch ihr Vertretungsorgan, z. B. den Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 4.2.1 Überblick

Seit dem 1.12.2020 haben die Verwaltungsbeiräte den Verwalter entsprechend § 111 Abs. 1 AktG zu überwachen.[1] Der Begriff "Überwachung" meint, dass die Verwaltungsbeiräte alle Pflichten des Verwalters kontrollieren[2] und etwa stichprobenartig die Buchführung des Verwalters sichten müssen, die Verträge der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kennen und wissen müssen, warum di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 7 Verfahrenskostenbelastung des Verwalters

Im Zuge der großen WEG-Reform im Jahr 2007[1] wurde mit § 49 Abs. 2 WEG a. F. eine Neuregelung statuiert, die in den Folgejahren für viel Diskussionsstoff gesorgt hat: Dem Verwalter können die Kosten eines wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens auch dann auferlegt werden, wenn er nicht Partei des Rechtsstreits ist, diesen aber aufgrund groben Verschuldens veranlasst hat. In ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.7.4 Vorsitzender, Stellvertreter, Ersatzmitglieder

Die Wohnungseigentümer sollten nach oder bei der Bestellung zugleich – unter einem eigenen Tagesordnungspunkt – darüber beschließen, welcher Verwaltungsbeirat Vorsitzender und welcher Stellvertreter ist. Geschieht dies nicht, macht dies den Beschluss nicht ordnungswidrig.[1] Musterbeschluss: Bestellung eines Vorsitzenden und eines Stellvertreters TOP XX Bestellung eines Vorsi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / Zusammenfassung

Überblick Bis zum Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG)[1] am 1.12.2020 wurde die Wohnungseigentümergemeinschaft als "teilrechtsfähig" bezeichnet. Diese Teilrechtsfähigkeit wiederum beruhte auf einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005[2], die im Zuge der WEG-Reform 2007[3] kodifiziert wurde. Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nunmehr nach...mehr