Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Anteil der USt zum ermäßigten Steuersatz am Umsatzsteueraufkommen

Rz. 4 Für das Jahr 2017 geht die Bundesregierung davon aus, dass etwa 92,2 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens auf Umsätze zum allgemeinen Steuersatz entfallen.[1] Dies bedeutet, dass 7,8 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens auf Umsätze zum ermäßigten Steuersatz entfallen. Von dem Umsatzsteueraufkommen zum ermäßigten Steuersatz entfielen etwa 75 % auf Nahrungsmittel, Milc...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.3 Mitteilung von Zahlungsrückständen einzelner Eigentümer an die anderen Eigentümer durch den Verwalter im Rahmen des Vermögensberichts

Nach altem WEG-Recht hatten die Eigentümer in der Eigentümerversammlung über die vom Verwalter vorgelegte Abrechnung zu beschließen (§ 28 Abs. 5 WEG a. F.). Zur Vorbereitung der Beschlussfassung war es nach Auffassung der bayerischen Aufsichtsbehörde (Tätigkeitsbericht 2020) zulässig, alle Eigentümer über die Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer zu informieren. Nach der Re...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.5 Klagen gegen die Gemeinschaft durch Eigentümer (Passivprozesse)

Seit der WEG-Reform sind Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft zu richten, nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer. Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Klage unverzüglich bekannt zu machen (§ 44 Abs. 2 WEG). Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen hinsichtlich der Bereitstellung der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehen, k...mehr

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Datenschutz bei der Verwalt... / 2.4 Ausstehende Hausgeldzahlungen anfordern und ggf. einklagen (Aktivprozess)

Nach altem Recht konnten Hausgeldschulden von Eigentümern erst nach einem Beschluss durch die Eigentümerversammlung eingeklagt werden. Damit die Eigentümer sich auf die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung vorbereiten konnten, waren ihnen die Namen säumiger Eigentümer und die rückständigen Beträge bereits vor der Versammlung mitzuteilen; die Mitteilung der Hausgeldr...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1 Welchen tatsächlichen Wert der im Erkenntnisverfahren erstrittene Titel hat, zeigt sich erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in eigener Regie vollstrecken, er muss sich immer der staatlichen Vollstreckungsorgane (Ger...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 76 Im Rahmen der vorherigen Ausführungen zur Pfändung eines Kontos des Schuldners soll nachfolgend ein kurzer Überblick über den seit dem 1.7.2010 bestehenden gesetzlichen Kontenschutz nicht ausgespart werden. Der Gläubiger kann bei Beantragung der Pfändung und Überweisung in die Kontenverbindung des Schuldners mit seiner Bank nicht immer wissen, ob es sich um ein Pfändu...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 1. Pfändungsumfang

Rz. 6 Kontokorrent (laufende Rechnung) ist die Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann der Art, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (§ 355 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Beistandschaftsgesetz sind am 1.7.1998 in Kraft getreten. Mit dem Reformpaket und den nachfolgenden Gesetzen wurden 2 Hauptzielrichtungen verfolgt: Rz. 2 Zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für ehelich...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vormundschaftsgerichtshilfe war bis zum Inkrafttreten des SGB VIII in § 48 JWG geregelt. Darüber hinaus sah diese Vorschrift die Anhörung des Jugendamtes in zahlreichen Fällen vor. Die Familiengerichtshilfe war in § 52b JWG geregelt. Diese Aufgaben und Befugnisse des Jugendamtes hat das SGB VIII übernommen. Die in Abs. 3 vorgesehene Anrufung des Gerichts bei Gefähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 2.3 Ausnahmen von der Aufsichtspflicht (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 übernimmt den bisherigen § 53 Abs. 4 Satz 2 unter Anpassung an die Regelungen der §§ 1774, 1781 BGB. Er trägt zum einem dem Gesichtspunkt Rechnung, dass ein Vormundschaftsverein nur noch als vorläufiger Vormund bestellt werden kann. Darüber hinaus wird die Vorschrift auf den mit der Reform gesetzlich geregelten Vereinsvormund erweitert. Dieser wird nach § 54 Abs...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernahm mit Inkrafttreten des SGB VIII mit einigen Modifikationen die zuvor in § 37 JWG enthaltenen Regelungen. Für die neuen Bundesländer wurden seinerzeit die Vorschriften des BGB über die gesetzliche Amtspflegschaft nicht eingeführt. Mit dem Gesetz zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und Neuordnung des Rechts der Beistandschaft (Beistand...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Aufgaben des Jugendamtes waren in § 4 JWG und § 5 Abs. 1 JWG aufgeführt und nach hoheitlichen und sonstigen Aufgaben differenziert. Nach der Einordnung der Kinder- und Jugendhilfe in das SGB VIII wurden durch das 1. SGB VIII Änderungsgesetz v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) Abs. 2 Nr. 4 geändert und Nr. 5 eingefügt. Durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 2.5 Übergangsregelung

Rz. 13 Abs. 5 enthält eine Übergangsregelung, nach der eine vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (also vor dem 1.1.2023) erteilte Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften als Anerkennung als Vormundschaftsverein fortgilt.mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Gegenvo... / 3 Literatur

Rz. 8 Bruns, Die Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, FamFR 2013 S. 217; DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.12.2016, ES 2.230 An – Formulierung von Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, JAmt 2017 S. 64; Hoffmann/Knittel, Auskünfte aus einem Sorgeregister durch das registerführende Jugendamt, JAmt 2014 S. 117; Kn...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 12 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu eingeführt.mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 3 Literatur

Rz. 14 Elmauer/Kauermann-Walter, Die Vereinsvormundschaft nach der aktuellen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, NZFam 2022 S. 1101; Hoffmann, Persönlich zum Vormund/Pfleger bestellte Mitarbeiter/innen eines Vereins, JAmt 2013 S. 554.mehr

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Jung, SGB VIII § 58a Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Rechtsentwicklung Rz. 1 Gemäß Art. 12 Nr. 6 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 § 58a zu § 58.mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Gegenvo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung enthielt § 58 Regelungen zur Gegenvormundschaft des Jugendamtes. Durch Art. 12 Nr. 5 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde die Vorschrift mit diesen Regelungen mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben, da das Rechtsinstitut des Gegenvormunds entfallen ist (BT-Drs. 19/24...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 3 Literatur

Rz. 13 Hoffmann, Reform des Vormundschaftsrechts: Besonderheiten bei und nach der Bestellung des Jugendamts zum Pfleger/Vormund sowie im Kontext von Vormundschaften kraft Gesetzes, NZFam 2022 S. 1005.mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.4 Gegenvormund und Vereinsvormundschaft (Abs. 4 a. F.)

Rz. 7 Abs. 4 ist mit der Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht (vgl. Rz. 1) zum 1.1.2023 entfallen, weil das Rechtsinstitut der Gegenvormundschaft entfallen ist und weil die Rechtsverhältnisse des Vormundschaftsvereins nun in § 54 geregelt sind.mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 8 Bode, Das neue Vormundschaftsrecht – Einführung, Erläuterungen, Materialien, Schnellüberblick, Köln 2021; Clausius, Vorrang naher Verwandter und Familienangehöriger bei Bestellung eines Vormunds, jurisPR-FamR 21/2014 Anm. 1; DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 7 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft von den anderen Aufgaben des Jugendamts ab dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernahm mit dem Inkrafttreten des SGB VIII in modifizierter Fassung die Regelungen des § 57 JWG. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurde Abs. 4 Satz 2 angefügt. Durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) wurden Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 der neuen Gesetzeslage angepasst. Durch Art. 12 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung des § 85 zur Regelung der sachlichen Zuständigkeiten (ehemals § 89) gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022). Im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Vorschriften über die Zuständigkeit und die Kostener­stattung mit Wirkung v. 1.4.1993 in einem Kapitel (Siebtes Kapitel) zusammengefa...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt Regelungen, die zuvor in § 47, § 47a, § 47d JWG enthalten waren. Sie ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991, im Beitrittsgebiet zum 3.10.1990 in Kraft getreten. Durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.7.1998 den Neuregelungen zur Beistandschaft angepasst. § 53 gilt i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 wird das Jugendamt als Behörde nach Maßgabe der Vorschriften des BGB als Beistand, Pfleger oder Vormund tätig. Mit der Reform des Vormundschafts- und Pflegeschaftsrechts sind ab 1.1.2023 die Rechtsinstitute der vorläufigen Amtspflegschaft und der vorläufigen Amtsvormundschaft hinzugekommen. Abs. 2 regelt die amtsinterne Organisation der Aufgabenübertragung....mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 57 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-Reformgesetzes v. 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022) und passt damit das SGB VIII, insbesondere auch die Auflösung der Vormundschaftsgerichte, an die neuen familienverfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG an. § 57 galt v. 1.7.1998 bis 31....mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.5 Jährliche Prüfung zur Möglichkeit einer ehrenamtlichen Vormundschaft

Rz. 10 Abs. 4 Satz 1 sieht sowohl eine i. d. R. jährlich stattfindende Prüfungspflicht des Jugendamtes als auch daran anknüpfend dessen Mitteilungspflicht gegenüber dem Familiengericht vor, ob im Interesse des Kindes oder Jugendlichen seine Entlassung als Amtsvormund/-pfleger und die Bestellung einer Einzelperson oder eines Vereins angezeigt ist. Die Prüfungs- und Mitteilung...mehr

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Jung, SGB VIII § 87d Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Rechtsnorm des § 87d wurde im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) eingeführt und im Zuge der Änderung des Beistandschaftsgesetzes modifiziert (BGBl. I S. 2846). Sie gilt i. d. F. des Art. 4 Nr. 15 des Beistandschaftsgesetzes mit Wirkung v. 1.7.1998 in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Weil dem geändert...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 56 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-RG v. 17.12.2008 in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022). Durch das FGG-RG wurde das SGB VIII an die neuen verfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG angepasst. Die Bestimmung ist in ihrer jetzigen Gestalt auf die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen des § 55. Abs. 1 verweist hinsichtlich der Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft unmittelbar auf die Bestimmungen des BGB, soweit das SGB VIII nichts anderes bestimmt. Abs. 2 Satz 1 und 2 passt im Wesentlichen die Verweise als bloße Folgeänderungen den Neuerungen durch die Reform des Vormundschafts- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 76 ermöglicht eine begrenzte Einbindung der freien Jugendhilfe auch in den hoheitlichen Aufgabenkreis der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift knüpft damit an die Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 an. Danach können Träger der freien Jugendhilfe andere Aufgaben der Jugendhilfe (siehe dazu den gesetzlichen Aufgabenkatalog in § 2 Abs. 3) wahrnehmen oder mit ihrer Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 99 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.1.2023 in Kraft. Die jüngsten zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen gründen allerdings noch in Art. 1 Nr. 62 Buchst. i des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 101 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.7.2022 in Kraft. § 101 wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) zum 1.1.1991 i...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.1 Vorschlagsrecht und Vorschlagspflicht des Jugendamtes

Rz. 3 Abs. 1 wird an § 1774 BGB angepasst, wonach neben dem Jugendamt nur noch natürliche Personen zum Vormund bestellt werden können. Das Familiengericht wählt gemäß § 1778 Abs. 1 BGB den Vormund aus, der am besten geeignet ist, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, wenn die Vormundschaft nicht einem nach § 1782 BGB von den Eltern Benannten zu übertragen is...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur Zielsetzung der Reglungen in §§ 78a ff. nach dem sozialhilferechtlichen Vorbild der §§ 93 ff. BSHG und zum jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsberechtigter); Bay. VGH, Beschluss v. 15.7. 2019, 12 ZB 16.1982: Zur Eröffnung des Anwendungsbereichs nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buch...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 31 BVerfG, Urteil v. 16.1.2003, 2 BvR 716/01: Zu einer erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit bei wiederholten schwerwiegenden Verstöße gegen Strafgesetze; VG Dresden, Beschluss v. 15.4.2020, 6 L 257/20: Ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht Berechtigter i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 und 4 KKG. Rz. 32 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.10.2016, J 7.710 Gö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift des § 86a BetrVG ergänzt die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Betriebsverfassung. Während sich die §§ 84,85 BetrVG an den Arbeitgeber als Adressaten der Arbeitnehmerbeschwerden richten, schafft § 86a BetrVG einen Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat, sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem aus der Belegschaft sta...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 4. Folge für eine Reform des Art. 19 EGBGB

Unklar ist, ob eine Reform von Art. 19 EGBGB sinnvoll ist, sollte parallel das entsprechende Kollisionsrecht auf EU-Ebene harmonisiert werden. Verallgemeinert man allerdings die EuGH-Rechtsprechung zum Internationalen Scheidungsrecht (Rom III-VO) für das gesamte EU-IPR, spricht viel dafür, dass der neue Rechtsakt nicht unmittelbar für die kollisionsrechtliche Anerkennung ein...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Broer, Verlustvorträge von Kö in D – Damoklesschwert für die St-Einnahmen der öff Haushalte, Wirtschaftsdienst 2010, 401; Eisgruber/Schaden, Vom Sinn und Zweck des § 8c KStG – Ein Beitrag zur Auslegung der Norm –, Ubg 2010, 73; Möhlenbrock, Perspektiven der Verlustnutzung bei Kö und deren AE, Ubg 2010, 256; Neyer, Die Konzernklausel für den Verlustabzug – Problembereiche der Ve...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / F. Parlamentswahlen 2022

Rz. 135 Bei der Parlamentswahl vom 25.9.2022 hat das Mitte-Rechts-Bündnis das Rennen für sich entscheiden können. Die von Giorgia Meloni geführte Partei Fratelli d’Italia erhielt 26 % der Stimmen. In einer Koalition mit der Berlusconi-Partei Forza Italia (8,3 %) und der von Salvini angeführten Lega (8,9 %) konnte sowohl im Parlament wie auch im Senat eine solide Mehrheit err...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harenberg, Besteuerung von Investmenterträgen: Änderungen durch die St-Reform, GStB 1999, 267; Lohr/Graetz, Die Besteuerung von Erträgen aus ausl Investmentanteilen bei privaten Kap-Anlegern nach dem StEntlG 1999/2000/2002, DB 1999, 1341; Altfelder, Investmentfonds – endlich verständlich? – Plädoyer für ein prinzipiengeleitetes St-Recht, FR 2000, 299; Lübbehusen/Schmitt, Geplan...mehr

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AGS 03/2023, Beck’sche Kurzkommentare, FamFG - Kommentar

Bearbeitet von Ursula Bumiller, Dr. Dirk Harders und Werner Schwamb. 13. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 1.733 S., 139,00 EUR Mit dem Verfahrensrecht in Familiensachen stehen viele Anwälte und auch Richter nach wie vor auf "Kriegsfuß". Dabei sollte das FGG-ReformG doch eigentlich zur Vereinfachung beitragen. Richtig gelungen ist das nicht. Die Zweispurigkeit von...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / V. Fazit

1. Viele europäische Rechtsordnungen sind bezogen auf Elternschaftszuordnungen flexibler als das deutsche Recht. Doch ist in Deutschland eine Reform zu erwarten, die insbesondere die Etablierung einer gleichgeschlechtlichen Elternschaft beinhalten und möglicherweise auch die altruistische Leihmutterschaft legalisieren könnte.[93] 2. Die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen,...mehr