Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Differenzmethode

Rz. 15 Bei der Differenzmethode wird der Unterschied, eben die Differenz der Einkommen der Ehegatten bestimmt. Die Hälfte hiervon ergibt den Unterhaltsanspruch desjenigen mit dem niedrigeren Einkommen. Additions- und Differenzmethode führen grds. zu identischen Ergebnissen. Denn es macht keinen prinzipiellen Unterschied, ob man den im Fallbeispiel gegebenen Einkommensuntersch...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / a) Erwerbstätigenbonus

Rz. 71 Vor der Addition der Einkommen ist jedoch jedes Einkommen, soweit es aus Erwerbstätigkeit (und nicht beispielsweise aus Kapital oder aus Vermietung oder aus einer Altersversorgung) erzielt wird, um 1/10 zu kürzen (sog. Erwerbstätigenbonus, vgl. hierzu Rdn 9 ff.) Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Abzug soll einen Erwerbsanreiz für die Ehegatten darstellen. Das ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / a) Weitreichender Umgang ist noch kein Wechselmodell

Rz. 141 Ein weitreichendes Umgangsrecht, das sich einer Mitbetreuung bereits annähert, ist noch kein "Wechselmodell". BGH, Beschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13 Rn 20 = BeckRS 2014, 23279 Nach der Rechtsprechung des Senats ist die auf dem Residenzmodell beruhende und § 1606 Abs. 3 BGB tragende gesetzliche Beurteilung solange nicht in Frage zu stellen, wie das deutliche Schwerg...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 10 Wenn M den Kindesunterhalt (326,50 EUR) und den Unterhalt für F1 in der ermittelten Höhe (1.350 EUR) leisten müsste, verblieben ihm 1.323,50 EUR (3.000 – 1.350 – 326,50 EUR). Jedoch ist M auch der neKM unterhaltspflichtig. Diese Unterhaltspflicht kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs-...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Bedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern

Rz. 140 Der Barbedarf bestimmt sich nach dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern. Dies gilt im Grundsatz auch beim Residenzmodell, kann dort aber in vielen Fällen vernachlässigt werden; es kann auf das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen abgestellt werden (s. hierzu Fall 1 Rdn 5). Beim Wechselmodell ist jedoch stets auf das zusammengerechnete Einkommen abzustellen. B...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / c) Keine Bestimmung des Bedarfs von F1 nach der Dreiteilungsmethode

Rz. 14 Die Bedarfsermittlung erfolgt nicht durch die Dreiteilungsmethode (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). BVerfG v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10, Leitsatz Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Geset...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 51 M hätte 450 EUR Unterhalt für F1 aufzubringen. Ihm blieben 1.550 EUR (2.000 – 450 EUR) aus dem der Kindesunterhalt (286,50 EUR) und auch der Unterhalt für die kinderbetreuende F2 aufzubringen wäre. Solche Unterhaltspflichten können Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhäl...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 45 Es kommen hier Teilansprüche in Form von Aufstockungsunterhalt und Betreuungsunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 bis 18, § 3 Rdn 1 ff. BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 Rn 10 Der Senat unterscheidet in ständiger Rechtsprechung für die Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen wegen eines Erwerbshindernisses aus §§ 1570 bis 1572 BGB u...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M in Bezug auf F2

Rz. 14 Bei der Ermittlung des Bedarfs der F2 – anders als bei F1, der ersten Ehefrau – ist nunmehr zu beachten, dass die Lebensverhältnisse der Ehe zwischen M und F2 bereits durch die Unterhaltspflicht des M gegenüber F1 geprägt wurden. Bei der Bedarfsermittlung ist also das um den Unterhaltsanspruch der F1 gekürzte Einkommen des M einzusetzen. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII Z...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / bb) Kein Vorwegabzug des Ehegattenunterhalts für F2

Rz. 11 F2 ist zwar, wie noch zu zeigen ist, vorrangig, doch haben Rangfragen erst bei der Leistungsfähigkeit Bedeutung. Die Unterhaltsverpflichtung aus der zweiten Ehe hat naturgemäß auch nicht die Lebensverhältnisse der ersten Ehe geprägt. BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 32 Allerdings bleibt nach der Rechtsprechung des Senats eine nacheheliche Entwicklung, die ke...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Reduzierung und Aufgabe der Berufstätigkeit

Rz. 104 Hätte M beispielsweise seine Vollzeittätigkeit anlässlich der Trennung willkürlich reduziert, wäre sein bisheriges Einkommen anzusetzen. BGH, Urt. v. 30.3.2011 – XII ZR 3/09 Im Rahmen der Unterhaltsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach § 1581 BGB ist neben den tatsächlich erzielten Einkünften auch die Leistungsfäh...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / a) Erwerbstätigenbonus

Rz. 49 Vor der Addition der Einkommen ist jedoch jedes Einkommen, soweit es aus Erwerbstätigkeit (und nicht beispielsweise aus Kapital oder aus Vermietung oder aus einer Altersversorgung) erzielt wird, um 1/10 zu kürzen (sog. Erwerbstätigenbonus). Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Abzug soll einen Erwerbsanreiz für die Ehegatten darstellen. Das nach diesem Abzug verb...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Vermeidung eines erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen M und F

Rz. 123 Vollständige oder teilweise Surrogatshaftung/Subsidiaritätshaftung des betreuenden M? M (5.000 EUR) hat nämlich ein deutlich höheres Einkommen als F (2.500 EUR). BGH, Beschl. v. 10.7.2013 – XII ZB 297/12 Rn 26 = BeckRS 2013, 13361 Auch der betreuende Elternteil kommt als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter in Betracht, wenn dieser in der Lage ist, unter Berücksich...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Grundsatz: Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen sowie sekundäre Darlegungslast der Unterhaltsberechtigten

Rz. 38 Der Unterhaltsschuldner hat die Tatsachen, die für eine Begrenzung (Herabsetzung und/oder Befristung) erforderlich sind, darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen. Die Unterhaltsberechtigte hat jedoch eine sekundäre Darlegungslast. BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 54 Der Unterhaltspflichtige, der sich auf eine Herabsetzung oder Befristung des nachehelich...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedürftigkeit

Rz. 3 § 1602 Bedürftigkeit (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Rz. 4 Ein Volljähriger hat grds. selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Abgesehen von Fällen der Krankheit oder Behinderung besteht ein Unterhaltsanspruch nur, wenn sich der Volljährige noch in Ausbildung befindet. § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährend...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M in Bezug auf F2

Rz. 60 Bei der Bedarfsermittlung ist also das um den Unterhaltsanspruch der F1 gekürzte Einkommen des M einzusetzen. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Der im Rahmen der Billigkeitsabwägung zu berücksichtigende Unterhaltsbedarf eines konkurrierenden neuen Ehegatten ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den ehelichen Lebensverhältnissen ...mehr

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Anhang 2 / Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL)

Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken Stand 1.1.2022 Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düss...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / aa) Kein Vorwegabzug des Unterhalts für das Kind aus zweiter Ehe

Rz. 6 Das Kind K ist aus der zweiten Ehe und somit nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren. Der Unterhalt für das Kind hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt. Rz. 7 Das BVerfG hat hierzu in seiner Entscheidung, mit der die "Wandelbarkeit" der ehelichen Verhältnisse verneint wurde, nicht ausdrücklich Stellung genommen. Das BVerfG ...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 90 § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, so braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Ve...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / II. Anspruchsgrundlage für Elternunterhalt

Rz. 11 Beim Elternunterhalt[10] handelt es sich – wie beim besonders praxisrelevanten Kindesunterhalt und beim Enkelunterhalt – um Verwandtenunterhalt. Siehe zum Elternunterhalt Nr. 19 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien. § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Eine Unterhaltspflicht besteht also nur be...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Untergrenze: Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 96 Der Ehegattenmindestselbstbehalt liegt zwischen notwendigem Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2 (1.160/960 EUR, vgl. Fall 3 § 1 Rdn 36 ff.) und dem angemessenen Selbstbehalt nach § 1601 Abs. 1 (gegenüber volljährigen Kindern 1.400 EUR, vgl. Fälle 13 und 14, § 2 Rdn 1 ff.). BGH, Urt. v. 17.12.2008 – XII ZR 63/07 Nach der Rechtsprechung des BGH kann der eigene angemessene Un...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Abgrenzung zum Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2)

Rz. 14 Die Frage, ob eine Differenzierung zwischen verschiedenen Teilunterhaltsansprüchen überhaupt noch erforderlich ist, mag hier dahinstehen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist diese Differenzierung noch geboten. Danach gilt für das Verhältnis Betreuungsunterhalt/Aufstockungsunterhalt: Entscheidend ist, ob die Unterhaltsberechtigte eine vollschichtige angemessene Erwerbstä...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Versorgungsnachteile nach der Ehezeit

Rz. 107 Hinweis Achtung: In der Zeit nach der Ehe können sich ehebedingte Nachteile in der Altersversorgung ergeben. BGH, Beschl. v. 7.11.2012 – XII ZB 229/11 Rn 51 Dem Unterhaltsberechtigten können Nachteile dadurch entstehen, dass er nach Zustellung des Scheidungsantrags und damit in einer nicht mehr vom Versorgungsausgleich umfassten Zeit ehebedingt ein geringeres Erwerbse...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts?

Rz. 97 Hier stellt sich zunächst die Frage, ob der Kindesunterhalt vorweg abzuziehen ist. Es gilt das Stichtagsprinzip. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind (Stichtagsprinzip). Nacheheliche Entwickl...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt und Unterhalt der nichtehelichen Kindsmutter: Reihenfolge der Ermittlung

Rz. 27 Rangfragen haben erst bei der Frage der Leistungsfähigkeit des M Bedeutung. Es gibt keine zwingende Reihenfolge für die Ermittlung der Unterhaltsansprüche. Aber sinnvoller scheint es, zunächst den Ehegattenunterhalt zu ermitteln, weil dieser Unterhaltsanspruch bereits dadurch Auswirkungen auf den Bedarf der neKM haben kann, weil er dem Unterhaltsanspruch der neKM zeitl...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / V. Anteilige Haftung der Eltern

Rz. 148 BGH, Beschl. v. 20.4.2016 – XII ZB 45/15 Rn 16 Für den so ermittelten Bedarf (Regelbedarf und etwaiger Mehrbedarf) haben die Eltern anteilig aufzukommen, wobei auf den Verteilungsmaßstab der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (§ 1606 Abs. 3 S. 1 BGB) zurückzugreifen ist. Die Haftungsanteile werden nach der vom Volljährigenunterhalt bekannten Anteilsberechnung besti...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 5 Die Frage des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts für K2, also die Frage, ob dieser Kindesunterhalt sich mindernd auf den Bedarf der F1 auswirkt, hängt davon ab, wann K2 geboren wurde, ob es vor der nach Rechtskraft der Scheidung von M und F1 geboren wurde. Wurde bspw. das Kind während der Ehe oder gar vor der Trennung von M und F1 geboren, hätte diese Unterhaltspflicht ...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (4) Ehebezogene Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 2 BGB)

Rz. 36 § 1570 Abs. 2 BGB ist erst zu prüfen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 verneint wurden. BGH, Urt. v. 17.6.2009 – XII ZR 102/08 Soweit die Betreuung eines Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch elternbezogene Gründe entgegenstehen (BGH, Urteile vom 6...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / III. Nur anteilige Unterhaltspflicht des G1, Großvater väterlicherseits

Rz. 161 G1, der in Anspruch genommene Großvater väterlicherseits, haftet jedoch nicht alleine. Es besteht grds. auch eine Haftung der übrigen Großelternteile. Denn beide Elternteile sind (bezüglich der 186,50 EUR) leistungsunfähig, so dass ein Fall des § 1607 Abs. 1 BGB vorliegt. Hinweis Für § 1607 Abs. 1 (Leistungsunfähigkeit) ist es einhellige Meinung, dass alle Großeltern – ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.2.1 Erwerbstätigkeit

Rz. 27 Da die Ausübung der Erwerbstätigkeit eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten künftig bedienen kann, werden Sachen geschützt, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Gewerbebetrieb noch in der ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / b) Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben

Rz. 46 Wurde eine zuvor ausgeübte vollschichtige Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben (typischer Weise die Arbeitgeberkündigung), verlangt die Berücksichtigung fiktiver Einkünfte:mehr

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Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags

Leitsatz 1. Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urteil vom 07.07.2011 ‐ V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf

Rz. 3 Die Dreiteilungsmethode auf Bedarfsebene wurde vom BVerfG abgelehnt (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Der Unterhalt ist für beide Frauen getrennt nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Die Rangfrage, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangt erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners Be...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Versorgungsnachteile nach der Ehezeit

Rz. 72 Der Elementarunterhalt enthält keine Altersvorsorge. Ein ehebedingter Nachteil, der nicht durch den Versorgungsausgleich eliminiert wird, kann darin bestehen, dass F nach Zustellung des Scheidungsantrags – und damit außerhalb der Zeit, die vom Versorgungsausgleich erfasst ist – weniger verdient und damit geringere Rentenanwartschaften aufbaut. BGH, Beschl. v. 25.9.201...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 76 Es kommen hier Teilansprüche wegen Krankheits- und Aufstockungsunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 und 16, § 3 Rdn 1 ff. § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunktmehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 7 Bei Zahlung von 1.125 EUR Ehegattenunterhalt verbleiben M 1.875 EUR (3.000 – 1.125 EUR). Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist aber nunmehr zu berücksichtigen, dass M auch der F2 zum Unterhalt verpflichtet ist. Eine solche Unterhaltspflicht kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- ...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 63 Mit dem Resteinkommen von 1.254,50 EUR ist der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR (vgl. hierzu Fall 18, siehe § 3 Rdn 96) bereits unterschritten. Jedoch ist der Selbstbehalt des M u.U. wegen des Zusammenlebens mit F2 zu reduzieren, so dass evtl. Mittel für den Ehegattenunterhalt "frei werden". Rz. 64 Bei dieser Frage sind zunächst zwei Themen zu trennen:mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 40 Der Bedarf der Kindsmutter berechnet sich grundsätzlich danach, was die Kindsmutter ohne die Geburt heute verdienen würde (vgl. Fall 23, siehe § 5 Rdn 1 ff.). BGH, Beschl. v. 10.6.2015 – XII ZB 251/14 Tz. 34 = BeckRS 2015, 11758 Die Lebensstellung des nach den §§ 1615l Abs. 2, 1610 Abs. 1 BGB Unterhaltsberechtigten richtet sich danach, welche Einkünfte er ohne die Gebu...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 1. Kindesunterhalt und Stichtagsprinzip

Rz. 29 Im Fallbeispiel hat der Unterhalt für das nichteheliche Kind und für die Kindsmutter die Lebensverhältnisse der Ehe von M und F1 nicht geprägt. Dies wäre aber bspw. anders, wenn das Kind vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wäre: BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 … Denn die Unterhaltspflicht gegenüber solchen, vor Rechtskraft der Ehescheidung...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 4. Prozentuale Aufspreizung

Rz. 13 Die DT hat als Basis den "Mindestunterhalt". Ausgehend vom Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe ist der Mindestunterhalt der ersten Altersstufe etwas niedriger, der der dritten etwas höher. § 1612a Abs. 1 BGB in der seit 1.1.2016 geltenden Fassung lautet u.a.: (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterh...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (1) Kindbezogene und ehebezogene Verlängerungsgründe

Rz. 27 BGH, Urt. v. 30.3.2011 – XII ZR 3/09 Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch dann ein fortdauernder Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Damit verlangt die Neuregelung allerdings regelmäßig keinen abrupten Wechsel von ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / b) Anteilige Haftung des betreuenden Elternteils

Rz. 125 Auch unterhalb der Schwelle "3-faches bereinigtes Nettoeinkommen" kommt eine Surrogatshaftung/Subsidiaritätshaftung in Betracht: Erforderlich ist weiterhin eine "erhebliche" Einkommensdifferenz. Die kann hier bejaht werden (doppeltes Einkommen). In welchem Umfang der nicht betreuende Elternteil in solchen Fällen bei der Aufbringung des Barunterhalts ausnahmsweise entla...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / b) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 52 Zu berücksichtigen ist jedoch auch eine etwaige Unterhaltspflicht gegenüber F2. Bei F2 kommt im Fallbeispiel ein Trennungsunterhaltsanspruch in Betracht. Rz. 53 Eine solche Unterhaltspflicht kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M ­haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung sei...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 23 Der Bedarf von Kindern richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (DT). Bezüglich der Einzelheiten wird auf Fall 1 (siehe Rdn 1 ff.) verwiesen. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.800 EUR. Zwar bestimmt sich die Lebensstellung des Kindes nach der Lebensstellung beider Eltern und damit nach dem Einkommen beider Eltern, doch kann in einem Fall wie hier – beim Resid...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 9. Zeitpunkt der Entscheidung über die Herabsetzung

Rz. 36 Soweit die maßgeblichen Umstände eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, kann und muss entschieden werden. Die Prüfung hat das Gericht von Amts wegen vorzunehmen und nicht etwa nur auf "Einrede" hin. Soweit möglich, ist über Herabsetzung und Befristung zu entscheiden. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 47 Gemäß § 1578b BGB muss das Gericht insoweit ents...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Wechselmodell

Rz. 137 BGH, Beschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13 Rn 21 = BeckRS 2014, 23279 Anders ist es nur zu beurteilen, wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kindes abwechseln, so dass jeder von ihnen etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben wahrnimmt (Senatsbeschluss vom 12.3.2014 – XII ZB 234/13, FamRZ 2014, 917 Rn 29). Bei der Abgrenzung von Residenzmodell und W...mehr

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Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

Leitsatz Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 Satz 2 AO) nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist. Normenkette § 89 AO, § 102 FGOPraxis-Hinweise Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Höhe der ...mehr