Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmissbrauch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besondere Umstände, II Nr 3.

Rn 34 Anschließend an die konkreteren Tatbestände der Erfüllungsverweigerung und des Fixgeschäfts bringt II Nr 3 noch eine Generalklausel, gekennzeichnet durch eine Abwägung der beiderseitigen Interessen (ähnl §§ 281 II Alt 2, 286 II Nr 4). Als Anwendungsbsp wird in der Begründung das Just-in-time-Geschäft genannt (BTDrs 14/6040, 140). Doch ist dies wohl eher bei Nr 2 unterz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus- und Einbaukosten (Abs 3).

Rn 14 III gewährt dem Käufer einen Anspruch gg den Verkäufer auf Ersatz der Kosten für die Entfernung der mangelhaften und den Einbau der nachgebesserten/ersatzgelieferten mangelfreien Sache. Dieser Anspruch ist nunmehr in Art 14 III der WKRL geregelt. Gem Art 14 III obliegt es den Mitgliedsstaaten, vorzusehen, ob eine Verpflichtung des Verkäufers zur direkten Vornahme von A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sachgrundbefristung.

Rn 18 Über § 14 II, IIa TzBfG, § 21 BEEG, § 6 PflegeZG und das WissZeitVG hinaus kann ein sachlicher Grund (§ 14 I 1 TzBfG) die Befristung rechtfertigen. Bei mehreren Befristungen ist zwar formal nur die Wirksamkeit der letzten Befristung zu prüfen (BAG NZA 16, 949; 11, 34 [BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A)]), zur Vermeidung von Missbrauch sind jedoch auch Zahl und Dauer der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht hinreichend verfestigte Anrechte (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Gem § 19 II Nr 1 sind Anrechte, die dem Grund oder der Höhe nach noch nicht hinreichend verfestigt sind, nicht ausgleichsreif. Damit soll verhindert werden, dass Anwartschaften ausgeglichen werden, bei denen im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht hinreichend sicher ist, ob sie sich tatsächlich später zu einem Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen entwickeln werden. Hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Widerlegung der Vermutung.

Rn 32 Der Gläubiger kann die Vermutung sittenwidriger Ausnutzung der emotionalen Verbundenheit (Rn 22) widerlegen. Er kann über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse getäuscht worden sein (iE der einzig verbleibende Rechtfertigungsfall der Nichtkenntnis, vgl BGH NJW 00, 1182, 1183 [BGH 27.01.2000 - IX ZR 198/98] und Nobbe/Kirchhof BKR 01, 5, 10f). Er kann darlegen, dass de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der bescheiden elegante Wortlaut von § 242 lässt nicht erkennen, welche zentrale Bedeutung der Vorschrift wie dem mit ihr verknüpften Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben im deutschen Recht zukommt. Nach diesem Wortlaut enthält § 242 lediglich Vorgaben für die Ausfüllung des schuldnerischen Pflichtenprogramms, genauer: für die Konkretisierung der von ihm geschuldeten Le...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 6 Insb der verschuldensunabhängige (BAG NZA 16, 1131; 888 [BAG 17.12.2015 - 8 AZR 421/14]; 10, 1129; 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]) Anspruch auf Entschädigung gem II trägt den Forderungen des EuGH (Rn 1) nach verschuldensunabhängiger Sanktion (EuGH NZA 97, 984 – Draempahl; 91, 172 – Dekker) Rechnung. II regelt allerdings keine Voraussetzungen, es gilt wohl I. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Klärungsanspruch.

Rn 2 Tatbestandlich sind drei unterschiedliche Ansprüche geregelt. Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung (Abs 1 S 1) ist unmittelbar mit der Duldungspflicht zur Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe verbunden. Die Duldung umfasst die Pflicht zum Erscheinen am Ort der Probenentnahme, zur Identitätsfeststellung sowi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahrensfragen.

Rn 10 Die Unwirksamkeit eines Ehevertrages kann iRe Ehescheidungsverfahrens als Folgesache oder in einem isolierten Verfahren im Wege eines Stufenantrags geltend gemacht werden. Das FamG hat sodann die Wirksamkeit des Ehevertrages inzident zu prüfen (Naumbg FamRZ 08, 619). Ein isolierter Feststellungsantrag über die Wirksamkeit einer unterhaltsrechtlichen Regelung im Ehevert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerrufsrecht (Abs 1).

Rn 5 Die Vorschrift räumt dem Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehensvertrags (§ 491) ein rücktrittsähnliches (BGHZ 189, 196 Rz 28) Widerrufsrecht nach § 355 (Gestaltungsrecht) ein. Danach kann der Darlehensnehmer, bei mehreren dem Schutzzweck entspr jeder einzeln (BGH WM 16, 2295 Rz 13; ZIP 20, 1455 Rz 9 [zum Schuldbeitritt]; Hamm WM 16, 116, 122; Bülow/Artz § 491 Rz 28;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß.

Rn 20 Verstöße gg den op wurden bisher gesehen in folgenden Fällen: Entziehung der Rechtsfähigkeit oder wegen Art 3 II GG auch Beschränkung der Geschäftsfähigkeit von Ehefrauen (Looschelders Rz 35; Staud/Hausmann Art 7 Rz 57 ff); Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit mit 10 Jahren (Köln FamRZ 97, 240); Wahl eines anstößigen oder lächerlichen (Bremen NJW-RR 96, 1030)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausübungskontrolle.

Rn 4 Wenn ein Vertrag der Wirksamkeitskontrolle standhält, muss das Gericht – bei entspr Anhaltspunkten – iR einer Ausübungskontrolle prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) verwehrt ist, sich im Scheidungsfall ggü dem anderen Ehegatten auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Dafür is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Altmann, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, B+P 2022, 344. ders., Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte ist unzureichend, B+P 2017, 276. Baunack, Nachversicherung nach Entlassung aus dem Beamtenverhältnis keine unzulässige Inländerdiskriminierung – Anmerkung zu: OVG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2024 – 5 Bf 169/23.Z, jurisPR-ArbR 4/2025 Anm. 6....mehr

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Eigenbedarf – Angemessenhei... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Itzehoe entschiedenen Fall kündigte der von einem Aufenthalt in China zurückgekehrte Vermieter die vermietete 50 qm große Wohnung im Erdgeschoss seines Hauses. Die Mieter wandten ein, der Vermieter könne ebenso in die freie 100 qm große Wohnung seiner verstorbenen Mutter ziehen, in der er bis vor einigen Jahren bereits gewohnt hatte. Das Gericht gab der Räumungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beteiligung nach §§ 99 ff. BetrVG

Rz. 55 Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderungskündigung kann auch ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG bestehen. Dies ist der Fall, wenn in dem Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Änderungsangebot auf eine personelle Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abzielt. Praktisch wird dies insbesondere dann re...mehr

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Urlaub / 5 Urlaub und Erkrankung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Ist ein Beschäftigter erkrankt, besteht keine Arbeitspflicht. Daher steht eine aufgrund Erkrankung bestehende Arbeitsunfähigkeit der Gewährung eines Urlaubs entgegen. Eine andere Frage ist, ob ein Beschäftigter tr...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.3.2 Missbräuchliche Aufspaltung der Körperschaft

Rz. 25 Abs. 4 enthält das Verbot, zum Zweck der mehrfachen Inanspruchnahme der Besteuerungsgrenze des Abs. 3 die Körperschaft in mehrere selbstständige Körperschaften aufzuteilen. Diese Aufteilung wird als Rechtsmissbrauch i. S. d. § 42 AO betrachtet; für Zwecke der Besteuerung wird die aufgeteilte Körperschaft weiterhin als einheitliche Körperschaft behandelt. Abs. 4 trifft ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

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Sonderurlaub / 2.3.2 Nachträgliche Änderung

Nachträgliche Änderungen wie eine vorzeitige Beendigung wegen Wegfalls des wichtigen Grundes oder eine Verlängerung bei Fortbestehen des wichtigen Grundes sieht § 28 TVöD zwar nicht ausdrücklich vor, sie können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Der Arbeitgeber kann daher weder einseitig die vorzeitige Rückkehr des Beschäftigten verlangen, noch hat der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform (für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder Textform nach § 126b BGB)[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, da...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.5 Beschäftigungsanspruch und Amtsausübung des Arbeitnehmers während des Zustimmungsersetzungsverfahrens

Rz. 113 Solange die Zustimmung des Betriebsrats nicht erteilt oder rechtskräftig ersetzt ist, hat der Arbeitnehmer die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Er hat deshalb an sich auch den Anspruch auf Beschäftigung. Ein Arbeitgeber ist aber bei überwiegenden schutzwürdigen Interessen von seiner Beschäftigungspflicht befreit. Ein derartiger Fall ist im Allgemeinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gg den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldnern i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Widerspruchsrücknahme.

Rn 6 Die Rücknahme des Widerspruchs ist jederzeit möglich, auch ohne Zustimmung des Gläubigers. Der Widerspruch kann, weil nicht fristgebunden, auch nach Rücknahme erneut eingelegt werden (Kobl MDR 96, 425, 426; München MDR 97, 1067; Frankf BeckRS 12, 23978), es sei denn, es liegt Verzicht, Verwirkung (Zö/Vollkommer Rz 8) oder Rechtsmissbrauch (Frankf BeckRS 12, 23978) vor.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 10). Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ist, dass der Kl sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, dh dass er einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (BGHZ 153, 173, 174; NJW 02, 1425). Hierfür reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bankrecht.

Rn 12 Gg die missbräuchliche Inanspruchnahme einer Bankgarantie auf erstes Anfordern kann der Garantieauftraggeber gg den Garantiebegünstigten im Wege einstweiliger Verfügung vorgehen, wenn Rechtsmissbrauch offensichtlich ist (vgl BGHZ 145, 286, 296 = NJW 01, 282). Eine einstweilige Verfügung, die gem § 921 I, § 936 ohne Anhörung des Antragsgegners im Beschlusswege ergangen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit.

Rn 5 Es findet eine Schlüssigkeitsprüfung statt. Die im Gesuch vorgetragenen Tatsachen, soweit sie nicht zum Rechtsmissbrauch führen (Rn 4), müssen geeignet sein, einen der Befangenheitsgründe zu rechtfertigen. Werden mehrere Befangenheitsgründe vorgebracht, die jeder für sich die Besorgnis der Befangenheit nicht tragen, ist in einer Gesamtschau zu würdigen, ob das Gesuch be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Begründung der Rüge (Abs 1 S 2).

Rn 10 Gem Abs 1 S 2 muss der Rügende Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, dass das bisherige Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt durchgeführt worden ist. Diese Darlegungspflicht soll dem Gericht die zielgerichtete Prüfung seiner Verfahrensführung im Hinblick auf die beanstandeten Umstände ermöglichen, ohne dass die Prüfung auf diese Umstände begrenzt wäre. Zuglei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktion der Formenstrenge.

Rn 11 Nur ein nach §§ 159 ff formgerecht protokollierter Vergleich hat verfahrensbeendende Wirkung und kann Vollstreckungstitel nach § 794 sein (BGHZ 10, 388, 390; Zweibr NJW-RR 92, 1408; BGH NJW 84, 1465, 1466). Aufgrund der Doppelnatur des Vergleichs kann ein wegen formeller Mängel in prozessualer Hinsicht unwirksamer Prozessvergleich materiellrechtlich Bestand haben (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.

Rn 39 Wendet sich der Antragsgegner mit auf Art. V Abs 1 UNÜ gestützten Gründen gg die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs, so kann sich der Antragsteller hiergegen mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung verteidigen, wenn die strengen Voraussetzungen für einen Rechtsmissbrauch nach deutschem Recht erfüllt sind (BGH NJW-RR 08, 1083...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht § 8 EGGVG 1; § 9 EGZPO 1 Obhut § 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung § 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel § 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter § 348a ZPO 1 Rechtsmittel § 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer § 348a ZPO 4 Übertragung § 348a ZPO 1 obligatorisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kritik und Stellungnahme.

Rn 50 Das Prozessrecht regelt die Abwehr evident unrichtiger Urteile abschließend. Fälle der Rechtskraftdurchbrechung sind in der ZPO enumerativ aufgezählt. Dabei zählt die materielle Unrichtigkeit des Titels für sich gesehen noch nicht zu den Restitutionsgründen des § 580, in denen der Gesetzgeber die Rechtskraft eines Titels nur im Falle eines evidenten Nachweises der Unri...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 3.1 Unterschiede KSchG/AGG: Tatbestand

Rz. 6 Tatbestandlich ist das Diskriminierungsrecht strenger als das KSchG . Das KSchG erfasst in seiner aktuellen Ausdeutung durch die Rechtsprechung nicht alle diskriminierenden Kündigungen, d. h. Kündigungen können nach dem KSchG gerechtfertigt sein, sind aber dennoch diskriminierend. Hierfür lassen sich Beispiele finden: Schon in der Vergangenheit galt § 611a BGB a. F. bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form, Mindestinhalt und Anwaltszwang.

Rn 3 Die Rechtsbeschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht eingelegt (Abs 1 S 1), für die die Vorschriften über bestimmende Schriftsätze (§ 129) gelten. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung hinreichend genau bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass gg die Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt wird (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit im Zwischenverfahren über die Ablehnung. Sie wird dadurch, dass immer das Gericht entscheidet, welchem der abgelehnte Richter angehört, dem Beschleunigungsgrundsatz gerecht. Außerdem ist aus ihr das Verbot der Selbstentscheidung zu folgern, welches sich grds schon aus § 41 Nr 1 ergibt. Hiervon sieht die Norm selbst lediglich durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Vergleich (§ 98).

Rn 13 Wird das Verfahren durch Vergleich beendet, so ist zunächst danach zu differenzieren, ob der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt war oder nicht. aa) War der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt, so kommen wiederum zwei Möglichkeiten in Betracht: (1) Der Vergleich enthält auch eine Vereinbarung über die Kosten der Nebenintervention. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einl. ZPO Rdn. 42 Wahlfeststellung § 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien § 21b GVG 18 Wahlrecht § 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand § 35 ZPO 2 Eilverfahren § 35 ZPO 3 Mahnbescheid § 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch § 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren § 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage § 35 ZPO 2 Widerklage § 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht § 138 ZPO 4 Wahrh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren der Berichtigung.

Rn 11 Zur Berichtigung berechtigt ist grds nur das Ausgangsgericht, und zwar der Einzelrichter im Hinblick auf von ihm erlassene Urt auch dann, wenn das Kollegium danach das Verfahren übernommen hatte (St/J/Althammer Rz 22), aber nicht für Urteile des Kollegiums (Zö/Feskorn Rz 34). Intern zuständig bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss oder VB ist der erlassende Rpfleger. Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Rn. 57 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei der Reform des § 50d Abs 3 EStG idF AbzEntModG sieht sich der Gesetzgeber mit der Anlehnung an die EuGH-Rspr (sog Danish Cases EuGH v 26.02.2019, C-116/16 und C-117/16, Rs T Danmark ua, IStR 2019, 266) und der Einführung einer Gegenbeweismöglichkeit in Einklang mit den EU-rechtlichen Grundfreiheiten als auch den Richtlinienvorgaben. Auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstandsvermehrung gem § 30 I 2, 3.

Rn 5 § 30 I 2, 3 soll die gemeinsame Inanspruchnahme mehrerer Beförderer erleichtern und effektiviert die Prozessführung des durch die Norm privilegierten Kl dergestalt, dass beim Zusammenwirken von Frachtführer und ausführendem Frachtführer bzw. Verfrachter und ausführendem Verfrachter bei der Beförderung ein gg einen der beiden bestehender Gerichtsstand seitens des Kl rezi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 9 Wo die Stufenklage (Leistungsklage) möglich ist, fehlt grds das Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage (BGH NJW 96, 2097). Im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht erfährt dieser Grundsatz jedoch Einschränkungen. Das rechtliche Interesse für eine Feststellungsklage entfällt idR nicht bereits dadurch, dass der Kl im Wege der Stufenklage auf Leistung kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gegenleistung (Nr 4).

Rn 23 Das Mahnverfahren ist nicht zulässig, wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist (§ 688 II 2). § 690 I Nr 5 verlangt deshalb die Erklärung des ASt, dass derartige Abhängigkeit nicht oder nicht mehr besteht (›Gegenleistung erbracht ist‹). Das Mahngericht prüft die Zulässigkeit allein über diese einfache Erklärung im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Heilung des Mangels.

Rn 8 Mängel, welche die die Parteien betreffenden Sachurteilvoraussetzungen betreffen, können geheilt werden, indem die Prozessführung durch den wahren gesetzlichen Vertreter oder die nachträglich partei- bzw prozessfähig gewordene Partei zumindest konkludent – etwa durch Fortführung des Rechtsstreits – genehmigt wird (BGH NJW 99, 3263 [BGH 21.06.1999 - II ZR 27/98]; 92, 257...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften (Abs 1).

Rn 7 Solche, auch beglaubigte, hat die zuständige Geschäftsstelle auf Antrag eines Berechtigten (Rn 3) diesem – nicht zwingend in Farbe oder als elektronisches Dokument (BGH BeckRS 24, 33886 Rz 8) – zu erteilen (BGH 6.3.12 – XI ZB 31/11 Rz 9). Für Originalurkunden gilt Entspr gem §§ 131, 133, 134 II (Rn 6). Er muss dazu kein besonderes Interesse darlegen. Auch ist sein Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Abs 5.

Rn 14 Einigen sich die Parteien über die Person eines oder mehrerer SV, so ist das Gericht dadurch gebunden, wenn die Einigung dem Gericht vor Ernennung angezeigt wird (Prozesshandlung, §§ 128, 78; zu § 405s § 405 Rn 1; abw MüKoZPO/Zimmermann § 404 Rz 10: bis zur Erstattung des Gutachtens, § 406 II). Beschränkt das Gericht (auch nachträglich) die Anzahl, so müssen die Partei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung in § 167 sollen die Parteien bei der Zustellung vAw vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf diesen Geschäftsbetrieb keinen Einfluss haben (BGH NJW 10, 856 Rz 11; 15, 3101 Rz 15). Die Wirkung einer Erklärung oder eines Antrags tritt daher grds bereits mit dem Eingang bei Gericht ein. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweis zur Prozesssituation.

Rn 20 Fehlt es an der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes (Rn 3, 18), ist die Klage unzulässig (Rn 3). Auch ist ein PKH-Antrag abzulehnen (Sächs FG v 30.8.10 – 8 K 658/09). Einem Antrag auf Wiederaufnahme eines Wiederaufnahmeverfahrens kann wegen Rechtsmissbrauchs das Rechtsschutzinteresse fehlen, wenn der Kläger sich zur Begründung eines Wiederaufnahmegrundes w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verstoß gegen den ordre public.

Rn 41 Nach Art. V Abs 2b UNÜ braucht ein ausländischer Schiedsspruch im Inland nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt zu werden, der der öffentlichen Ordnung iSd ordre public (s § 1059 Rn 60 ff) widerspricht. Dabei unterliegt ein ausländischer Schiedsspruch, der im Inland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden soll, von vornherein nur dem weniger strengen Regi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Flucht in die Widerklage/Klagehäufung/Klageänderung.

Rn 58 Die Widerklage ist kein Angriffsmittel, sondern der Angriff selbst (Rn 7). Sie kann grds nicht wegen Verspätung zurückgewiesen werden, und zwar grds auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (BGH NJW 95, 1223, 1224 [BGH 15.12.1994 - VII ZR 13/94]). Entspr gilt, wenn der Kl die Klage erweitert oder ändert (§ 263 Rn 23), zB im Falle einer nachträglichen ob...mehr