Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmissbrauch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Erhebung der Rüge.

Rn 2 Der Bekl muss sich im Verfahren vor dem staatlichen Gericht auf das Bestehen einer Schiedsvereinbarung bzgl des rechtshängigen Streitgegenstands berufen. Es gibt also weder eine Beachtung der Schiedsvereinbarung vAw durch das staatliche Gericht noch eine der staatlichen Rechtshängigkeit ähnliche ›Schiedshängigkeit‹, sofern bereits Klage vor einem Schiedsgericht erhoben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Widerlegung der Vermutung.

Rn 32 Der Gläubiger kann die Vermutung sittenwidriger Ausnutzung der emotionalen Verbundenheit (Rn 22) widerlegen. Er kann über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse getäuscht worden sein (iE der einzig verbleibende Rechtfertigungsfall der Nichtkenntnis, vgl BGH NJW 00, 1182, 1183 [BGH 27.01.2000 - IX ZR 198/98] und Nobbe/Kirchhof BKR 01, 5, 10 f). Er kann darlegen, dass d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbraucherverträge.

Rn 3 Art 6 gilt ausdrücklich nur für Verträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen werden. Dies folgt dem Schutzkonzept der Verbraucherrichtlinien (vgl auch §§ 13, 14 BGB). Damit aber ist wichtig nicht nur, dass der eine Verbraucher, sondern auch, dass der andere Unternehmer ist. Privatgeschäfte unter Nichtgewerbetreibenden sind nicht (mehr) umfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus- und Einbaukosten (Abs 3).

Rn 14 III gewährt dem Käufer einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Ersatz der Kosten für die Entfernung der mangelhaften und den Einbau der nachgebesserten/ersatzgelieferten mangelfreien Sache. Dieser Anspruch ist nunmehr in Art 14 III der WKRL geregelt. Gem Art 14 III obliegt es den Mitgliedsstaaten, vorzusehen, ob eine Verpflichtung des Verkäufers zur direkten Vornahme vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Sonderfälle.

Rn 75 Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Es ist die Sonderregelung des § 83a ArbGG zu beachten, wonach das Verfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen ohne Kostenentscheidung einzustellen ist (§ 83a II 1). Aus dem Wesen des Beschlussverfahrens und der fehlenden prozessualen Kostentragungspflicht ergeben sich Besonderheiten: Die Zustimmung eines Beteiligten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.3 Beherrschungsidentität trotz Einstimmigkeitsabrede

Rz. 109 Trotz Einstimmigkeitsabrede in der Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft kann Beherrschungsidentität und damit personelle Verflechtung bestehen, wenn[1] das Besitzunternehmen durch eine Person oder Personengruppe faktisch beherrscht wird (Rz. 134ff.). Rechtsmissbrauch i. S. v. § 42 AO vorliegt[2] es sich bei dem Nur-Besitzgesellschafter um eine Kapitalgesellschaft hande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 37 Für beschränkt Stpfl. gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG), ggf. i. V. m. den speziellen Vorschriften zu den einzelnen Einkunftsarten (§§ 13ff. EStG). Für Gewinneinkünfte[1] gelten die §§ 4–7k EStG. Hierbei sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen. Der Gewinn ist durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

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BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Durch eine erzwingbare Betriebsvereinbarung[1] können (nur) die Grundzüge des betrieblichen Vorschlagswesens (BVW) geregelt werden. Der Betriebsrat hat auch im Zusammenhang mit der Einführung von Grundsätzen über das BVW das jedem Bestimmungsrecht innewohnende sogenannte Initiativrecht. Das beschreibt der Sache nach das Recht des Betriebsrats, einseitig über die Anrufung der ...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4 Kein Rechtsmissbrauch?

Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Gericht zunächst einmal grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters, er wolle die Wohnung selbst bewohnen oder seinen Angehörigen überlassen, zu akzeptieren. Zu prüfen hat das Gericht allerdings, ob die Kündigung missbräuchlich erfolgte. 4.2.4.1 Keine Vorratskündigung Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestüt...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 3.1 Bedeutung

Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss der Bürge leisten, wenn der Vermieter die Zahlung anfordert. Einer schlüssigen Darlegung der Verbindlichkeit bedarf es nicht.[1] Der Vermieter muss lediglich erklären, dass der Anspruch besteht. Der Bürge ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen; alle Streitfragen sind im Rückforderungsprozess auszutragen. Achtung Hauptforderung...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4.1 Keine Vorratskündigung

Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung noch nicht.[1...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4.2 Kein vorgetäuschter Eigenbedarf

Rechtsmissbräuchlich ist die Kündigung insbesondere im Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs, ist dieser Eigenbedarf aber lediglich vorgeschoben, macht sich der Vermieter gegenüber dem gekündigten Mieter schadensersatzpflichtig. Zieht der Mieter infolge der Kündigung aus, hat ihm der Vermieter sämtliche hierdurch en...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / 2 Räumung durch den Untermieter

Räumt der Untermieter nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht fristgerecht, kann der Eigentümer von einem auf Herausgabe verklagten Untermieter, der lediglich einen Teil der dem Hauptmieter überlassenen Wohnung in Besitz hatte, nur den auf diesen Teil entfallenden (objektiven) Mietwert der genutzten Räume verlangen.[1] Der Besitzer muss dem Eigentümer die Nutzungen ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.1.4 Aufhebung rechtsmissbräuchlich?

Einwand des Rechtsmissbrauchs Ausnahmsweise kann das Aufhebungsverlangen auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein. Im Einzelfall ist das schon dann möglich, wenn die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine besondere Härte bedeutet. So kann der Verlust der Miteigentümerstellung an dem – zur Erschließung meh...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.5 Alternativwohnungen sind/sind nicht vorhanden

Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht. Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, führt dies allerdings nicht...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 6.1 Identität von Eigentümer und Schuldner

Zahlung auf Grundschuld Ist der Eigentümer mit dem Schuldner personengleich und ist er auch Sicherungsgeber, so wird der auf die Grundschuld Leistende von der persönlichen Verpflichtung grundsätzlich nicht frei.[1] Soweit er die Grundschuld ablöst, geht diese automatisch auf den Eigentümer über und wandelt sich in dessen Person von einer Fremd- in eine Eigentümergrundschuld u...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

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Mietkaution / 1.1.2.3 (Bank-)Bürgschaft

Insbesondere im Bereich der Geschäftsraummiete kommt der Bürgschaft als Sicherungsform des Vermieters Bedeutung zu. In der Praxis werden 3 Bürgschaftsformen unterschieden: Mietausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft und Bürgschaft auf erstes Anfordern. Zwingend Schriftform Bei allen Arten der Bürgschaft ist zu beachten, dass die Bürgschaftsabrede nach § 766 BGB zwinge...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigungsgründe

Eine betriebsbedingte Kündigung kann auf dringenden innerbetrieblichen Gründen, z. B. Um- oder Einstellung der Produktion, Rationalisierungsmaßnahmen, oder dringenden außerbetrieblichen Gründen, z. B. Auftragsmangel, Rückgang des Umsatzes, beruhen. Diese Gründe müssen zu der unternehmerischen Entscheidung führen, dass der Arbeitsplatz wegfällt. Auch eine Betriebsumgestaltung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Keine Präklusion (Abs. 2)

Rz. 60 Nicht alle materiell-rechtlichen Einwendungen kann der Vollstreckungsschuldner im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage mit Erfolg vorbringen. Nach § 767 Abs. 2 ZPO können Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage nur insoweit erhoben werden, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.10 Vollstreckungsschutzantrag

Rz. 12 Der Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO dient dazu, die Unzulässigkeit einzelner Vollstreckungsmaßnahmen geltend zu machen. Er hat damit eine andere Zielrichtung als die Vollstreckungsabwehrklage. (Zur Abgrenzung der verfahrensrechtlichen Geltendmachung des Einwands des Rechtsmissbrauchs zwischen § 765a ZPO und § 767 ZPO vgl. OLG Koblenz, OLGZ 1985, 453 = Rpfle...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Rechtsschutzinteresse

Rz. 36 Bei der Prüfung des Rechtsschutzinteresses für die Vollstreckungsabwehrklage ist bedeutsam, innerhalb welchen Zeitraums diese zulässig ist. Immer kommt es aber auch darauf an, ob es für den Schuldner einen einfacheren und kostengünstigeren Weg gibt, die Vollstreckbarkeit des Titels im Einzelfall zu beseitigen. Das Rechtsschutzinteresse ist grundsätzlich gegeben, sobal...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.2 Grenzen des Umfangs der Arbeitszeitverringerung

Rz. 32 Das Recht des Arbeitnehmers, eine Neuverteilung seiner Arbeitszeit zu wünschen, findet seine Grenze im Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB). Ein solcher ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer offensichtlich gar nicht die tatsächliche Verringerung der Arbeitszeit wünscht, sondern durch eine marginale Veränderung die Neuverteilung seiner Arbeitszeit erreichen will. In der Rechts...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 4.1 Erörterung und Einigung

Rz. 49 Gemäß § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Die Erörterung muss nicht in einem separaten Termin stattfinden.[1] Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Aus dies...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.2 Kündigung innerhalb der Wartezeit

Rz. 247 Innerhalb der Wartezeit soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erproben. Bewährt dieser sich nicht, kann der Arbeitgeber "frei" kündigen, d. h. auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung kommt es nicht an. Die Kündigung unterliegt aber den Grenzen der §§ 134, 138, 242 BGB.[1] Dabei ist darauf zu achten, dass über diese Generalklauseln nicht der Schutz des Kündigungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.1 Unternehmerische Entscheidungen auf der Gestaltungsebene

Rz. 669 Jeder Kündigung geht regelmäßig eine konzeptionelle unternehmerische Entscheidung voraus, die Auswirkungen auf die Entwicklung von Personalbeständen hat. Nach der Rechtsprechung des BAG ist unter einer unternehmerischen Entscheidung die Bestimmung der Unternehmenspolitik zu verstehen, die der Geschäftsführung zugrunde liegt (BAG, Urteil v. 24.4.1997, 2 AZR 352/96 [1])...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 123 Gem. § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde.[1] Rz. 124 Gem. § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde gem. § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Gem. § 126...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 7 Treu und Glauben bei Ausschlussfristen

Die Rechtsanwendung sowohl bei tariflichen als auch bei einzelvertraglichen Ausschlussfristen steht wie die Ausübung jeder Rechtsposition unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben.[1] Wann ein Verhalten eines Schuldners als unzulässige Rechtsausübung oder als arglistig anzusehen ist, kann aber nicht generell, sondern nur im Einzelfall beurteilt werden. Da Ausschlussfristen gru...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.19 Überzahlung

Rechtsgrundlage für die Rückforderung sind die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung.[1] Auch diese Ansprüche werden im Zweifel von einer Ausschlussfrist erfasst, selbst wenn diese z. B. nur für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" gelten soll. Entsteht die Überzahlung nach der zeitlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so kommt es auf die F...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kettenbefristungen

Im Allgemeinen ist es rechtlich zulässig, befristete Arbeitsverhältnisse auch mehrfach hintereinander zu vereinbaren. Die europäische Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.6.1999 enthält jedoch Vorgaben, um einen Missbrauch von Kettenbefristungen zu verhindern. Danach müssen die EU-Staaten befristete Verträge von einem Sachgrund abhängig machen oder für aufeinander folgende...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abdingbarkeit, vertraglicher Ausschluss, Treuwidrigkeit

Rz. 16 Aus der Fassung des Gesetzes ergibt sich zwar, dass § 550 wie bisher auch § 566 a. F. nicht abdingbar ist; dem steht aber nicht entgegen, dass durch Vereinbarung im Verhältnis zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien ein Berufen auf die Formungültigkeit ausgeschlossen werden kann. Eine solche Vereinbarung kann auch formularmäßig erfolgen; § 307 Abs. 2 Ziff. 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage (positive Bestandteile)

Rn. 28 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die neueren Veräußerungstatbestände (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG) verweist § 43a Abs 2 S 2 EStG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auf die Gewinnermittlung nach § 20 Abs 4 und 4a EStG. Gegenzurechnen sind also die AK und die Kosten des Veräußerungsvorgangs (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357, 1359). Dafür muss allerdings das entspre...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über seine eigene Abberufung wahrnehmen.[1] Abstimmungsergebnis Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlu...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.8.1 Inhaltsgleicher Zweitbeschluss

Heilung formeller Mängel Eine inhaltsgleiche Zweitbeschlussfassung kommt im Regelfall dann in Betracht, wenn der Erstbeschluss an formellen Mängeln leidet und deshalb von Wohnungseigentümern angefochten wurde. Praxis-Beispiel Beschlussfassung zu TOP "Verschiedenes" Zu TOP "Verschiedenes" beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung bestimmter Kostenarte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übermittlung des Antrags durch Datenfernübertragung an das BZSt

Rz. 24 Nach § 18g S. 1 UStG hat der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, diesen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem BZSt zu übermitteln. Rz. 25 Der Antrag ist somit zunächst nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Die amtliche Vorschreibung des Datensatzes...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.4 Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips

Der BFH geht seit 1983 in ständiger Rechtsprechung[1] davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung unter folgenden Voraussetzungen nicht gegeben ist: An der Besitzpersonengesellschaft sind Gesellschafter beteiligt, die nicht zugleich Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sind ("Nur-Besitz-Gesellschafter") und kraft Gesetzes oder Gesellsch...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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Entziehung des Wohnungseige... / 3.1 Generalklausel

Die Wohnungseigentümer können die Veräußerung des Wohnungseigentums von einem Wohnungseigentümer verlangen, wenn dieser sich einer so schweren Verletzung seiner ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern obliegenden Pflichten schuldig gemacht hat, dass den übrigen Mitgliedern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann.[1] Liegt ein derartige...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung (... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.4 Fortsetzungsanspruch wegen Rechtsmissbrauchs

Rz. 73 Ob die Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam ist bzw. sich ein Fortsetzungsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs ergeben kann, ist bereits seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG aus dem Jahre 1960 umstritten. Der Große Senat des BAG hat sich im Beschluss vom 12.10.1960 (BAG, Beschluss v. 12.10.1960, GS 1/59 [1]) mit der Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2 Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsansprüche

Rz. 69 Denkbar sind im Rahmen des Befristungsrechts auch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung bzw. Fortsetzung des zunächst wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses. Als dogmatische Begründungsmuster werden insoweit regelmäßig Argumente des Rechtsmissbrauchs, des Vertrauensschutzes bzw. der Fürsorgepflicht angeführt. Teilweise kann sich ein entsprechender Fortse...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2. Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die BEPS [164]-Di...mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.4 Rechtsmissbrauch des Erblassers bei fehlendem lebzeitigem Eigeninteresse an der Schenkung (Missbrauchsabsicht)

Der BGH leitet aus dem Zweck des § 2287 BGB ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ab, wonach der Erblasser durch die Schenkung das ihm verbliebene Recht zu lebzeitigen Verfügungen (§ 2286 BGB) missbraucht haben muss. Denn gerade vor einem solchen Missbrauch soll § 2287 BGB den Vertragserben schützen.[1] Ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Schenkung schließe...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 1.7 Wohnungseigentümer als Verwalter

Die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zwar grundsätzlich möglich[1], wegen des erheblichen Streitpotenzials einer derartigen Konstellation in der Praxis allerdings nicht immer unproblematisch.[2] Soll ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt werden, darf dieser nicht gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsbeirats sei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Missbrauch des Antragsrechts?

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wie bei vielen Einzelrechten des Aktionärs ist auch i. R.d. § 315 Satz 1 AktG eine missbräuchliche Ausübung des Antragsrechts nicht auszuschließen. Angesichts der hohen tatbestandlichen Hürden des § 315 Satz 1 AktG ist bei einer Beschränkung des Antragsrechts über § 242 BGB (individueller Rechtsmissbrauch) allerdings größte Zurückhaltung gebo...mehr