Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltszwang.

Rn 3 Da nur die Landgerichte und die Oberlandesgerichte als Berufungsgerichte tätig werden (§§ 72, 119 GVG), müssen sich die Parteien des Berufungsverfahrens nach § 78 I durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser muss bei dem Berufungsgericht zugelassen sein; anderenfalls fehlen ihm dort die Postulationsfähigkeit und damit die Befugnis, wirksame Prozesshandlungen vorz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unrichtigkeit.

Rn 13 Ist der SV von unzutreffenden Anknüpfungstatsachen ausgegangen (zB auch bei Veränderung des Tatsachenstoffs durch späteren Vortrag, insb Parteigutachten oder eine zu eigen gemachte Zeugenaussage), so ist idR eine schriftliche oder mündliche Ergänzung einzuholen (s § 411 Rn 17–25). Wird das Gutachten unbedacht zur Urteilsgrundlage, so ist das rechtliche Gehör verletzt (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Wirkung.

Rn 3 Ein Außerkrafttreten der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils (oder Vollstreckungsbescheids nach § 700) ordnet Abs 1 im Zeitpunkt der Verkündung eines Urteils an, das die Entscheidung der Vorinstanz im Rechtsmittel-, Rüge (§ 321a) oder Einspruchsverfahren in der Hauptsache oder in der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 718 aufhebt oder abän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Teilweise einseitige Erledigungserklärung des Klägers.

Rn 63 Auch eine nur tw einseitige Erledigungserklärung ist bei entsprechender Teilbarkeit (vgl Rn 41) möglich. Im Urteilstenor muss zum Ausdruck kommen, dass sich die Feststellung der Erledigung nur auf einen Teil des Rechtsstreits bezieht. Die Kostenentscheidung ergeht einheitlich nach den §§ 91, 92. Im Rahmen der vorläufigen Vollstreckbarkeit ist zu beachten, dass der Fest...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtstreitige Beendigung des Rechtsstreits (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Neben den aufgeführten Verfahrensbeendigungen durch Klagerücknahme (§ 269), Anerkenntnis (§ 307), Vergleich, Verzicht (§ 306) und Rechtsmittelverzicht (§§ 515, 565; für den Einspruch: § 346) erfasst die Vorschrift die Rücknahme des Rechtsmittels (§§ 516 I, 565). Bei übereinstimmender Erledigung darf nur dann nach Maßgabe des Abs 1 verfahren werden, wenn die Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Notwendige Rec... / II. (Verfahrens-)Gebühren für das Berufungsverfahren

Sowohl die Verfahrensgebühr für die Berufung Nr. 4124 VV als auch die Gebühr für die Berufungsrücknahme Anm. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV sind nach Ansicht des LG entstanden. Letztgenannte Gebühr entstehe gem. Anm. 2 zu Nr. 4141 VV nur dann nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit des Verteidigers nicht ersichtlich ist, was hier nicht der Fall ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist wegen ihres Sondercharakters eng auszulegen und erfasst nur neue Tatsachen bzw ein anderes neues Vorbringen. § 132 gilt nur für in vorbereitenden Schriftsätzen angekündigte Angriffs- und Verteidigungsmittel iSv §§ 146, 282 II und III, ferner für neue Beweisanträge, Beweismittel und neue oder geänderte Sachanträge, mithin auch bei Klageänderung oder -e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbot der reformatio in peius.

Rn 12 Das Verschlechterungsverbot gilt auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde (BGHZ 159, 122, 124 = MDR 04, 1202 ff; BGH WM 08, 1691 Rz 7). Eine Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden. Das Verbot der Schlechterstellung gilt auch dann, wenn das Rechtsbeschwerdegericht die Sache auf eine Teilanfechtung hin wegen eines behebbaren Verfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. 2Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht daraus entnommen werden, dass der Sachverständige als Zeuge vernommen worden ist. (2) 1Der Ablehnungsantrag ist bei dem Gericht oder Richter, von dem der Sachverständige ernannt ist, vor seiner Vernehmung zu stellen, spä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlerhafte Tatsachenfeststellungen (Nr 3).

Rn 40 Die Berufung kann nach § 513 I Alt 2 nur darauf gestützt werden, dass von dem Berufungsgericht nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung als die von dem erstinstanzlichen Gericht getroffene rechtfertigen. Dem entsprechend müssen in der Berufungsbegründung konkrete Anhaltspunkte vorgetragen werden, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Abs 1, der seit der Einführung der CPO inhaltlich unverändert ist, schreibt die Prüfung der Statthaftigkeit und der Zulässigkeit des Einspruchs vAw vor. Die Verwerfung des Einspruchs hatte durch ein auf mündliche Verhandlung zu verkündendes Urt zu erfolgen. Die Vereinfachungsnovelle von 1976 (BGBl I 3281) ließ durch den eingefügten Abs 2 zum Zwecke der Zeit- und Arbeits...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Nichtzulassungsbeschwerde.

Rn 7 Der nach § 544 II Nr 1 (früher: § 26 Nr 8 EGZPO) maßgebliche Wert bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem das Rechtsmittel eingelegt wird (BGH 2.3.11 – IV ZR 231/09 – JurionRS 11, 12082), so dass zB beim Sinken eines Aktienkurses auf einen Wert von unter 20.000 EUR erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht die Zulässigkeit am Beschwerdewert ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Statusverfahren.

Rn 12 Im Vaterschaftsanfechtungsprozess des Ehemannes gegen das Kind kann ein als Vater in Betracht kommender Mann zur Abwendung der Rechtsfolgen aus §§ 1607 III 2, 640e II 1 BGB dem Kind beitreten (BGHZ 83, 391, 395 = NJW 82, 1652f). Nimmt der Dritte hingegen die Vaterschaft für sich in Anspruch, kann er den Beitritt aufseiten des Anfechtungsklägers erklären und Rechtsmitte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Besonderheiten beim Gebührenstreitwert.

Rn 206 Die Antragstellung kann nach § 47 I 1 GKG, § 40 FamGKG zur Ermäßigung des GeS führen (BGH MDR 13, 1376: auch mit Wirkung für die Anwaltsgebühren); Voraussetzung ist Antragstellung innerhalb der Begründungsfrist (Hambg MDR 12, 1379 [BGH 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12]). Die Ermäßigung tritt nicht ein, wenn die Antragstellung kein sachliches Ziel hat, sondern alleine der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Oberlandesgerichte sind in Zivilsachen zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten, Nr 3.

Rn 6 Bei dem Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe handelt es sich um einen Anwendungsfall der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO. Anders als in den o.g. Fällen, die eine Ehe voraussetzen, ist hier gerade die Wirksamkeit der Eheschließung oder auch ihrer Auflösung Gegenstand des Verfahrens. Die Vorschrift hat eine untergeordnete pr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung des Berufungsgerichts.

Rn 14 Obwohl sich die Rechtsfolgen der Zurücknahme der Berufung aus dem Gesetz ergeben (Abs 3 S 1), ordnet dieses an, dass das Berufungsgericht sie vAw durch Beschl auszusprechen hat. Dieser hat somit rein deklaratorische Bedeutung, ist jedoch Voraussetzung für die Kostenfestsetzung (§ 103 I). Er ist – regelmäßig ohne mündliche Verhandlung (§ 128 IV) – unmittelbar nach dem W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Statthaftigkeit (Abs 2 S 1).

Rn 12 Der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung des Berufungsklägers selbst dann anschließen, wenn er zuvor auf die eigene Hauptberufung verzichtet hat (§ 515) oder für ihn die Frist zur Einlegung der eigenen Hauptberufung (§ 517) abgelaufen ist, ohne dass er das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl Rn 1 f). Rn 13 Die wirksame Anschlussberufung erfordert keine Beschwer (§ 511 R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist, diese unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen. (2) Enthält das Urteil keinen Vorbehalt, so kann die Ergänzung des Urteils nach Vorschrift des § 321 beantragt werden. (3) Das Urteil, das unter Vorbehalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einstellung durch das Vollstreckungsgericht.

Rn 15 In dringenden Fällen kann das Vollstreckungsgericht nach § 769 II angerufen werden. Hier entscheidet der Rechtspfleger nach § 20 Nr 17 RPflG. Ein dringender Fall liegt dann vor, wenn eine Entscheidung des Prozessgerichts nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann; im allg ist dies dann der Fall, wenn eine Klage noch nicht anhängig gemacht worden ist. Eine Aufhebung be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Recht zur Betreibung.

Rn 1 Die Vorschrift bringt in Abs 1 den aus der Selbstständigkeit der Prozessrechtsverhältnisse herzuleitenden Grundsatz zum Ausdruck, dass jeder Streitgenosse zur selbstständigen Betreibung des Prozesses berechtigt ist. Die Regelung gilt demgemäß sowohl für die einfache als auch die notwendige Streitgenossenschaft. Das Recht zur Betreibung umfasst alle auf die Fortentwicklu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Gebührenstreitwert und Gebühren.

Rn 17 Für den Gebührenstreitwert ist zu unterscheiden: § 49 GKG ist für die Beschl-Klagen anwendbar. IÜ ist der Gebührenstreitwert über § 48 I GKG nach §§ 3 ff ZPO zu bestimmen. § 49a GKG gilt noch vorübergehend (§ 71 I 1 GKG). Ist eine Beschl-Klage vor dem 1.12.20 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 V allerdings auch für nach diesem Zeitpu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Die Partei hat von dem gegen sie laufenden Verfahren keine Kenntnis, da eine öffentliche Zustellung stattgefunden hat.

Rn 15 Die öffentliche Zustellung von Klage und Urt als solche fällt nicht in den – auch nicht in den analogen (s Rn 11) – Anwendungsbereich von § 579 I Nr 4. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung fehlerhaft angenommen wurden (BGH NJW 07, 303; vgl Nastansky MDR 17, 128, 130) oder die öffentliche Zustellung sogar durch falsche Angaben erschli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschwerdebefugnis und Verfahren.

Rn 2 Alle Beteiligten des Musterverfahrens, also auch die Beigeladenen, können Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid einlegen. Ebenso wie bei allen anderen Rechtsmitteln muss der Rechtsbeschwerdeführer jedoch nachteilig betroffen und damit beschwert sein (BGH ZIP 22, 2486). Für das Verfahren gelten §§ 574 ff ZPO mit den in §§ 20, 21 KapMuG genannten besonderen Regeln. F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Stellung der Beteiligten.

Rn 5 Der Vertreter ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Gegen den Bekl und den zur Kostentragung Verurteilten hat er einen Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz. Die Beiordnung des Prozesspflegers, der von dem Kl einen Kostenvorschuss verlangen kann, ist im Wege der Prozesskostenhilfe möglich. Im Verfahren hat er die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (BGH...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Wirkungen.

Rn 26 Das Gericht fällt nunmehr seine Entscheidung im schriftlichen Verfahren aufgrund aller bisherigen Ergebnisse aller Verhandlungstermine und allen schriftlichen Vorbringens. Auch der Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze ist dabei Prozessstoff. Unzulässig wäre es lediglich, wenn das Gericht Streitstoff berücksichtigen würde, der weder aktenkundig noch vorgetragen ist (B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an Nichtbeklagten.

Rn 7 Die Klage kann nach dem Inhalt der Klageschrift gegen den ›richtigen‹ Beklagten als wahren Schuldner gerichtet sein, aber versehentlich einem Dritten – etwa einem Namensvetter (plastisch Saarbr OLGR 97, 253) – zugestellt werden. In dieser Konstellation wird niemand Partei: Dies folgt für den Zustellungsempfänger daraus, dass er nach dem erkennbaren Willen des Kl nicht P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 5 Über die Kosten der Nebenintervention muss ausdrücklich entschieden werden. Eine Kostenentscheidung lediglich über die Kosten des Rechtsstreits genügt nicht. Sie kann grds nicht Festsetzungsgrundlage nach § 103 I für die Kosten des Nebenintervenienten sein. Eine solche Entscheidung kann grds auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Kosten des Nebeninterveni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Formell fehlerhafte Entscheidungen.

Rn 9 Die Berufung ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung auch statthaft, wenn das erstinstanzliche Gericht fehlerhaft durch Endurteil statt durch Beschl oder Versäumnisurteil oder durch Beschl statt durch Endurteil entschieden hat (BGHZ 98, 362, 364f). Die Statthaftigkeit der Berufung ist nach dem Meistbegünstigungsprinzip ebenfalls gegeben, wenn sich die Art der anzuf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Ausnahmen.

Rn 4 Ist gg Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 I 1) sind, das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft (s § 58 Rn 1), beträgt die Beschwerdeeinlegungsfrist idR zwei Wochen (§ 569 I 1 ZPO). Ausgenommen hiervon sind wiederum sofortige Beschwerden im Bereich der VKH, wo eine Monatsfrist gilt (§ 76 II bzw § 113 I 2 iVm § 127 II 3, III 3 ZPO). Die Rechtspfl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formale Voraussetzungen.

Rn 3 Es muss ein Verfahren nach § 54 I oder II eingeleitet (§ 54 Rn 3 ff) oder gg eine erlassene EA Rechtsmittel (§§ 57f) eingelegt sein. Ein Antrag auf Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung/Vollziehung bzw Wirksamkeit (s Rn 2) ist – auch in Antragsverfahren – nicht erforderlich (Umkehrschluss aus § 55 II; BTDrs 16/6308, 202); ist ein solcher gestellt, ist über ihn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine originäre Einzelrichterzuständigkeit nach § 348 Abs. 1 nicht begründet, überträgt die Zivilkammer die Sache durch Beschluss einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein oberstes Landesgericht eingerichtet, so entscheidet das Berufungsgericht, wenn es die Revision zulässt, oder das Gericht, das die Rechtsbeschwerde zulässt, gleichzeitig über die Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung über das Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Ergeht der Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung oder enthält er eine Terminsbestimmung, ist er wie im Fall des § 128 II zu verkünden, § 329 I 1, II 2. Ergeht er ohne mündliche Verhandlung und ohne Terminsbestimmung, genügt formlose Mitteilung, § 329 II 1. Rn 9 Die Ladung von Zeugen (§ 379) oder Sachverständigen (§ 402 iVm § 379) kann ebenso wie die Einholung e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zulassungswirkung.

Rn 52 Die Zulassung der Berufung wirkt in zweierlei Richtung: Für die durch das erstinstanzliche Endurteil (Rn 2 ff) beschwerte Partei eröffnet sie den Zugang zur Berufungsinstanz; freilich müssen die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, über sie hilft die Zulassung nicht hinweg. Für das Berufungsgericht ist die Zulassung bindend (Abs 4 S 2), auch wenn das Vord...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 34 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren].

Gesetzestext In ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltenden Fassung sind weiter anzuwenden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. 2Der Antrag ist vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht. 3Ist der Antrag bei der Entscheidung übergangen, so gilt § 321; bis zur Entscheidung kann das Gericht auf Ant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeverzicht.

Rn 2 Verzichtet werden kann auf die Beschwerde gem I durch Erklärung ggü dem Gericht ab Beschlussbekanntgabe (§ 41 bzw § 113 I 2 iVm §§ 329, 310 I ZPO). Er führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels. Der Verzicht erfolgt durch formfreie, also bei ausreichend möglicher Identitätsfeststellung grds auch telefonische (Keidel/Sternal Rz 8), Erklärung, in Anwaltsverfahren (§ 114) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands (Abs 1).

Rn 2 Der berufsmäßig tätige Verfahrensbeistand kann seine Tätigkeit nach Fallpauschalen abrechnen, Abs 1 S 1–3. Hierdurch sollte sowohl dem Verfahrensbeistand als auch der Justiz erheblicher Abrechnungs- und Kontrollaufwand erspart und zugleich dem Verfahrensbeistand ermöglicht werden, sich auf seine eigentliche Tätigkeit, die Wahrnehmung der Kindesinteressen, zu konzentrier...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Gem III stellt das Gericht, welches die EA erlassen hat, das Außerkrafttreten auf Antrag fest; gg diesen Beschl ist abw v § 57 stets das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft (III 2). Titelherausgabe kann im Verfahren nach III 1 nicht begehrt werden (KG FamRZ 11, 1612). Es fallen für den Beschl nach III 1 keine weiteren Kosten an (§ 16 Nr 5 RVG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Rechtskraft.

Rn 25 Das gegen einen einzelnen Streitgenossen ergangene Prozessurteil erwächst mit Ablauf der ungenutzten Rechtsmittelfrist ohne Rücksicht auf das prozessuale Vorgehen der anderen Streitgenossen in Rechtskraft. Dagegen erlangt ein Sachurteil erst Rechtskraft, wenn es von keinem der Streitgenossen mehr durch Einspruch oder ein Rechtsmittel angefochten werden kann (BGHZ 131, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 5 Bei einem Beschl des Amts- oder Landgerichts im ersten Rechtszug, mit dem eine Aussetzung angeordnet oder abgelehnt wird, ist die sofortige Beschwerde nach §§ 252, 567 I Nr 1 statthaft. Bei der sofortigen Beschwerde ist die Form- und Fristvorschrift des § 569 zu beachten. Ergeht nach Ablehnung der Aussetzung ein Endurteil, ist die Beschwerde prozessual überholt und dami...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Die Anzeige löst die Wartepflicht des § 47 unmittelbar aus. Es gelten die dort aufgestellten Modifikationen entspr (§ 47 Rn 3 ff). Ein Verstoß gg die Pflicht begründet während des laufenden Verfahrens ein eigenes Ablehnungsrecht gem § 42 I Hs 2. Nach abgeschlossenem Verfahren kommt der Verletzung der Offenbarungspflicht keine eigenständige Bedeutung zu. War diese einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen.

Rn 3 In Ehesachen (§ 121) tritt die Wirksamkeit der Endentscheidung (§ 38 I 1) aufgrund der ihr häufig innewohnenden rechtsgestaltenden Wirkung m Rechtskraft ein (II). Diese richtet sich nach § 113 I 2 iVm § 705 ZPO u tritt m Ablauf der Einspruchs- bzw Rechtsmittelfrist, einschl etwaiger Anschlussrechtsmittelfristen (§§ 66 f, 117 II 1 iVm § 524 II 2 ZPO bzw §§ 144f) ein. Bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begründung (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Beschwerde soll begründet werden (Abs 1 S 1). Dieses Erfordernis ist durch das ZPO-Reformgesetz neu eingeführt worden. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs soll dadurch das Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden, ohne dass das Ausbleiben einer Begründung sofort durch eine Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig sanktioniert wird (BTDrs 14/4722, 68)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen.

Rn 2 Die Zulässigkeitsprüfung vAw steht unter dem verfassungsrechtlichen Postulat (Art 19 IV GG), den Parteien den Zugang zu der Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht gebotener Weise zu erschweren (s nur BVerfGE 88, 118, 124 [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]); hieraus folgt, dass die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung nicht in einer mit d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn 2Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sow...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Festlegung der Bewertungszeitpunkte dient dem Zweck der Verfahrenssicherheit, der Verfahrensvereinfachung und der prozessualen Gleichbehandlung (BGH WM 56, 609; Schumann NJW 82, 1257, 1258). Erfasst werden mit Ausnahme des Ges (dazu Rn 8) sämtliche Streitwertarten, alle Klagearten (BGH MDR 06, 1064 [BGH 09.02.2006 - IX ZB 310/04]: Vollstreckungsabwehrklage; MüKoZPO/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfahrensrecht.

Rn 4 Das Aufhebungsverfahren ist ebenso wie die Scheidung eine Ehesache (§ 121 Nr 2 FamFG). Die internationale Zuständigkeit folgt aus Art 1 I, 3 I Brüssel IIa-VO (BGH FamRZ 20, 1533). Die Antragsberechtigung und Antragsfrist sind in §§ 1316, 1317 geregelt. Das Aufhebungsverfahren kennt nicht den Verfahrensverbund nach § 137 FamFG, sodass die Folgen einer Aufhebung im isolie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Urteile iSd § 313a II führen zu einer ermäßigten Verfahrensgebühr, in 1. Instanz von 3,0 auf 1,0 (KV 1211), insoweit aber bei Verzicht auf Entscheidungsgründe iFd § 313a I 2, in 2. Instanz Ermäßigung bei § 313a II von 4,0 auf 2,0 (KV 1222) und bei § 313a I 2 auf 3,0 (KV 1223). Wenn die Parteien einen Vergleich schließen und unter Verzicht auf Begründung und Rechtsmitte...mehr