Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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FoVo 02/2019, Der richtige ... / 2 II. Die Entscheidung

Statt § 574 ZPO ist § 5 Abs. 2 GvKostG einschlägig Gegen die Beschwerdeentscheidung des LGs bezüglich der Anforderung eines Kostenvorschusses seitens des OGV ist die Rechtsbeschwerde zum BGH nicht statthaft. Das hat der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung in seinem Beschluss vom 10.1.2018 – VII ZB 65/17 (NJW 2018, 1606) eingehend dargelegt. Gegen die Beschwerdeent...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Vergütung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2 ist als befristete Beschwerde §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, FamFG statthaft, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt, sie jedenfalls vom Amtsgericht gem. § 61 Abs. 3 FamFG mit Bindungswirkung gegenüber dem Beschwerdegericht zugelassen worden ist. Sie ist auch im übrigen zulässig und hat in der Sache Erfolg. Infol...mehr

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AGS 02/2019, Rückgriff auf ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und teilweise begründet. Die Beschwerde ist nach § 68 GKG statthaft und auch i.Ü. zulässig. Der Senat folgt der inzwischen ganz überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit., dass gegen die Streitwertfestsetzung der Berufungsgerichte die Beschwerde zum OLG eröffnet ist (OLG Koblenz MDR 2013, 742; 299; OLG Köln MDR 2009, 1408; OLG Celle OLGR 2006, 270 ...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / 2. Verfahrensrechtliche Vorgaben

Zwar benennt das Verfahrensrecht in § 151 FamFG elterliche Sorge und Umgang gesondert. Die anwendbaren Verfahrensregelungen sind aber zugleich im Wesentlichen dieselben (§§ 151–168a FamFG). Zu der Frage, ob die in § 151 FamFG aufgeführten Kindschaftssachen in einem gerichtlichen Verfahren behandelt werden können, verhält sich das Gesetz nicht. Die Rechtsprechung befasst sich...mehr

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ZErb 02/2019, Zur Anordnung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die von der Beschwerdeführerin erstrebte Erteilung eines Erbscheins deswegen nicht vorliegen, da sie von den Beschränkungen der Vorerbschaft im Sinne des § 2136 BGB nicht befreit ist. 1. Die Anordnung einer Befreiung im Sinne des § 21...mehr

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AGS 02/2019, Schadenersatza... / 1 Aus den Gründen

I. Die Berufung des Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Soweit das LG der Klage stattgegeben hat, beruht das angefochtene Urteil – im Ergebnis – weder auf einem Rechtsfehler (§ 513 Abs. 1, 1. Alt., § 546 ZPO) noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrundezulegenden Tatsachen eine andere Entscheidung (§ 529 Abs. 1, 2. Alt. ZPO). Im Ergebnis zu Recht hat das ...mehr

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zfs 02/2019, Atypische Bußg... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Das Rechtsmittel erzielt einen vorläufigen Teilerfolg." 1. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist wegen Versagung rechtlichen Gehörs zulässig, soweit er den Rechtsfolgenausspruch betrifft. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in ihrer Stellungnahme vom 7.3.2018 insoweit wie folgt ausgeführt: “Gegen die Betr. ist eine Geldbuße von nicht mehr als 250 EUR fe...mehr

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AGS 02/2019, Aufhebung der ... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers, die mit dem Kläger ein Erfolgshonorar vereinbart haben, werden dadurch, dass das LG sie dem Kläger bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe beigeordnet hat, beschwert. Die Beiordnung ist für sie im Hinblick auf die Regelung in § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nachteilig. Das Rechtsmittel hat auch in der S...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 3 Widerrufsrecht des Mieters (§ 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB)

Dem Mieter steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Wird dieses Recht ausgeübt, d. h. widerruft der Mieter z. B. den vereinbarten Mietvertrag, sind der Mieter und das Wohnungsunternehmen an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden. Bis zur Erklärung des Widerrufs ist di...mehr

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FoVo 02/2019, Antrag auf Fr... / 2 II. Die Entscheidung

Entscheidung ist bereits abschließend getroffen Der Antrag ist zulässig und in vollem Umfang unbegründet. Der Schuldner kann grundsätzlich nach § 765a ZPO eine abweichende Festsetzung des nach § 850k Abs. 1, 2 ZPO unpfändbaren Betrages wegen des Erhalts einer Nachzahlung beantragen. Über die Freigabe des Guthabens wurde hier aber bereits mit Beschluss vom 29.6.2018 entschiede...mehr

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AGS 02/2019, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 53 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit aktueller Rspr. zur Vergütung bei Bewilligung von Prozess-, bzw. Verfahrenskostenhilfe sowie bei Beratungshilfe und Beiordnung in Verfahren nach Teil 4 VV. Mit dem Dauerthema, ob der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren im PKH-Überprüfungsverfahren eine gesonderte Vergütung geltend machen kann, hatte sich das L...mehr

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zfs 02/2019, Überholvorgang... / 2 Aus den Gründen:

"… Das Rechtsmittel hat mit der alleine in zulässiger Weise erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts den sich aus dem Tenor ergebenen Erfolg." 1. Nach den Feststellungen des LG brach der Angeklagte am 15.3.2016 gegen 7:40 Uhr mit seinem Pkw A (…), amtliches Kennzeichen (…), von zu Hause auf, um zu seinem Arbeitsplatz am W-Weg auf kürzester Strecke zu gelangen. Sein Fa...mehr

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FoVo 02/2019, Wann sind obj... / II. Die Lösung

Der Auftrag nach § 802c ZPO … Der erteilte Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft richtet sich zunächst nach § 802c ZPO. Zur Abnahme der Vermögensauskunft ist es erforderlich, dass der Schuldner nach § 802f ZPO geladen wird. Die Ladung ist nach § 802f Abs. 4 ZPO zuzustellen. Da die Zustellung auf Betreiben des Gläubigers als Partei erfolgt, ist sie nach dem Kostenverzeichn...mehr

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ZErb 02/2019, Gemeinsame Be... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist bereits unzulässig. Sie hätte aber auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg gehabt. 1. Das Rechtsmittel erweist sich als unzulässig. a) Gegen die Zurückweisung eines Antrags, mit dem die Berichtigung einer dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs unterliegenden Grundbucheintragung – wie die Eigentümereintragung – begehrt wird, ist zwar nach hM die unbeschr...mehr

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ZErb 02/2019, Hemmung der V... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat – soweit für die Revision noch von Bedeutung – ausgeführt, die Klage sei mit dem zuletzt gestellten Antrag zulässig und weitestgehend begründet. Die Klägerin sei gemäß §§ 2307 Abs. 1 Satz 1, 2303 Abs. 1, 1589, 1924 Abs. 3 BGB pflichtteils- und damit auskunftsberechtigt. Sie sei auch nach privatschriftlicher Ausku...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Petition

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden (Art 17 GG und entsprechende Vorschriften der Länderverfassungen). Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es steht auch Personen offen, die nicht Deutsche sind (OVG Münst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.2 (Nicht) Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung bis einschließlich 2016

Mit Beschluss vom 19.12.2013[1] hat sich der BFH erstmals mit dem geringfügig abweichenden Sachverhalt beschäftigt, der sich in den Pilotenfällen dadurch ergab, dass Irland eine punktuelle Besteuerung eingeführt hatte. Praxis-Beispiel § 50d Abs. 9 EStG bei geringfügiger Besteuerung Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger B erzielte in mehreren Streitjahren Einkünfte ...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2 Rechtsbehelfe gegen den steuerlichen Arrest

2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder erge...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 3 Strafprozessualer Arrest als Zwischenlösung

Da die Entscheidung zur Durchführung eines Arrests anlässlich der zeitlich eng begrenzten Durchsuchungsmaßnahme zu treffen ist, die Ausfertigung einer Arrestanordnung den Finanzämtern in dieser Zeit aber kaum möglich ist, kann von der BuStra-Stelle des Finanzamts zunächst der strafrechtliche Arrest, sog. Zurückgewinnhilfe, angeordnet werden.[1] Von der Steuerfahndung ist hier...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5 Taktiken und Arbeitsabläufe innerhalb der Finanzverwaltung

Die Verfahrenspraxis zur Erledigung der sog. Bankenfälle (im Finanzamt-Jargon K-Fälle genannt; Kapitalanleger-Fälle) hat sich in der Vergangenheit wie folgt strukturiert: Der unmittelbare Beginn war die Durchsuchung von kleineren Kreditinstituten (in Nordrhein-Westfalen); der Startschuss zu flächendeckenden Aktionen war – wie bereits erwähnt – die Durchsuchung der Zentrale b...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.5 Schadensersatz bei ungerechtfertigtem Arrest

Als Rechtsgrundlagen kommt § 945 ZPO analog oder der Amtshaftungsanspruch in Betracht.[1] Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbes...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.1 Einspruch gegen die Arrestanordnung und Antrag auf Aufhebung (Aussetzung) der Vollziehung

Mit dem Einspruch wird i. d. R. das Bestehen eines Arrestanspruchs und/oder das Vorliegen eines Arrestgrunds bestritten. Eine Aussetzung der Vollziehung wird i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung ausgesprochen. Erfolgt die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung oder ergeht ein unwiderruflicher Vollstreckungsaufschub "bis zum Erlass eines vollstreckbaren Steuerbe...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.4 Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Dieser setzt voraus, dass die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist.[1] Eine Unbilligkeit ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte.mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerfahndung ist in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte im Wege des Arrests vorläufig sicherzustellen: Vorgefundenes Bargeld wird mitgenommen, Bankkonten werden gepfändet, sodass der Beschuldigte nicht mehr darüber verfügen kann, oder es werden für Immobilien Sicherungshypotheken eingetragen. Du...mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.3 Einspruch gegen die Pfändungsverfügung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hier kann z. B. vorgetragen werden, dass eine Überpfändung vorliegt. Die Vollziehung des Arrests ist unwirksam, wenn seit dem Tag, an dem die Arrestanordnung erlassen wurde, 1 Monat verstrichen ist.[1] Gerügt werden kann auch, dass zu dem Zeitpunkt, als die Steuerfahndung den Arrest vollzog, noch gar keine unterschriebene Arrestanordnung vorlag.mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 2.2 Sofortige Klage gegen die Arrestanordnung in Verbindung mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Frist für die Einlegung der sofortigen Klage beträgt 1 Monat. Sie beginnt mit der förmlichen Zustellung der Arrestanordnung. Im gerichtlichen Verfahren gegen die Arrestanordnung hat das Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Das FG Leipzig führte mit Beschluss vom 11.8.1993 aus: Der Antragsgegner hat dem Gericht nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass die in der Arrestanor...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Einbeziehung des Versicherers

Rz. 34 Über die vorstehend geschilderten Obliegenheiten zur Anzeige potentieller Schadenfälle hinausgehend ist von Anwälten allerdings zu berücksichtigen, dass sie nicht einfach die Ansprüche ihrer Klientel unstreitig stellen und anerkennen. Denn wirtschaftlicher (Haupt-)Betroffener ist nach einem Schadenfall meist die Berufshaftpflichtversicherung, weshalb dieser ein Weisun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Räumungsklage

Rz. 664 Während die Kündigung gegenüber allen Vertragspartnern auszusprechen ist, ist die Räumungsklage gegenüber allen erwachsenen Personen, die das Mietobjekt nutzen, zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um Vertragspartner handelt oder nicht. Weiter ist vorsorglich auch der bereits ausgezogene Mieter zu verklagen, der nicht wirksam aus dem Mietverhältnis entlassen wurd...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Fristen

Rz. 800 Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. War zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung gem. § 345 StPO.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 680 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, innerhalb der Grenzen des Mandats die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen. Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / III. Rettungsmöglichkeiten

Rz. 47 Im Schadenfall sollte auch abgewogen werden, ob mithilfe der Nutzung sog. Rettungsmöglichkeiten die nachteiligen Folgen anwaltlichen Fehlverhaltens abgewendet werden können. Genannt werden können als Beispielemehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 634 Das Medizinrecht weist sowohl im materiell als auch im prozessualen Recht Besonderheiten auf und birgt damit Haftungsrisiken. Vor allem das Arzthaftungsrecht stellt eine anspruchsvolle Materie dar, sowohl für den Anwalt des Arztes als auch für den Patientenanwalt. Rz. 635 Im Bereich der prozessrechtlichen Bezüge der Arzthaftung haben die Komplexe "Tatsachenermittlung"...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / XII. Unzuständiges Gericht

Rz. 768 Schon das Gebot des sichersten Weges gebietet es, Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen. Der Rechtsanwalt hat seinem Mandanten daher die Kosten einer beim unzuständigen Gericht eingereichten und daher unzulässigen Berufung zu ersetzen.[605] Rz. 769 Wird ein bei bayerischen Gerichten zugelassener Rechtsanwalt am letzten Tag der Frist beauftragt, gegen einen Be...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / W. Verwaltungsrecht

Rz. 874 Das Verwaltungsrecht ist eine besonders komplexe Materie, die sich schwer überschauen lässt, denn es werden dabei zahlreiche Gesetze relevant. Die maßgeblichen Gesetze sind solche des Bundes- und des Landesrechts sowie solche des europäischen Unionsrechts. Aufgrund der Delegation der gesetzgeberischen Gewalt auf die Europäische Union durch den deutschen Verfassungsge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / Y. Zwangsvollstreckung

Rz. 903 Das Kapitel Zwangsvollstreckung birgt vielerlei Haftungsrisiken, auch wenn Anwälte nicht für die Solvenz der Vertragspartner und Prozessgegner ihrer Mandanten einzustehen haben, nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen verpflichtet sind, die ihren Mandanten nach Recht und Gesetz nicht zustehen, und grds. nur in bekanntes oder ermittelbares pfändbares Vermögen vollstreck...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Prozessuale Fristen

Rz. 572 Grds. ist durch eine geeignete Büroorganisation des Anwalts sicherzustellen, dass sämtliche Fristen, die im Zusammenhang mit einem Mandat und einem Rechtsstreit zu beachten sind, eingehalten werden. Die Versäumung einer Prozesshandlung hat nach § 230 ZPO im Allgemeinen zur Folge, dass die Partei mit der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen wird. Wenn also in...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Prozessuale Fristen

Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der Arbeitsgerichte zur besonderen und vorrangigen Förderung von Kündigungsverfahren nach Maßgabe des § 61a ArbGG manifestiert, ist es bspw., dassmehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 414 Der Gesetzgeber hatte vor allem das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe als anfällig für einen Rechtsmissbrauch angesehen, weil die Kostenfreiheit Antragsteller dazu verleiten könnte, mithilfe immer wiederkehrenden Anträgen den Eintritt der Verjährung ad infinitum zu verschieben; daher ordnet das Gesetz in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB an, dass nur die erstmal...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / dd) Rechtsbehelfe gegen die Antragszurückweisung

Rz. 73 Gegen die Zurückweisung des Tatbestandsberichtigungsantrags gibt es keine Rechtsbehelfe. Rz. 74 Hinweis Ein zurückgewiesener Tatbestandsberichtigungsantrag kann aber geeignet sein, die Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Zweifel zu ziehen. Hierauf kann der Berufungsangriff gestützt werden.[128]mehr

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§ 23 Die Kostenfestsetzung / III. Die Rechtsbehelfe

1. Sofortige Beschwerde/Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung Rz. 159 Die Kostengrundentscheidung des Gerichts ist nur in Ausnahmefällen (z.B. §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2 ZPO) isoliert anfechtbar, ansonsten im Regelfall nur zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache. Werden in dem folgenden Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) Gebühren oder Auslagen nicht oder nich...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 8. Rechtsbehelfe des Antragsgegners

a) Entscheidung durch Urteil Rz. 92 Beim Erlass eines antragsgemäßen Urteils ist das Rechtsmittel der Berufung statthaft; im Falle des Versäumnisurteils ist – wie auch sonst – Einspruch zu erheben.[150] Für die Revision gilt gem. § 542 Abs. 2 ZPO dasselbe wie für den Antragsteller. Rz. 93 Ist der Arrest durch Urteil des OLG rechtskräftig geworden, gegen welches wegen § 542 Abs...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / c) Rechtsbehelfe im Rahmen der Vollziehung

Rz. 120 Im Rahmen der Vollziehung der Eilanordnung stehen grundsätzlich dieselben Rechtsbehelfe wie innerhalb der allgemeinen Zwangsvollstreckung zur Verfügung. Hinsichtlich der materiellen Einwendungen des Schuldners gegen den der Eilmaßnahme zugrundeliegenden Anspruch wird das Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO jedoch als das speziellere und einfachere Verfahren angesehen;...mehr

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§ 19 Das Revisionsrecht – d... / f) Rechtsbehelfe gegen die Nichtzulassung der Revision

Rz. 25 Wird die Revision vom Berufungsgericht nicht zugelassen, kann die unterlegene Partei:mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 9. Rechtsbehelfe

Rz. 190 Es sind dieselben Rechtsbehelfe statthaft wie gegen Arreste.[328] Ausnahmsweise, nämlich bei Vorliegen besonderer Umstände, kann gem. § 939 ZPO die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung gestattet werden. Rz. 191 Besonderheiten ergeben sich bei der einstweiligen Verfügung im Hinblick auf den Rechtsbehelf nach § 926 ZPO. Das gilt insbesondere...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 7. Rechtsbehelfe des Antragstellers

Rz. 89 Die Wahl des zulässigen Rechtsbehelfes richtet sich danach, ob die Entscheidung über das Gesuch aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist oder nicht:mehr

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§ 14 Das Verfahren vor den ... / 3. Rechtsmittel

a) Berufung Rz. 89 Im Hinblick auf die Rechtsmittel sind keinerlei Besonderheiten zu beachten, wenn die Beschwer durch das Urteil, welches im Verfahren nach § 495a ZPO erging, über der Grenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, also über 600 EUR liegt. Wie bereits dargestellt (siehe Rdn 70 ff.), kann die Beschwer insbesondere bei der Einreichung einer Widerklage oder aber bei einer H...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XIV. Muster: Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei eingelegtem Rechtsmittel/Einspruch (§ 719 Abs. 1 ZPO)

Rz. 353 Muster 3.14: Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei eingelegtem Rechtsmittel/Einspruch (§ 719 Abs. 1 ZPO) Muster 3.14: Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei eingelegtem Rechtsmittel/Einspruch (§ 719 Abs. 1 ZPO) An das _________________________gericht in...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / e) Rechtsmittel im Trennungsunterhaltsverfahren

Rz. 132 Die Grundlagen des Berufungs-, Beschwerde- und Revisionsverfahrens sind in §§ 17, 18 und 19 dargestellt, so dass an dieser Stelle nur auf die Besonderheiten im familiengerichtlichen Verfahren hingewiesen wird:mehr

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§ 11 Deckungsklagen gegen d... / I. Beratung über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels

Rz. 54 Muster 11.1: Beratung über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels Muster 11.1: Beratung über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels _________________________ (Anschrift Rechtsanwalt) An das Amtsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) In Sachen der Frau _________________________, -Klägerin-, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____________...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / IV. Rechtsmittel

Rz. 207 Die Beschlüsse im VKH-Verfahren sind mit der sofortigen Beschwerde gem. §§ 76 Abs. 2 FamFG, 567–572 ZPO anfechtbar. Die Frist beträgt in Abweichung von § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO einen Monat, § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO. Bei unverschuldeter Fristversäumung ist dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich, da hier die Monatsfrist nicht als Notfrist gesehen wird.[404]mehr