Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 16 Rechtsmittel / 9. Kosten der Revision

Rz. 27 Gerichtskosten An Gerichtskosten fallen im Revisionsverfahren gem. Anlage 1 zu § 3 GKG (Kostenverzeichnis), Teil 1, Abschnitt 3 Nr. 123 eine 5,0 Verfahrensgebühr (die das Urteil beinhaltet) an. Analog zu den Kosten in Berufungssachen gibt es Ermäßigungen, falls die Revision zurückgenommen oder die Angelegenheit vergleichsweise geregelt werden sollte (vgl. Nrn. 1231 und...mehr

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Niederlande / 2. Vollstreckbarkeit

Rz. 7 Die Vollstreckbarerklärung nach Art. 43 EuErbVO kann gemäß Art. 3 Abs. 1 des niederländischen Ausführungsgesetzes Verordnung Erbrecht beim niederländischen Voorzieningenrechter eingereicht werden. Die Art. 985–990 Rv werden außer Kraft gesetzt. Ein Anwaltszwang gilt nicht (Art. 3 Abs. 2 niederländisches Ausführungsgesetz Verordnung Erbrecht). Die Antragschrift muss in ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 4. Berufungsbegründung und Berufungsbegründungsfrist

Rz. 7 Falls die Berufung – wie im Regelfall – nicht sogleich mit der fristgerecht eingereichten Berufung ordnungsgemäß begründet wurde, muss dies von dem jeweiligen Berufungskläger gem. § 520 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 ZPO innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils erfolgen, spätestens aber beginnt die zweimonatige Berufungsbegründu...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / E. Fragen und Antworten

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Kostenrecht und Gebührenrecht

Rz. 68 Rechtsanwaltsfachangestellte werden in der Regel nicht nur die Rechnungen an den Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung, sondern auch die Kostenfestsetzungs- und -ausgleichsanträge an das Gericht erstellen . Daneben obliegt ihnen auch die Abrechnung mit der Staatskasse, wenn dem Mandanten Prozesskostenhilfe gewährt worden ist oder eine Beiordnung des Rechtsanwa...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Fragen und Antworten

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§ 28 Einstweilige Verfügung / D. Fragen und Antworten

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Slowenien / I. EuErbVO

Rz. 1 Für internationale Erbrechtsfälle ab dem 17.8.2015 ist die EuErbVO maßgebend, wobei für die Formgültigkeit letztwilliger Verfügungen das Haager Testamentsformübereinkommen (HTestÜ)[1] zu beachten ist (Art. 75 Abs. 1 UAbs. 2 EuErbVO). Die nationalen Ausführungsbestimmungen zur EuErbVO stellen die Art. 227.a–227.k des Gesetzes über die Erbfolge [2] (ErbG) dar. Sie betreff...mehr

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Katalonien / D. Erbverfahrensrecht

Rz. 93 Die spanische Verfassung bestimmt in Art. 149.1.6, dass das Prozessrecht in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Staates liegt, d.h., dass die Autonomen Regionen diesbezüglich lediglich Kompetenzen haben für "die besonderen Erfordernisse, die sich aus der Verschiedenartigkeit des materiellen Rechts der Autonomen Regionen ergeben". In diesem Sinne nimmt Art....mehr

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§ 20 Mahnverfahren / B. Ablauf des Mahnverfahrens

Rz. 7 Das Mahnverfahren ist mehrstufig aufgebaut. In jeder der Stufen hat der Anspruchsgegner die Möglichkeit, durch entsprechende Rechtsbehelfe das Mahnverfahren in das normale, streitige Verfahren überzuleiten. I. Übersicht Rz. 8 Nach Antragstellung beim zuständigen Gericht mit dem amtlichen Vordruck wird der Mahnbescheid zugestellt. Der Antragsgegner hat nun die Möglichkeit...mehr

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§ 42 Fragen und Antworten

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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§ 7 Internationales Erbverf... / 4. Vollstreckung (Exequaturverfahren)

Rz. 98 Während die bloße Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen automatisch erfolgt, setzt ihre Vollstreckung im Inland zuvor ein eigenes Verfahren nach Art. 43 ff. EuErbVO voraus. Die EuErbVO hält also an der Notwendigkeit des Exequaturs fest, welche im Rahmen der EuGVVO gerade erst aufgegeben wurde. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / F. Fragen und Antworten

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / I. Grundzüge

Rz. 30 Grds. bewirken Rechtsbehelfe und -mittel im Verwaltungsverfahren, dass ergangene Verwaltungsentscheidungen nicht vollzogen werden können . Der Widerspruch und die Anfechtungsklage bspw. gegen eine gewerberechtliche Unterlassungsverfügung führen normalerweise dazu, dass diese nicht vollzogen werden kann. Der Widerspruch hat also sog. aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 V...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 8 Die Vollstreckungsgerichte sind kein eigenständiger Gerichtszweig. Vielmehr werden gem. § 764 Abs. 2 ZPO grundsätzlich die Amtsgerichte, in deren Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat (Ausnahmen z.B. § 828 Abs. 2 ZPO, § 1 ZVG), als Vollstreckungsgerichte tätig. Funktionell werden die Geschäfte des Vollstreckungsgerichts heute gem. § 20 ...mehr

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Niederlande / 3. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 8 Mit der EuErbVO wurde das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt, das zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ausstellungsbehörde in den Niederlanden ist ein Notar mit Standort in den Niederlanden (Art. 64 EuErbVO i.V.m. Art. 8 niederländisches Ausführungsgesetz Verordnung Erbrecht). Rz. 9 Entscheidungen, die der Notar getroffen hat, können von e...mehr

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§ 20 Mahnverfahren / III. Weiteres Verfahren

Rz. 14 Die meisten Bundesländer haben das – mittlerweile überall computergestützte Mahnverfahren – zentralisiert , d.h. es gibt lediglich ein einziges, für das gesamte Bundesland zuständiges Mahngericht. Für Rheinland-Pfalz und das Saarland ist dies beispielsweise das Amtsgericht in Mayen, in Hessen das Amtsgericht Hünfeld und in Berlin das Amtsgericht Wedding. Rz. 15 Anders a...mehr

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 15 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen Erb(folge)statut und Eröffnungsstatut:mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / III. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 11 Seit dem 1.1.2013 sind in jedem Bundesland Zentrale Vollstreckungsgerichten (ZenVG) eingerichtet. Sie haben zwei wesentliche Aufgaben: Die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (d.h. die im Rahmen der Vermögensauskunft ausgefüllten Formulare mit den Angaben des Schuldners) sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses . Mehrere Verordnungen regeln Führung, Abruf etc. vo...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 3. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 26 Sofern das OVG eine Revision ablehnt, kann diese Ablehnung mit einem speziellen Rechtsmittel, der Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, angegriffen werden. Gibt das BVerwG der Beschwerde statt, muss die Revision gesondert begründet werden, die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde reicht nicht aus.mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / VII. Büromäßige Behandlung

Rz. 28 Auch für das Verwaltungsverfahren gilt, dass alle Fristen und Termine peinlich genau zu notieren und zu beachten sind. Erscheint ein Mandant mit einer Sache, die kurz vor der Verfristung steht, kann das notwendige Rechtsmittel zur Rechtswahrung ohne jede Begründung eingelegt werden. Der Anwalt hat dann Zeit, mit Hilfe der Verwaltungsakten, in die er spätestens in Verf...mehr

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Bosnien und Herzegowina / VII. Sicherungsmaßnahmen

Rz. 130 Im Nachlassverfahren hat das Gericht bzw. der als Gerichtskommissär handelnde Notar Sicherungsmaßnahmen anzuordnen, um das Interesse unfähiger und abwesender Erben sowie nicht geborener Kinder zu schützen, Art. 223–225, 229–231 ErbG FBuH, Art. 227–230, 233, 235 ErbG BD BuH, Art. 109–111, 120 AußstVG RS. Rz. 131 Das Endziel des Nachlassverfahrens ist die Feststellung d...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / III. Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen

Rz. 103 Staatsvertragliche Regelungen[97] über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen sind wie immer vorrangig vor dem autonomen Recht zu beachten. Regelmäßig treten sie aber nur neben die allgemeinen Regelungen, Letztere bleiben also daneben anwendbar und können im Sinne eines Günstigkeitsprinzips ebenso als Grundlage für die Vollstreckung von Entscheidungen d...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / III. Anerkenntnisurteil

Rz. 122 Anerkenntnisurteile ergehen immer dann, wenn der Beklagte einen geltend gemachten Anspruch anerkennt . Es ist nicht erforderlich, einen entsprechenden Antrag klägerseits auf Erlass eines Anerkenntnisurteils zu stellen. Vielmehr wird vom Gericht im Falle des Anerkenntnisses von Amts wegen ein Anerkenntnisurteil erlassen. Das Anerkenntnis ist eine Prozesshandlung und al...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / I. Streitiges Endurteil

Rz. 119 Das streitige Endurteil besteht aus vier wesentlichen Teilen, nämlich dem Rubrum , d.h. der genauen Bezeichnung der Parteien, dem Tenor , d.h. der Entscheidungsformel, dem Tatbestand , der eine geordnete summarische Zusammenfassung dessen enthält, was die Parteien vorgetragen und beantragt haben, und den Entscheidungsgründen , d.h. der rechtlichen Würdigung dessen, was d...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Die Revision

Rz. 38 Gegen die Urteile der Strafkammern des Landgerichts (inkl. Schwurgericht) sowie die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte findet ausschließlich das Rechtsmittel der Revision statt. Weiter kann auch gegen amtsgerichtliche Entscheidungen unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision genannt) sogleich Revision eingelegt werden (§ 335 StPO). Die...mehr

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Tschechien / III. Einstellung des Nachlassverfahrens

Rz. 143 Ergibt das Vorverfahren, dass der Erblasser keinen Nachlass hinterlassen hat, wird das Verfahren nach § 153 BGVG eingestellt. Eine Begründung oder Zustellung des Beschlusses ist nicht erforderlich. Rechtsmittel sind nicht zulässig. Rz. 144 Hat der Erblasser nur geringwertigen Nachlass hinterlassen, kann das Verfahren eingestellt und dieser Nachlass demjenigen, der die...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Anfechtung der Kostenentscheidung und der Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO

Rz. 297 Die Frage des richtigen Rechtsmittels im Kostenrecht hängt zunächst davon ab, gegen welche Entscheidung man sich wenden möchte. Rz. 298 Anfechtung der Kostengrundentscheidung Sofern die gerichtliche Kostenentscheidung gem. §§ 308 Abs. 2, 91 ff. ZPO angefochten werden soll, man sich also gegen die grundsätzliche Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bzw. die Kostenqu...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / M. Rechtskraft

Rz. 129 Wird das Urteil nicht mit Rechtsmitteln oder -behelfen angefochten, wird es rechtskräftig. I. Subjektive Grenzen Rz. 130 Die Rechtskraft wirkt dabei nur zwischen den am Prozess beteiligten Parteien . Zwischen diesen ist der geltend gemachte Anspruch mit Rechtskraft festgestellt oder abgelehnt worden. Tritt an die Stelle einer Partei eine andere Person als Rechtsnachfolg...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / II. Rechtspfleger

Rz. 22 Mit der zunehmenden Überlastung der Gerichte ergab sich die Notwendigkeit, in bestimmten Rechtsbereichen, überwiegend der (früheren) freiwilligen Gerichtsbarkeit, bislang dem Richter zugeordnete richterliche Aufgaben und Rechtsbereiche auf andere am Gericht tätige Personen zu verlagern. Bereits im Jahr 1921 wurde daher der Berufsstand des Rechtspflegers geschaffen, de...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 2. Revision

Rz. 25 Gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist eine Revision nur zulässig, wenn das OVG dies im Urteil feststellt . Die Revision ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen.mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / VI. Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 27 Fristen im Verwaltungsverfahren laufen anders als im Zivilverfahren nur, wenn ordnungsgemäß eine Rechtsbehelfsbelehrung ergangen ist, die mindestens die Rechtsmittelfrist und die zuständige Stelle für die Einlegung des Rechtsmittels enthalten muss, um wirksam zu sein.mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / 2. Revision

Rz. 16 Die Revision, d.h. die Überprüfung des Urteils allein im Hinblick auf die vom Vorrichter vorgenommene rechtliche Würdigung, ist nur zulässig, wenn das Landesarbeitsgericht sie zugelassen hat . Die Zulassung muss erfolgen, wenn Hat das Landesarbeitsgericht die Revi...mehr

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Ungarn / a) Berufung

Rz. 303 Gegen den Nachlassübergabebeschluss ist innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung die Berufung zulässig. Die Berufung ist an das Gericht der zweiten Instanz zu richten, jedoch bei dem beschlussfassenden Notar einzulegen. Die Berufungsgebühr ist in Form von Gebührenmarken zu entrichten.mehr

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§ 26 Allgemeine Vorschriften / IV. Widerspruch

Rz. 9 Hat das Gericht ohne mündliche Verhandlung allein aufgrund der Antragsschrift durch Beschluss entschieden, kann der Antragsgegner gegen den Beschluss Widerspruch einlegen, § 924 ZPO. Der Widerspruch ist kein Rechtsmittel , da er nicht zur Folge hat, dass der Rechtsstreit an eine höhere Instanz abgegeben wird. Vielmehr hat nach einem Widerspruch der Richter, der den Arre...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Gerichtskosten

Rz. 361 Gerichtskostenvorschuss In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 GKG). Dies bedeutet, dass für eine Klage nach Nr. 1210 KV GKG (Kostenverzeichnis als Anlage 1 zu § 3 GKG) 3,0 Gerichtsgebühren einzuzahlen sind. Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung de...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / N. Abänderungen des ergangenen Urteils

Rz. 132 Grundsätzlich können Urteile nur mit den Rechtsmitteln der Berufung oder Revision angegriffen werden. I. Urteilsberichtigung (§ 319 ZPO) Rz. 133 Daneben sah das bisherige Zivilprozessrecht die Möglichkeit einer Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils auch unter den Voraussetzungen des § 319 ZPO vor, d.h. im Fall von Schreibfehlern, Rechnungsfehlern und ähnlichen off...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / I. Definition

Rz. 2 Die prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten der Parteien eines Rechtsstreites, bspw. die Möglichkeit, sich gegen ein ergangenes Urteil mit einem Rechtsmittel zu wehren, sind häufig nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums möglich, d.h. sie sind befristet. Diese zeitliche Begrenzung trägt zur Rechtssicherheit für die Verfahrensbeteiligten bei, da nach Ablauf der Frist die...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / III. Weitere am Gericht tätige Personen

Rz. 25 Weitere Gerichtspersonen sind die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle , die Klagen, Anträge und Rechtsmittel zu Protokoll nehmen. Im Übrigen gibt es Justizfachangestellte , denen die Führung des technischen Ablaufs der gerichtlichen Tätigkeit obliegt, wie Aktenführung und -umlauf, Ausführen richterlicher und rechtspflegerischer Verfügungen, das Schreiben von Schriftstück...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 1. Berufung

Rz. 24 Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann durch eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Diese muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des verwaltungsgerichtlichen Urteils eingelegt werden.mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / 3. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 17 Lässt das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zu, obwohl die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, kann die Nichtzulassung wie im Verwaltungsrechtsverfahren mit der sog. Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden, über die das Bundesarbeitsgericht entscheidet. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen. Hilft...mehr

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Ungarn / b) Nachlassklage

Rz. 304 Wird der Nachlass mit vorläufiger Wirkung übergeben, so ist die Nachlassklage[230] beim Kreisgericht zu erheben, und zwar innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag, an dem der Nachlassübergabebeschluss mit vorläufiger Wirkung rechtskräftig geworden ist. Die Einleitung des Rechtsstreits ist spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf der Klagefrist beim Notar nach...mehr

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Slowakei / VII. Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 132 Das Europäische Nachlasszeugnis wird in den §§ 214–219 FGG geregelt und bezieht sich weitgehend auf die EuErbVO. Die Stelle zum Erlass des Europäischen Nachlasszeugnisses ist der örtlich zuständige Notar. Jedes ausgestellte Nachlasszeugnis ist im Zentralen Dokumentenregister der Notare zu registrieren.[83] Der Antrag auf die Ausstellung dieses Zeugnisses wird abgeleh...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / E. Tabelle: Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 285 Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern, die in der Praxis häufig vorkommen, werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt.mehr

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Großbritannien: England und... / IV. Streitiges Verfahren

Rz. 127 Neben dem nichtstreitigen Verfahren können nachlassgerichtliche Fragen auch in einem – meist streitig geführten – förmlichen Gerichtsverfahren geklärt werden. Der darin erteilte grant in solemn form entfaltet Rechtskraft und zwar nicht nur gegenüber den am Prozess unmittelbar Beteiligten, sondern gegenüber jedem, der vom Prozess Kenntnis hatte, sich aber nicht beteil...mehr

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Norwegen / IV. Nachlassverwalter (bobestyrer)

Rz. 100 Bei einer öffentlichen Nachlassteilung soll das Gericht im Regelfall einen Nachlassverwalter (bobestyerer) ernennen, der die gesamten notwendigen Tätigkeiten bis zur Verteilung des Nachlasses vornimmt. Rz. 101 Die Einsetzung eines Nachlassverwalters (dieser ist im Regelfall ein Advokat) dient der Entlastung der Gerichte. Seine Aufgabe umfasst sämtliche Tätigkeiten von...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / I. Das Urteil

Rz. 4 Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil . Die Zwangsvollstreckung findet dabei nicht nur aus rechtskräftigen Urteilen statt, also solchen, die nicht oder nicht mehr durch Rechtsmittel angreifbar sind, sondern gem. § 704 ZPO auch aus Urteilen, die vom Prozessgericht gegen oder ohne Sicherheitsleistung (zur Art und Weise der Sicherheitsleistung sieh...mehr