Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ermittlungsweise der Herstellungskosten

Rn. 139 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bestandteile der HK dürfen nur solche Werteverzehre sein, die zu Ausgaben führen oder geführt haben und i. R.d. GuV als Aufwand erfasst werden (vgl. auch HdR-E, HGB § 255, Rn. 145f.). Dies ergibt sich aus dem der handels- und ertragsteuerrechtlichen Bilanzierung zugrunde liegenden pagatorischen Prinzip, nach dem alle Aktiva und Passiva sowie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verfahren zur Ermittlung der Anschaffungskosten

Rn. 10 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Grds. sind die AK – dem Prinzip der Einzelbewertung folgend – für jeden VG einzeln zu bestimmen. Dies kann insbesondere beim Vorratsvermögen z. T. zu nicht unwesentlichen praktischen Problemen führen. Aus diesem Grund sieht das HGB einige Methoden vor, die als zulässige Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes zu einer vereinfachten Ermi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen

Rn. 21 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 LuL zwischen UN des gleichen Konzerns werden in den Abschlüssen der Konzern-UN grds. wie Beziehungen zu fremden Dritten erfasst. D.h., dass auch Gewinne und Verluste, die aus Geschäften zwischen Konzern-UN resultieren, in den JA als realisiert gelten und daher beim Erwerber als Bestandteil der AK anzusehen sind. Zwischengewinne wie auch Zwisc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Formwechsel nach UmwG

Rn. 96 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Formwechsel als einzige im UmwG geregelte nicht übertragende Umwandlung fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 24 UmwG. Grund dafür ist, dass sich beim Formwechsel – kontrastierend zu den anderen Umwandlungsformen – allein die "rechtliche Organisation des Unternehmensträgers, dem vor und nach der Umwandlung dasselbe Vermögen zugeordne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 1 Bedeutung von Beteiligung

Kinder und Jugendliche sind – entsprechend ihrem Entwicklungsstand – in der Lage, ihre Bedürfnisse zu artikulieren und sich eine eigene Meinung zu bilden. Eine ernst gemeinte und durchgeführte Beteiligung trägt diesem Umstand Rechnung. Die Beteiligung gestaltet sich unterschiedlich: Beteiligung im Sinne von Teilnahme bedeutet, sich aktiv in einen Prozess einbringen zu können. B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. GmbH & Co.

Rn. 54 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Mit dem sog. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) wurden die GmbH & Co. KG sowie andere KapG & Co. den Bilanzierungspflichten der KapG unterworfen (vgl. § 264a). Der deutsche Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz die entsprechende R 90/605/EWG (ABl. EG, L 370/60ff. vom 16.11.1990) ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXI. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Langfristfertigung

Rn. 318 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Langfristfertigung oder mehrperiodische Leistung werden die "Herstellung und Lieferung von Anlagegütern dann bezeichnet, wenn sie sich über einen Abschlußstichtag oder sogar über mehrere hinaus erstrecken" (Busse von Colbe (1992), in: HWRev (1992), Sp. 1197). Die Bedeutung von Großanlagen/Projekten, wie etwa der Bau von Staudämmen, Kraft...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertikale Gliederung des Anlagespiegels

Rn. 153 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die vertikale Gliederung des Anlagengitters gemäß § 284 Abs. 3 ist grds. am allg. Bilanzgliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 zu orientieren, soweit das AV betroffen ist. Demnach sind folgende Zeilen auszuweisen: Immaterielle VG (Postengruppe A. I.), Sachanlagen (Postengruppe A. II.) und Finanzanlagen (Postengruppe A. III.). Rn. 154 Stand: EL ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Risikofrüherkennung und Überwachung im Konzern

Rn. 123 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Gesetzesbegründung zum KonTraG verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass die Bestimmung des Abs. 2 konzernweit zu verstehen ist: "Bei Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ist die Überwachungs- und Organisationspflicht im Rahmen der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit zu verstehen, sofern von Tochterges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zwingende Natur der Gliederungsvorschriften

Rn. 4 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bindung an das Gliederungsschema umfasst grds. die Positionsbeschreibung, den Positionsinhalt und die Positionsreihenfolge. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit das ausdrücklich für zulässig erklärt wird. Solche Abweichungen sind in folgenden Vorschriften enthalten:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Offenlegung

Rn. 44 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Jede GmbH muss Teile ihrer RL offenlegen (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 1ff.). Das HGB versteht dabei unter "Offenlegung" die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form an die das UN-Register führende Stelle (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2; HdR-E, Einf. HGB §§ 325–329, Rn. 5). Rn. 45 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Pflicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 255 im Rahmen der Bewertungsregeln (Rn. 1–387 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 255 (i. d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.)) war zunächst mit "Anschaffungs- und Herstellungskosten" überschrieben, bevor im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) die Überschrift in der Weise geändert wurde, als nunmehr von "Bew...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Tz. 43 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit der D&O-Versicherung soll die Absicherung des Mitglieds eines Organs der Gesellschaft oder eines sonstigen leitenden Angestellten gegen Haftungsrisiken mit dem Mittel der Haftpflichtversicherung erreicht werden. Die versicherten Personen werden von den Folgen in Haftungsfällen i. R.d. Organtätigkeit, insbesondere von Schadensersatzansprüc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Finanzierungsaufwendungen

Rn. 39 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Frage, ob Finanzierungsaufwendungen als Anschaffungsnebenkosten zu den AK zu rechnen sind, ist im Bilanzrecht nicht ausdrücklich geregelt, sie muss differenziert beantwortet werden. Für EK-Zinsen ist sie eindeutig zu verneinen; denn "Eigenkapitalzinsen sind keine Ausgaben und kein Aufwand, sondern kalkulatorische Kosten" (Wöhe (1997), S. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rabatt, Skonto, Bonus

Rn. 57 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Rabatt bezeichnet einen Abschlag auf den Absatzpreis, den ein "Lieferer seinem Abnehmer für die Übernahme bestimmter, bei dem einzelnen Bezug feststellbarer Leistungen einräumt" (Ziegler, ZfB 1955, S. 302). Rabatte können z. B. auf die Abnahme großer Mengen (sog. Mengenrabatt) zurückgehen. Es können aber auch Preisnachlässe im Verhältnis ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Sondereinzelkosten der Fertigung

Rn. 187 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Bestimmung der Sonderkosten (richtiger: Sonder-EK) der Fertigung im Zusammenhang mit der HK-Ermittlung treten insbesondere Abgrenzungsprobleme zu den Sonderkosten des Vertriebs zutage. Rn. 188 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begrifflich können Sonderkosten der Fertigung sowohl EK als auch GK umfassen. Gleichwohl sind Sonderkosten der Fertig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XVI. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den größten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14)

Rn. 549 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 14 sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Bedeutung der Kostenträgerstückrechnung

Rn. 203 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Begriff der EK wurde früher primär im internen Rechnungswesen verwendet. Hier haben EK insbesondere in jenem Teilbereich der Kostenrechnung Bedeutung erlangt, der als Kostenträgerstückrechnung bezeichnet wird und dessen Aufgabe darin besteht, die "Kosten zu ermitteln, die auf die einzelnen Produkt- oder Auftragseinheiten entfallen" (Kilg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wesentliche Verbesserung eines vorhandenen Vermögensgegenstands über den ursprünglichen Zustand hinaus

Rn. 344 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Gegensatz zu den Aufwendungen, die eine formale Substanzmehrung des VG zur Folge haben, führt die Abgrenzung der nachträglichen HK i. S. d. Kriteriums der wesentlichen Verbesserung des Zustands eines VG über den ursprünglichen Zustand hinaus (vgl. hierzu Klein, in: FS Moxter (1994), S. 277 (286ff.), m. w. N.) zu wesentlichen Abgrenzungspr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Aufteilung eines Gesamtpreises

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der anderen Seite ist es denkbar, dass zwar eine Eingangsrechnung vorliegt, aber die unmittelbare Bestimmung des Rechnungspreises für die mit dieser Rechnung fakturierten VG nicht möglich ist. Dies ist bspw. immer dann der Fall, wenn innerhalb einer Transaktion mehrere VG übereignet werden, jedoch nur eine Gesamtrechnung ohne Aufteilung d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Behandlung von Zero-Bonds

Rn. 264 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zero-Bonds oder Null-Kupon-Anleihen sind eine besondere Form festverzinslicher Schuldverschreibungen, für die keine periodisch wiederkehrenden Zinszahlungen geleistet werden. Der Zins als Gegenleistung für die Kap.-Überlassung besteht in einem gegenüber dem Ausgabebetrag erhöhten Rücknahmebetrag am Ende der Laufzeit (vgl. HFA 1/1986, WPg 198...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Business Judgement Rule

Tz. 14a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das UMAG wurde § 93 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum 01.11.2005 um einen Satz 2 ergänzt, der die sog. Business Judgement Rule kodifiziert. Die Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass unternehmerische Entscheidungen zukunftsbezogen und durch nicht justiziable Einschätzungen geprägt sind. Fehler, die i. R.d. unternehmerischen Ermessensspie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtung zwischen dem UN und ihren Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 285, Rn. 193). Kredit versteht sich dabei als die "Überlassung von Kapital bzw. Kaufkraft auf Zeit" (Hölscher/Helms (2020), S. 1247). Als Kredi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Stichprobenprüfung

Rn. 70 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einer Stichprobenprüfung können nicht statistische oder statistische Stichprobenverfahren zugrunde gelegt werden. Ein statistisches Stichprobenverfahren ist zum einen durch eine zufallsbasierte Auswahl der Stichprobenelemente gekennzeichnet, zum anderen durch die Möglichkeit der Anwendung der Wahrscheinlichkeitstheorie zur Auswertung der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Abgrenzungsfragen

Rn. 271 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Angesichts dieser Entwicklung kommt heute der Abgrenzung der Vertriebskosten von anderen Kostenarten, vornehmlich der Abgrenzung der Sonder-EK des Vertriebs von denen der Fertigung (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 191ff.), a.o. Bedeutung zu. Im Zweifel wird es – insbesondere um dem Postulat der Erfolgsneutralität des Herstellungsvorgangs Rechnung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitliche Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs

Rn. 28 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Da die Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs maßgeblich den Umfang der möglichen Anschaffungsnebenkosten determiniert, soll zunächst der Frage nach den Begrenzungspunkten des Anschaffungsvorgangs nachgegangen werden. Als Beginn des Anschaffungsvorgangs sind sämtliche Tätigkeiten anzusehen, die auf die Beschaffung von Gegenständen gerichtet sind...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Darlegungs- und Beweislastverteilung

Tz. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Haftungsvoraussetzungen des § 93 Abs. 2 Satz 1f. AktG sind Vorstandseigenschaft, Handlung oder Unterlassung, Pflichtverletzung, Verschulden, Zurechnung und Schaden. Nach dem allg. Grundsatz des Beweisrechts, wonach jeder die ihm günstigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, träfe grds. die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 5 Beitrag aus Einkommen/Einsatz von Vermögen

Die Eingliederungshilfe bleibt auch nach der Einordnung in das SGB IX ein Leistungssystem, das im Grundsatz von der Bedürftigkeit, d. h. vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen und ggf. der unterhaltsverpflichteten Angehörigen abhängig ist. Mit der Reform des Eingliederungshilferechts wurden die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedoch grundlegend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Ausweis von Ansprüchen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 1)

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorschrift, dass Salden mit Gesellschaftern i. d. R. als solche auszuweisen oder im Anhang anzugeben sind, ist § 42 Abs. 3 GmbHG nachgebildet. Anlass für diese Sonderregelung, die im Falle einer AG, KGaA bzw. SE nicht besteht, ist eine mögliche nicht unwesentliche Bedeutung von Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Selbstbehalt

Tz. 49 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch Art. 1 Nr. 2 VorstAG (vgl. HdR-E, AktG § 93, Rn. 1) wurde in § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG das Erfordernis eines Selbstbehalts für Vorstandsmitglieder eingeführt. Für die D&O-Versicherung von AR-Mitgliedern besteht keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung, einen Selbstbehalt zu vereinbaren und auch der DCGK empfiehlt dies nicht mehr. Dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Neubewertungsansatz

Rn. 92 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In allen Fällen der zu einer Neugründung führenden Umwandlung sowie in den sonstigen Umwandlungsfällen, bei denen die Gegenleistung des übernehmenden Rechtsträgers in der Ausgabe neuer Anteile besteht, kommt für die Bilanzierung des übernommenen Vermögens die Anwendung der Regeln über den Ansatz und die Bewertung von Sacheinlagen in Betracht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 2 UStG

Rz. 87 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, d. h. auf die Nichterhebung der USt, zu verzic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält die sog. Kleinunternehmerregelung, wonach Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen werden, als sie für ihre steuerpflichtigen keine USt abführen müssen, aber auch keinen Zugang zum Vorsteuerabzug erhalten. Sie sind zwar Unternehmer i. S. v. § 2 Abs. 1 UStG, werden aber im wirtschaftlichen Ergebnis wie Privatpersonen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 19 Abs. 4 S. 1 UStG: Keine Geltung des § 19 Abs. 1 UStG für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 146 S. 1 des zum 1.1.1993 angefügten § 19 Abs. 4 UStG bestimmt, dass die Nichterhebungsregelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge gilt. Dies bedeutet, dass die unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmer – wie alle anderen Unternehmer gem. § 2 UStG und Fahrzeuglieferer gem. § 2a UStG – mit der Lieferung neuer Fahrzeuge[1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Wechsel zur Besteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 137 Beim Vorsteuerabzug hat der Übergang von der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften zur Besteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG folgende Auswirkungen: Die Vorsteuern, welche auf Bezügen beruhen, die nach dem Übergang von dem Unternehmer vorgenommen werden, können nicht abgezogen werden (Rz. 73ff.). Ebenso ist die Einfuhrumsatzsteuer nicht abzugsfähig für nach dem Ze...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsbedarf / 3 Was dem Konto Betriebsbedarf zuzuordnen ist

Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen jeweils 2 "Sammelkonten" für Aufwendungen vor, die unter sachlichen Gesichtspunkten bei anderen Konten nicht unterzubringen sind. Das ist einmal das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf" und zum andern das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw. 6300 (SKR 04). Betriebsbedarf sind alle Dinge, die Sie für Ihren Betrieb b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.2 Durchführung der Aufteilung

Rz. 233 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das aufzuteilende Arbeitsentgelt (Tz. 5.4, Rn. 228) ist in Bezug zu den tatsächlichen Arbeitstagen (Tz. 5.4.1, Rn. 230) zu setzen. Daraus ergibt sich das Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag. Das aufzuteilende Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag ist mit den tatsächlichen Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen der Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.3 Vorsichtige Bewertung

Rz. 57 Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags von Rückstellungen kann in mehrfacher Hinsicht Schätzungen erfordern. Für die Vornahme von Schätzungen gilt das Prinzip der Bewertungsvorsicht als Ausprägung des allgemeinen Vorsichtsprinzips. Danach sind Rückstellungen im Zweifel eher zu hoch als zu niedrig zu bemessen. Die bewusste Überbewertung ungewisser Verbindlichkeiten ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.2 Zu berücksichtigende Aufwendungen

Rz. 46 Ungewisse Geldleistungsverpflichtungen sind mit dem Betrag anzusetzen, den das Unt voraussichtlich wird zahlen müssen, um die Schuld zu begleichen. Bei Sachleistungsverpflichtungen bemisst sich der Erfüllungsbetrag nach dem Wertverzehr für das Bewirken der geschuldeten Leistung. Das sind die der Erfüllungshandlung direkt oder im Weg einer Schlüsselung zurechenbaren Vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Forschungsgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Besteuerung ausländischer Gastlehrkräfte exemplarisch > Max-Planck-Gesellschaft, ergänzend ferner > Ausländische Lehrkräfte. Für natürliche Personen (hier: Forscher), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, kommt > Beschränkte Steuerpflicht in Betracht, wenn sie > Inländische Einkünfte haben. Wird ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Rz. 46 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sowohl die stpfl, als auch die steuerfreien Zuwendungen im Zusammenhang mit Job-Tickets sind im > Lohnkonto aufzuzeichnen (vgl § 4 Abs 2 LStDV). Soweit Zuwendungen des ArbG auf die > Entfernungspauschale anzurechnen sind (> Rz 19 ff und Rz 30ff), sind sie in der > Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen (vgl § 41b Abs 1 Satz 2 Nr 6 EStG). Rz. 47...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4 Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns

Rz. 228 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn ist aufzuteilen. Zum verbleibenden Arbeitslohn gehören z. B. neben den laufenden Vergütungen (z. B. Grundgehalt) auch Zusatzvergütungen, die auf die nichtselbständige Arbeit des Arbeitnehmers innerhalb des gesamten Berechnungszeitraums entfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld). Hat ...mehr