Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Folgen des Erbfalles bei Gesellschafteridentität zwischen GmbH und KG

Rz. 127 Erkennbar ist damit bei dem häufig auftretenden Fall der Gesellschafteridentität zwischen GmbH und KG die Erbfolge uneinheitlich und es stellt sich die Frage nach Möglichkeit einen Gleichlauf des erbrechtlichen Schicksals beider Gesellschaftsanteile zu erreichen. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist die Vererblichkeit des Gesellschaftsanteils des Kommanditisten gem. ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / III. Erbengemeinschaft und stille Gesellschaft

Rz. 267 Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft.[445] Ihr Wesen besteht darin, dass sie am Geschäftsverkehr nicht teilnimmt, sondern gem. § 230 Abs. 2 HGB allein der Inhaber des Handelsgeschäfts, an dessen Vermögen sich der stille Gesellschafter beteiligt hat. Rz. 268 Aus der Überschrift zum zweiten Buch des HGB ergibt sich, dass der Gesetzgeber die stille Gesellsc...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Auseinandersetzung bei qualifizierter Nachfolgeklausel

Rz. 15 Erfolgt die Sondererbfolge aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel (vgl. Rdn 151) kann sich die Auseinandersetzung schwieriger gestalten. Beispiel (wie oben, siehe Rdn 14) Der Gesellschaftsvertrag sieht jedoch vor, dass die Gesellschaft jeweils nur mit dem ältesten Abkömmling des verstorbenen Gesellschafters fortgeführt wird. Im Rahmen der Sondererbfolge geht damit der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Sportvereine schließen sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen (Spielgemeinschaft) zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 153 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 157 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Binnenverfassung der durch obligatorische Gruppenvertretung zusammengefassten Gruppe

Rz. 24 Hinsichtlich der Binnenverfassung der Gruppe, d.h. der Frage wie sich die Gruppe der durch obligatorische Gruppenvertretung zusammengefassten Gesellschafter in ihrem Innenverhältnis organisiert, besteht Streit. Der BGH geht in seiner Entscheidung vom 12.12.1966 von einer gesellschaftsähnlichen Strukturierung der Gruppe aus, die sich nach den Regeln der bürgerlich-rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 1200 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Pers-Ges können zwar selbst nicht Leistende einer vGA sein; unentgeltliche oder verbilligte Leistungen einer Pers-Ges an ihre Gesellschafter (im Bereich der Gewinneink: "Mitunternehmer") stellen vielmehr Entnahmen dar (§ 6 Abs 1 Nr 4 EStG). Grds zur Abgrenzung zwischen vGA und Entnahmen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 604ff. VGA können allerding...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Schranken der Firmenbildung

Rz. 8 Beachtet werden müssen die allg. Grundsätze für die Firmenbildung. Sie bestehen aus folgenden Kriterien: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft nach § 18 Abs. 1 HGB, deutliche Unterscheidbarkeit von anderen Firmen im selben Bezirk des HR i.S.d. § 30 Abs. 1 HGB, Beachtung des Täuschungsverbots nach § 18 Abs. 2 HGB, unabdingbarer Rechtsformzusatz "Gesellschaft mit beschrän...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 4. Eintrittsklausel

Rz. 157 Im Gegensatz zu den Nachfolgeklauseln, die zu einem automatischen Eintritt der (qualifizierten) Erben in die Gesellschaft führen, eröffnet die Eintrittsklausel dem Nachfolger oder den verbleibenden Gesellschaftern ein Wahlrecht. Zunächst erfolgt die Fortsetzung der Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter, jedoch räumt die Klausel dem Nachfolger, ggf. unter...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / II. OHG

Rz. 61 Wie bei der BGB-Gesellschaft wurde die OHG bis zum Handelsrechtsreformgesetz 1998 bei Tod eines Gesellschafters gem. § 131 Nr. 4 HGB a.F. aufgelöst. Rz. 62 Nach aktueller Rechtslage ohne inhaltliche Änderung durch das MoPeG sieht das Gesetz das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB n.F. vor. Die Gesellschaft wird somit ohne abweichend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Kapitaleinsatz

Tz. 1272 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Angemessenheit der Gewinnverteilung wird vor allem vom Verhältnis des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters zum Unternehmenswert der GmbH beeinflusst. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist dabei stets mit dem Nennwert anzusetzen (s Urt des BFH v 18.06.2015, BStBl II 2015, 935), während bei der GmbH vom realen Unternehmens...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / III. Genossenschaft

Rz. 218 Nach der Änderung des Genossenschaftsgesetzes durch Gesetz vom 9.10.1973 geht bei Tod eines Mitglieds der Genossenschaft die Mitgliedschaft gem. § 77 Abs. 1 GenG auf die Erben über. Sie endet allerdings gem. § 77 Abs. 1 S. 2 GenG mit Schluss des Geschäftsjahres. Rz. 219 Der Untergang der Mitgliedschaft zum Schluss des Geschäftsjahres ist gem. § 77 Abs. 2 S. 1 GenG dis...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Die Besonderheiten der GmbH & Co KG

Rz. 20 Die Komplementär-GmbH sowie die am selben Ort einzutragende KG dürfen nicht verwechslungsfähig i.S.d. § 30 HGB sein (hierzu Gehrlein/Born/Simon § 4 Rz. 21 [UG], 79; vgl. BGH ZIP 2009, 168 – HM & A). KG und GmbH müssen sich "deutlich" unterscheiden (§ 30 Abs. 1 HGB – hierzu Lutter/Hommelhoff § 4 Rz. 20 f.; auch Gehrlein/Born/Simon § 4 Rz. 79, nicht ausreichend untersch...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Rechtlicher Überblick

Rz. 6 Das Vermögen der Erbengemeinschaft ist gesamthänderisch gebunden und ein vom Privatvermögen der einzelnen Erben dinglich getrenntes Sondervermögen. Die Vermögen der Erben und das Sondervermögen der Erbengemeinschaft sind Vermögen verschiedener Rechtsträger und bleiben getrennt.[3] Rechtsbeziehungen, die der Erblasser mit einem Miterben hatte, bleiben bestehen. Konfusio...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bürgerinitiativen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ob Gemeinnützigkeit gegeben ist, richtet sich im Einzelfall nach dem satzungsmäßigen und tatsächlich verfolgten Zweck der Bürgerinitiative. Jedenfalls sind Bürgerinitiativen nicht per se gemeinnützig. Voraussetzung ist vielmehr auch hier, dass in dem von der Bürgerinitiative verfolgten Zweck eine Förderung der Allgemeinheit zu sehen ist. Insofern g...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Freigabeanspruch, § 2217 BGB

Rz. 33 Der Testamentsvollstrecker hat Nachlassgegenstände, die er zur Erfüllung seiner ihm vom Erblasser übertragenen Aufgaben nicht benötigt, auf Verlangen den Erben zu überlassen, § 2217 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Freigabe ist eine Verfügung[58] über den Nachlassgegenstand und erfolgt durch empfangsbedürftige Willenserklärung des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben.[59] ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / III. KG

Rz. 99 Gemäß § 161 Abs. 2 HGB n.F. gelten beim Tod des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG die Regelungen zur OHG entsprechend. Rz. 100 Damit scheidet gem. §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB n.F. der verstorbene persönlich haftende Gesellschafter aus. Die KG wird somit von den verbleibenden persönlich haftenden Gesellschaftern nebst den Kommanditisten ohne die Erbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.5 Vertragsänderungen

Tz. 1281 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnverteilung kommt es darauf an, ob der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt der Vereinbarung (also bei Begr der stillen Beteiligung) und bei Vertragsänderungen angemessen vereinbart ist. Die vereinbarte Gewinnverteilung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich die Ertragslage in der Folgezeit...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Ausnahmen vom "Trennungsgebot" und "Durchgriff"

Rz. 9 Eine direkte Inanspruchnahme ("Durchgriff") der Gesellschafter oder Geschäftsführer durch Gläubiger der GmbH ist nach § 13 Abs. 2 grundsätzlich ausgeschlossen (zur ökonomischen Rechtfertigung der beschränkten Haftung Scholz/Bitter § 13 Rz. 60 f.). Insoweit besteht Einigkeit, dass von diesem Grundsatz das Gesamtgefüge der GmbH beherrscht wird und die Rechtsform der juri...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Inhaber des Stimmrechts

Rz. 7 Stimmberechtigt sind grds. alle Gesellschafter (natürliche und juristische Personen), Personengesellschaften oder sonstige Gesamthandsgemeinschaften, z.B. Erbengemeinschaft (vgl. Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 47 Rz. 14; wegen der Ausübung des Stimmrechts in diesen Fällen vgl. § 18, auch Noack § 47 Rz. 32 ff.). Stimmberechtigt sind grds. alle Gesellschafter, die nach § 1...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / d) Abstimmen bei eigenen Angelegenheiten

Rz. 26 Ein Miterbe kann von einer Abstimmung ausgeschlossen sein, wenn eine eigene Angelegenheit betroffen ist.[32] Auch der Betreuer kann dann nicht für ihn abstimmen. Beachtenswert ist, dass bei Mehrheitsbeschlüssen für einen geschäftsunfähigen Miterben kein Vertreter vorhanden sein muss, wenn die Mehrheit auch ohne seine Stimme erreicht wird. Dies ist folgerichtig, denn au...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Haftung für Altschulden

Rz. 118 Liegt die Haftungsbefreiung gem. § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB n.F. nicht vor, weil die Einlage an den Erblasser oder die Gesellschafter-Erben zurückbezahlt wurde oder Entnahmen auf ein durch Verluste herabgemindertes Kapitalkonto erfolgten, haftet der Kommanditist gem. § 173 i.V.m. §§ 171, 172 HGB n.F. bis zur Höhe der Haftsumme für Altschulden, also solche, die zum Zeitpu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 34 Einziehung von Geschäftsanteilen

Rechtsprechung und Literatur: BGH Versäumnisurt. v. 11.7.2023 – II ZR 116/21 zur Beachtung des Kapitalerhaltungsgrds. bei Gestaltungsurteil zum Gesellschafterausschluss; KG Berlin v. 30.3.2023 – 22 W 9/23; OLG München v. 1.2.2023 – 7 U 4346/21; Brandenburgisches OLG Teilurt. v. 29.6.2022 – 4 U 214/21 – zu §§ 30 Abs. 1 S. 1, 34 Abs. 3 – Nichtigkeit des Einziehungsbeschlusses; ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Der Beurkundungsvorgang

Rz. 11 Die Vorschrift ist insofern geändert durch das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146), in Kraft seit dem 1.8.2023 sowie Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338) und Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 § 40 wurde nach 93 Jahren nahezu unveränderter Geltung durch das MoMiG v. 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026) neu gefasst sowie durch das Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I 2017, S. 1822 ff.) geändert. § 40 Abs. 4 wurde d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / III. Der faktische GmbH-Konzern – Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Rz. 174 Der faktische GmbH-Konzern beruht auf der Abhängigkeit einer GmbH außerhalb vertraglicher Regelungen. Der Begriff der Abhängigkeit ergibt sich aus § 17 AktG (vgl. Rz. 31). Die GmbH ist von einem anderen Unternehmen abhängig, wenn dieses auf die GmbH unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Rz. 175 Bisher wurden der einfache und der qualif...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 29 Die Stellung des Gesellschafter-Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker ist direkt mit der Frage der Zugehörigkeit des ererbten Geschäftsanteils zum Nachlass verbunden. Die erste Frage ist hinsichtlich der Verwaltungsvollstreckung nach wie vor nicht abschließend geklärt,[34] allerdings vom Streit zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht weitgehend auf den Streit über de...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / I. Vertretung von Minderjährigen bei der Abstimmung

Rz. 2 Die Willensbildung innerhalb der Miterbengemeinschaft geschieht durch Abstimmung. Maßgeblich für die Mehrheitsbildung ist nicht die Zahl der Miterben; die Stimmenmehrheit ist gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 1 S. 2 BGB nach der Größe der Erbteile zu berechnen. Der Minderjährige wird bei der Abstimmung von seinem gesetzlichen Vertreter vertreten (§ 1629 BGB). Beispiel...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / II. Beispielhafte analoge Anwendung bei einer Kommanditgesellschaft (KG)

Rz. 31 Beim Ausscheiden des einzigen Kommanditisten aus einer GmbH & Co. KG und wenn sich daraus die Gesamtrechtsnachfolge nach der einzigen Komplementärin richtet, ist ein Sonderinsolvenzverfahren analog §§ 315 ff. InsO statthaft. Die Rechtsträgerin der Vermögensmasse der erloschenen KG ist hierbei die Komplementärin.[40] Rz. 32 Dies gilt auch beim Ausscheiden des einzigen K...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 6. Wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG)

a) Begriffsbestimmung – Gefahren der wechselseitigen Beteiligung Rz. 45 Wechselseitig beteiligte Unternehmen sind Unternehmen mit Sitz im Inland in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder bergrechtlichen Gewerkschaft, die dadurch verbunden sind, dass jedem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Anteile (d.h. 25 %; die Anteile von Mutter- und Tochtergesellschaften sind...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / I. Schuldner

Rz. 67 Während in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer (lebenden) natürlichen oder juristischen Person bzw. einer rechtsfähigen Personengesellschaft in der Regel eindeutig ist, wer der Schuldner des Insolvenzverfahrens ist (vgl. §§ 1, 11 InsO), stellt sich im Nachlassinsolvenzverfahren die Frage, ob der Erbe oder der Nachlass als Schuldner anzusehen ist. In den §§ 315 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 1263 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Teil-Eink-Verfahren unterliegt das Einkommen einer Kö zurzeit dem KSt-Satz von 15 % (erste Stufe der Besteuerung). Erst wenn der Gewinn der Kö an eine natürliche Pers als AE ausgeschüttet wird, setzt grds die zweite Stufe der Besteuerung ein, indem bei Beteiligungen in einem BV diese GA iHv 60 % dem individuellen ESt-Satz des AE unterwor...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / (1) Haftung gem. §§ 126, 127 HGB n.F.

Rz. 83 Die in die Gesellschaft eintretenden Erben haften für die vor ihrem Eintritt begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten gem. §§ 126, 127 HGB n.F. persönlich. Eine Beschränkung auf den Nachlass gem. §§ 1967, 1975 BGB ist für diese Verbindlichkeiten nicht möglich.[111] Rz. 84 Um der unbeschränkten Haftung zu entgehen, können die Gesellschafter-Erben gem. § 131 HGB n.F. i...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / (2) Folgen der Art und Weise des Erwerbs des Gesellschaftsanteils

Rz. 93 Wie sich die Hafteinlage bemisst, ist umstritten. Probleme treten insbesondere dann auf, wenn das Kapitalkonto des Erblassers negativ ist. Für den Gesellschafter-Erben der nach erfolgreichem Antrag gem. § 131 Abs. 2 HGB n.F. die Gesellschafterstellung des Erblassers als Kommanditist fortführt, ergibt sich nach Beantwortung dieser Frage nicht die Problematik der Bewert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Stiller Gesellschafter ist nahe stehende Person des Anteilseigners

Tz. 1277 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Es ist auch denkbar, dass der stille Gesellschafter eine dem AE der Kap-Ges nahe stehende Pers ist (allg zu nahe stehenden Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff). Dies hätte bei einer atypisch stillen Gesellschaft zB den Vorteil, dass die Vergütungen für die Geschäftsführung des Ges -GF bei diesem nicht als Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Gesellschafterklage – actio pro socio

Rz. 13 Infolge der personalistischen Struktur werden heute allg. Treuepflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der GmbH sowie umgekehrt angenommen. GmbH und Gesellschafter haben die Interessen loyal zu wahren und zu fördern. Welche Pflichten sich im Einzelnen insofern ergeben, ist Frage der jeweiligen Ausgestaltung. Insbesondere schließt auch die kapitalistis...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Umfang der Vertretungsmacht – Unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht

Rz. 49 Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist grds. unbeschränkt (das folgt daraus, dass es ohne abw. Regelung im Gesellschaftsvertrag kein anderes Vertretungsorgan gibt) und auch nicht beschränkbar. Davon zu unterscheiden sind nur im Innenverhältnis wirksame Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis (§ 37 Abs. 2). Rz. 50 Die Vertretungsmacht für Rechtsgeschäfte, die...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Geschäftsunfähige und Betreute

Rz. 21 Die Qualifikation ist geregelt in dem jetzigen § 6 Abs. 2, der 2008 erheblich ergänzt worden ist. Nach wie vor können Gesellschafter auch Geschäftsführer sein. Auch Fremdgeschäftsführer können bestellt werden. Für die Ein-Personen-GmbH und die UG gilt nichts Abweichendes (Besonderheiten des Musterprotokolls sind zu beachten). Bereits nach früherem Recht war der Ein-Pe...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 278 Bei der Umwandlung durch Verschmelzung oder Spaltung in eine bestehende GmbH müssen gem. § 51 Abs. 1 S. 1 UmwG sämtliche anwesende Gesellschafter dem Verschmelzungsbeschluss zustimmen, wenn nicht alle zu leistenden Einlagen der übernehmenden Gesellschaft in voller Höhe bewirkt wurden. Ist der übertragende Rechtsträger eine Personenhandelsgesellschaft, haben gem. § 51...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / II. Erbengemeinschaft als Unternehmensträger

Rz. 254 Die Erbengemeinschaft kann aber Träger eines im Nachlass befindlichen Handelsgeschäfts sein und dieses Unternehmen auch dauerhaft fortführen.[416] Dies ist notwendige Folgerung aus §§ 1922, 2032 BGB, denn es gibt kein Unternehmen ohne Unternehmensträger.[417] Die Miterben bilden durch Fortführung des Handelsgeschäftes aber nicht notwendig selbst eine Handelsgesellsch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Mitberechtigung am Anteil (Abs. 1)

Rz. 2 Unter Mitberechtigung ist hier grds. nur die Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft nach den §§ 741 ff., 705 ff., 1415 ff. und 2038 ff. BGB zu verstehen. Der Erwerbsgrund ist nicht erheblich (Noack § 18 Rz. 2; Scholz/Seibt § 18 Rz. 3). Rz. 3 Auf Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, vgl. insofern § 124 HGB), Partnerschaftsgesellschaften sowie juristische Personen is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bühler, Steuerrecht der Gesellschaften und Konzerne, 2 Auflage, 1953; Wassermeyer, Einkünftekorrekturnormen im Steuersystem, IStR 2001, 633; Wilk, Unternehmensteuerreform: Wie effizient ist die Begünstigung nicht entnommener Gewinne von Personenunternehmen?, DStZ 2007, 216; Thiel/Sterner, Entlastung der Personenunternehmen durch Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns, DB 20...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 5a Unternehmergesellschaft

Neuere Entscheidungen zur UG: BGH v. 28.4.2020 – II ZB 13/19 – K. gUG (haftungsbeschränkt) zulässig – vgl. auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek § 5a Rz. 56; Lutter/Hommelhoff/Bayer § 4 Rz. 26; BGH v. 13.1.2022 – III ZR 210/20 – persönliche Haftung des Handelnden neben der X-UG – analog § 179 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2, 3 BGB; BGH v. 15.4.2021 – III ZR 139/20 – Vorgesellschaft – Vor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.7 Optierende Personengesellschaften

Rz. 30a Die Aufzählung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG wurde seit Vz 2021 für nach dem 31.12.2021 beginnende Wj (§ 34 Abs. 1a KStG) um optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG erweitert. Rechtsfolge der wirksamen Option ist, dass die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft behandelt und wie eine solche besteuert wird.[1] Sie selbst ist körperschaft- und gewerbesteuerpfl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.1 Definition der Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 5 § 1 Abs. 1 KStG enthält die Definition der Körperschaftsteuersubjekte. Diese Regelung gilt für den ganzen Bereich des Körperschaftsteuerrechts, d. h., ein Gebilde fällt nur dann unter den Bereich der KSt, wenn es unter eine der Fallgruppen des Abs. 1 subsumiert werden kann. Die Steuersubjekte, die der KSt (im Gegensatz zur ESt) unterliegen, sind im Gesetz nicht definier...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit der Definition der Körperschaftsteuersubjekte in § 1 Abs. 1, insbesondere § 1 Abs. 1 Nr. 5. Die Vorschrift dient der Abgrenzung der Körperschaftsteuersubjekte von Personengesellschaften und natürlichen Personen, die dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Da es um die Abgrenzung der Steuersubjekte geht, wird die (Folge-)Frage der bes...mehr