Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 2 Änderungen im Investmentsteuergesetz

Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds Um für die Zukunft Rechtsicherheit für Investitionen von Investmentfonds insbesondere in erneuerbare Energien und in sonstige Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, soll in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt werden, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht schädlich für den Status als Investmentfonds ist. Körperschaftsteuerpfl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.6 Sonstige Kapitalgesellschaften

Rz. 27 Die Aufzählung der Kapitalgesellschaften in Abs. 1 Nr. 1 ist seit Vz 2006 nicht mehr abschließend (Rz. 18). Daher können auch Körperschaften ausl. Rechtsform "Kapitalgesellschaften" sein, wenn sie nach dem Typenvergleich (Rz. 55ff.) einer Kapitalgesellschaft deutschen Rechts entsprechen. Rz. 28 Ursprünglich enthielt die Aufzählung in Abs. 1 Nr. 1 noch zwei weitere Kapi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 KStG ist die Grundnorm des Körperschaftsteuerrechts; die Bedeutung geht über die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht (so die Überschrift) hinaus. Die Vorschrift umschreibt (mittelbar) den Geltungsbereich der KSt und bestimmt damit diejenigen Steuersubjekte, die unter die KSt fallen. § 1 KStG steht als Kopfnorm des KStG systematisch im ersten Teil zur "Steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG können grds. alle juristischen Personen des Privatrechts sein. Ergänzend wird auch bestimmten Personenvereinigungen und Vermögensmassen des privaten Rechts die Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt zuerkannt, wenn sie Körperschaften (vgl. Rz. 44) sind. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.3 Zurechnung des Einkommens

Rz. 30 Der Tatbestand des § 3 Abs. 1 setzt weiter voraus, dass das Einkommen nicht bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (zu Problemen mit dem Wortlaut vgl. Rz. 5). Die Zurechnung des Einkommens bei einem anderen Steuerpflichtigen muss sich aus dem KStG oder dem EStG (oder anderen Gesetzen) ergeben. § 180 Abs. 1 AO kann in diesem Zusammenhang nicht herangezoge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.2 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 91 Mit der Vereinbarung zwischen den an der künftigen juristischen Person beteiligten Personen entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft, Vorgründungsgenossenschaft, Vorgründungsverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgründungsgesellschaft genannt). Bei der Vorgründungsgesellschaft handelt es sich i. d. R. um eine eigenständige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts[1] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.3 Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 22 Die KGaA ist eine Mischform aus einer AG und einer KG. Sie beruht auf den Bestimmungen in den §§ 278 bis 290 AktG. Nach § 278 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital bete...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 17 Unter Kapitalgesellschaften verstand das KStG ursprünglich nur die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Aufzählung war eine Legaldefinition des Begriffs der Kapitalgesellschaft, die nicht nur für das KStG, sondern für das gesamte Steuerrecht gilt. Durch Gesetz v. 7.12.2006[1] w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2. 3Genossenschaften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Genossenschaften (frühere Bezeichnung: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) haben ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.10.2006.[1] Danach sind Genossenschaften Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer M...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensverwaltungsgese...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 5 Personengesellschaften als eigenständige Gewerbesteuersubjekte

Rz. 52 Die Gewerblichkeit der Tätigkeit muss sich auf der Ebene des Stpfl. ergeben. Dieser kann – anders als im ESt-Recht – auch eine Personengesellschaft sein. Insofern können sich im Ergebnis Unterschiede bei der Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte zur Vermögensverwaltung ergeben. Im Rahmen der ESt erfolgt die Besteuerung der von der Personengesellschaft erzielten Einkün...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.6 Besonderheiten bei Personengesellschaften als Organträger

Rz. 101 Gewerbesteuerlich sind aus der Tatsache, dass eine Personengesellschaft Organträger ist und nicht die dahinter stehenden Personen, alle Folgerungen zu ziehen. Da Organträger die Personengesellschaft ist, enden die gewerbesteuerlichen Folgen der Organschaft auf dieser Stufe. Positive und negative Gewerbeerträge von Organgesellschaft und Gesellschaftern der Personenges...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.3 Personengesellschaft

Rz. 127 Auch eine Personengesellschaft kann nur einen Gewerbebetrieb zur Zeit unterhalten.[1] Ebenso wie bei einer Kapitalgesellschaft ist die Tätigkeit einer gewerblichen Personengesellschaft einheitlich zu beurteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personengesellschaft ähnliche oder verschiedenartige Tätigkeiten ausübt. Rz. 127a In der Rechtsprechung wird allerdings ver...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.2 Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaft

Rz. 133 Wird die gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit durch einen Einzelgewerbetreibenden oder eine Personengesellschaft ausgeübt, so beginnt die GewSt-Pflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Für den Beginn der GewSt-Pflicht ist nicht auf formal-, sondern auf materiell-rechtliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.7 [Ergebnis aus Beteiligung an Personengesellschaften → Zeile 91]

In der Zeile 91 sind die gesondert und einheitlich festgestellten Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften, Bürogemeinschaften) einzutragen. Die dort berücksichtigten Betriebseinnahmen und -ausgaben dürfen nicht zusätzlich in den Zeilen 12 bis 89 angesetzt werden. Soweit Ergebnisanteile dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG unter...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin

Leitsatz Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich. Normenkette § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, war bis...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaften

Leitsatz Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die ­Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung steuerrechtlich zuzurechnen ist. Das Darlehensverhältnis führt in diesem Umfang weder beim Darlehensnehmer zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim Darlehensgeber zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.4 Gewerbliche Prägung

Rz. 29 Wird eine Personengesellschaft nicht originär gewerblich tätig, so erzielt sie dennoch gewerbliche Einkünfte und unterliegt damit der GewSt, wenn sie gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist.[1] Dies betrifft nur Personengesellschaften, die keine originär gewerblichen Einkünfte erzielen, also eigentlich vermögensverwaltende Gesellschaften.[2] Eine Personenge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.1 Überblick

Rz. 53 Unabhängig davon, ob eine originär gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, kann die GewSt-Pflicht durch einen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform entstehen. Das Gesetz enthält eine abschließende Aufzählung, Unternehmen welcher Rechtsformen unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform der GewSt unterfallen. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG nennt insoweit K...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.2 Beendigung des Gewerbebetriebs

Rz. 145 Die Beendigung des Gewerbebetriebs hängt ebenso wie dessen Aufnahme gewerbesteuerlich von der werbenden Tätigkeit des Stpfl. ab. Es handelt sich dabei um eine Tatsachenfrage. § 7 S. 2 GewStG sieht für Gewinne aus der Betriebsaufgabe vor, dass diese grundsätzlich ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen. Darin ist aber keine Erweiterung der Gewerbesteuerpflicht zu sehe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.7 Ertragsteuerliche Ermäßigungen aufgrund der Gewerbesteuer

Rz. 104 Nach § 35 EStG ist die GewSt-Belastung auf gewerbliche Einkünfte ab Ez 2001 auf die ESt natürlicher Personen pauschal anzurechnen.[1] Ist Organträger eine Personengesellschaft, an der natürliche Personen beteiligt sind, errechnet sich die Steuerermäßigung nach § 35 EStG aus der bei der Organträger-Personengesellschaft eintretenden GewSt-Belastung. Hierin enthalten is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.1 Grundlagen

Rz. 131 Durch vorbereitende Tätigkeiten werden i. d. R. keine Einkünfte erzielt, jedoch Kosten verursacht. Wichtig ist der Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs daher regelmäßig nicht für die Frage, ob Einkünfte der GewSt unterliegen, sondern ob die Betriebsausgaben, die bei der vorbereitenden Tätigkeit entstehen, abzugsfähig sind. Betriebsausgaben, die im Rahmen einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.3 Juristische Personen

Rz. 138 Die GewSt-Pflicht einer Kapitalgesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Dies gilt auch für andere Gewerbebetriebe kraft Rechtsform. Anders als bei einem Einzelunternehmer oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft wird damit bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform an ein rein formales Kriterium angeknüpft. Auch Betriebsausgaben, die i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.7 Keine freiberufliche Tätigkeit

Rz. 22 Im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit liegt eine selbstständige Tätigkeit gem. § 18 EStG vor, wenn der Steuerpflichtige freiberuflich tätig wird. Dies ist der Fall, wenn er einen Katalogberuf oder einen Beruf, der einem solchen Katalogberuf ähnlich ist, ausübt. Die Ähnlichkeit eines Berufs zum Katalogberuf ergibt sich im Wesentlichen aus einer vergleichbaren Au...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Formwechsel als Veräußerung i.S.der Regelung über den Einbringungsgewinn II

Leitsatz 1. Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes – UmwStG – 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird. 2. Jedenfalls dann, wenn die eingebrachten Anteile durch den Formwec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.5 Gewerbliche Infizierung

Rz. 33 Einkommensteuerrechtlich erwirtschaftet eine Personengesellschaft auch dann in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte, wenn sie zwar nicht ausschließlich aber auch Einkünfte aus einer originär gewerblichen Tätigkeit erzielt.[1] Daneben erfolgt einkommensteuerlich eine Umqualifikation in gewerbliche Einkünfte, wenn auch gewerbliche Einkünfte (z. B. über eine gewerbliche P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.6 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 34 Bei der atypisch stillen Gesellschaft beteiligt sich der stille Gesellschafter am Unternehmen eines anderen, des Tätigen. Die Beteiligung besteht i. d. R. in der Überlassung von Geld. Auch wenn es sich bei der stillen Gesellschaft um eine Gesellschaft handelt, wird kein Gesellschaftsvermögen gebildet. Die Einlage geht in das Vermögen des Unternehmers über, an dem sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.1 Grundlagen

Rz. 6 Das GewStG enthält keine eigene Definition für den "Gewerbebetrieb". Es verweist in § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG auf die entsprechenden Regelungen des EStG. Die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit für Zwecke der GewSt knüpft damit im Wesentlichen an die im Rahmen des § 15 EStG vorgenommene entsprechende Abgrenzung an.[1] Allerdings kann bei Personengesellschaften eine ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.2 Organträger und Organgesellschaft

Rz. 73 Organgesellschaft kann nach § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 14 Abs. 1 S. 1, § 17 KStG nur eine Kapitalgesellschaft (AG, KGaA, GmbH) sein (zum Begriff der Kapitalgesellschaft § 1 KStG Rz. 16ff.; zum Beginn der Eignung als Organgesellschaft vgl. § 14 KStG Rz. 18, zum Ende der Eignung § 14 KStG Rz. 351ff.). Auch wenn eine Personengesellschaft GewSt-Subjekt sein kann, ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer → Zeilen 51-57

Grundlagen Wenn Sie für Ihren Betrieb Gewerbesteuer zahlen, erhalten Sie eine Steuerermäßigung. Dazu müssen Sie den Gewerbesteuermessbetrag (Zeile 51) und die tatsächlich für das Jahr zu zahlende Gewerbesteuer (Zeile 52) eintragen. Wenn Sie mehrere Betriebe haben bzw. an mehreren Betrieben beteiligt sind, müssen Sie die Angaben für jeden Betrieb getrennt machen. Für alle weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 [Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88]

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils eine ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.3 Option zur Körperschaftsteuer (Abs. 8)

Rz. 59a Durch Gesetz vom 25.6.2021 ist für Personengesellschaften eine Option zur Körperschaft eingeführt worden.[1] Wird die Option ausgeübt, werden Personengesellschaften steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt. Diese Umqualifikation wird auch für die GewSt übernommen. Entsprechend regelt § 2 Abs. 8 GewSt, dass auch für die GewSt im Falle einer ausgeübten Option die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 [Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56]

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 96 Die Gefahr der doppelten Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft besteht bei einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft, wenn die Organgesellschaft Verluste erleidet und der Organträger deswegen eine Teilwertabschreibung vornimmt. Eine mögliche Doppelerfassung ist zwar durch § 3c Abs. 2 EStG wegen des nur anteiligen Ansatzes der...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG

Leitsatz Soweit § 8b Abs. 3 Satz 4 des Körperschaftsteuergesetzes mit der Rechtsfolge einer Verhinderung einer Einkommensminderung (hier: Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung) tatbestandlich an eine Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft beteiligt ist, anknüpft, ist bei Darlehensgewährung durch eine vermögensverwaltende KG als Allein-Gesellschafterin ("zwischengeschal...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 10 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist in die Totalgewinnprognose einzube...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 4 [Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer → Zeilen 49–55]

Grundlagen Wenn Sie für Ihren Betrieb Gewerbesteuer zahlen, erhalten Sie eine Steuerermäßigung. Dazu müssen Sie den Gewerbesteuermessbetrag (Zeile 49) und die tatsächlich für das Jahr zu zahlende Gewerbesteuer (Zeile 50) eintragen. Wenn Sie mehrere Betriebe haben bzw. an mehreren Betrieben beteiligt sind, müssen Sie die Angaben für jeden Betrieb getrennt machen (Zeilen 51–55)...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

[Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen wird (§ 68...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.3 Ausländische Gesellschaften

Rz. 63 Auch eine ausländische Kapitalgesellschaft kann in Deutschland der GewSt-Pflicht unterliegen, wenn sie im Inland eine gewerbliche Tätigkeit durch eine Betriebsstätte ausübt. Die in § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG enthaltene Aufzählung der deutschen Gesellschaftsformen ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt.[1] Eine Gesellschaft ist als ausländisch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)" ist zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 14 Eine Tätigkeit kann nur dann zu gewerblichen Einkünften führen, wenn der Stpfl. sie mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, so handelt es sich bei der Tätigkeit um nicht steuerbare Liebhaberei. Abzustellen ist dabei auf das Ergebnis der Totalperiode, d. h. von der Aufnahme der Tätigkeit bis zu ihrer Einstellung.[1] Verlustperioden ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.1 Allgemeines

Rz. 125 Gegenstand der GewSt ist der Gewerbebetrieb des Stpfl. Es wird daher nicht auf die von dem Stpfl. erzielten Einkünfte, sondern auf den Betrieb als Steuergegenstand abgestellt. Dies ergibt sich aus dem Objektsteuercharakter der GewSt. Indem auf den Gewerbebetrieb und nicht auf die steuerpflichtige Person abgestellt wird, stellt sich zugleich die Frage, ob ein Stpfl. m...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.16 [Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate)→ Zeile 54]

Sponsoringaufwendungen können Betriebsausgaben sein, wenn der Sponsoringempfänger öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring oder die Produkte bzw. Dienstleistungen des Sponsors hinweist. Das gilt auch für Freiberufler und Freiberufler-Personengesellschaften. Auch überhöhte, unübliche und unzweckmäßige oder erfolglose Aufwendungen können daher Betriebsausgaben sein (BFH, Urte...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 79 Da Organgesellschaft und Organträger als jeweils selbstständige Unternehmen anzusehen sind, ist der Gewerbeertrag bei beiden Unternehmen getrennt, und zwar jeweils nach den Verhältnissen, die bei der einzelnen Gesellschaft vorliegen, zu ermitteln. Das bedeutet, dass bei Geschäftsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft Gewinnrealisierung nach den allgeme...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2024 / 9 [Gezahlte Versorgungsleistungen, Renten, dauernde Lasten → Zeilen 15–28]

Überblick Zahlen Sie eine Versorgungsleistung, z. B. Rente (Zeilen 15–21) oder eine sog. dauernde Last (Zeilen 22–28; rentenähnliche Zahlungen) aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung (im Regelfall als Gegenleistung für die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen im Rahmen einer Vermögensübergabe oder vorweggenommenen Erbfolge), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewinn/Verlust Einzelunternehmer → Zeilen 4-9 In den Zeilen 4 und 5 sind die Eintragungen für den ersten Gewerbebetrieb vorzunehmen. Insbesondere ist in der rechten Spalte von Zeile 5 der Gewinn bzw. der Verlust einzutragen. Wirtschafts-Identifikationsnummer Seit November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 56–99]

Hinweis Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. In den Zeilen 80 bis 92 wurde ein Berechnungsschema für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AS...mehr