Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die allgemeinen Vorschriften der § 242 Abs. 1–3 HGB schreiben die Aufstellung eines mindestens aus Bilanz und GuV bestehenden Jahresabschlusses mit dem nach den §§ 246, 247 HGB vorgeschriebenen Inhalten für alle Kaufleute einschließlich der Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und für andere juristische Personen vor, die ein ka...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.2.3.1.1 Anwendungsleitlinien und Beispielsgliederungen in DRS 22

Rz. 311 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Konzernabschluss enthält DRS 22 eine Interpretation der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung, die Beispielsdarstellungen einer Konzernkapitalveränderungsrechnung und eines Konzerneigenkapitalspiegels umfasst.[1] DRS 22 sieht vor, dass der Konzerneigenkapitalspiegel gesondert für Mutterunternehmen und Minderheitsgesellsch...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 243 HGB bildet seit dem Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985[1] für alle Kaufleute das Fundament der handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss. Die Regelung verweist in Abs. 1 durch eine Generalnorm des Handelsbilanzrechts auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Sie steckt in Ab...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.2.3 Einbeziehung in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht des persönlich haftenden Gesellschafters

Rz. 116 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264b Nr. 1a HGB stellt ausdrücklich klar, dass eine Einbeziehung in den Konzernabschluss des persönlich haftenden Gesellschafters ausreicht. "Persönlich haftend" ist ungenau und meint "persönlich unbeschränkt haftend". Umstritten ist, ob der persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter als Mutterunternehmen eingeordnet werden kann. Der ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.5.2 Bilanzvermerke

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für alle Kaufleute schreibt § 251 HGB den Ausweis der Haftungsverhältnisse "unter der Bilanz" vor. Das sind die Eventualverbindlichkeiten (off balance sheet risks), für die der Kaufmann am Bilanzstichtag bereits eine vertragliche Bindung eingegangen ist, die die Voraussetzungen für einen Ausweis bei den Schulden als Verbindlichkeiten oder Rüc...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 3.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 226 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bereits seinem Wortlaut nach bezieht sich § 276 HGB auf kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften und kapitalistische Personengesellschaften (§§ 264, 264a HGB). Außerdem bezieht sich die Vorschrift auf derartige Kleinstgesellschaften.mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.4 Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Beherrschungsvertrags ist im HGB nicht definiert. Das Aktienrecht (§ 291 AktG) beschreibt den Beherrschungsvertrag als Unternehmensvertrag, durch den eine AG, KGaA oder SE[1] mit Sitz im Inland die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Da ein solches anderes Unternehmen in der Lage ist, die Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug / 3.2.1 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unter­nehmen, sondern für den Privatbereich ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Praxis-Beispiel Kein Vorsteuerabzug für private Garage Der Freiberufler F hat zwei Garagen steuerpflichtig ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1 HGB

Rz. 501 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögensgegenstände werden im Gesetz nirgends definiert; auch § 248 Abs. 2 HGB setzt diese voraus.[1] § 266 HGB umschreibt lediglich den Kreis derartiger Vermögensgegenstände, obwohl sie gänzlich unterschiedlicher Natur sind. Daher sind beide Vorschriften nicht deckungsgleich – vielmehr trifft § 248 Abs. 2 HGB nur eine Regelung...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.1 § 264c Abs. 1 HGB

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[1] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[2] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kom...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.2 Folgebewertung von Finanzanlagen

Rz. 836 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzanlagen sind nach der allgemeinen Regel gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert außerplanmäßig abzuschreiben, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Zusätzlich normiert § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB für Finanzanlagen ein Wahlrecht, außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.6 Zeitlicher Umfang der Buchführungspflicht

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Buchführungspflicht beginnt bei Istkaufleuten mit dem ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfall nach Aufnahme des Handelsgewerbes. Vorbereitungsgeschäfte sind auch erfasst.[1] Der Kannkaufmann wird mit Eintragung ins Handelsregister buchführungspflichtig, außer es gelten Erleichterungen (§ 241a HGB). Bei Personengesellschaften, deren Un...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der zweite Abschnitt des dritten Buches enthält ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter. Der erste Unterabschnitt statuiert ergänzende Vorschriften zum Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB), ergänzt diesen um einen Anhang (§ 264 Abs. 1 Satz 1,...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.1.1 Überblick

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Personengesellschaften, die gem. § 264a HGB auch die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften des zweiten Abschnitts anzuwenden haben, können von diesen unter den Voraussetzungen des § 264b HGB befreit werden.mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.3 Aufstellungsfrist (§§ 243 Abs. 3, 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter § 264a HGB fallen, ist der Jahresabschluss nach § 243 Abs. 3 HGB innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Entscheidend ist, welcher Zeitraum der Verwirklichung der Bilanzierungszwecke noch entspricht. Bei einem Einzelunternehmer...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung von Jahresabschlüssen war vor der Bilanzrechtsreform von 1985 in den Vorschriften der §§ 309, 310 HGB a. F. sowie in gesellschaftsformbezogenen Vorschriften geregelt. Seither hat das System der handelsrechtlichen Publizität eine grundlegende Wandlung erfahren. Die Bestimmungen der §§ 325–329 HGB wurden in Umsetzung der Vierten ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 5.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 241a HGB, die neu durch das BilMoG 2009 in das HGB eingefügt wurde, ist in dem größeren Zusammenhang der gesetzgeberischen Bemühungen der jüngeren Zeit zu sehen, Rechnungslegung und Bilanzierungspflichten stärker an die individuelle Situation und insbesondere Leistungsfähigkeit der Kaufleute anzupassen. Die Größe des kauf...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.3.3 Eigenkapitalausweis (IAS 1.79–.80A)

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.79–.80A enthalten Vorgaben für die in der Bilanz, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang vorzunehmende Untergliederung des Eigenkapitals. Rz. 410 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.79–.80A regeln nicht die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital, sie setzen die Qualifikation eines Passivpostens als Eigenkapital voraus....mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.4 GuV

Rz. 105 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GuV i. S. v. Abs. 2 ist die für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzustellende Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Legaldefinition in Abs. 2). Abs. 2 stellt die Pflicht zur Aufstellung nicht nur der Bilanz, sondern auch der Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Kaufmann ausdrücklich fest.[1] Das folg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.2 Einzelfälle

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 51 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist auf Kapitalgesellschaften und kapitalistische Personengesellschaften gem. §§ 264, 264a HGB anwendbar. Genossenschaften sind von der Anwendung des § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB befreit (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 1 HGB). Kreditinstitute müssen gem. § 340a Abs. 2 Satz 1 HGB nur § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB anwenden; Versicherungsunternehmen...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 4.1 § 335b HGB (Bestimmte Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 335b Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften 1Die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333a, die Bußgeldvorschrift des § 334 sowie die Ordnungsgeldvorschrift des § 335 gelten auch für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im S...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.3 Funktionen in der zu prüfenden Gesellschaft (Nr. 2)

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer gesetzlicher Vertreter, Mitglied des Aufsichtsrats oder Arbeitnehmer der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft oder eines Unternehmens, das mit dieser KapGes/KapCo-Gesellschaft verbunden ist, ist er von der Abschlussprüfung ausgeschlossen. Gleiches gilt auch in Bezug auf Unternehmen, die...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.2.6 Folgen

Rz. 121 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Liegen die Voraussetzungen von § 264b HGB vor, ist die Personengesellschaft von den folgenden Pflichten befreit: Beachtung der strengeren Ansatz-, Bewertungs-, Gliederungs- und Ausweisvorschriften der §§ 264–278 HGB Aufstellung des Anhangs (§§ 284–288 HGB) Aufstellung des Lageberichts (§§ 289, 289a HGB) Prüfung (§§ 316–324a HGB) Offenlegung (§§ 3...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.5 § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Kapitalgesellschaft muss in den Konzernabschluss einer Muttergesellschaft einbezogen werden. Dabei muss es sich um jene Muttergesellschaft handeln, die die Haftung übernimmt. Entweder muss es sich um eine deutsche Gesellschaft oder eine solche mit Sitz in einem EU-Staat oder assoziierten Vertragsstaat handeln. In den Konzernabschluss eine...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 217 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift gilt für alle Kapitalgesellschaften im Sinne von § 264 HGB (AG, GmbH, KGaA, SE mit Inlandssitz) sowie für alle Personengesellschaften im Sinne von § 264a HGB.[1] Anders als bei § 267 HGB sind Genossenschaften nicht erfasst, vgl. § 336 Abs. 2 Satz 3 HGB, d. h. sie können nicht die Vorzüge einer Kleinstgesellschaft in Anspruch n...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.1.1 Überblick

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 KapCo-Gesellschaften im Sinne von § 264a HGB sind nach wie vor Personengesellschaften. Durch die alleinige persönlich unbegrenzte Haftung einer Kapitalgesellschaft entsprechen sie i.E. einer Kapitalgesellschaft und unterliegen daher den detaillierten Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungspflichten von Kapitalgesellschaften. Der Gesetzgeber hat...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1.1 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 823 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Beteiligungen und verbundene Unternehmen enthält § 271 HGB eine Abgrenzung. Als Anteile an verbundenen Unternehmen sind demnach Beteiligungen auszuweisen, wenn zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 HGB besteht. Rz. 824 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Beteiligungen sind alle verbrieften und unverbr...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.2.3 Besonderheiten für mittelgroße Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für mittelgroße Kapitalgesellschaften sind die folgenden Erleichterungen vorgesehen: § 276 Satz 1 HGB: Zusammenfassung von § 275 Abs. 2 Nr. 1–5 bzw. Abs. 3 Nr. 1–3 und Nr. 6 HGB zum Posten "Rohergebnis". § 276 Satz 2 HGB: Befreiung von der Pflicht, außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen und solche, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordne...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264a HGB ergänzt § 264 HGB. Die Vorschrift ordnet die Anwendung der Sonderregeln für die Kapitalgesellschaften auch für Personengesellschaften an, bei denen kein persönlich unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Dadurch soll eine Gleichstellung aller Gesellschaften erreicht werden, bei denen keine natürliche Perso...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 2.1.1.4 Geltungsbereich

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 325a Abs. 1 HGB a. F. erfasste nur inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat. In seiner Neufassung ist § 325a Abs. 1 HGB nun auch auf inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Staat, der weder EU-Mitgliedstaat noch...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 HGB ist auf alle Kapitalgesellschaften und kapitalistische Personengesellschaften gem. §§ 264, 264a HGB anwendbar. Ebenso verlangt § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG dessen Anwendung.[1] Für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften gewährt § 276 Satz 1 HGB nach dem Wegfall von Satz 2 durch das BilRUG eine Erleichterung zu einem zusammengefassten A...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1 § 264a HGB

Rz. 91 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften (1) Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts sind auch anzuwenden auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person o...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vor Verabschiedung der vierten, fünften, siebten und achten EG-Richtlinie gemäß BiRiLiG galten die Bestimmungen des AktG als maßgeblich. Mit dem BiRiLiG wurden vereinzelt Regelungen speziell im HGB zur Segmentberichterstattung verankert, welche vorwiegend kapitalmarktorientierte Unternehmen betrafen (§ 285 und § 314 Abs. 1 HGB a. F. 1985). Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug / 13 Vorsteuerabzug für Fahrzeuge

Für Fahrzeuge gelten die gleichen Zuordnungsregeln wie für andere Gegenstände mit Ausnahme der gerade beschriebenen Grundstücke. Wird ein Pkw sowohl unternehmerisch als auch für nichtunternehmerische (private) Zwecke genutzt, ist für die Zuordnung zum Unternehmensvermögen Voraussetzung, dass das Fahrzeug zu mindestens 10 % für das Unternehmen genutzt wird.[1] Maßgebend ist h...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.2.2 § 264a Abs. 2 HGB

Rz. 105 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift bestimmt, wer "gesetzlicher Vertreter" ist, wenn der zweite Abschnitt auf diesen verweist. Die KapCo-Gesellschaft kann nicht selbst den "gesetzlichen Vertreter" bestimmen, vielmehr ordnet das Gesetz an, dass die Mitglieder des Vertretungsorgans der Komplementärin gesetzliche Vertreter der KapCo-Gesellschaft sind. Damit wird ge...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.4.1 Grundsätzliches zur Abgrenzung

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 2 HGB definiert das Anlagevermögen, ohne eine Beschreibung des Umlaufvermögens zu enthalten. Jeder Vermögensgegenstand, der nicht Anlagevermögen ist, ist dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Das Umlaufvermögen wird durch § 247 Abs. 2 HGB damit negativ definiert. Die Vorschrift setzt einheitlich für alle Kaufleute wortg...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensionsrückstellungen dienen der bilanziellen Vorsorge für ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.2 Jahresabschluss

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Jahresabschluss bezeichnet man den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres.[1] Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen (§ 242 Abs. 3 HGB). Bei Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften wird der Jahresabschluss (§ 242 HGB) um einen Anhang erweitert, de...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.3 Definition und Gegenstand der Offenlegung

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Grundsätze der Offenlegung sind in Abs. 1, 1a und 1b geregelt. Abs. 1 enthält die Vorgaben zu der Zuständigkeit für die Offenlegung, den Unterlagen, die offenzulegen sind, und die Art und Weise der Offenlegung. Abs. 1a enthält die Vorgaben zur Offenlegungsfrist und die Möglichkeit der späteren Übermittlung bestimmter Unterlagen. Abs. 1b e...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.1.2.1.1 Emission von Wertpapieren

Rz. 240 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Wertpapiers ist in der IAS-VO nicht definiert. Es ist auf die Definition des Wertpapiers in Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 der Finanzmarktrichtlinie (RL 2004/39/EG v. 21.4.2004)[1] abzustellen.[2] Entscheidend ist danach, dass das betreffende Instrument an den Kapitalmärkten handelbar ist. Auf die Einordnung als Eigen- oder Fremdkapita...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1.5 Anhang

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und nach § 264a HGB von haftungsbeschränkten Personengesellschaften um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet. Er ist in §§ 284ff. HGB kodifiziert. Der Anhang erhält seine Bedeutung, weil der Jahresabschluss klar und übersichtl...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.2.1 Maßgeblichkeit des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens

Rz. 574 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendbarkeit der Bewertungsmethoden im Konzernabschluss setzt zum einen deren zulässige Anwendung im Jahresabschluss, zum anderen deren einheitliche Ausübung im Konzernabschluss voraus (§ 308 Abs. 1 Satz 1 HGB). Den Bezugspunkt im mehrstufigen Konzern bildet das oberste – einen Konzernabschluss aufstellende – Mutterunternehmen, sodass e...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.1 Sachliche Zuordnung zum Vermögen "des Kaufmanns"

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In die Handelsbilanz des Kaufmanns aufzunehmen ist nur das Vermögen, das dem Gewerbebetrieb (§ 1 HGB) zuzuordnen ist, nicht auch das Privatvermögen des Kaufmanns. Im Falle von Handelsgesellschaften bereitet dies keine Probleme. Sie haben eigenes Gesellschaftsvermögen. Das gilt sowohl für Kapitalgesellschaften, die als juristische Person selbs...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.5 Gliederungsvorschriften für veröffentlichungspflichtige Unternehmen

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB, Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB) und nach § 3 Abs. 1 PublG offenlegungspflichtige Nichtpersonenunternehmen müssen die GuV nach § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB in Staffelform aufstellen. Sie können dabei zwischen Gesamtkosten – und Umsatzkostenverfahren frei wähl...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.6.1 Lagebericht

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB und Genossenschaften müssen nach §§ 264 Abs. 2 Satz 1, 336 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss auch einen Lagebericht aufstellen. Er ist kein Element des Jahresabschlusses, sondern tritt rechtlich selbständig neben diesen. Äußer...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.2 Ermittlung der Beteiligungsquote

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der Quotenkonsolidierung sind Vermögensgegenstände und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen anteilig – d. h. beteiligungsproportional – im Konzernabschluss zu erfassen. Ausschlaggebend für die Bemessung der Quote sind somit die dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile am Kapital und nicht die Stimmrechtsanteile. In die Berechnung der ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 173 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift gilt für alle Kapitalgesellschaften im Sinne von § 264 HGB (AG, GmbH, KGaA, SE mit Inlandssitz), für alle Personengesellschaften im Sinne von § 264a HGB sowie über den Verweis von § 336 Abs. 2 Satz 1 HGB für alle Genossenschaften.[1]mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.2.7 Sanktionen

Rz. 122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Direkte Sanktionen bei einem Verstoß gegen § 264b HGB sind nicht möglich.[1] Wird § 264b HGB nicht erfüllt, muss die Personengesellschaft einen den §§ 264ff. HGB entsprechenden Jahresabschluss aufstellen und offenlegen. Unterbleibt das, kann ein Ordnungsgeld gem. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB verhängt werden.mehr