Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / b) Neugesellschafter

Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Neugesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer mit dem Erwerb der Gesellschafterstellung in die Mitberechtigung am Grundstück der Personengesellschaftmehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / X. Nichtanwendung der Grundsätze der BFH – Entscheidung II R 17/10

Die Rechtsgrundsätze der Entscheidung des BFH v. 24.4.2013 – II R 17/10, ErbStB 2013, 241 [E. Böing] sind in allen Fällen, bei denen der Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG vor dem 6.11.2015 verwirklicht wurde, anzuwenden (gleich lautende Erlasse der Obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.9.2015, BStBl. I 2015, 822). Nach der vorgenannten BFH-Entscheidung liegt eine unmittel...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / I. Problemstellung

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / VII. Bemessungsgrundlage

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG ist die Bemessungsgrundlage in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG der Grundbesitzwert i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG. Die Bemessungsgrundlage ist nicht auf die Anteile der eintretenden Gesellschafter und der Altgesellschafter an der grundbesitzenden Personengesellschaft aufzuteilen. Auch bei einer Übertragun...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / IX. Anzeigepflicht

Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG sind von der grundbesitzenden Personengesellschaft alle Rechtsvorgänge anzuzeigen, die zur Verwirklichung des Tatbestands des § 1 Abs. 2a GrEStG geführt haben. Die Anzeigepflicht besteht bei Tatbestandsverwirklichung. Bei sukzessiver Änderung des Gesellschafterbestandes der grundbesitzenden Personengesellschaft sind bei der Anzeige die ...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / IV. Zehn-Jahres-Zeitraum

Sukzessive Übertragungen unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligungen am Vermögen der grundbesitzenden Personengesellschaft auf Neugesellschafter innerhalb von zehn Jahren sind zusammenzurechnen. Soweit ein Neugesellschafter einen Anteil am Vermögen der grundbesitzenden Personengesellschaft an einen weiteren Neugesellschafter oder Altgesellschafter veräußert, ist dieser bei ...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / V. Verhältnis zu § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG

§ 1 Abs. 2a GrEStG geht der Anwendung des § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG vor. Dieser Vorrang gilt auch dann, wenn auf Grund einer Befreiungsvorschrift die Steuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht erhoben wird. Mit Übergang einer teils unmittelbaren, teils mittelbaren Beteiligung können sowohl § 1 Abs. 2a GrEStG als auch § 1 Abs. 3 oder 3a GrEStG verwirklicht werden. Während die Ta...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / cc) Risiken für die Zukunft

Aufgrund der erforderlichen Einhaltung der fünf- bzw. siebenjährigen Nachbehaltensfrist ist bei der klassischen Betriebsaufspaltung diese auch im Nachgang der Übertragung grundsätzlich weiterhin aufrechtzuerhalten. In solchen Konstellationen stellt der Wegfall der Betriebsaufspaltung auf Ebene der Betriebspersonengesellschaft regelmäßig eine Betriebsaufgabe dar (s.o.), die e...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / VI. Verhältnis zu Befreiungs- und Vergünstigungsvorschriften

§ 1 Abs. 2a GrEStG fingiert einen Grundstücksübergang von einer Personengesellschaft mit altem Gesellschafterbestand auf eine fiktiv neue Personengesellschaft mit neuem Gesellschafterbestand. Dabei sind die Steuerbefreiungen des § 3 GrEStG zu beachten. § 16 Abs. 2 GrEStG ist im Zusammenhang mit § 1 Abs. 2a GrEStG anzuwenden, wenn einer oder mehrere der Gesellschafterwechsel, ...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / VIII. Steuerschuldner und Bekanntgabe des Steuerbescheids

Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG die grundbesitzende Personengesellschaft in ihrer jeweiligen Zusammensetzung (§ 13 Nr. 6 GrEStG). Der Steuerbescheid ist an sie als Inhaltsadressat zu richten (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO). Bekannt zu geben ist er an die im Zeitpunkt der Bekanntgabe vertretungsberechtigten Personen.mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / 2. Ermittlung des Vomhundertsatzes

Zur Ermittlung des Vomhundertsatzes i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG ist auf das Verhältnis der Beteiligung der Neugesellschafter zu der fortbestehenden Beteiligung von Altgesellschaftern nach dem Gesellschafterwechsel abzustellen. Maßgebend ist hierfür der Anteil des einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen nach dem Gesellschafterwechsel. Für die Höhe des Anteils kommt es...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.1 Beteiligung an einer Zwischengesellschaft

An der ausl. Zwischengesellschaft müssen grundsätzlich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als der Hälfte ein in Deutschland unbeschränkt Stpfl. oder ihm nahe stehende Personen beteiligt sein.[1] Eine Beteiligung von mehr als 50 % i. d. S. liegt vor, wenn diesen Personen mehr als die Hälfte der Anteile oder der Stimmrechte an der Zwischengesellschaft zuzurechnen ist oder ihne...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Allgemeines

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ist Ausfluss richterlicher Rechtsfortbildung des RFH und blickt dabei auf eine fast 100 Jahre bestehende Rspr.-Tradition zurück. Umso überraschender erscheint es, dass es trotz der erheblichen Bedeutung in der Praxis weiterhin an einer ausdrücklichen gesetzlichen Kodifikation bzw. Legaldefinition mangelt und die Betriebsaufspaltung ...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Begünstigung in doppel- bzw. mehrstöckigen Strukturen

Die Ausübung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen wurde zuletzt durch eine Neuerung in den ErbStR mehrfach diskutiert. Sofern die Betriebsaufspaltung aufgrund einer jeweils unmittelbaren Beteiligung an dem Betriebs- bzw. Besitzunternehmen vorliegt, bestehen an der Ausübung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens keine Zweifel. In doppel- bzw. mehr...mehr

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Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Ertragsteuerneutrale Umsetzungsmöglichkeiten

Soll die bestehende Betriebsaufspaltung zusammengeführt werden, stellt sich regelmäßig die Frage der möglichst steuerneutralen Umsetzung des Vorhabens. Kommt es zu einer (unkontrollierten) Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Auflösung der personellen und/oder sachlichen Verflechtung, stellt dies bei der klassischen Betriebsaufspaltung eine Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Ab...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.1 Gesellschafter

Die Auflösung einer Mitunternehmerschaft führt grds. zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs.[1] Der Gewinn aus der Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft auf einen Mitgesellschafter wird grundsätzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des Verfügungsvertrags, beim Ausscheiden eines Gesellschafters und Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege der Anwachsung...mehr

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Trusts – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ein Trust ist ein Rechtsgebilde nach ausl. (häufig anglo-amerikanischem Zivilrecht). Im Rahmen eines Trust wird regelmäßig Vermögen für einen Begünstigten (der mit der Person, die den Trust aufsetzt, identisch sein kann aber nicht muss) nach bestimmten Bedingungen verwaltet oder verwendet. Ein Trust ähnelt damit einem Treuhandverhältnis.[1] Ebenso wie bei einem Treuhandverhä...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.2 Unentgeltliche Übertragung unter Mitunternehmern

Bei unentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen unter Mitunternehmern tritt grundsätzlich keine Gewinnrealisierung ein. Das gilt entsprechend für die unentgeltliche Übertragung oder die Übertragung gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten aus einem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgek...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.4 Tonnagebesteuerung

Geht ein Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland für seinen Betrieb(steil) von Handelsschiffen im internationalen Verkehr unwiderruflich zur Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG über, ist zum Schluss des Übergangs(wirtschafts)jahrs für jedes betroffene Wirtschaftsgut der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Dieser Un...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.6 Tauschähnliche Geschäfte

Sind Gegenstand eines Leistungsaustauschs nicht nur Lieferungen, sondern auch oder nur Leistungen, ist ein tauschähnliches Geschäft gegeben. Praxis-Beispiel Tauschähnliches Geschäft Fabrikant A und Bauunternehmer B vereinbaren den Austausch eines bei A mit 20.000 EUR aktivierten Grundstücks gegen Bauleistungen des B am Fabrikgebäude des A (Erstellung eines Anbaus). Die Verkehr...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.6 Verdeckte Einlage

Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen an eine zuvor von ihm bar gegründete GmbH und bemisst sich der Kaufpreis nur nach den von dem Einzelunternehmen bilanzierten Aktiva und Passiva, kann der übergehende Geschäftswert Gegenstand einer verdeckten Einlage sein. Die in dem eingelegten Geschäftswert enthaltenen stillen Reserven sind aufzudecken und von dem Gesell...mehr

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Branch Profits Tax – ABC In... / 2 Inhalt

Die Branch Profits Tax wird auf Gewinne von Betriebsstätten erhoben. Sie ist mit einer Quellensteuer auf Ausschüttungen vergleichbar, wie sie erhoben würde, wenn die Betriebsstätte eine Kapitalgesellschaft wäre. Die Branch Profits Tax wird in den USA nur auf Gewinne ausl. Körperschaften erhoben, die in den USA durch eine dort ausgeübte Geschäftstätigkeit erzielt werden. Dahe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3.3 Übertragung von Betriebsvermögen zu Buchwerten

Bei Entnahme oder Veräußerung von zu Buchwerten übertragenem Betriebsvermögen vor Ablauf einer Sperrfrist sind die stillen Reserven rückwirkend aufzudecken und zu versteuern.[1] Eine Übertragung zu Buchwerten ist nicht zulässig, wenn durch die Übertragung der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut begründet wird oder sich erh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4 Betriebsaufgabe/-verpachtung

Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung gleich.[1] Grundsätzlich werden die stillen Reserven aufgedeckt und gehen in den Aufgabegewinn ein. Mit der sachlichen Zuordnung der aufgedeckten stillen Reserven zum Aufgabegewinn ist noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern realisiert wird. Der Zeitpunkt der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realisationsprinzip / 1.5 Keine Gewinnrealisierung

Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, dürfen erst dann aktiviert und als realisierte Gewinne erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind.[1] Die spätere Anfechtung des einer Forderungsaktivierung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts schließt die bei Aktivierung der Forderung eingetretene Gewi...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3 Veräußerung von Firmen, Praxen und Gesellschaftsanteilen

Bei einer Geschäftsveräußerung eines Betriebs oder einer Praxis im Ganzen[1] ist der Veräußerungszeitpunkt für alle übertragenen Wirtschaftsgüter einheitlich zu bestimmen; er richtet sich weitgehend nach der Parteivereinbarung. Gleiches gilt für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder eines sonstigen Gesellschafteranteils. Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Personengesellschaften

ma) Doppelte Einkünfteerzielungsabsicht Rn. 83 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei PersGes muss die Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen auf der Ebene der Gesellschaft (GrS BFH BStBl II 1984, 751/62; BFH BFH/NV 1999, 717; 1999, 1336; BStBl II 2000, 676; BFH IX B 46/08, BStBl II 2010, 815; BFH IX R 50/10, BStBl II 2011, 704; FG Ha DStRE 2002, 928 rkr; FG Ha DStRE 2004, 686 rkr; FG H...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Nutzer (Abs. 5)

„(5) Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse,mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielgemeinschaften

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Werden Sportveranstaltungen von mehreren Vereinen durchgeführt, gründen diese Vereine in der Regel eine Spielgemeinschaft. Unter Spielgemeinschaften versteht man den Zusammenschluss von Abteilungen, Mannschaften oder Mannschaftsteilen mehrerer Vereine einer Sportart, ohne dass die beteiligten Vereine ihre rechtliche (und steuerliche) Selbständigkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / me) Einbringung

Rn. 88 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird ein Einzelunternehmen in eine GmbH & Co KG eingebracht, ist bei der Prüfung, ob das Unternehmen der GmbH & Co KG Gewinnerzielungsabsicht aufweist, auch die Verlustphase des Einzelunternehmens einzubeziehen (BFH BFH/NV 2003, 1298).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mf) Verlustzuweisungsgesellschaften

Rn. 89 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zum Thema "Verlustzuweisungsgesellschaften" s Rn 123 und s Erläut zu § 15b (Handzik).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Mehrung des BV

Rn. 85 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BV der Gesellschaft einschließlich des Sonder-BV der Gesellschafter ist zu vermehren, und zwar – ebenfalls s Rn 73 – im Zeitraum zwischen Gründung und Beendigung des Betriebs (BFH BStBl II 1991, 564; 1999, 727; BFH/NV 1995, 866). Die Mehrung des BV umfasst auch stpfl (nicht aber: steuerfreie, s Rn 73, 75, 108) Gewinne aus der Veräußerung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / md) Aufnahme eines weiteren Gesellschafters

Rn. 87 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Absicht von GbR-Gesellschaftern, einen weiteren Gesellschafter aufzunehmen, rechtfertigt es idR nicht, den Anteil jedes Gesellschafters aufzuteilen in einen, den er veräußern, und einen restlichen, den er weiter behalten will mit der Folge, dass die Überschusserzielungsabsicht nur für den Letzten zu bejahen wäre (BFH BStBl II 1999, 718 m...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verbundene Unternehmen (Abs. 3)

„(3) [1] Ein verbundenes Unternehmen im Sinne der Absätze 1 und 2 ist eine Person, die mit einer anderen Person auf mindestens eine der folgenden Arten verbunden ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mc) Mehrere Tätigkeitsfelder der PersGes

Rn. 86 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine andere Frage ist es, dass bei einer (hier: gewerblich tätigen) PersGes mit verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich geprüft werden muss, sondern für jede Tätigkeit getrennt (so BFH BStBl II 1997, 202, hier für eine KG, die neben der Vermietung von Grundstücken und Baumaschin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mg) Atypisch stille Beteiligung

Rn. 90 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Liebhaberei-Grundsätze bzw die Frage der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch bei einer atypisch stillen Beteiligung an einer GmbH (BFH BFH/NV 1999, 169), Verlustzuweisungsgesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft (FG Ha DStRE 2002, 928 rkr, ohne Angabe der genauen Rechtsform).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Doppelte Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 83 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei PersGes muss die Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen auf der Ebene der Gesellschaft (GrS BFH BStBl II 1984, 751/62; BFH BFH/NV 1999, 717; 1999, 1336; BStBl II 2000, 676; BFH IX B 46/08, BStBl II 2010, 815; BFH IX R 50/10, BStBl II 2011, 704; FG Ha DStRE 2002, 928 rkr; FG Ha DStRE 2004, 686 rkr; FG Ha 2 K 247/08, DStRE 2010, 1300 rkr; BFH...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tätigkeitsbezogene Definition

a) Allgemeines "(1) Wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des Absatzes 2 vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet (Intermediär), hat die grenzüberschreitende Steuergestaltung dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe der §§ 138f und 138h mitzuteilen." Rz. 2 [Autor/Stand] Mitwir...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.3 Einbringung in eine Personengesellschaft

Auch die Auswirkungen der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG auf den Schuldzinsenabzug sind gesetzlich nicht geregelt. Allerdings hat die Finanzverwaltung dazu Stellung genommen.[1] Danach gilt die Einbringung eines Einzelunternehmens nicht als Entnahme, sodass sich dieser Vorgang – isoliert betrac...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5 Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften

5.1 Gesellschafts- und gesellschafterbezogene Betrachtungsweise Bei Personengesellschaften, auf die § 4 Abs. 4a EStG ebenfalls anzuwenden ist, ergeben sich insbesondere folgende, vom Gesetz nicht berücksichtigte Probleme:[1] Welche Konsequenzen haben Überentnahmen, die wirtschaftlich nur einem von mehreren Gesellschaftern zuzurechnen sind? Inwieweit wirkt sich das Sonderbetrieb...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Zusammenfassung Überblick Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH[1] zu "Zwei- oder Mehr-Konten-Modellen" hat der Gesetzgeber[2] § 4 Abs. 4a EStG eingeführt, um den Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben einzuschränken. Kurz darauf wurde die scharf kritisierte[3] Vorschrift geändert[4] und mit einem völlig neuen Inhalt versehen. Mittlerweile liegen zahlreiche Entschei...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.1 Gesellschafts- und gesellschafterbezogene Betrachtungsweise

Bei Personengesellschaften, auf die § 4 Abs. 4a EStG ebenfalls anzuwenden ist, ergeben sich insbesondere folgende, vom Gesetz nicht berücksichtigte Probleme:[1] Welche Konsequenzen haben Überentnahmen, die wirtschaftlich nur einem von mehreren Gesellschaftern zuzurechnen sind? Inwieweit wirkt sich das Sonderbetriebsvermögen auf die Ermittlung von Über- und Unterentnahmen aus? D...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 2 Anwendungsbereich der Regelung

Die Abzugsbegrenzung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG gilt nur für die Gewinneinkunftsarten, d. h. für Einkünfte von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbstständiger Arbeit. Kapitalgesellschaften sind von § 4 Abs. 4a EStG – ausgenommen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter ei...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.2 Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen ist dem jeweiligen Gesellschafter individuell zuzurechnen. Damit gilt die Regelung für Investitionsdarlehen auch auf der Ebene des Gesellschafters. Das bedeutet, dass Zinsen auf Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen von der Hinzurechnung ausgenommen sind. Dies betrifft z. B. die fremdfinanzierte Anschaffung eines Betriebsgebäudes, das ein Gesel...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Auch die Folgen der Einbringung eines Einzelunternehmens, Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft für den Schuldzinsenabzug sind gesetzlich nicht geregelt. Das BMF[1] beschränkt sich insoweit auf den Hinweis, dass eine Entnahme i. H. d. gewählten Wertansatzes vorliegt, wenn im Gegenzug für die Einbringung gewährte Gesellschaftsanteile im ...mehr