Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 170 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Zwingend ausgeschlossen wird die Anwendung des AbgSt-Satzes in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 4 u 7 EStG und die dazu gehörenden Veräußerungsgewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 4 u 7 EStG. In Abgrenzung zur Regelung des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG ist Buchst a bei KapErtr von einer KapGes oder Genossenschaft nicht anzuw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anrechnung der von der Organgesellschaft gezahlten ausländischen Steuern

Tz. 18 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Anwendung des § 19 KStG setzt voraus, dass die OG ausl Eink iSd § 34d EStG bezogen hat und dass diese Eink eine der dt St entspr ausl St unterlegen haben. Da sich ohne eine Besteuerung der ausl Eink nach dt StR eine "auf die ausl Eink entfallende dt ESt" iSd § 34c Abs 1 S 2 EStG nicht ergibt, stellt sich die Frage nach der Anwendung des §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Klare vorherige Vereinbarung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Vereinbarungen zwischen einem beherrschenden Gesellschafter und "seiner" Kö oder mit einer dem beherrschenden Gesellschafter nahe stehenden Pers müssen zur stlichen Anerkennung im vorhin klar und eindeutig vereinbart sein (= sog Rückwirkungsverbot); dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 234ff. Zur Frage einer beherrschenden Stellung s § 8 Abs 3 KStG Teil ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und ‐abfindungen nach dem DBA-Polen 2003

Leitsatz Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA‐Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als "bevollmächtigter Vertreter" geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie erfasst auch Abfindungen. Normenkette Art. 16, Art. 3 Abs. 2 DBA-Polen 2003, § 39b Abs. 6, § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.12.2 Abkommensrecht – Einkünftequalifikation und Zuordnung

Rz. 251 Auch die DBA basieren auf verschiedenen Einkunftsarten, wobei die Auslegung des DBA grundsätzlich autonom und damit losgelöst vom nationalen Recht zu erfolgen hat. Art. 7 OECD-MA (Unternehmensgewinne) erfasst als "Geschäftstätigkeiten" solche Tätigkeiten, die nach innerstaatlichem Recht unter § 15 oder § 18 EStG fallen.[1] Darunter kann auch die Tätigkeit einer GmbH &...mehr

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Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 1 Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung

Die Herausforderungen des Anthropozäns, also des Zeitalters, in dem der Mensch zu einem der wichtigsten Einflussfaktoren auf die biologischen, geologischen und atmosphärischen Prozesse auf der Erde geworden ist, sind der Klimawandel, die intensivierende Ressourcenverknappung, die Bedrohung von Ökosystemen, aber auch soziale Missstände. Dies stellt nicht nur jedes Individuum,...mehr

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Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.1 Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist als freiwillige Selbstverpflichtung durch den Rat für nachhaltige Entwicklung erarbeitet worden.[1] Der Rat ist ein inhaltlich unabhängiges Multistakeholder-Gremium. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen, gerade auch kleine und mittelgroße Unternehmen ihr Verständnis der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.2 Entstrickung

Rz. 143 Handlungen, die nicht mit Aufgabeabsicht vorgenommen werden, behandelt die Rspr. gleichwohl in Sonderfällen wie Aufgabehandlungen, wenn durch sie eine spätere Erfassung der stillen Reserven unmöglich wird[1]. Dies ist bei der sog. Entstrickung der Fall, wenn ein inländischer Unternehmer seinen Betrieb ins Ausland verlegt und ein mit dem ausl. Staat bestehendes DBA da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ecuador

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit der im Nordwesten Südamerikas zwischen > Kolumbien und > Peru gelegenen Republik Ecuador gilt das DBA vom 07.12.1982 nebst Protokoll. Es wurde durch Gesetz vom 08.05.1984 (BGBl 1984 II, 465 = BStBl 1984 I, 338) ratifiziert. Zum Inkrafttreten vgl BGBl 1986 II, 781 = BStBl 1986 I, 358. Das Abkommen findet grundsätzlich seit dem 01.01.1987 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kirgisistan

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Kirgisische Republik ist ein zentralasiatischer Binnenstaat mit Grenzen zu > Kasachstan im Norden, der Volksrepublik > China im Südosten, > Tadschikistan im Süden und > Usbekistan im Westen. Es gilt das DBA vom 01.12.2005 (BGBl 2006 II, 1066 = BStBl 2007 I, 233) nebst Protokoll. Das Abkommen ist am 22.12.2006 in Kraft getreten (BGBl 2007 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Venezuela

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bolivarische Republik Venezuela ist ein südamerikanischer Staat an der Karibikküste. Er grenzt im Süden an > Brasilien, im Westen an > Kolumbien und im Osten an > Guyana. Es gilt das allgemeine DBA vom 08.02.1995 (BGBl 1996 II, 727 = BStBl 1996 I, 611). Das DBA ist am 19.08.1997 in Kraft getreten (BGBl 1997 II, 1809 = BStBl 1997 I, 938) un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veräußerung von KapGes-Anteilen nach § 34d Nr 4 Buchst b bb EStG (nach dem 31.12.2018)

Rn. 34c Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Zu den einzelnen Begriffen (in ABC-Form) Anteilswert: Die Formulierung geht zurück auf Art 13 Abs 4 OECD-MA, wonach Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von Anteilen bezieht, deren Wert zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar auf unbeweglichem Vermögen beruht, im anderen Staat besteuert werden kön...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch völkerrechtliche Verträge

Rn. 2 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Soweit mit ausländischen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bestehen, regeln diese als völkerrechtliche Verträge vorrangig (§ 2 AO, BFH BStBl II 1987, 856; BFH/NV 1988, 631; 1999, 1317), wie eine doppelte Erfassung von Einkünften im Wohnsitz- und im Quellenstaat zu vermeiden ist. Sonst wäre denkbar, dass beispielsweise ein in München an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit – Überblick

Rn. 26 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Einkünfte iSd § 34d Nr 3 EStG aus selbstständiger Arbeit sind solche, Fall 1: die in einem ausländischen Staat ausgeübt oder verwertet werden oder worden sind; Fall 2: Einkünfte der in § 34d Nr 4, 6, 7, 8 Buchst c EStG bezeichneten Art, soweit sie zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehören. Rn. 27 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Es muss si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zu den einzelnen Begriffen in § 34d Nr 7 EStG

Rn. 47 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 AV: Zum Begriff s § 247 Abs 2 HGB. Zur Abgrenzung gegenüber dem UV s §§ 4,5 Rn 610ff (Hoffmann). Belegenheit: s Rn 33, 34c. Einzelne Sachen: Deren Überlassung fällt nicht unter § 34d Nr 7 EStG, ggf aber unter § 34d Nr 8 Buchst c EStG. Inländische Betriebsstätte: Sind Nutzungsrechte einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zu den einzelnen Begriffen in § 34d Nr 2 Buchst a, b EStG

Rn. 19 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34d Nr 2 EStG lehnt sich auch an in § 49 EStG vorhandene Begriffe an. Dies bedeutet: Betriebsstätte: Es gilt der Betriebsstättenbegriff nach § 12 AO und nicht der (engere) iSd Art 5 OECD-MA (BFH BStBl II 2010, 398; Heinicke in Schmidt, § 34d EStG Rz 3 iVm § 49 Rz 21ff; Geurts in Frotscher/Geurts, § 34d EStG Rz 7). Betriebsstätte ist danach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Das Verhältnis zu DBA

Rn. 18 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Soweit ein DBA besteht, stellt dieses idR die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte im Inland unter Progressionsvorbehalt steuerfrei (vgl Art 7 OECD-MA). Soweit kein DBA besteht, erfasst das Welteinkommensprinzip (s § 1 Rn 11 (Teller)) auch die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte, jedoch wird die darauf entfallende ausländische Steuer nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Begriffe "ausüben" und "verwerten"

Rn. 37 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Dazu s § 49 Rn 192ff (Viebrock). Soweit ein DBA besteht, besteuert idR der Ausübungsstaat und stellt der Wohnsitzstaat unter Progressionsvorbehalt steuerfrei, soweit nicht die sog 183-Tage-Klausel (vgl Art 15 OECD-MA) greift.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 39 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Ausländische Einkünfte aus KapVerm sind solche iSd § 20 Abs 1, 2 EStG, wenn (alternativ) der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das KapVerm durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist. Rn. 40 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Soweit ein DBA besteht, steht das Besteuerungsrecht idR dem Wohnsitzstaat z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung, Überblick

Rn. 45 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 3 Nr 5 des G zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) hat § 34d Nr 7 EStG um einen S 2 erweitert, wonach bei unbeweglichem Vermögen, das zum AV (§ 247 Abs 2 HGB) eines Betriebs gehört, als Einkünfte iSd Nr 7 auch ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 OECD-Kompromiss „Nexus Ansatz“

Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.3 Begünstigte immaterielle Wirtschaftsgüter und Rückausnahmen

Nach dem Abschlussbericht der OECD gibt es 3 Kategorien geschützter immaterieller Wirtschaftsgüter.[1] Dies sind: Patente im weiteren Sinne (einschl. Gebrauchsmuster); urheberrechtlich geschützte Software; sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter ("nicht-offensichtlich, nützlich und neuartig"), die ähnliche Genehmigungen bzw. Registrierungen wie Patente benötigen. Dies führt aber ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.1 Grundsatz

Im Hinblick auf die internationale Einigung zur zulässigen Förderung von Forschung und Entwicklung, dem sog. Nexus-Ansatz, greift die Lizenzschranke nicht, wenn das ausländische Präferenzsystem diesem Ansatz folgt. Dieser Ansatz formuliert faktisch ein Substanzerfordernis. Die den Lizenzeinnahmen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgüter müssen durch eigene Forschung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Ausblick – Die Lizenzschranke und Überlegungen zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung

Die OECD hat im Mai 2019 ihr Programme of Work zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Dieses besteht aus dem sogenannten Pillar One, der Ausarbeitung globaler Verrechnungspreismethoden zur Aufteilung des digitalen Gewinns, der Implementierung der neuen Besteuerungsrechte sowie dem Pillar Two, der Einführung einer Globale Mindestbesteuerung (" BEP...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.2 Sonderfall "Ankauf und Auftragsforschung"

Nach dem Nexus Approach der OECD liegen nicht nur in dem Umfang, in dem das Unternehmen Forschungs- und Entwicklungskosten hätte, qualifizierte Aufwendungen vor, die dann im Rahmen der Präferenzbesteuerung begünstigt werden können, sondern zusätzlich sind nach dem OECD-Vorschlag auch Anschaffungskosten zulässig, soweit sie ein festgelegtes Verhältnis zu den qualifizierten Ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.5 Länderkataloge

Bislang liegen sowohl Bewertungen der code of conduct Gruppe der EU als auch der OECD (Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) im Rahmen des Monitoring-Prozesses zur Anpassung der bestehenden Patentboxregelungen) vor. a) Feststellungen für Europa (und assozierte Staaten) Hiernach wurden die (geänderten) Patentboxen von Irland, Ungarn, Portugal, Großbritannien (aber: Ausnahme für Pat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die nationale BEPS-Umsetzung wurde auch im Jahr 2017 fortgesetzt. Als eine über die BEPS-Empfehlungen hinausgehende Reaktion auf die Berichte zu Aktion 5 "unfairer Steuerwettbewerb der Staaten" greift in Deutschland mit Wirkung ab 2018 ein partielles Abzugsverbot für Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen[1] nach § 4j EStG, wenn die effektive Steuerlast a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Nachdem Österreich zum 1.3.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in Deutschland die Forderung nach einer vergleichbaren Regelung aufgekommen.[1] Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufwendungen ein (vollständiges) Abzugsverbot vor, sofern die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens einer Körperscha...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Zeitliche Anwendung

Als schädlich eingestufte Präferenzregime müssen nach dem OECD-Abschlussbericht bis zum 30.6.2021 abgeschafft oder an den Nexus-Ansatz angepasst werden. Zur Vermeidung einer Ausnutzung der Übergangsregelung gilt die gesetzliche Neuregelung für Lizenzaufwendungen, die nach dem 31.12.2017 anfallen. Denn nach der Gesetzesbegründung hat die Vorschrift auch einen gewisse Lenkungsa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Zusammenfassendes Beispiel

Die inländische A-GmbH ist 100 %ige Tochtergesellschaft der französischen Muttergesellschaft B-S.A. Beide sind im Bereich einer Hochtechnologie tätig. Die A-GmbH zahlt nach Fremdvergleichsgrundsätzen angemessene 10 % Lizenzgebühren (als Umsatzlizenz). Diese entfallen in Höhe von 6 % auf die Nutzung des geschützten Markenrechts der B-S.A. und in Höhe von 4 % auf diverse techni...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Kritikpunkte

Sowohl in der Verbandsanhörung als auch der aktuellen Literatur[1] werden vielfältige Kritikpunkte gegen die Regelung vorgebracht. Dies sind vor allem: Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip Mit dem Abzugsverbot des § 4j EStG wird tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben für Lizenzen, Konzessionen etc. unter bestimmten Bedingungen der steuermindernde Abzug vom Gewinn versag...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lettland

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem mittleren der drei baltischen Staaten besteht das DBA vom 21.02.1997 nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 31.03.1998 (BGBl 1998 II, 330 = BStBl 1998 I, 531). Das Abkommen ist am 26.09.1998 in Kraft getreten (BGBl 1998 II, 2630 = BStBl 1998 I, 1219) und findet grundsätzlich seit dem 01.01.1996 Anwendung. Ein Revisionsprotokoll wurde a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem osteuropäischen Staat gilt das DBA vom 03.07.1995 nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 498 und 2609 = BStBl 1996 I, 675 und 1421). Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1997 Anwendung. Mit Stand vom 01.01.2020 befindet sich ein Revisionsprotokoll in Verhandlung, zu diesem sind aber noch keine näheren Terminierungen getroffen; das Protok...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.4.2 Voraussetzungen der Fahndungstätigkeit bei "unbekannten Steuerfällen"

Rz. 46 Die Aufgabenstellung des § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO für die Fahndung, die "unbekannten Steuerfälle" aufzudecken und zu ermitteln, rechtfertigt nicht eine generelle Unterstellung der Steuerunehrlichkeit und eine Fahndung "ins Blaue hinein". Eine solche Interpretation des Norminhalts wäre rechtsstaatlich nicht vertretbar.[1] Die Aufnahme steuerlicher Ermittlungen zur Au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Albanien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Republik Albanien liegt in Südeuropa auf der Balkanhalbinsel und grenzt an Montenegro, den Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland; von Italien ist sie durch die Adria getrennt. Es gilt das Abkommen vom 06.04.2010 (BGBl 2011 II, 1186 = BStBl 2012 I, 292), das am 23.12.2011 in Kraft getreten ist (BGBl 2012 II, 145 = BStBl 2012 I, 305). Das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ägypten

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Arabische Republik Ägypten ist ein Staat im Nordosten Afrikas. Es liegt am Mittelmeer sowie am Roten Meer und hat Landgrenzen zu Libyen, dem Sudan, Israel und dem Gaza-Streifen. Das DBA vom 08.12.1987 nebst Protokoll (BGBl 1990 II, 278 = BStBl 1990 I, 280) ist am 22.09.1991 in Kraft getreten (BGBl 1991 II, 1042 = BStBl 1992 I, 7) und find...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Algerien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Demokratische Volksrepublik Algerien ist flächenmäßig der größte Staat Afrikas. Algerien liegt am Mittelmeer und grenzt an Marokko und die von Marokko beanspruchte Westsahara, an Mauretanien, Mali, Niger, Libyen und Tunesien. Es gilt das Abkommen vom 12.11.2007 (BGBl 2008 II, 1188 = BStBl 2009 I, 382), das am 23.12.2008 in Kraft getreten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Zuweisung des Besteuerungsrecht

Bei der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften ergibt sich vorab die Frage der Zuordnung des Besteuerungsrechts nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA, den Art. 6 – 21 OECD-MA. Bei einem originär gewerblich tätigen Unternehmen ergibt sich das Besteuerungsrecht regelmäßig aus dem Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA l...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Gewerbliche Infizierung und "gemischte" Tätigkeit

Vergleichbare Fragen wie bei gewerblich geprägten Personengesellschaften ergeben sich z. B. bei doppelstöckigen Personengesellschaften, bei denen nur die Untergesellschaft gewerblich tätig ist, die Obergesellschaft hingegen vermögensverwaltend. Auch hier ging die Finanzverwaltung ursprünglich entsprechend Art. 3 Abs. 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von gewe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.3 Die Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof hat in der Grundsatzentscheidung I R 81/09[1] entschieden, dass eine gewerbliche Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art. 7 Abs. 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach z. B. vorrangig Dividendeneinkünfte nach Art. 10 OECD-MA vorliegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4 Atypisch stille Gesellschaften

Bei atypisch stillen Gesellschaften stellt sich sowohl die Frage, ob aufgrund der Struktur als Innengesellschaft eine Betriebsstätte besteht, als auch die Frage, ob es sich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. Art. 7 OECD-MA handelt. Der BFH[1] entschied hierzu wie folgt: "Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer (Schweizer) Kapi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Besitzgesellschaften bei einer Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Die Schweizer E und F sind Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger EF-GmbH. Die Grundstücks-GbR vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an E und F aus. Nach in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Ursprüngliche Beurteilung durch die Finanzverwaltung

Nach den ursprünglichen Verwaltungsgrundsätzen Personengesellschaft 2010[1] ging die Finanzverwaltung von folgenden Grundsätzen aus: Aus der Sicht Deutschlands als Anwenderstaat gelten die Einkünfte vermögensverwaltender, gewerblich geprägter Personengesellschaften[2] als Unternehmenseinkünfte i. S. des Art. 7 OECD-MA, soweit ein Abkommen keine ausdrückliche anderweitige Rege...mehr