Nach dem Abschlussbericht der OECD gibt es 3 Kategorien geschützter immaterieller Wirtschaftsgüter.[1] Dies sind:

  1. Patente im weiteren Sinne (einschl. Gebrauchsmuster);
  2. urheberrechtlich geschützte Software;
  3. sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter ("nicht-offensichtlich, nützlich und neuartig"), die ähnliche Genehmigungen bzw. Registrierungen wie Patente benötigen.

Dies führt aber dazu, dass die Förderung nicht gilt, soweit eine Präferenzregelung Einnahmen begünstigt, die für marketingbezogenes geistiges Eigentum entrichtet werden. Betroffen sind insbesondere Zahlungen für Marken.[2]

[1] OECD-Abschlussbericht BEPS 5, Kap. 4, Rn. 34 ff.
[2] OECD-Abschlussbericht zu BEPS 5, Kap. 4, Rn. 38.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge