Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Ursprüngliche Beurteilung durch die Finanzverwaltung

Nach den ursprünglichen Verwaltungsgrundsätzen Personengesellschaft 2010[1] ging die Finanzverwaltung von folgenden Grundsätzen aus: Aus der Sicht Deutschlands als Anwenderstaat gelten die Einkünfte vermögensverwaltender, gewerblich geprägter Personengesellschaften[2] als Unternehmenseinkünfte i. S. des Art. 7 OECD-MA, soweit ein Abkommen keine ausdrückliche anderweitige Rege...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Vermögensverwaltende Personengesellschaft

Auch wenn eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (ohne gewerbliche Prägung oder Infizierung) eine feste Geschäftseinrichtung i. S. d. Art. 5 OECD-MA begründet, d. h. die Betriebsstätteneigenschaft erfüllt ist, führt dies nicht zu Unternehmensgewinnen i. S. d. Art. 7 OECD-MA. Eine derartige Gesellschaft erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen, Dividen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.4 Die gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (sogenanntes BEPS-1-Gesetz) erfolgt sowohl eine Beschränkung des Abs. 1 als auch eine rückwirkende Änderung des § 50i Abs. 2 EStG. Im Detail zur Änderung des Abs. 1: Die Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG wird damit auf diejenigen Fälle begrenzt, in denen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.2 Die ursprüngliche Erweiterung des § 50i EStG mit dem StÄnd-AnpG-Kroatien

Hinweis Gesetzliche Änderung beachten Die ursprüngliche Fassung des § 50i Abs. 2 EStG wurde rückwirkend aufgehoben (vgl. 2.4.4). Die Darstellung erfolgt zur Erläuterung der Korrekturen. Die Erweiterung des § 50i Abs. 1 EStG erfasste tatbeständlich vor allem Holdingstrukturen, wenn ursprünglich originär gewerblich tätige Personengesellschaften i. S. des § 15 Abs. 1 und 2 EStG d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.1 Einführung des § 50i EStG durch das AmtshilfeRLUmsG

Zur Vermeidung o. g. Steuerausfälle soll § 50i Abs. 1 EStG die Besteuerung stiller Reserven der in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 EStG (also sowohl gewerblich infizierte als auch gewerblich geprägte Gesellschaften) eingebrachten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. des § 17 EStG auch bei nach dem Wegzug erfolgter Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit § 117d AO wurde erstmals eine Rechtsgrundlage zur Veröffentlichung pseudonymisierter und anonymisierter Daten, die durch die internationale Amts- und Rechtshilfe gesammelt worden sind, geschaffen. Sie trat mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften am 18.12.2019 in Kraft.[1] Mit der Ne...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Darlehens- und Zinsforderung im Konzern

Leitsatz 1. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei 2011) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehens- und Zinsforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 ‐ I R 73/16, BF...mehr

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Staatenliste zur Anwendung des § 4j EStG veröffentlicht

Kommentar Zu Rechteüberlassungen nach § 4j EStG nimmt die Finanzverwaltung Stellung - dies insbesondere zur sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung im VZ 2018. Kern des BMF-Schreibens ist eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen. Neuregelung zu Rechteüberlassungen Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassunge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Gewinnabgrenzungsregeln des Art. 7 OECD-MA a. F.

Nach Art. 7 Abs. 1 des OECD-MA, dem die deutschen DBA i. d. R. folgen, wird das Besteuerungsrecht für gewerbliche Gewinne zwar grundsätzlich dem Sitzstaat eines Unternehmens zugewiesen, aber zugleich eingeschränkt, wenn eine Betriebsstätte in einem anderen Staat begründet wird. Zuordnungsprinzip Art. 7 Abs. 1 OECD-MA a. F. lautet: "Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.1 Verhältnis des Art. 5 Abs. 3 zu Abs. 1 OECD-MA

Die Frage, ob Bauausführungen und Montagen unter den allgemeinen Begriff der Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung) fallen, ist umstritten. Nach Tz. 16 des amtlichen OECD-MA-MK zu Art. 5 sind kurzfristige Bauausführungen und Montagen für sich keine Betriebsstätten, auch wenn zu ihnen feste Geschäftseinrichtungen gehören, wie z. B. ein ganzjährig nutzbarer Baucontainer, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick über die Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA

Durch die Notwendigkeit des Vorliegens einer Betriebsstätte für ein Besteuerungsrecht des ausländischen Staats nach § 7 Abs. 1 OECD-MA sind vorab die Fragen der Betriebsstättenbegründung nach Art. 5 OECD-MA zu prüfen. Art. 5 OECD unterscheidet zwischen der sachlichen Betriebsstättenbegründung durch feste Geschäftseinrichtung nach den Abs. 1 und 2; der zeitlichen Betriebsstätten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6. Einzelfragen der Gewinnabgrenzung nach bisheriger OECD-Fassung in der Praxis

6.1 Zuordnung von Wirtschaftsgütern 6.1.1 Allgemeine Grundsätze Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet werden können (Grundsatz der Einmalzuordnung). Dies bereitet insbesondere Probleme im Baubereich, wenn z. B. Maschinen im selben Jahr von mehreren Betriebsstätten b...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Erweiterung der Betriebsstättenbegründung durch das BEPS-Projekt der OECD

4.7.1 Allgemeines Die OECD hat im Herbst 2015 15 umfassende Berichte zu Steuergestaltungen international tätiger Konzerne veröffentlicht und den Nationalstaaten sowohl die Änderung der Abkommenspolitik als auch nationale Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.[1] Während die nationale Umsetzung in einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren geplant ist, ist die Änderung der Abkommenspolitik ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Neue OECD-Grundsätze zur Betriebsstättengewinnabgrenzung (AOA) und Anwendung des § 1 Abs. 5 AStG

7.1 Allgemeines Die OECD hat nach langen Vorarbeiten im Jahr 2006 das Projekt der Festlegung neuer Grundsätze zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns vorgelegt, den sog. Authorised OECD Approach (AOA).[1] Anlass hierfür ist die unterschiedliche Interpretation des Artikels 7 OECD-MA in Abs. 1: ‹Gewinne eines Unternehmens›, Abs. 2: ‹funktionell selbstständiges Unternehmen›. Abs....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Abweichend vom UN-Muster-DBA, das von Entwicklungsstaaten bestimmt ist, enthalten die deutschen DBA i. d. R. keine Regelung über Dienstleistungsbetriebsstätten. Wenn ein Dienstleister im Ausland längere Zeit vor Ort tätig ist, ergibt sich nicht bereits aus der Zeitkomponente eine Betriebsstättenbegründung. Eine Betriebsstättenbegründung erfordert auch hier nach deutscher Auff...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7.4 Verhinderung von Missbrauch bei Vertreterbetriebstätten

Neu sind folgende Regelungen: Faktische Abschlussvollmachten Art. 5 Abs. 8 entspricht der Fortentwicklung des Artikels 5 Abs. 5 (abhängiger Vertreter) des OECD-MA durch das OECD/G-20-BEPS-Projekt[1]. Bislang konnte eine Vertreterbetriebstätte z. B. dadurch vermeiden werden, dass komplexe Vertragsverhandlungen durch nicht abschlussbevollmächtigte Arbeitnehmer ausgehandelt wurde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.4 Entstrickung von Nutzungen

Bei einem Ausschluss oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der deutschen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der ausländischen Betriebsstätte genutz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.1 Grundsätze

Abweichend vom nationalen Recht, das den Vertreter in § 13 AO regelt, enthalten das OECD-MA bzw. die deutschen DBA auch das personelle Element der Betriebsstättenbegründung in Art. 5. Sowohl Kapitalgesellschaften, selbstständige Gewerbetreibende als auch Angestellte können als Vertreter i. S. d. Art. 5 Abs. 6 OECD-MA auftreten, es ist jedoch erforderlich (im Umkehrschluss aus...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 4.7.3 Verhinderung von Missbrauch bei Hilfs- und Nebentätigkeiten

Unter Umsetzung der Vorschläge in BEPS-Aktionspunkt 7 wurde derr Begriff der „Hilfs-Betriebsstätte“ durch das Update 2017 des OECD-MA neu gefasst. Unter anderem wurden die Buchstaben e und f des Art. 5 Abs. 4 OECD-MA ab dem 21.11.2017 geändert und es wurde ein neuer Absatz 4.1 eingefügt. Das OECD MA 2017 sieht konkret zwei verschiedene Missbrauchsverhinderungsregelungen vor: a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Überblick

Die Gewinnabgrenzung zwischen einer ausländischen Betriebsstätte und dem deutschen Stammhaus (und umgekehrt) ist keine Frage der Gewinnermittlung nach nationalem Recht, sondern wird unmittelbar im DBA, z. B. in Art. 7 Abs. 1 – 4 des OECD-MA, geregelt. Maßgebend ist hiernach grundsätzlich der Fremdverhaltensgrundsatz (dealing at arms length). Die Lösung von Zuordnungsprobleme...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.8 Europatauglichkeit der gesetzlichen Entstrickungsregelungen ab 2006

Gegen die Besteuerung von Entstrickungsgewinnen wird regelmäßig vorgebracht, sie verstoße gegen die im EGV verbürgte Niederlassungsfreiheit wie auch gegen die Vorgaben der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23.7.1990 (Fusionsrichtlinie – FRL). Dabei wird insbesondere auf die Ausführungen des EuGH in den Urteilen vom 13.12.2005, Rs. C-411/03 (‹SEVIC Systems›), vom 11.3.2004,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.2 Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Mit Urteil vom 17. Juli 2008[1] hat der BFH seine Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie aufgegeben. Nach der bisherigen Rechtsprechung galt die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte stets als gewinnverwirklichende Entnahme, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines Doppelbesteuerun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Betriebsstättenbegründung im Rahmen von Aktivitäten im Bereich der digitalen Wirtschaft

Im Rahmen der Veröffentlichung der 15 BEPS-Aktionspläne beschäftigte sich der Aktionsplan 1 insbesondere mit den Fragen einer sachgerechten Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Hierbei wurde auch der Vorschlag unterbreitet, neben den bisherigen Merkmalen der Betriebsstättenbesteuerung (örtliche, persönliche oder zeitliche Betriebstättenbesteuerung) als weitere Fallgruppe fü...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7.1 Allgemeines

Die OECD hat im Herbst 2015 15 umfassende Berichte zu Steuergestaltungen international tätiger Konzerne veröffentlicht und den Nationalstaaten sowohl die Änderung der Abkommenspolitik als auch nationale Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.[1] Während die nationale Umsetzung in einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren geplant ist, ist die Änderung der Abkommenspolitik faktisch stillsch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Zusammenrechnung von mehreren Baustellen

Das OECD-MA enthält abweichend vom deutschen Recht (§ 12 Nr. 8 AO) keine Regelung über die Zusammenrechnung von Betriebsstätten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind Baustellen im "Nahbereich" von 50 km zusammenzurechnen, da davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich sowohl ein zentraler Materialeinkauf als auch eine Koordination der einzusetzenden Arbeitskräfte erf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.2 Verfügungsgewalt des Steuerinländers

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Steuerpflichtigen und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Steuerpflichtigen ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Die OECD hat nach langen Vorarbeiten im Jahr 2006 das Projekt der Festlegung neuer Grundsätze zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns vorgelegt, den sog. Authorised OECD Approach (AOA).[1] Anlass hierfür ist die unterschiedliche Interpretation des Artikels 7 OECD-MA in Abs. 1: ‹Gewinne eines Unternehmens›, Abs. 2: ‹funktionell selbstständiges Unternehmen›. Abs. 3: ‹Zuordnung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers

In der Literatur wird zunehmend die Gestaltung vorgestellt, dass durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrigsteuerstaat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten.[1] Praxis-Beispiel Geschäftsleitungsbetriebsstätte Der Tübinger Industrielle Baier stellt EDV-Zubehör her. Um sich neue Kundenquellen zu erschließen, will er künftig im Internet mittels eines virtu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die deutschen DBA sehen bei einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit, sei es unmittelbar in Form der Niederlassung oder mittelbar durch die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft, grundsätzlich das Besteuerungsrecht des Quellenstaats (= Betriebsstättenstaats) und die Steuerfreistellung in Deutschland vor. Dies gilt aber nur, wenn die gewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Die DBA enthalten nicht wie z. B. § 15 EStG eine Definition der Unternehmensgewinne z. B. i. S. der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit sind die sich aus Art. 3 OECD-MA ergebenden Auslegungsgrundsätze maßgebend. Hiernach ist bei einer fehlenden Begriffsbestimmung im DBA vorrangig eine Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang vorzunehmen. Anschließend ist auf das nationale Rec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Schranken des Fremdverhaltensgrundsatzes – Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die Betriebsstätte bedeutet nicht deren rechtliche Verselbstständigung. Die Betriebsstätte ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbstständiges Unternehmen behandelt werden. Dementsprechend ist auch der Gewinn der Betriebsstätte immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Gewinnermittlungsschema des § 1 Abs. 5 AStG ab 2013

In Fortsetzung des OECD Ansatzes ergibt sich aus § 1 Abs. 5 Sätze 3 und 4 AStG nachfolgendes detailliertes Gewinnermittlungsschema:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4 Gewinnabgrenzung bei Dienstleistungen

Erbringt die Betriebsstätte eines Unternehmens einer anderen bzw. dem Stammhaus gewerbliche Leistungen, wie z. B. Montagen oder Warenlieferung, so kann die Gewinnermittlung hierfür erfolgen durch Kostenaufteilung unter Gewinnaufschlag oder Fremdpreisverrechnung. Die Finanzverwaltung[1] lässt es entsprechend Tz. 17.6 OECD-MA zu, dass Dienstleistungen mit dem Fremdvergleichspreis...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.4 Begriff der Bautätigkeit

Unter den Begriff der Bautätigkeit fallen sämtliche Hoch-, Tiefbau, Straßenbau oder vergleichbare Tätigkeiten. Problematisch ist die Abgrenzung zu Dienstleistungsunternehmen, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 OECD-MA, d. h. des Vorliegens fester Geschäftseinrichtungen, Auslandsbetriebsstätten begründen. Fraglich ist insbesondere die Anwendung des Art. 5 Abs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.1 Qualifikationskonflikte

§ 50 Abs. 9 Satz 1 1. Alt. EStG verweist bei Qualifikationskonflikten das Besteuerungsrecht ebenfalls an den Wohnsitzstaat (Deutschland) zurück. Qualifikationskonflikte haben ihre Ursache in einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; sie können unterschiedliche Ursachen haben. § 50d Abs. 9 Satz1 1. Alt. EStG ist faktisch die Umsetzung der Ausl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Bei Wirtschaftsgütern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllen, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG). Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.1 Allgemeines

Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) regelt die Frage der Steuer-Entstrickung im Betriebsvermögen sowohl in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG für Personenunternehmen (als fiktive Entnahmen) bzw. § 12 KStG (als fiktive Einnahmen). Vergleichbare Besteuerungstatbestände w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5 Nutzungsüberlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (Know-how, Patente etc.)

Bei der Nichtverrechnungspflicht von Nutzungsvergütungen (vgl. Tz. 5.5) handelt es sich um den größten Vorteil der Betriebsstätte vor der Tochterkapitalgesellschaft (zumindest bis 2005). Lediglich der Fremdaufwand kann zum Selbstkostenpreis weiter berechnet werden. Der OECD-MA-Kommentar 1994 schlägt hierzu vor, die Entwicklungskosten für immaterielle WG all denjenigen Unterne...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Allgemeine Grundsätze

Bei Bau- und Montageleistungen wird eine Betriebsstätte innerstaatlich nur dann begründet, wenn ihre Dauer 6 Monate übersteigt (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO). Diese nationale Betriebsstättendefinition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausländischen Körperschaft kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum Betriebsstättenstaat ein DBA,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.11 Umlageverträge des Gesamtunternehmens

Derartige Verträge sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. Tz. 5.3). In Kostenbereichen, die nur einer indirekten Zuordnung zugänglich sind (z. B. Tz. 27 des OECD-MAK), wird eine derartige Aufteilung jedoch die einzig praktikable Möglichkeit sein. Sie wird deshalb z. B. ausdrücklich von der Finanzverwaltung im Rahmen der indirekten Methode[1] z. B. für die Zuordnun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.1 Zeitlich begrenzte feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen

Wird eine feste Anlage oder Einrichtung von vornherein nur für einen zeitlich begrenzten Zweck eingerichtet, z. B. ausschließlich für die Abwicklung eines Auftrags, so geht die Finanzverwaltung von der Notwendigkeit einer 6-monatigen Tätigkeit aus.[1] Damit begründen z. B. Messeverkaufsstände keine feste Geschäftseinrichtung i. S. d. DBA. Praxis-Beispiel Kunstausstellung Das U...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 "Treaty Override" im SEStEG ab 2006

Abweichend von den OECD-Grundsätzen der "Nichtverrechnung" insbesondere von Finanzierungs- und Lizenzaufwand sieht § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. § 12 KStG ab 2006 die Gewinnrealisierung eines marktüblichen Fremdvergleichsentgelts (als Entnahme oder Einnahme) vor. Insoweit stellt sich die Frage, ob ein wirksamer Treaty Override vorliegt, da sich aus der Gesetzesbegründung eine ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3 Gesetzliche Regelung seit 2006 durch das SEStEG

6.6.3.1 Allgemeines Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) regelt die Frage der Steuer-Entstrickung im Betriebsvermögen sowohl in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG für Personenunternehmen (als fiktive Entnahmen) bzw. § 12 KStG (als fiktive Einnahmen). Vergleichbare Besteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10 Währungsfragen

6.10.1 Umrechnung des Betriebsstättengewinns Bevor man sich mit den umfangreichen Vorgaben der Finanzverwaltung[1] beschäftigt, muss man festhalten, welche Bedeutung diese Umrechnung hat: Im Regelfall erfolgt eine Auswirkung beim Progressionsvorbehalt, bei Kapitalgesellschaften: Zugangshöhe beim sog. neutralen Vermögen, in N-DBA-Fällen: volle Auswirkung, bei passiven Einkünften: ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.3 Zuordnung von Personalfunktionen (§ 4 BSGaV)

Die (richtige) Zuordnung der Personalfunktion ist Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Zuordnung von Vermögenswerten und die Bestimmung anzunehmender schuldrechtlicher Beziehungen zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen. Für die Zuordnung der Personalfunktion muss zunächst festgestellt werden, welche Tätigkeiten in der Betriebsstätte bzw. mit einem sachlic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.2 Wahlrecht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung[1] hält ungeachtet der BFH-Rechtsprechung zur sofortigen Entnahmebesteuerung an der (begünstigenden) sog. Methode der aufgeschobenen Gewinnverwirklichung fest. Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer Überführung in eine ausländische Betriebsstätte die Betriebsvermögenszugehörigkeit noch gegeben ist und zudem Bedenken der Vereinbarkeit mit dem Realisat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.3 Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als Vertreter

In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass die Grundsätze der Tz. 4.5.2.2 auch für die Kapitalgesellschaft gelten müssen, da diese nur über ihre gesetzliche Vertreter tätig werden kann. Die Finanzverwaltung geht hingegen davon aus, dass der gesetzliche Vertreter einer Kapitalgesellschaft eine Vertreterbetriebsstätte begründen kann.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH ...mehr