Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VI. Insb.: Durchleitungsstruktur, Nutzungsberechtigung

Rz. 33 [Autor/Stand] Durchleitungsstruktur bzw. fehlende Nutzungsberechtigung als (neues) Indiz. Im Lichte der in den Danish Cases vorgelegten Fälle hat der EuGH das Kriterium der Durchleitungsstruktur bzw. -einheit als ein neues (und neben die bisher bekannten Umstände tretendes) Indiz für eine künstliche Gestaltung und damit für einen Missbrauch aufgezeigt.[2] Hierzu dürft...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874) Rz. 2 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen (1) Aufwendungen für die Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 30.1.2006 – IV B 1-S 2411-4/06 (Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft), BStBl. I 2006, 166 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2005 (BFH, Urt. v. 31.5.2005 – I R 74, 88/04, BStBl. II...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzesmehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 3.2.1 Grundsätze der Sorgfaltspflichten (Abs. 1)

Die Sorgfaltspflichten gemäß § 3 sind kein einmaliger Prozess. Sie beinhalten einen sich wiederholenden Kreislauf der verschiedenen, in den §§ 4 - 10 definierten Verfahrensschritte, die aufeinander aufbauen und sich aufeinander beziehen. Die Sorgfaltspflichten begründen eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Diese Sorgfaltspflichten nach § 3 Abs. 1 regeln eine Due Diligence...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-Recht und Missbrauchsvermeidung)

Literaturverzeichnis Baerentzen, Danish Cases on the Use of Holding Companies for Cross-Border Dividends and Interest – A New Test to Disentangle Abuse from Real Economic Activity?, World Tax Journal 2020, 3; Baerentzen/Lejour/van 't Riet, Limitation of Holding Structures for Intra-EU Dividends: An End to Tax Avoidance?, World Tax Journal 2020, 259; Baker, The Meaning of "Ben...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / III. Zins- und Lizenzgebühren-RL (EU-Fall)

Rz. 55 [Autor/Stand] Bedeutung. Die ZLR ist als Prüfungsmaßstab von Bedeutung, wenn die von § 50d Abs. 3 EStG versagten Entlastungsansprüche eine Umsetzung von Art. 1 ZLR (Quellensteuerbefreiung) darstellen. Das können Entlastungsansprüche nach § 50g EStG und vergleichbare Ansprüche aus DBA mit EU-Mitgliedstaaten sein (vgl. zur Begründung entsprechend Rz. 51). Art. 1 Abs. 1 ...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 1.3 Die bisherigen Entwicklungen in Europa

Sollte in Zukunft eine europäische Regelung erfolgen, soll das deutsche Gesetz nach Aussage der Bundesregierung entsprechend an die europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern. Parallel zur Verabschiedung des deutschen Gesetzes schreitet auf EU-Ebene die Debatte um ein einheitliches Lieferkettengesetz weiter ...mehr

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Teil II: Gesetzestext und E... / 2.2.1 Verweisung auf die völkerrechtlichen Verträge (Abs. 1)

Die völkerrechtlichen Verträge sind im Bundesgesetzblatt für jedermann zugänglich. Der Gesetzgeber rät, diese auch im Rahmen des Risikomanagements heranzuziehen. Zudem weist er darauf hin, dass der Anlagenkatalog mit den völkerrechtlichen Verträgen zum Schutz der Menschenrechte abschließend ist und ›als Referenzrahmen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Achtung ...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 13 Wie kann eine Risikoanalyse durchgeführt werden?

Bei der Festlegung der Vorgehensweise ist zu beachten, dass dies sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für unmittelbare Lieferanten durchzuführen ist. Letztendlich handelt es sich also um zwei verschiedene Risikoanalysen. Bei der Entwicklung dieser Risikoanalyse ist zu beachten, dass es um mehr als zwanzig zu schützende Rechtspositionen geht (Matrixstruktur). Hierb...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 2.4 Sorgfaltspflichten der EU-Lieferketten-RL

Die Sorgfaltspflichten der EU-Lieferketten-RL umfassen sechs Schritte, die in den OECD-Leitlinien für die Sorgfaltspflicht bei verantwortungsvollem Geschäftsgebaren festgelegt sind und die Sorgfaltsmaßnahmen für Unternehmen zur Ermittlung und Bewältigung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt beinhalten: Integration der Sorgfaltspflichten in die Unterneh...mehr

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Teil I: Das Lieferkettensor... / 3 Pro und Kontra Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde während des Gesetzgebungsprozesses vielen Änderungen und Anpassungen unterzogen. Beispielsweise wurde die zunächst avisierte zivilrechtliche Haftung nicht umgesetzt. Diese Anpassung ist unter anderem auf die deutschen Spitzenverbände – wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Bundesverband der Deuts...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. ATAD III-E (EU-Fall)

Rz. 73 [Autor/Stand] Überblick. Am 22.12.2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer "Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen ("shell entities") für Steuerzwecke und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU [EU-Amtshilferichtlinie]" (kurz: ATAD III-E)[2] vorgelegt. Der Vorschlag der ATAD III-E geht zurüc...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / I. Bedeutung, Anwendbarkeit und Reichweite

Rz. 22 [Autor/Stand] Hintergrund. Mit seinen beiden Urteilen vom 26.2.2019 in den Rs. T Danmark u.a. [2] und N Luxembourg u.a. [3] (sog. Danish Cases ) hat der EuGH in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung insbesondere zu den indirekten Steuern[4] auch im Bereich des direkten Steuerrechts das Missbrauchsverbot als primärrechtlichen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Schutzbereich, Beschränkung

Rz. 88 [Autor/Stand] Schutzbereichseröffnung. Für die Prüfung der Niederlassungsfreiheit ist zunächst von Bedeutung, ob sich die den Entlastungsanspruch geltend machende Körperschaft überhaupt auf die Niederlassungsfreiheit berufen kann. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem persönlichen und dem sachlichen Schutzbereich. Der persönliche Schutzbereich bei juristischen Per...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.11 Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b–289e HGB)

Rz. 58a Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Corporate Social Responsibility wurde durch das CSR-RL-UG v. 11.4.2017 neben der bereits aufgeführten Verlagerung bestimmter Normen und der Ergänzung der Erklärung zur Unternehmensführung insbesondere ein vollständig neuer Berichtsteil in den Lagebericht integriert. Die Nichtfinanzielle Erklärung, die nunmehr in den §...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inländische Anschlusstransporte bei einem Schifffahrtsunternehmen

Leitsatz Einkünfte aus der Beteiligung eines Schifffahrtsunternehmens an einer inländischen Mitunternehmerschaft, die nationale Anschlusstransporte insbesondere per Bahn organisiert und abwickelt, sind nach dem Schifffahrts-DBA mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt. Normenkette § 12 Satz 2 Nr. 2 AO, § 2 Nr. 1 KStG, § 15 A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Hinaus-, Herein- und rein ausl. Verschmelzungen

Rz. 48 Auch hier ist einzelfallabhängig zu fragen, ob sich ein vor der Verschmelzung bestehendes deutsches Besteuerungsrecht an den Anteilen an der übertragenden Körperschaft unverändert an den Anteilen an der übernehmenden Körperschaft fortsetzt oder ausgeschlossen/beschränkt wird (zum Ganzen grds. Rz. 14, Rz. 42ff.). Dabei kann es sich auch um DBA-Dreieckssachverhalte hand...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.8 Auslandsbezüge

Rz. 13 Der Anwendungsbereich von § 13 UmwStG ist eröffnet, wenn die untergehenden Anteile in Deutschland steuerverstrickt sind oder (nach m. E. zutreffender Auffassung) zumindest die Anteile an der übernehmenden Körperschaft es werden.[1] Zur Steuerverstrickung Rz. 14. Die Ansässigkeit der Anteilseigner ist ebenso irrrelevant wie eine (beschränkte) KSt-Pflicht von übertragen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von Art. 8 FRL (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 56 Unabhängig vom Fortbestand eines Besteuerungsrechts (Rz. 42ff.) sieht Art. 8 Abs. 1 FRL für grenzüberschreitende Verschmelzungen von EU-ausl. Körperschaften, die in Anhang I Teil A der FRL gelistet sind, generell Steuerneutralität auf Anteilseignerebene vor. In diesem Anwendungsbereich erweitert § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG die Möglichkeit der Buchwert- bzw. Anschaff...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG ist der Buchwert- bzw. Anschaffungskostenansatz zulässig, wenn ein vor der Verschmelzung – wenn auch nur eingeschränkt (d. h. unter Anrechnung ausl. Steuern) – bestehendes deutsches Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bzgl. der untergehenden Anteile nach der Verschmelzung bzgl. der (an deren Stelle tretenden) Anteile an der übernehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 1 EStG ordnet die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Beteiligung an einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten PersGes an, wenn im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland, einer Umstrukturierung oder Überführung von WG des BV oder Anteilen iSd § 17 EStG eine Besteuerung unterblieb und das deut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Rechtsgrundlage der Vorschrift ist die Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49). Eine richtlinienkonforme Auslegung ist geboten, wenn es zu Konflikten zwischen den Vorgaben der Richtlinie und § 50g EStG kommt. Die Vorschrift greift für die KapSt für Zinsen ( § 49 Abs 1 Nr 5 EStG iVm § 43 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Definitionen (§ 50g Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g Abs 3 EStG enthält insb die Definitionen für die Begrifflichkeiten "Gläubiger", "Schuldner", "Zinsen", "Lizenzgebühren" und "verbundene Unternehmen". Ergänzend wirkt Anlage 3 durch die Definition der Begrifflichkeiten "Unternehmen" und "Steuern" iSd § 50g Abs 3 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa bzw cc EStG. Um Gestaltungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert § 50i Abs 1 S 1 EStG, dass ein Gesellschafter einer PersGes aus abkommensrechtlicher Sicht nicht im Inland ansässig ist. Dieses Erfordernis resultiert aus dem Sinn und Zweck der Norm, einen steuerfreien Entstrickungsgewinn zu vermeiden (s Rn 2). Demnach muss der StPfl nach einem einschlägigen DBA als (nur) im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Gleichstellung mit der Schweiz (§ 50g Abs 6 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch § 50g Abs 6 EStG wird Art 15 Abs 2 des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz v 29.12.2004 (ABl EU Nr L 385, 30) in das nationale Steuerrecht umgesetzt. Die Schweiz wird hiernach für Zwecke des § 50g Abs 1–5 EStG im Wege eines Rechtsgrundverweises in vollem Umfang einem Mitgliedstaat der EU gleichgestellt. Analog zu Anlage 3 zu § 50g EStG wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geltungsbereich bei Auslandssachverhalten

Rn. 23 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ist der StPfl unbeschränkt stpfl, so erfasst § 21 EStG auch die Überlassung von Grundstücken im Ausland. Regelmäßig gehören aber diese Einkünfte in das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates (s Art 6 OECD-MA). Meistens werden diese Einkünfte dann aber beim Progressionsvorbehalt wiederum berücksichtigt; so auch in Deutschland (§ 32b Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt (§ 37a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt ist der gesamte Wert der Prämien (ausführlich s Rn 28, die die den im Inland ansässigen StPfl zufließen. Die Bemessungsgrundlage umfasst den gesamten Wert der Prämien; ob diese überhaupt steuerbar oder stpfl sind, ist ohne Bedeutung, Hoffmann in K/S/M, § 37a EStG Rz B 21 (April 2015). Steuergegenstand i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringungen iSd § 20 UmwStG (§ 50i Abs 2 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gemäß § 50i Abs 2 EStG wird für Einbringungen von WG oder Anteilen iSd § 50i Abs 1 EStG das Bewertungswahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG suspendiert und stattdessen, soweit das deutsche Besteuerungsrecht an den erhaltenen oder damit zusammenhängenden Anteilen ausgeschlossen oder beschränkt ist, der zwingende Ansatz des gemeines Werts angeord...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Betriebsstätte i.S. von § 12 Satz 1 AO erfordert eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Unter bestimmten Vorausset...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / b) Steuerrechtliche Konsequenzen

Wendet man also mit der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in der Konstellation des Besitzunternehmens im Inland und der Betriebskapitalgesellschaft sowie des überlassenen Grundstücks im Ausland an, ergeben sich m.E. folgende steuerrechtlichen Konsequenzen: Die im Inland ansässige natürliche Person erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz

Leitsatz Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig. Normenkette § 122, § 155 AO, § 9, § 10 VwZG, Art. 31 WÜRV, Art. 1 Abs. 2, Art. 2, Art. 17, Art. 28 Abs. 6, Art. 30 OECD-AHiÜbk Sachverhalt Der Kläger hat seit 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.4 Ausnahme: Präferenzregelung entspricht dem OECD-Nexus Ansatz (§ 4j Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. S. 2 EStG ist nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers (oder des weiteren Gläubigers) einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gem. Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.2 Hintergrund der Vorschrift

Rz. 2 Die Einführung von § 4j EStG steht im engen Zusammenhang mit der BEPS-Kampagne der OECD/G20-Staaten zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Ziel der BEPS-Initiative ist es, gegen aggressive Steuerplanungsstrategien zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung international tätiger Konzerne vorzugehen. Eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.3 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 6 Normativ ist § 4j EStG unter den Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 4-7i EStG) verortet. Als Gewinnermittlungsvorschrift gilt das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4j EStG für Stpfl., die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG erzielen. Über den Verweis in § 9 Abs. 5 S. 2 EStG gilt § 4j EStG auch im Rahmen der Überschusseinkünfte. Das (Teil-)Abzugsverbot für Li...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 4.1 (Teil-)Abzugsverbot ungeachtet eines bestehenden DBA (§ 4j Abs. 1 S. 1 und 2 EStG)

Rz. 92 Nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG sind die Lizenzaufwendungen ungeachtet eines bestehenden DBA nur nach Maßgabe des § 4j Abs. 3 EStG abziehbar. Der Bezug auf die DBA-Regelungen erscheint auf den ersten Blick klärungsbedürftig, da die Schrankenregelung nach Art. 12 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus Lizenzgebühren zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4 Ausdrückliche Regelung im DBA oder im internationalen Abkommen erforderlich?

Rz. 52 Zweifelhaft war in der Vergangenheit, ob der Progressionsvorbehalt für ausl. Einkünfte nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 – 5 EStG nur anwendbar ist, wenn das jeweilige DBA oder internationale Abkommen die Berücksichtigung der steuerfreien (ausl.) Einkünfte bei der Ermittlung der Progressionsstufe für die inländischen Einkünfte vorsieht, oder ob die Anwendung des Progressi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.4 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 4j EStG ist mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingeführt worden. § 4j EStG ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen (§ 52 Abs. 8a u. 16a EStG). Rz. 15 Die G20/OECD-Staaten haben sich darauf geeinigt, alle schädlichen Lizenzbox-Regelungen erst bis spätestens zum 30...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 5 Beweislast

Rz. 98 Für die praktische Anwendung von § 4j EStG ist die Frage der Beweislast von ausschlaggebender Bedeutung. § 4j EStG trifft keine Aussage darüber, wer die Beweislast darüber zu tragen hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm (insbesondere Niedrigbesteuerung der Lizenzeinnahmen des nahestehenden Lizenzgebers aufgrund einer Lizenzbox-Regelung) erfüllt sind. Daher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.3 Abkommensrecht

Rz. 113 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen greift nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG ungeachtet eines bestehenden DBA und soll damit die Anwendung des Diskriminierungsverbots nach Art. 24 Abs. 4 OECD-MA überschreiben. Hiernach darf für die Abzugsfähigkeit von Lizenzaufwendungen nicht nach der Ansässigkeit des Zahlungsempfängers im In- oder Ausland diskriminiert werd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.3 Lizenzeinnahmen werden aufgrund einer Präferenzregelung niedrig besteuert

Rz. 25 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden niedrigen Besteuerung (Präferenzregelung) unterliegen. Rz. 26 Die Lizenzzahlungen sind beim Schuldner der Lizenzgebühr im Regelfall Aufwendungen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.1 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen im Überblick

Rz. 23 § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält sowohl die grundlegenden Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Norm und stellt daher den Kern der Regelung dar. Lizenzaufwendungen sind beim Schuldner der Lizenzzahlung (ungeachtet eines bestehenden DBA) nur eingeschränkt abziehbar, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers der Lizenzzahlung aufgrund ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.1 Verfassungsrecht

Rz. 104 Bedenken bestehen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit von § 4j EStG. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4j EStG stellt eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips dar und kann daher potenziell einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG begründen.[1] Nach dem objektiven Nettoprinzip darf nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 27 § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wurde durch G. v. 11.10.1995[1] m. W. ab dem Vz 1996 eingefügt. Die Regelung bezieht ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG in bestimmten Fällen in die Ermittlung des Steuersatzes ein. Zu Ausnahmen von der Einbeziehung s. Rz. 28. S. a. Rz. 47 wegen der Behandlung des von Organen der EU an Beamte gezahlten Tagegelds. Die Frage, ob bei zeitweis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.5 Ausnahme: Lizenzeinnahmen im Hinzurechnungsbetrag enthalten (§ 4j Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 69 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG ist insoweit nicht anzuwenden, als aufgrund der aus den Lizenzaufwendungen resultierenden Lizenzeinnahmen ein Hinzurechnungsbetrag i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG anzusetzen ist (§ 4j Abs. 1 S. 5 EStG).[1] Die Lizenzaufwendungen sind also abzugsfähig, soweit die korrespondierenden Lizenzeinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1a § 4j Abs. 1 S. 1 EStG enthält die Kernaussage der Norm und beschränkt den steuermindernden Abzug von Aufwendungen für die Rechteüberlassungen (Lizenzaufwendungen), wenn die korrespondierenden Einnahmen für die Rechteüberlassung (Lizenzeinnahmen) des Gläubigers der Lizenzzahlungen aufgrund einer Präferenzregelung (Lizenzbox-Regelung) niedrig besteuert werden und der Gl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.2 Erweiterung auf Zwischenschaltungsfälle (§ 4j Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 38 § 4j Abs. 1 S. 2 EStG soll Umgehungsgestaltungen verhindern, bei denen das (Teil-)Abzugsverbot nach § 4j Abs. 1 S. 1 EStG dadurch ausgehebelt wird, dass die Lizenzzahlungen aus Deutschland nicht direkt in ein schädliches Lizenzboxsystem fließen, sondern zunächst an eine zwischengeschaltete nahestehende Person in einem anderen Staat (insbesondere an eine andere Konzern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.2 Unionsrecht

Rz. 110 § 4j EStG sollte mit der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie[1] vereinbar sein.[2] Die Zins- und Lizenzrichtlinie befreit die Lizenzeinnahmen des Vergütungsempfängers von der Quellensteuer und begünstigt damit den Gläubiger der Lizenzzahlung. Da § 4j EStG den Betriebsausgabenabzug jedoch beim Schuldner der Lizenzzahlung einschränkt, steht § 4j EStG nicht in Konflikt mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.3 Erweiterung auf Betriebsstätten (§ 4j Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 46 Nach § 4j Abs. 1 S. 1 EStG müssen Schuldner und Gläubiger der Lizenzzahlungen nahestehende Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG sein. § 4j Abs. 1 S. 3 EStG regelt zudem, dass als Schuldner und Gläubiger der Lizenzzahlungen auch Betriebsstätten gelten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte für die Überlassung der Nutzung oder...mehr