Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.1 Umsatzerlöse und sonstige Erträge aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen (§ 138a Abs. 2 Nr. 1a AO)

Rz. 29 In den Länderberichten sind Angaben zu konzerninternen Umsätzen und Erträgen unter den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten aufzuführen, in denen sie erzielt werden. Die Zahlen in der Berichterstattung sollen auf aggregierter Basis je Land erfolgen (Zusammenfassung zu einer einzigen Zahl für das Hoheitsgebiet) und nicht auf Grundlage konsolidierter Zahlen.[1] Dies gilt un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.4 Behandlung vollkonsolidierter Personengesellschaften

Rz. 25 Der Gesetzestext zu § 138a AO und die Gesetzesbegründung lässt offen, wie Personengesellschaften im Rahmen des CbCR zu erfassen sind. Nach den Leitlinien der OECD richtet sich die grundsätzliche Einbeziehung von Personengesellschaften nach den handelsrechtlichen Konsolidierungsvorschriften für Rechnungslegungszwecke.[1] Soweit Personengesellschaften als konsolidierung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 2 (§ 138a Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 55 Der § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO sieht eine Aufstellung mit den wichtigsten Wirtschaftstätigkeiten der Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns nach Steuerhoheitsgebieten und den dort ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten vor. Die Angaben zur den wirtschaftlichen Tätigkeiten sind in der Tabelle 2 in Bezug auf jede einzelne Konzerneinheit innerhalb eines Hoheitsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.5 Behandlung von Betriebsstätten / Zweigniederlassungen

Rz. 27 Betriebsstätten und Zweigniederlassungen sind für das Steuerhoheitsgebiet aufzuführen, in dem sich die Betriebsstätte befindet.[1] Zum Zweck einer rechtsformneutralen Abgrenzung von Einkünften werden Betriebsstätten als selbständige Unternehmen behandelt; auf Grundlage des "Authorized OECD Approach" (AOA) wurden die Grundsätze mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Auswertung, Nutzung und Speicherung der Daten (§ 138a Abs. 7 AO)

Rz. 66 Nach § 138a Abs. 7 S. 1 AO leitet das BZSt die Aufgabe die länderbezogenen Berichte, die ihm von den inländischen berichtsverpflichteten Konzerneinheiten übermittelt wurden, an die zuständige inländische Finanzbehörde weiter. Diese können die Berichte zur Risikoeinschätzung nutzen. Nach § 138a Abs. 7 S. 2 AO erfolgt auch die Weiterleitung durch das BZSt an die jeweilig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1 Allgemeine Übermittlungsfrist (§ 138a Abs. 6 S. 1 AO)

Rz. 60 Nach § 138a Abs. 6 Satz 1 AO ist die elektronische Übermittlung des länderbezogenen Berichts an das BZSt innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vorzunehmen, für das der länderbezogene Bericht zu erstellen ist. Die Jahresfrist gilt gleichermaßen für alle Berichtspflichtigen (Konzernobergesellschaften, beauftragte Gesellschaften und verpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.2 Behandlung assoziierter Unternehmen

Rz. 23 Ein assoziiertes Unternehmen ist gem. § 311 Abs. 1 HGB ein Unternehmen, auf dessen Geschäfts- und Finanzpolitik von einem in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher[1], aber kein beherrschender, Einfluss ausgeübt wird und an dem dieses Unternehmen nach § 271 Abs. 1 HGB beteiligt ist. Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss grundsätzli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.3 Behandlung vollkonsolidierter Kapitalgesellschaften

Rz. 24 Vollkonsolidierte Kapitalgesellschaften sind unter dem Steuerhoheitsgebiet aufzuführen, in dem sie steuerlich ansässig sind.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.6 Jahresergebnis vor Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1f AO)

Rz. 45 Des Weiteren ist das aggregierte Jahresergebnis vor Ertragsteuern ("profit or loss before income tax")[1] für alle Unternehmen und Betriebsstätten des Konzerns anzugeben, die sich in einem Steuerhoheitsgebiet befinden. Hierbei sind auch alle außerordentlichen Erträge und Ausgaben einzubeziehen.[2] Dividendenerträge müssen entsprechend zu den Ausführungen zur Position ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.8 Einbehaltener Gewinn (§ 138a Abs. 2 Nr. 1h AO)

Rz. 51 Überdies sind Angaben zum einbehaltenen Gewinn, in der Gesetzesbegründung auf Englisch mit "accumulated earnings"[1] bezeichnet, erforderlich. Der einbehaltene Gewinn ist die Summe der Gewinnrücklagen (nach Ertragsteuern).[2] Die Summe der gesamten einbehaltenen Gewinne im betrachteten Steuerhoheitsgebiet ist für die Angabe aufzuaddieren. Fallen bei zwei oder mehr Kon...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.4 Sprachfassung

Rz. 64 Nach den Vorgaben der OECD im Abschlussbericht 2015 zu Aktionspunkt 13 sollen die Staaten im Allgemeinen die Verrechnungspreisunterlagen, wozu auch die länderbezogene Berichterstattung gehört, in weit verbreiteten Sprachen erstellen lassen. Nach dem BMF-Schreiben v. 11.7.2017 zu den Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen kann ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.5 Im Wirtschaftsjahr für dieses Jahr gezahlte und zurückgestellte Ertragsteuern (§ 138a Abs. 2 Nr. 1e AO)

Rz. 42 Zudem sind nach dem Gesetzeswortlaut mit einer gesonderten Position die für das betreffende Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern ("income tax accrued")[1] aller Konzerneinheiten gesondert für die jeweiligen Steuerhoheitsgebiete aufzuführen.[2] Gemeint sind hier sämtliche für das Wirtschaftsjahr geschuldete Ertragsteuern. Die Angabe soll "auf de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.6 Drittstaaten und EU-Quellensteuer (§ 16a ZIV)

Rz. 45 Durch § 16a ZIV wird der nach § 7 ZIV auf die Mitgliedstaaten der EU räumlich begrenzte Geltungsbereich der ZIV um Gebiete von Drittstaaten sowie abhängige und assoziierte Gebiete erweitert, mit denen die EU (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bzw. die Bundesrepublik Deutschland (§ 16a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b ZIV) bilaterale Abkommen i. S. v. Art. 17 Abs. 2 Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Entwicklung von § 45e EStG und der ZIV

Rz. 2 Aufgrund der Ermächtigung des § 45e EStG wurde die ZinsRL durch die Zinsinformationsverordnung (ZIV) [1] v. 26.1.2004[2] in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt. Die ZIV ist am 1.7.2005 in Kraft getreten.[3] Rz. 2a Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der ZIV v. 22.6.2005[4] wurden noch vor Inkrafttreten neben der Korrektur eines in die ZIV übernommenen Übersetzu...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 1 Globale Herausforderungen für Kommunen

Mit der Verabschiedung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" durch die Vereinten Nationen am 10.12.1948 wurde eine wichtige Konsequenz aus den Katastrophen des Zweiten Weltkriegs und des Holocausts gezogen. Dieses "Nie wieder!" gab den Impuls zu weiteren regionalen und thematischen menschenrechtlichen Pakten und Abkommen, die sich inzwischen zu einem UN-Menschenrech...mehr

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Kinderfreundliche Kommune: ... / 3.1 Systematische Argumente und primäre Ziele

" A ‘Child Friendly City’ is a city, town, community or any system of local governance committed to fulfilling child rights as articulated in the Convention on the Rights of the Child. It is a city or community where the voices, needs, priorities and rights of children are an integral part of public policies, programmes and decisions."[1] 1. Kinderrechte verwirklichen Der erst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.4 Ausländische Renten

Rz. 157h Grundsätzlich sind ausl. Renten von unbeschränkt Stpfl. im Inland zu versteuern. Ob die Rente nach § 19 EStG oder nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuern ist, richtet sich nach den allg. Regeln.[1] Der BFH hat bei der Qualifikation der ausl. Renten darauf abgestellt, ob die ausgezahlte Leistung in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt und beschr. stpfl. natürliche Personen. Zur beschr. Steuerpflicht vgl. § 49 EStG Rz. 1ff und § 49 EStG Rz. 363ff. Unter § 21 EStG fallen auch Einkünfte aus im Ausland belegenem Grundbesitz. Regelmäßig weisen aber DBA in diesen Fällen das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat zu (Art. 6 OECD-Musterabkommen). Als Ausnahmen sind z. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Forderungen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen (Nr. 8)

Rz. 470 [Autor/Stand] Als Inlandsvermögen anzusetzen sind auch Forderungen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischem Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat (§ 121 Nr. 8 BewG). Rz. 471 [Autor/Stand] Unter eine "stille Beteiligung" i.S.v. § 121 Nr. 8 BewG fäl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Steuern, § 9

Rz. 685 Natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind im Inland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Eine Person hat ihren Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Der gewöhn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inlandsanbindung durch Betriebsstätte oder ständigen Vertreter

a) Vorbemerkung Rz. 151 [Autor/Stand] Das Vorliegen inländischen Betriebsvermögens i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG setzt voraus, dass im Inland entweder eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist (vgl. schon Rz. 131). Die Eigenschaft als Inlandsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG entfällt, wenn eine inländische Betriebsstätte nicht mehr besteht und au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 121 Inlandsvermögen

Schrifttum: Andresen/Weidlich, Notwendigkeit eines aktiven Betriebsstättenmanagements am Beispiel einer ausländischen Demontagebetriebsstätte, DB 2015, 267; Bäßler/Moritz-Knobloch, Der deutsch-japanische Erbfall – erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, ZErb 2014, 37; Baranowski, Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Bet...mehr

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Verwaltungsgrundsätze 2020 bei international verbundenen Unternehmen

Kommentar In einem neuen BMF-Schreiben wurden die Verwaltungsgrundsätze 2020 bekannt gemacht. Darin werden die Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und die Folgen bei Verstößen umfassend dargestellt. Für international verbundene Unternehmen wird die Frage der Dokumentation von Verrechnungspreisen zwischen den Unternehmen immer bedeutsamer. Die Finanzverwaltung hat in de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2 Aufenthalt bis zu 183 Tagen – Art. 15 Abs. 2 Buchstabe a OECD-MA

4.2.1 Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage Rz. 85 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die in den DBA genannte 183-Tage-Frist bezieht sich häufig auf den Aufenthalt im Tätigkeitsstaat. Nach einigen DBA ist jedoch die Dauer der Ausübung der unselbständigen Arbeit im Tätigkeitsstaat maßgebend. Rz. 86 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die genannte 183-Tage-Frist kann sich entweder auf das St...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.1 Regelungsbereich eines DBA/des OECD-MA

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die DBA enthalten Regelungen für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sowie zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis der beiden vertragschließenden Staaten zueinander. Sie begründen selbst keinen Besteuerungsanspruch. Die Abkommen werden durch Protokolle, die Denkschrift, Briefwechsel oder andere Dokumente ergänzt und erläutert. D...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 3. Besteuerung im Tätigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 1 OECD-MA

Rz. 78 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA können die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden, es sei denn, die Tätigkeit wird im anderen Staat ausgeübt. Wird die unselbständige Arbeit im anderen Staat ausgeübt, steht grundsätzlich diesem Staat (Tätigkeitsstaat) das Besteuerungsr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2 OECD-Musterabkommen

1.2.1 Bestimmung der Ansässigkeit – Art. 4 OECD-MA Rz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Für die Anwendung eines DBA ist der Staat zu bestimmen, in dem der Arbeitnehmer und ggf. der Arbeitgeber entsprechend Art. 1 i. V. m. Art. 4 OECDMA ansässig sind. Der abkommensrechtliche Begriff der Ansässigkeit entspricht nicht dem im innerstaatlichen Recht verwendeten Begriff der unbeschränk...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.4..1. Beurteilung einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA entsprechenden Vorschriften

Rz. 159 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung nimmt grundsätzlich der Entleiher die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen wahr. Der Leiharbeitnehmer ist regelmäßig in den Betrieb des Entleihers eingebunden. Dementsprechend ist (abweichend von Tz. 4.3.3.2, Rn. 142) bereits mit Aufnahme der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers beim Entleihe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.1 Bestimmung der Ansässigkeit – Art. 4 OECD-MA

Rz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Für die Anwendung eines DBA ist der Staat zu bestimmen, in dem der Arbeitnehmer und ggf. der Arbeitgeber entsprechend Art. 1 i. V. m. Art. 4 OECDMA ansässig sind. Der abkommensrechtliche Begriff der Ansässigkeit entspricht nicht dem im innerstaatlichen Recht verwendeten Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht. Rz. 7 Stand: EL 124 – ET: 11/202...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.2.1 Art. 15 OECD-MA

Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Nach Art. 15 Abs. 1 OECD-MA können die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit nur im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden, es sei denn, die Tätigkeit wird im anderen Staat ausgeübt. Wird die unselbständige Arbeit im anderen Staat (Tätigkeitsstaat) ausgeübt, steht grundsätzlich diesem Staat das Besteuerungsrecht für die bezog...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3 Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber – Art. 15 Abs. 2 Buchstabe b OECD-MA

4.3.1 Allgemeines Rz. 120 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Erfolgt die Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber, sind die Voraussetzungen für die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchstabe b OECD-MA nicht erfüllt. Rz. 121 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die im Ausland ausgeübte unselbständige Tätigkeit eines Arbeitnehmers kann für ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.2 Beispiele für Abkommen, die von der Regelung des OECD-MA abweichen

8.2.1 DBA-Liberia/DBA-Trinidad und Tobago Rz. 352 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das DBA-Liberia enthält keine besondere Regelung für Vergütungen des Bordpersonals von Schiffen oder Luftfahrzeugen, daher sind die allgemeinen Regelungen des Art. 15 Abs. 1 und 2 DBA-Liberia anzuwenden. Demnach gilt Folgendes: Rz. 353 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Liberia steht ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 2 OECD-MA (sog. 183-Tage-Klausel)

4.1 Voraussetzungen Rz. 80 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Abweichend von Art. 15 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA steht nach Art. 15 Abs. 2 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das ausschließliche Besteuerungsrecht für eine nicht in diesem Staat ausgeübte unselbständige Arbeit zu, wenn der Arbeitnehmer sich insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines im jeweiligen Abkomme...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.4 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat Art. 15 Abs. 2 Buchstabe c OECD-MA

Rz. 183 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Erfolgt die Zahlung zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat, sind die Voraussetzungen für die alleinige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchstabe c OECD-MA nicht erfüllt. Rz. 184 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Maßgebend für den Begriff der "Betriebsstätte" ist die Definition in dem jeweiligen Abko...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung – Art. 23 OECD-MA

Rz. 22 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Deutschland als Ansässigkeitsstaat vermeidet bei Einkünften aus unselbständiger Arbeit die Doppelbesteuerung regelmäßig durch Freistellung der Einkünfte (Anwendung der Freistellungsmethode entsprechend Art. 23 A OECDMA) unter Berücksichtigung des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG (Progressionsvorbehalt). Die Steuerfreistellung setzt allerdings ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.2.3 Besondere Regelungen bezüglich der Zuweisung des Besteuerungsrechts

Rz. 21 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das OECD-MA bzw. die einzelnen DBA enthalten von Art. 15 OECD-MA abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitnehmer, insbesondere für das für die Geschäftsführung eines Unternehmens verantwortliche Personal (s. Tz. 6.1), für Künstler und Sportler (Art. 17 OECD-MA), für Ruhegehaltsempfänger (Art. 18 OECD-MA), für die Arbeitnehmer der Gebietskö...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.1 Allgemeines

Rz. 345 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die DBA enthalten für die steuerliche Behandlung der Einkünfte des Bordpersonals von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie des Bordpersonals von Binnenschiffen häufig gesonderte Bestimmungen. Diese orientieren sich i. d. R. an Art. 15 Abs. 3 OECD-MA. Für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit des Bordpersonals ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.1 Voraussetzungen

Rz. 80 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Abweichend von Art. 15 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA steht nach Art. 15 Abs. 2 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das ausschließliche Besteuerungsrecht für eine nicht in diesem Staat ausgeübte unselbständige Arbeit zu, wenn der Arbeitnehmer sich insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines im jeweiligen Abkommen näher beschrieben...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.1 Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 307 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei der Besteuerung der Organe von Kapitalgesellschaften ist zwischen den geschäftsführenden und den überwachenden Organen zu unterscheiden. Rz. 308 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Vergütungen von geschäftsführenden Organen (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich des Art. 15 O...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.3 Vorruhestandsgelder

Rz. 317 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Laufend ausgezahlte Ruhestandsgelder haben immer Versorgungscharakter. Sie sind daher Art. 18 OECD-MA zuzuordnen und im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Rz. 318 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Erdiente kapitalisierte Vorruhestandsgelder, bei denen ein Versorgungscharakter angenommen werden kann, weil sie kurz (maximal 1 Jahr) vor dem Eintrittsalt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.5.1 Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen

Rz. 220 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Abfindungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt werden, sind regelmäßig den Vergütungen aus unselbständiger Arbeit i. S. des Art. 15 Abs. 1 OECD-MA zuzuordnen. Unter Abfindungen in diesem Sinne sind Zahlungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Die...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.6 Besonderheiten beim Wechsel des Bezugszeitraums im DBA und Wechsel der Ansässigkeit

Rz. 112 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei Umstellung eines DBA vom Steuerjahr auf einen 12-Monats-Zeitraum ist soweit im DBA nichts anderes vereinbart ist – ab Anwendbarkeit des neuen DBA auch dann ein 12-Monats-Zeitraum zu betrachten, wenn dessen Beginn in den Anwendungszeitraum des alten DBA hineinreicht. Rz. 113 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Beispiel 1: Ein deutscher Arbeitgeber...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3 Entsendendes und aufnehmendes Unternehmen sind Arbeitgeber

Rz. 143 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ist ein Arbeitnehmer abwechselnd sowohl für seinen inländischen zivilrechtlichen Arbeitgeber als auch für ein weiteres im Ausland ansässiges verbundenes Unternehmen tätig (z. B. ein Arbeitnehmer einer deutschen Muttergesellschaft wird abgrenzbar in Spanien und/oder in Deutschland sowohl im Interesse der spanischen aufnehmenden Gesellschaft...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 120 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Erfolgt die Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber, sind die Voraussetzungen für die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchstabe b OECD-MA nicht erfüllt. Rz. 121 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die im Ausland ausgeübte unselbständige Tätigkeit eines Arbeitnehmers kann für seinen zivilrecht...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3 Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung zwischen verbundenen Unternehmen

4.3.3.1 Wirtschaftlicher Arbeitgeber Rz. 128 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Arbeitgeber i. S. des DBA kann nicht nur der zivilrechtliche Arbeitgeber, sondern auch eine andere natürliche oder juristische Person sein, die die Vergütung für die ihr geleistete unselbständige Tätigkeit wirtschaftlich trägt oder hätte tragen müssen (s. BFH-Urteil vom 23.2.2005, BStBl 2005 II S. 547). E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.4 Anwendung der 18 3-Tage-Frist auf einen 12-Monats-Zeitraum

Rz. 104 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Wird in einem DBA zur Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage entsprechend dem aktuellen OECD-Standard (Art. 15 Abs. 2 OECD-MA) auf einen "Zeitraum von zwölf Monaten" abgestellt, so sind hierbei alle denkbaren 12-Monats-Zeiträume in Betracht zu ziehen, auch wenn sie sich zum Teil überschneiden. Wenn sich der Arbeitnehmer in einem beliebig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.5 Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen fremden Dritten

Rz. 179 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Sofern gelegentlich ein Arbeitnehmer bei einem fremden Dritten eingesetzt wird, kann entweder eine Arbeitnehmerüberlassung oder eine Tätigkeit zur Erfüllung einer Lieferungs- oder Werkleistungsverpflichtung vorliegen. Rz. 180 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Eine gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung liegt grundsätzlich dann vor, wenn der zivilrec...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.2.5 DBA-Zypern 2011

Rz. 362 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Wortlaut des Art. 14 Abs. 4 DBA-Zypern 2011 entspricht im Wesentlichen dem Text des Art. 15 Abs. 3 OECD-MA und beinhaltet nach dem OECD-MK auch den wirtschaftlichen Arbeitgeber. Folgerichtig kann Arbeitgeber i. S. dieses Abkommens nicht nur der zivilrechtliche Arbeitgeber (Verleiher/Crewinggesellschaft), sondern auch ein aufnehmendes Un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.2.1 Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage

Rz. 85 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die in den DBA genannte 183-Tage-Frist bezieht sich häufig auf den Aufenthalt im Tätigkeitsstaat. Nach einigen DBA ist jedoch die Dauer der Ausübung der unselbständigen Arbeit im Tätigkeitsstaat maßgebend. Rz. 86 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die genannte 183-Tage-Frist kann sich entweder auf das Steuerjahr oder auf das Kj oder auch auf einen Ze...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7.3 Arbeitgeber oder arbeitslohntragende Betriebsstätte im Ausland

Rz. 338 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Fällen, in denen der Berufskraftfahrer in Deutschland, sein Arbeitgeber aber in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist, steht Deutschland das Besteuerungsrecht für die Vergütungen des Berufskraftfahrers aus unselbständiger Arbeit zu, soweit die Vergütungen auf Tätigkeiten des Berufskraftfahrers im Inland entfallen. Rz. 339 Stand: EL 1...mehr