Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nebentätigkeit von Selbstständigen

ba) Allgemeines Rn. 36 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Übernimmt ein bereits selbstständig Tätiger eine Nebentätigkeit auf dem Gebiet seines Hauptberufs, so wird idR eine selbstständige Nebentätigkeit vorliegen. Das muss jedoch nicht so sein. bb) Insbesondere Ärzte Rn. 37 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Tätigkeit eines sonst selbstständigen Arztes beim Arbeitsamt ist wegen seiner Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nebentätigkeit von Arbeitnehmern

ca) Allgemeine Grundsätze Rn. 44 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Qualifizierung der Nebentätigkeit eines ArbN erfolgt nach oben angegebenen Grundsätzen (s Rn 33) grundsätzlich unabhängig von der Art der Haupttätigkeit. Die Art der Haupttätigkeit beeinflusst die Qualifizierung der Nebentätigkeit nur dann, wenn sich diese als Nebenpflicht der Haupttätigkeit darstellt. Das muss n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nebentätigkeit

a) Allgemeines aa) Begriff Rn. 32 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff der Nebentätigkeit ist im Gesetz nicht enthalten. Er bezeichnet eine neben der Haupttätigkeit ausgeübte, ggf untergeordnete Tätigkeit iS einer persönlichen selbstständigen oder nichtselbstständigen Dienstleistung (zur Abgrenzung von einer weiteren Haupttätigkeit vgl FG Niedersachsen EFG 2021, 191, nachgeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeine Grundsätze

Rn. 44 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Qualifizierung der Nebentätigkeit eines ArbN erfolgt nach oben angegebenen Grundsätzen (s Rn 33) grundsätzlich unabhängig von der Art der Haupttätigkeit. Die Art der Haupttätigkeit beeinflusst die Qualifizierung der Nebentätigkeit nur dann, wenn sich diese als Nebenpflicht der Haupttätigkeit darstellt. Das muss nicht ausdrücklich vorgese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Begriff

Rn. 32 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff der Nebentätigkeit ist im Gesetz nicht enthalten. Er bezeichnet eine neben der Haupttätigkeit ausgeübte, ggf untergeordnete Tätigkeit iS einer persönlichen selbstständigen oder nichtselbstständigen Dienstleistung (zur Abgrenzung von einer weiteren Haupttätigkeit vgl FG Niedersachsen EFG 2021, 191, nachgehend BFH BFH/NV 2023, 1005...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Unterrichtserteilung

Rn. 51 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nichtselbstständigkeit wird angenommen, wenn der nebenberuflichen Lehrtätigkeit ein Tarifvertrag zugrunde liegt, der StPfl sich an einen festen Stundenplan zu halten hat und die Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis abschließen wollen (BFH BStBl II 1972, 617; BFH BStBl II 1972, 618). Zusätzlicher Unterricht an der Schule, an der hauptsächli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 36 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Übernimmt ein bereits selbstständig Tätiger eine Nebentätigkeit auf dem Gebiet seines Hauptberufs, so wird idR eine selbstständige Nebentätigkeit vorliegen. Das muss jedoch nicht so sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Grundsatz

Rn. 33 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Einkünfte aus Nebentätigkeit oder aus einer Aushilfstätigkeit sind grundsätzlich nach den allg Abgrenzungskriterien derjenigen Einkunftsart zuzurechnen, zu der sie gehörten, würde die Nebentätigkeit allein und ohne Zusammenhang mit einer Haupttätigkeit ausgeübt (BFH BStBl II 1976, 291; BFH BStBl II 1979, 414). Die Art der Haupttätigkeit i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Einzelfälle

Rn. 45 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Als selbstständige Tätigkeit behandelt wurde zB die freiwillige schriftstellerische Nebentätigkeit eines angestellten Schriftleiters für seinen ArbG (BFH BStBl III 1955, 153); ebenso für einen WP, der neben seiner unselbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer WP-GmbH gelegentlich auch selbstständige Arbeit als WP leistete (BFH BStBl III 1957, 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Insbesondere Musiker

Rn. 47 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Musiker sind nichtselbstständig tätig, wenn sie in einem anderen Betrieb, zB einem Orchester, eingegliedert sind und von diesem bezahlt werden (BFH BStBl II 1971, 22; FG Hamburg EFG 1995, 772; FG Hamburg EFG 1995, 1079). Entsprechendes gilt bei einem Engagement für eine Gaststätte (BFH BStBl II 1968, 726). Selbstständig sind Musiker, wenn sie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Insbesondere Prüfungstätigkeit

Rn. 46 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nichtselbstständigkeit wurde angenommen bei einem Gemeindedirektor als Mitglied der Schätzungskommission der Oldenburgischen Landesbrandkasse (BFH BStBl II 1972, 460). Bei Prüfungstätigkeiten eines Hochschullehrers ist danach zu unterscheiden, ob es sich um eine Dienstpflicht handelt und der Prüfer der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Gutachtertätigkeit

Rn. 49 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nichtselbstständig ist die Gutachtertätigkeit eines angestellten Krankenhausarztes gegenüber Krankenkassen, Versicherungsämtern, Versorgungsämtern, wenn die Gutachten beim Krankenhaus (Klinik) angefordert werden und der Arzt für dieses tätig wird (RFH RStBl 1939, 1121; BFH BStBl III 1956, 187). Selbstständig ist die Tätigkeit, wenn die Gutach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unterrichtstätigkeiten

Rn. 41 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unterrichtstätigkeiten von Selbstständigen (Gewerbetreibenden und Freiberuflern) richten sich ebenfalls nach den allg Grundsätzen: ein RA als Lehrbeauftragter an einer Hochschule soll mit Rücksicht auf die lose Bindung (?) des Lehrbeauftragten zur Hochschule trotz verhältnismäßig umfangreicher Lehrtätigkeit selbstständig tätig sein (BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Vortragstätigkeit

Rn. 50 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hochschullehrer sind idR hinsichtlich ihrer Lehrtätigkeit nicht selbstständig tätig; dasselbe gilt für Privatdozenten ohne Lehrauftrag, die lediglich auf die Kolleggelder angewiesen sind (RFH RStBl 1938, 1334). Die Vortragstätigkeit in Akademien und Hochschulen, die von nicht zum Dozentenstamm gehörenden Vortragenden ausgeübt wird, ist auch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Vertretungen

Rn. 39 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die steuerrechtliche Einordnung der Vertretung von Ärzten und RA hängt von der Gestaltung und Durchführung des Vertretungsverhältnisses ab. Selbstständige Tätigkeit des Vertreters ist auch ohne, dass ein Nebenberuf vorliegt, anzunehmen, wenn und weil der Vertreter eines Arztes/RA idR nach seinem eigenen geistigen Vermögen in voller Entscheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Rundfunk- und Fernsehkünstler/Journalist

Rn. 57 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mitarbeiter beim Hörfunk und Fernsehen, die der Anstalt auf Dauer zur Verfügung stehen, sind auch dann ArbN, wenn sie als sog freie Mitarbeiter zur Mitwirkung für jeden Einzelfall auf Honorarbasis verpflichtet werden (BFH BStBl II 1977, 50; BFH/NV 2001, 497; BFH/NV 2009, 1749). Werden sie nur gelegentlich zu bestimmten Produktionen herangez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Ehrenamt

Rn. 42 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die ehrenamtliche Tätigkeit in Berufs- und Standesorganisationen ist im Allg selbstständig. StB und Steuerbevollmächtigte üben als Vorstandsmitglieder ihrer Kammern sowie als Mitglieder der Prüfungs- und Zulassungsausschüsse eine selbstständige Tätigkeit aus. Die Vergütungen dafür (Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder, Auslagenersatz) sind ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Gastspieler

Rn. 61 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch Gastspieler können nichtselbstständig tätig sein, und zwar dann, wenn sie auf Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag angestellt sind, bzw wenn das Theater im Wesentlichen über die Arbeitskraft verfügen kann (vgl RFH RStBl 1927, 77; BFH BStBl II 1971, 22; BMF BStBl I 1990, 638); die frühere Abgrenzung danach, ob das Gastspiel mehr als sieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Vom offensichtlichen Unsinn der Leerformel von der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, BB 1985, 1460. Rn. 590 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für bestimmte Freiberufe, so zB Schriftsteller, hat die FinVerw aus Gründen der "Vereinfachung und Effizienz" des Besteuerungsverfahrens Pauschsätze für BA aufgestellt. Diese sind nach st Rspr aus Gründen der "Gleichmäßigkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Insbesondere Ärzte

Rn. 37 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Tätigkeit eines sonst selbstständigen Arztes beim Arbeitsamt ist wegen seiner Eingliederung dort in Übereinstimmung mit dem oben angegebenen Grundsatz eine nichtselbstständige Tätigkeit (FG SchlH EFG 1957, 294); ebenso die zivilen Musterungsärzte der Bundeswehr (StEK EStG § 19 R 49). Anderes gilt nach der Rspr mE für die Knappschaftsärzte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ci) Filmschauspieler ua

Rn. 58 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Filmschauspieler sind nach st Rspr idR nichtselbstständig, wenn sie ihre Arbeitskraft dem Filmunternehmen während eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung stellen, ohne dass es wesentlich auf die Dauer ankäme (RFH RStBl 1930, 481; BFH BStBl II 1979, 131; BFH BStBl II 1980, 395 und FG Berlin EFG 1984, 176 rkr). Die Mitwirkung eines Schauspiel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

aa) Begriff Rn. 32 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff der Nebentätigkeit ist im Gesetz nicht enthalten. Er bezeichnet eine neben der Haupttätigkeit ausgeübte, ggf untergeordnete Tätigkeit iS einer persönlichen selbstständigen oder nichtselbstständigen Dienstleistung (zur Abgrenzung von einer weiteren Haupttätigkeit vgl FG Niedersachsen EFG 2021, 191, nachgehend BFH BFH/NV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bedeutung der Entscheidungsfreiheit

Rn. 30 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für die Beurteilung kommt es nicht entscheidend auf das Maß der der tätigen Person zustehenden Entscheidungsfreiheit an. Wichtig ist vielmehr, ob diese Entscheidungsfreiheit auf eigener Machtvollkommenheit beruht und in wessen Interesse sowie für wessen Rechnung sie auszuüben ist. Deshalb hat die Rspr den Vorstand/Geschäftsführer einer KapGe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bejaht wurde die unterrichtende Tätigkeit zu Unrecht bei einem Informationsfahrtbegleiter (FG Berlin EFG 1977, 316). Die FinVerw nimmt bei nebenberuflicher Lehrtätigkeit von Handwerksmeistern an Berufs- und Meisterschulen idR freiberufliche Einkünfte an (H 18.1 EStH 2024 "Lehrtätigkeit"). Ebenso hat der BFH IV R 186/85 – insoweit in BFH BSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Ausübung/Vervielfältigungstheorie

Rn. 329 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Vervielfältigungstheorie (s Rn 237) hatte für die Tätigkeiten und Einkünfte iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG bis in jüngste Zeit weiterhin Bedeutung. Zu den Wesensmerkmalen der (vermögens-)verwaltenden Tätigkeit wurde es angesehen, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht. Die Regelungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Rn. 611 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit ist weitere Voraussetzung für die Annahme einer begünstigten Veräußerung des Vermögens der selbstständigen Tätigkeit oder der Aufgabe derselben (so schon BFH BStBl III 1956, 205). Das bedeutet, dass die Tätigkeit am Ort ihrer bisherigen Ausübung wenigstens für eine gewisse Zeit nicht mehr ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 1 Arbeitsverdienst unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Der aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Wenn der weiterbeschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.1 § 2 GewStG (Steuergegenstand)

• 2022 Anpassung des Gewerbesteuerrechts an die europäischen Sekundärrechtsakte / § 2 GewStG Die Erhebung der GewSt ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Bei der Ausgestaltung der GewSt hat der Gesetzgeber die Grundverkehrsfreiheiten zu beachten. Fraglich ist, ob der Gesetzgeber das GewStG auch an die europäischen Sekundärrechtsakte anzupassen hat. Hierzu gehören die Mutter-Toch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.1 10-%-Grenze gem. § 15 Abs. 1 S. 4 UStG

Rz. 144 Mit dem zum 1.4.1999 eingefügten S. 4 von § 15 Abs. 1 UStG, der aber wegen der erst später wirksamen unionsrechtlichen Genehmigung erst ab dem 5.3.2000 Geltung erlangte (Rz. 146), hat der Gesetzgeber die schon früher von der Verwaltung für maßgeblich gehaltene 10 %-Grenze in das Gesetz eingefügt, allerdings nur für körperliche Gegenstände. Bei körperlichen Gegenständ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / II. Tatbestand

Hält eine GmbH Grundbesitz, wird für Erhebungszeiträume ab 1.1.2025 gem. § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG die Grundsteuer vom Gewerbeertrag gekürzt. Diese sog. einfache GewSt-Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbelastung mit Realsteuern in Form von Grundsteuer und GewSt.[1] Auf Antrag wird gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG die erweiterte GewSt-Kürzung gewährt, die den gesamten Teil des Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Entstehung der Geschäftsgebühr

Rz. 11 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht "für das Betreiben des Geschäfts", also der außergerichtlichen Besorgung einer Rechtsangelegenheit als Vertreter gegenüber Dritten. Da sie das Betreiben eines Geschäfts durch den RA vergütet, ist sie eine so genannte allgemeine Betriebsgebühr wie die Verfahrensgebühr, die in den gerichtlichen Verfahren erwächst. Durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 2 Förderumfang

Der Gründungszuschuss wird in 2 Förderphasen längstens für 15 Monate bewilligt.[1] Die erste Förderphase umfasst 6 Monate. In dieser Zeit wird ein Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gezahlt. Zusätzlich wird ein Zuschlag für die soziale Sicherung von 300 EUR monatlich geleistet. Die Anschlussförderung für weitere 9 Monate umfasst nur noch den Zuschlag fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundsicherungsgeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2.1 Voraussetzungen

Weibliche Mitglieder erhalten von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG kein Arbeitsentgelt erhalten. Anspruchsberechtigt sind demnach auch Bezieherinnen von Grundsicherungsgeld, Studentinnen, Rentnerinnen oder freiwillig Versicherte, die in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.3 Zuordnung des Einkommens

Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen gilt das Entstehungsprinzip, d. h. anrechenbar ist nur das Einkommen, das während der Zeit erarbeitet wird, für die dem Betroffenen Arbeitslosengeld zusteht. Einkommen, das vor Beginn des Leistungsanspruchs oder während einer Zeit erarbeitet wurde, in der der Leistungsbezug unterbrochen war, bleibt anrechnungsfrei. Auf den Zeitpunkt des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 3.1 Fortführung einer Beschäftigung/Tätigkeit

Hat ein Arbeitsloser innerhalb der letzten 18 Monate vor der Entstehung des Anspruches mindestens 12 Monate lang neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Stunden wöchentlich im Sinne des § 138 Abs. 3 SGB III ausgeübt, bleibt ein während der Arbeitslosigkeit erzieltes Einkommen aus einer Nebenerwerbstätigkeit bis zur Höhe des durchsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt, da der Beamte in seiner (Haupt-)Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 5 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Werden – jeweils für sich allein gesehen – mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zu addieren.[1] Wird die Geringfügigkeitsgrenze dadurch überschritten, liegt in keiner dieser Beschäftigungen Geringfügigkeit vor. Dann sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsbescheinigung / 1.1 Bescheinigungsverfahren

Die Arbeitsbescheinigung ist der Bundesagentur für Arbeit elektronisch unter den Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 SGB IV zu übermitteln.[1] Außerdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unverzüglich einen Nachweis über die übermittelten Daten zuleiten. Hinweis Beschäftigung im privaten Haushalt Nur bei einer Nebentätigkeit im privaten Haushalt kann ausnahmsweise noch d...mehr