Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl... mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar... mehr

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Erweiterte Grundstückskürzu... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen: Die Voraussetzungen für die erweiterte Grundstückskürzung waren nicht erfüllt. Die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG ist nur möglich, wenn das Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt oder bestimmte, im Gesetz ausdrücklich genannte Nebentätigkeiten ausübt. Das Halten vo... mehr

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ... mehr

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Beamte / 7 Steuerbegünstigte Nebentätigkeit

Einnahmen aus einer Nebentätigkeit von Beamten können steuerbegünstigt sein, z. B. durch Ansatz der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG [1]; auch eine Pauschalbesteuerung des Arbeitslohns aus der Nebentätigkeit ist möglich.[2] Übt der Beamte auf Veranlassung seines Dienstherrn eine Nebentätigkeit in einem Unternehmen aus, i. d. R. in einem Überwachungsorgan wie Vorstan... mehr

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Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel... mehr

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Beamte / 7 Nebenbeschäftigung und anderweitige Beschäftigung von Beamten

7.1 Kranken- und Pflegeversicherung In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter neben ihrer Beamtenbeschäftigung aufnehmen. Beamte sind solange kranken- und pflegeversicherungsfrei in ihrer Nebenbeschäftigung, wie im Krankheitsfall Anspruch au... mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2 Merkmale für Beschäftigung als Arbeitnehmer

Wird ein Beschäftigter als Arbeitnehmer tätig, dann gehört die Vergütung zu dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt dem Lohnsteuerabzug.[1] Voraussetzung hierfür ist ein abhängiges bzw. fremdbestimmtes Beschäftigungsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft schuldet, und innerhalb dessen der Arbeitnehmer in den Betrieb des Arbeitgebers ein... mehr

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Beamte / 6.2 Zusätzliche Vergütung mit Rechtsgrund

Neben dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land besteht eine weitere Beschäftigung zur Ausbildungsstation, wenn die zusätzliche Vergütung für eine mündlich oder schriftlich vereinbarte Nebentätigkeit gezahlt wird, die die Referendare verpflichtet, über den notwendigen Teil der Ausbildung hinaus Leistungen zu erbringen. Diese Nebentätigkeit ist versicherungs- ... mehr

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Beamte / 7.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise nur in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Wird daneben eine weitere Beschäftigung – auch eine nicht zum Hauptamt gehörende Beschäftigung beim eigenen Dienstherrn (z. B. nebenamtliche Lehrtätigkeit) – ausgeübt, ist diese renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern n... mehr

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Outsourcing / 2 Versicherungsrecht bei Beschäftigung im Mutterkonzern und Tochterunternehmen

Eine abhängige Beschäftigung ist durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Arbeitgeber ist demnach derjenige, von dem der Arbeitnehmer seine Weisungen hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit, der Dauer und/oder des Ortes der Ausführungen erhält. Übt ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen[1] bei unterschied... mehr

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Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2 Beschäftigung in Privathaushalten

Für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten ist der Privathaushalt als Arbeitgeber im Sinne des Sozialversicherungsrechts anzugeben.[1] Als Arbeitgeber kommen dabei nur natürliche Personen in Betracht. Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter diese R... mehr

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Honorare / 1 Steuerliche Beurteilung

Die Einkunftsart ist von der Bezeichnung unabhängig. Arbeitslohn liegt vor, wenn die zugrunde liegenden Leistungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeführt werden, wie etwa das Gutachten eines bei einer Universitätsklinik angestellten Assistenzarztes, das als Klinikgutachten ergeht.[1] Gesamtbild der Verhältnisse ist entscheidend Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnis... mehr

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Beamte / 7.1 Kranken- und Pflegeversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter neben ihrer Beamtenbeschäftigung aufnehmen. Beamte sind solange kranken- und pflegeversicherungsfrei in ihrer Nebenbeschäftigung, wie im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Be... mehr

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Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun... mehr

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Ausländischer Student / 1 Aufenthaltsrecht

Ausländische Personen, die nicht der EU, dem EWR und der Schweiz angehören, bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt nach Deutschland eines Aufenthaltstitels.[1] Entsprechend dürfen sie auch eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nur dann ausüben, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben.[2] Die Erwerbstätigkeit ist nur insoweit erlaubt, wie sie nicht durch Gesetz verboten ode... mehr

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Ausländischer Student / 1 Keine Besonderheiten im nationalen Steuerrecht

Für ausländische Studenten gelten im Hinblick auf die nationale Besteuerung nach dem EStG keine Besonderheiten. Haben die ausländischen Studenten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sind sie unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Folglich unterliegen sämtliche in- und ausländischen Einkünfte, insbesondere die Arbeitslöhne aus einem studentischen Nebenjob im Inla... mehr

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Beamte / 7.3 Beurlaubte Beamte bei einem privaten Arbeitgeber

Beurlaubte Beamte sind auch in einer bei einem privaten Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei[1], wenn sich der private Arbeitgeber verpflichtet, dem beurlaubten Beamten im Krankheitsfall für die gesamte Zeit der Beurlaubung das vereinbarte Arbeitsentgelt und die den Beihilfevorschriften entsprechenden Leistungen zu gewähren,... mehr

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Beamte / 7.4 Zuweisung von Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten

Bei Beamten, die nach § 29 BBG (Bundesbeamte) bzw. § 20 BeamtStG (Landes- und Kommunalbeamte) einer anderen privaten oder öffentlichen Einrichtung zugewiesen werden, erstreckt sich die Rechtsstellung als Beamter (in der Rentenversicherung auch ohne ausdrückliche Gewährleistungserstreckungsentscheidung[1]) auch auf diese Beschäftigungen, sodass sie kranken-, pflege-, renten- ... mehr

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Ausländischer Student / 2 Studenten aus Drittstaaten und dem vertragslosen Ausland

Ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten mit einem Studentenvisum dürfen in Deutschland bis zu 140 volle Arbeitstage oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr einer Beschäftigung nachgehen.[1] Alternativ können sie Werkstudentenjobs im Rahmen der 20-Stunden-Regelung ausüben, wobei die Höhe des Arbeitsentgelts und der Gegenstand der Beschäftigung unerheblich sind. Die Nebenbeschäf... mehr

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Beamte / 2 Beamtenähnliche Personen

Auch bestimmte beamtenähnliche Personen können in dieser Beschäftigung – den Beamten gleichgestellt – versicherungsfrei sein. Die folgenden Ausführungen zur Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beziehen sich hier zunächst nur auf die beamtenähnliche Beschäftigung als solche.[1] 2.1 Kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsf... mehr

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Beamte / 1.1 Beamte auf Lebenszeit oder Zeit

Beamte auf Lebenszeit oder Zeit sind in ihrer Beschäftigung als Beamte versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. In der Rentenversicherung besteht in der Beamtenbeschäftigung Versicherungsfreiheit. Beamte besitzen ... mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf... mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.4.5 Erweiterte Grundstückskürzung: Betriebsvorrichtungen

Eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen führt regelmäßig zur Versagung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (keine ausschließliche Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes). Beim sog. Treuhandmodell, das auch dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg zugrunde lag, überträgt die grundbesitzende Gesellschaft das zivilrechtliche... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.13 Minijob

Viele Arbeitgeber und auch deren Steuerberater wissen nicht, dass 556 EUR-Minijobber (Betragsgrenze ab 1.1.2025 mit gesetzlichem Mindestlohn von 12,82 EUR brutto pro Stunde, 556 EUR pro Monat maximal; Betragsgrenze ab 1.1.2026 mit gesetzlichem Mindestlohn von 13,90 EUR brutto pro Stunde, 603 EUR pro Monat maximal) grundsätzlich die gleichen Rechte haben wie jeder andere Arbe... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Steuer Check-up 2026 / 2.4.3 Erweiterte Grundstückskürzung: Strenge zeitliche Voraussetzungen

Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erlaubt kraft ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, den Gewerbeertrag um den Teil zu kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Dies ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich. Neben der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes – wobei unschädlich... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Einnahmen / 1 Steuerfreie Einnahmen

Einnahmen sind steuerfrei, wenn sie die Voraussetzungen des § 3 EStG erfüllen, d. h. unter die dortige abschließende Aufzählung fallen. Die aufgeführten Fälle betreffen überwiegend die Steuerfreistellung von Zuwendungen an Arbeitnehmer, wie z. B. Lohnersatzleistungen [1], Erstattung von Werbungskosten [2], Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer[3] u... mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.14 Studenten/Nebentätigkeiten

Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer mit einer sog. Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, rechtfertigt allein noch nicht die Befristung des Arbeitsvertrags. Speziell die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ihre Erwerbstätigkeit aber immer wieder den wechselnden Erfordernis... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.1 B1 – Grundlagen für die Erstellung (VSME.24 f.)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Exoskelette / 5.3 Wirksamkeit

In der Forschung wird aktuell diskutiert, ob Exoskelette bei Arbeitsprozessen in der Industrie tatsächlich den Körper unterstützen oder lediglich die Lasten verteilen, d. h., ob die Erhöhung der körperlichen Belastung infolge der Anwendung von Exoskeletten an einer anderen Körperstelle zu einem Schaden führen kann. Obwohl in zahlreichen kleineren Laborstudien bereits einzelne... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Kurzarbeitergeld (Höhe) / 3.4 Neben-/Zweitjob

Wird neben der Beschäftigung mit Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung ausgeübt, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit begonnen wurde, so hat dies keinen Einfluss auf den Anspruch und die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Das gilt sowohl für eine versicherungsfreie Nebenbeschäftigung als auch für einen versicherungspflichtigen Zweitjob. Die Beitragszahlung für die versicherungspf... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Nebentätigkeiten → Zeilen 57-58

Nebenberufliche Tätigkeiten können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder auch als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder auch als solche aus nichtselbstständiger Arbeit zu qualifizieren sein. Hierunter fallen insbesondere auch die Einnahmen, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG steuerfrei sind, also für ehrenamtliche Tätigkeiten z. B. als Stadt- oder Gemeinderat, eh... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.2 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtätige... mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.2 Umsatzsteuer → Zeilen 17–18

Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge auf die Betriebseinnahmen der Zeilen 15 und 19 gehören zum Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung, die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben der Zeilen 20 und 21 dagegen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu den Betriebseinnahmen und sind in Zeile 17 einzutragen. Hat das Finanzamt Ihnen Umsatzsteuer erstattet, gehört dieser Betrag in Zeile 18. D... mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Sonstige → Zeilen 99-112

Außerordentliche Einkünfte → Zeile 99 Sind in Ihrem Gewinn sog. außerordentliche Einkünfte enthalten wie z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Ausgleichszahlungen, die Sie als Handelsvertreter erhalten haben, dann tragen Sie diese in Zeile 96 ein. Das können auch Steuererstattungen aufgrund einer vorangega... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Abmahnung im Wohnungseigentum / 2 Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Objektiver Pflichtenverstoß Die Abmahnung muss auf Tatsachen gestützt werden, aus denen sich ein objektiver Pflichtenverstoß ergibt. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der andere sein Verhalten für gerechtfertigt hielt oder ein Verschulden vorliegt.[1] Verhältnismäßigkeit der Abmahnung Dabei muss das beanstandete Verhalten eine gewisse Intensität haben und die Abmahnung in an... mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in Form von Model... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.5 Maßnahmen gegen eine Abmahnung

Rz. 419 Der Arbeitnehmer kann mündliche und schriftliche Abmahnungen gerichtlich überprüfen lassen, ohne dass er hierzu verpflichtet wäre. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorangegangenen Abmahnung ab, vielmehr ist im Kündigungsschutzprozess unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfert... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.4 Außerdienstliches Verhalten

Rz. 365 Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers, so dass außerdienstliches Verhalten die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer nur dann beeinträchtigen kann, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat. So kann z. B. die Nebentätigkeit eines im Krankenhaus beschäftigen... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 401 In der Regel ist bei allen Formen der Pflichtwidrigkeiten – auch bei Störungen im Vertrauensbereich – vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich.[1] Eine Abmahnung ist vor allem dann notwendig, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann.[... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 105, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d. h. ab jetzt und nicht ex tunc, d. h. rückwirkend) als nichtig angesehen wird, für die Vergangenh... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.3 Befristung und auflösende Bedingung

Rz. 55 Nach § 620 Abs. 3 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG endet ein Arbeitsvertrag, der kalendermäßig befristet ist (z. B. für 6 Monate), mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ein Arbeitsvertrag, der zweckbefristet ist (z. B. Einstellung zur Schwangerschaftsvertretung), endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zur unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch Stellung bezogen. Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern Mit dem BMF-Schreiben v. 28.10.2025 zur "Unentgeltlichen Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch" reagiert die Finanzverwaltung auf das Urteil des BFH v. 29.1.2025 , X R 35/19. Der X. Senat hat darin, in inhaltlicher Fortführung des BFH-Urteils v. 25.1.2017,... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Corporate Volunteering / 3.1.5 Nebentätigkeitserlaubnis

Zu beachten ist darüber hinaus, dass CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern als Nebentätigkeiten zu werten sind, insbesondere wenn diese regelmäßig ausgeführt werden. In Arbeitsverträgen ist regelmäßig vereinbart, dass Mitarbeiter den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten unterrichten müssen und der Arbeitgeber diese untersagen kann, wenn hierdurch die Interessen des Arbeitgebers unan... mehr

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§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren

Rz. 55 Für den Antrag auf Fristverlängerung fällt kein Honorar an, soweit es sich um eine unselbstständige Nebentätigkeit im Rahmen der bearbeiteten Steuererklärung handelt. Ebenso entsteht kein gesonderter Honoraranspruch für den Antrag auf Wiedereinsetzung, wenn der Rechtsanwalt den Antrag innerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens stellt (ansonsten greift § 23 S. 1 Nr. 9 StB... mehr