Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

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Nebentätigkeit / 3.2.4 Verstoß gegen Urlaubszweck

§ 8 BUrlG untersagt dem Beschäftigten, während des gesetzlichen Mindesturlaubs eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu leisten. Dies gilt nicht nur für den Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG, sondern auch für den darüber hinausgehenden tariflichen Urlaub (vgl. ausführlich Beitrag Urlaub unter Punkt 4.12). mehr

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Nebentätigkeit / 1.3 Einschränkung durch Tarifvertrag

Allerdings kann das Recht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, im Arbeitsvertrag,[1] einer Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag[2] eingeschränkt werden. 1.3.1 Alte Regelung des § 11 BAT In der alten Regelung des § 11 BAT war das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit durch Verweis auf die beamtenrechtlichen Regelungen erheblich eingeschränkt. Die Übernahme der meis... mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.3 Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen

Hier kommen bspw. in Betracht: eine fehlende erforderliche Erlaubnis, ein Verstoß gegen Beschäftigungsverbote (z. B. auch nach dem MuSchG oder dem JArbSchG) bzw. gegen die Melde- und Beitragspflichten aufgrund sozialrechtlicher Vorschriften. mehr

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Nebentätigkeit / 4 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen,[1] selbst wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies i... mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ArbZG). Dass die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten... mehr

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Nebentätigkeit / 3.3 Prognoseentscheidung

Eine Untersagung ist möglich, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen bei verständiger Würdigung der im Zeitpunkt der Entscheidung erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung wahrscheinlich ist. Dabei sind die dienstlichen Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich sowei... mehr

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Nebentätigkeit / 1.2 Grundsätzlich genehmigungsfrei

Da ein Arbeitnehmer arbeitsvertraglich niemals seine ganze Arbeitskraft, sondern nur eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung stellt, steht es jedem grundsätzlich frei, neben der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit eine weitere Beschäftigung auszuüben. Die Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf daher grundsätzlich keiner Genehmigung seitens des Arbeitgebers. Das Grundrech... mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.1 Konkurrenzsituation

Aus der allgemeinen Treuepflicht ergibt sich, dass der Arbeitnehmer keine Nebentätigkeit ausüben darf, die in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Die Ausübung einer Konkurrenztätigkeit ist an sich geeignet, eine außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.[1] Allerdings gilt das Konkurrenzverbot bei reiner Hilfstätigkeit nur eingeschränkt. Unter... mehr

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Nebentätigkeit / 9 Lohnsteuerrecht

Handelt es sich um eine Nebenbeschäftigung, so hat der Arbeitnehmer dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und der Arbeitgeber hat dies beim Abruf der ELStAM entsprechend zu kennzeichnen. Der Lohnsteuerabzug erfolgt dann nach der Steuerklasse 6, sofern keine Lohnsteuerpauschalierung in Betracht kommt. Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten bleib... mehr

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Nebentätigkeit / 2.3.4 Nachträgliche Änderungen

Über jede Änderung im Rahmen der angezeigten Tätigkeit ist der Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. mehr

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Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 4 TV-L findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen: Erfasst werden neben Arbeitsentgelten etwa auch Sachleis... mehr

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Nebentätigkeit / 2.3.1 Form

Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist eigenhändig vom Beschäftigten zu unterzeichnen, § 126 BGB. Die bloße Erwähnung der Nebentätigkeit gegenüber dem Vorgesetzten reicht nicht aus. Die schriftliche Form kann allerdings durch die elektronische Form gem. §§ 126 Abs. 3, 126a BGB ersetzt werden. Erklärungsempfänger der Anzeige ist derjenige, der nach der inneren Organis... mehr

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Nebentätigkeit / 1.3.3.2 Freibeträge

Die landesbeamtenrechtlichen Regelungen sehen in der Regel Freibeträge vor und dies erscheint auch verhältnismäßig geboten, wenn davon auszugehen ist, dass die Regelung nur der Einschränkung übermäßiger Beanspruchung dienen soll, nicht jedoch dem völligen Verbot. mehr

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Nebentätigkeit / 1 Einleitung

Neben ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst haben immer mehr Arbeitnehmer weitere Beschäftigungen. Diese Beschäftigungen können beim selben Arbeitgeber oder für einen Dritten erfolgen, sie können selbstständige Tätigkeiten im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags sein, ehrenamtlich oder auf Minijob-Basis (seit dem 1.1.2025: bis zu 556 Euro/Monat) erfolgen. 1.1 Begriff der N... mehr

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Nebentätigkeit / 8 Elternzeit

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG kann während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit bis zu 32 Stunden ausgeübt werden. Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG bedarf eine Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann hierbei innerhalb von 4 Wochen, jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen, schriftlich ablehnen, § 1... mehr

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Nebentätigkeit / 2.3 Anzeige

2.3.1 Form Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist eigenhändig vom Beschäftigten zu unterzeichnen, § 126 BGB. Die bloße Erwähnung der Nebentätigkeit gegenüber dem Vorgesetzten reicht nicht aus. Die schriftliche Form kann allerdings durch die elektronische Form gem. §§ 126 Abs. 3, 126a BGB ersetzt werden. Erklärungsempfänger der Anzeige ist derjenige, der nach der inner... mehr

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Nebentätigkeit / 7 Geringfügig Beschäftigte

Der Geltungsbereich des TV-L und damit auch des § 3 Abs. 4 umfasst grundsätzlich auch die geringfügig Beschäftigten mit Ausnahme der kurzzeitig Beschäftigten gem. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (§ 1 Abs. 2 Buchst. i TV-L). Eine Mehrfachbeschäftigung der geringfügig Beschäftigten ist grundsätzlich möglich, wie die Zusammenrechnungsregelung des § 8 Abs. 2 SGB IV zeigt. Danach sind meh... mehr

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Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 4 Satz 1 TV-L nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TV-L Arbeitsbefreiung zu gewähren ... mehr

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Nebentätigkeit / 1.3.3.3 Selbstständige Tätigkeiten

Die Ablieferungspflicht kann nicht nur Tätigkeiten im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses betreffen, sondern auch selbstständige Tätigkeiten.[1] Praxis-Beispiel Ein im öffentlichen Dienst angestellter Architekt betreibt nebenbei ein Planungsbüro. Mit seinem Planungsbüro hat er in den Jahren 1991 bis 1993 für verschiedene Gemeinden in den neuen Bundesländern Be... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Nebenberufliche Tätigkeit

Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit oder für die nebenberufliche Pflege Alter, Kranker und Behinderter sind im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Sie beträgt 3.000 EUR (ab VZ 2026: 3.300 EUR) jährlich.[1] Die Übungsleiterpauschale erfasst aber nicht alle ehrenamtlichen oder ... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Ehrenamt

Die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen, die an ehrenamtlich Tätige aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, ist in R 3.12 Abs. 3 LStR 2023 geregelt.[1] Darüber hinaus wird für Ehrenämter nach § 3 Nr. 26a EStG eine sog. Ehrenamtspauschale von 840 EUR jährlich gewährt.[2] S. "Nebenberufliche Tätigkeit". mehr

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Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Kaufhaus)

Leitsatz 1. Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist. 2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitvermietung der fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbundenen Betriebsvorrichtung als begünstigun... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (hierzu BSG, Urteil v. 24.10.2023, B 12 R 9/21 R – Teilnahme eines Privatarztes an vertragszahnärztlichem Notfalldienst als sog Pool-Arzt; Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR ... mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.3 Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit kann der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nicht untersagen. Zur Nebentätigkeit ist ein Arbeitnehmer aufgrund der grundrechtlichen Berufsausübungsfreiheit[1] grundsätzlich berechtigt. Nur wenn ihre Ausübung die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Haupttätigkeit beeinträchtigt oder ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt, kann der Ar... mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.2 Entfernung des Einsatzorts ohne Bedeutung

Die lohnsteuerlichen Reisekostensätze dürfen auch bei Arbeitnehmern, die an wechselnden Einsatzstellen tätig sind, unabhängig davon angewendet werden, wie weit der jeweilige Einsatzort von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt liegt. Praxis-Beispiel Kundendienstmonteur ohne erste Tätigkeitsstätte im Betrieb Ein Kundendienstmonteur einer Kälte- und Wärmetechnik GmbH ist aussch... mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d... mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 16 Krankheit und Pflichtverletzungen

Verletzung der Anzeigepflicht Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds i. S. d. § 626 BGB ist z. B. dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer sich grundsätzlich weigert, der Anzeigepflich... mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.3 Arbeitgebereigene oder andere arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der früheren regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmen... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3.2 Nebentätigkeit

Verluste aus einer ohne Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht ausgeübten Nebentätigkeit können zu Werbungskosten bei der Haupttätigkeit "nichtselbstständige Arbeit" führen, wenn sie durch diese veranlasst sind.[1] So können Aufwendungsüberschüsse aus der nebenberuflich selbstständig ausgeübten Konzerttätigkeit eines hauptberuflich angestellten Musikpädagogen als Werbungsk... mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 5.6 Hinzuverdienst neben Kurzarbeitergeldbezug

Das Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung blieb ab dem 1.4.2020 zunächst bis zum 31.12.2020, dann bis zum 31.12.2021, verlängert bis zum 31.3.2022 und schließlich bis zum 30.6.2022 anrechnungsfrei beim Kurzarbeitergeld. Entgelte aus einer Nebenbeschäftigung, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt worden war, wurden... mehr

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Nebentätigkeit

1 Einleitung Neben ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst haben immer mehr Arbeitnehmer weitere Beschäftigungen. Diese Beschäftigungen können beim selben Arbeitgeber oder für einen Dritten erfolgen, sie können selbstständige Tätigkeiten im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags sein, ehrenamtlich oder auf Minijob-Basis (seit dem 1.1.2025: bis zu 556 Euro) erfolgen. 1.1 Begriff... mehr

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Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne d... mehr

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Nebentätigkeit / 3 Unzulässige Nebentätigkeiten

Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn die Nebentätigkeit geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Diese Formulierung zeigt, dass es im Einzelfall nicht bereits zu einer Beeinträchtigung der Arbeitgeber... mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.5 Verzögerung des Heilungsprozesses

Es stellt einen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht dar, wenn der Beschäftigte während einer krankheitsbedingten Abwesenheit einer Nebenbeschäftigung nachgeht und damit seine Genesung verzögert. mehr

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Nebentätigkeit / 3.5.2 Verbot

Soweit die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD vorliegen und keine Auflagen möglich sind, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen. mehr

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Nebentätigkeit / 7 Rechtsschutz

Besteht Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Zulässigkeit einer Nebentätigkeit, kann der Beschäftigte dies im Wege der Feststellungsklage klären lassen. Ein schützenswertes Interesse des Beschäftigten an einer gerichtlichen Feststellung der Zulässigkeit der Nebentätigkeit ergibt sich daraus, dass dieser ansonsten gezwungen wäre, arbeitsrechtliche Konsequenze... mehr

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Nebentätigkeit / 3.5.4 Zeitpunkt

Grds. besteht keine Ausschlussfrist für den Arbeitgeber, die Nebentätigkeit zu untersagen bzw. mit Auflagen zu versehen. Allerdings soll er die entsprechende Prüfung unverzüglich nach Eingang der Anzeige vornehmen, um evtl. Unklarheiten oder offenen Punkte noch mit dem Arbeitnehmer klären zu können.[1] Soweit die Anzeige durch den Arbeitnehmer nicht rechtzeitig im Vorfeld erf... mehr

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Nebentätigkeit / 3.5.1 Auflagen

Aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine an sich unzulässige Nebentätigkeit so zu gestalten ist, dass sie hingenommen werden kann. Dies bietet sich z. B. an, wenn nicht die Art der Tätigkeit, sondern lediglich der zeitliche Umfang oder die Lage der Arbeitszeiten problematisch sind. Lässt sich die geplante ... mehr

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Nebentätigkeit / 3.5.5 Schweigen

Es stellt sich die Frage, was geschieht, wenn der Arbeitgeber auf eine angezeigte Nebentätigkeit nicht reagiert. Schweigt der Arbeitgeber auf die angezeigte Nebentätigkeit hin, so heißt das nicht, dass er sie damit genehmigt. Nach dem Wortlaut der Regelung kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Er muss es jedoch nicht. Untersagt er ein... mehr

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Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kl... mehr

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Nebentätigkeit / 3.5 Rechtsfolge

Nach § 3 Abs. 3 TVöD kann der Arbeitgeber eine unzulässige Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen. Entgegen dem Wortlaut hat der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung jedoch kein Ermessen gemäß § 315 BGB. Die Formulierung "kann untersagen" beschreibt lediglich die Zuständigkeit des Arbeitgebers, in diesem Falle tätig zu werden. Soweit die tariflichen Voraussetzun... mehr

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Nebentätigkeit / 3.5.3 Form

Der Tarifvertrag schreibt keine bestimmte Form für die Untersagung der Nebentätigkeit bzw. für die Bestimmung von Auflagen vor. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweiszwecken sollte jedoch die Untersagung wie auch die Auflagen dem Beschäftigten in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Es ist zudem empfehlenswert, kurz die Gründe anzugeben, weshalb der Arbeitgeber eine be... mehr

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Nebentätigkeit / 3.1 Beeinträchtigung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten

Unzulässig ist eine Nebentätigkeit, die den Beschäftigten nach Art und Umfang so stark in Anspruch nimmt, dass sie geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten zu beeinträchtigen. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber ein Verbot der Nebentätigkeit aussprechen. Denn ein Nebentätigkeitsverbot ist dann wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran... mehr

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Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 3 TVöD

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund kann die Rechtsprechung zu § 11 BAT nicht übertragen werden.[1] In § 3 Abs. 3 TVöD wurde d... mehr

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Nebentätigkeit / 1.3.1 Alte Regelung des § 11 BAT

In der alten Regelung des § 11 BAT war das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit durch Verweis auf die beamtenrechtlichen Regelungen erheblich eingeschränkt. Die Übernahme der meisten Nebentätigkeiten bedurfte einer Genehmigung (z. B. § 65 Abs. 1 BBG a. F.). Bei den ausnahmsweise genehmigungsfreien Nebentätigkeiten wie z. B. schriftstellerischer, wissenschaftlicher oder kü... mehr

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Nebentätigkeit / 3.4 Güterabwägung

Ob die Interessen des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Beschäftigten an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden.[1] Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Wortlaut der Regelung des TVöD grundsätzlich zwar jede mögliche Beeinträchtigung de... mehr

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Nebentätigkeit / 2.3.3 Inhalt

Über den Inhalt der Anzeigepflicht sagt die Regelung ausdrücklich nichts aus. Sinn und Zweck der Anzeigepflicht ist es jedoch, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit die Arbeitskraft des Beschäftigten oder seine eigenen berechtigten Interessen beeinträchtigt werden können bzw. ob ein Ziel- und Interessenkonflikt der Nebentätigkeit mit der Tät... mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.7 Widerstreit mit dienstlichen Pflichten

Im öffentlichen Dienst hat der Arbeitgeber ein anerkennenswertes Interesse daran, dass die Nebentätigkeit eines Angestellten diesen nicht in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringt.[1] Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können dann beeinträchtigt sein, wenn sich Nebentätigkeiten der Beschäftigten negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öff... mehr

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Nebentätigkeit / 2.3.2 Zeitpunkt

Die Anzeige muss rechtzeitig vorher, d. h. vor Aufnahme der Nebentätigkeit erfolgen. Daher ist es sinnvoll, in der Anzeige das konkrete Datum, zu dem die Nebentätigkeit begonnen werden soll, mitzuteilen. Der Zeitraum sollte so bemessen sein, dass dem Arbeitgeber genügend Zeit bleibt, vor der geplanten Aufnahme der Tätigkeit zu prüfen, ob er die Tätigkeit untersagen oder mit ... mehr

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Nebentätigkeit / 8 Altersteilzeitmitarbeiter

Ein Beschäftigter darf während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, insbesondere auch in der Freistellungsphase des Blockmodells, keine Nebentätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten. Dies gilt gleichermaßen für Altersteilzeit nach dem TV-ATZ wie nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 2... mehr