Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Geschäftsführergehalt / 2 Kriterien zur Bestimmung der Gehaltshöhe

Wie hoch die Vergütung für den Geschäftsführer im Einzelfall ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Unternehmensgröße: Sie wird am Umsatz, der Bilanzsumme oder der Mitarbeiterzahl gemessen. Dies ist die wichtigste Größe, denn mit der Größe des Unternehmens steigen die Anforderungen an den Geschäftsführer und damit seine Verantwortlichkeit. Branche: Branchen mit hohem t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2 Entscheidungen der Rechtsprechung

Das Bundessozialgericht hat sich immer wieder mit der Frage des Vorliegens einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne befasst. In zahlreichen Sachverhalten ging es z. B. um die Fragestellung, ob Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind oder Ärzte, die als Honorarärzte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 1.2.3 Notärzte

Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausschlaggebend ist, dass die Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert sind. Sie unterliegen Verpflichtungen, z. B. der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.1.2 Übungsleiterfreibetrag

Bei einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o. Ä., Pfleger in einer inländischen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen (karitativen) Einrichtung, Künstler bleiben von der hierfür gezahlten Vergütung insgesamt 3.000 EUR jährlich (bis 2020: 2.400 EUR) steuerfrei.[1] Der Betrag gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere ehrenamtliche Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.1.1 Zeitliche Abgrenzung der Nebenberuflichkeit

Steuerlich begünstigt sind ausschließlich nebenberufliche Tätigkeiten. Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Nebenberuflich können deshalb auch solche Personen tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, z. B. Hausfrauen, Studenten oder R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Schutzfristen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2)

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Satz 1 der Regelung übernimmt in Teilen den Regelungsgehalt des alten § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und definiert den Zeitraum der nachgeburtlichen Schutzfrist. Die Berechnung der Frist erfolgt mit der Feststellung der Geburt als Ereignis und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessoptimierung in der E... / 1.3 Die allgemeine Personaladministration

Bestimmte Verwaltungsroutinen sind fester Bestandteil des Payroller-Alltags, zahlreiche Ereignisse aus dem Kreis der Belegschaft münden im Büro der Entgeltabrechnung. Beschäftigte haben Anfragen oder Beratungsbedarf in entgelttechnischen Angelegenheiten oder brauchen bestimmte Bescheinigungen für Behörden. Arbeitsunfälle müssen bearbeitet werden, die Nebentätigkeiten von Mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[1] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Nebentätigkeit[2] dars...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten

Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen schmälern und aus der Sicht eines objek...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.1 Ansprüche des Arbeitgebers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Arbeitgebers fallen: Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (z. B. auch Schadensersatz aus unerlaubter Handlung[1], vorsätzliche Rechtsverletzung[2] oder eine Obliegenheitsverletzung eines Geschäftsführers[3]; siehe aber Punkt 3.2.1 bei Geltung durch Bez...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / 3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug

Eine Besonderheit ergibt sich für Aufsichtsratsvergütungen, die Bedienstete im öffentlichen Dienst für eine auf Vorschlag oder auf Veranlassung ihres Dienstvorgesetzten übernommene Nebentätigkeit im Aufsichtsrat eines Unternehmens erhalten.[1] Diese Vergütungen sind i. d. R. ablieferungspflichtig, soweit sie bestimmte Grenzbeträge überschreiten. Die Aufsichtsratsvergütungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 14 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 16 Krankheit und Pflichtverletzungen

Verletzung der Anzeigepflicht Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds i. S. d. § 626 BGB ist z. B. dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer sich grundsätzlich weigert, der Anzeigepflich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 2 Definition der Arbeit auf Abruf

Der Begriff "Arbeit auf Abruf" ist in § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG definiert. Sie liegt dann vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Die Abrufarbeit wird auch gelegentlich als "kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit" (KAPOVAZ) bezeichnet. Praxis-Beispiel Die Vereinbarung d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.1 Industriezugehörigkeit

Rz. 128 Unter Unt der mineralgewinnenden Industrie sind gem. § 341r Nr. 1 HGB jene zu verstehen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen tätig sind, die in Abschnitt B Abteilungen 05–08 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006[1] a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gewerbebetrieb

Rz. 19 Ein Gewerbebetrieb aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit liegt vor, wenn der Kfm. eine selbstständige Tätigkeit nachhaltig ausübt, in Gewinnerzielungsabsicht handelt und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Rz. 20 Eine selbstständige Tätigkeit setzt voraus, dass der Kfm. im Außenverhältnis ungebunden ist, er also rechtlich selbstständig ist. Wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 142 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der Unt zu verstehen, sofern sich diese auf 100 TEUR oder mehr belaufen. Bei regelmäßigen Zahlungen/Raten, d. h. verbundenen Zahlungsreihen, ist gem. § 341t Abs. 4 Satz 2 HGB der Gesamtbetrag innerhalb eines Berichtsz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.10 Dienstverträge der Mitglieder des Vorstandes

Rz. 54 Nach Abs. 4 Satz 5 der Vorschrift üben die Mitglieder des Vorstandes einer KV/KZV oder der KBV/KZBV ihre Tätigkeit hauptamtlich aus. Dazu wird beispielhaft auf Ziff. 25. der Satzung der KBV verwiesen. Nach Ziff. 25.1. stehen die Mitglieder des Vorstandes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zur KBV, dessen Inhalt im Einzelnen durch einen Dienstvertrag gerege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.7 Geschäftsstelle des Vorstandes und Justiziariat

Rz. 48 Nach Ziff. 24. der KBV-Satzung wird der Vorstand bei der Durchführung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Ferner wird ein Justiziariat eingerichtet, welches dienstrechtlich im Rahmen der Tätigkeit für den Vorstand und die Geschäftsstelle unmittelbar dem Vorstand untersteht. Soweit die Justiziare die Vertreterversamm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.2 Überwachungsrechte

Rz. 35 Zu den wichtigen Aufgaben der Vertreterversammlung gehören das Überwachungsrecht ( Abs. 3 Nr. 2) und die Überwachungsbefugnis von Entscheidungen (Abs. 3 Nr. 3), die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beide unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Gesetz nicht näher definiert. Sie erhalten ihre Konturen durch das Selbstverwaltungsrecht ihres Organs Vert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.3 Verantwortung des Vorstandes

Rz. 44 Zur Beschreibung der Aufgaben des Vorstandes wird nachfolgend beispielhaft auf die Satzung der KBV (Stand: 2.3.2018) verwiesen. Allgemein gesagt ist der Vorstand nach Ziff. 21.1. zunächst für die Erledigung aller Aufgaben der KBV zuständig und verantwortlich, soweit sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand leitet die KBV und führt deren Geschä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei Freiwilligendienst zwischen mehreren Ausbildungsabschnitten

Leitsatz 1. Der für die Zusammenfassung einzelner Ausbildungsabschnitte zu integrativen Teilen einer einheitlichen Ausbildung unter anderem notwendige enge zeitliche Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt. 2. Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den Ausbildungsabschnitten be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Rz. 238a Voraussetzung einer Unterlassungsklage gegen den Mieter ist jedoch grundsätzlich eine vorherige Abmahnung des Vermieters. Aus der Abmahnung muss sich ergeben, welche konkrete Vertragsverletzung der Mieter begangen hat, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing / 2 Versicherungsrecht bei Beschäftigung im Mutterkonzern und Tochterunternehmen

Eine abhängige Beschäftigung ist durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Arbeitgeber ist demnach derjenige, von dem der Arbeitnehmer seine Weisungen hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit, der Dauer und/oder des Ortes der Ausführungen erhält. Übt ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Beschäftigungen[1] bei unterschied...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1] Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 8.13 Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung beginnt mit dem offiziellen Semesterbeginn.[1] Der Besuch einer (öffentlichen oder privaten) Hochschule ist als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland[2] als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist.[3] Für die Berücksichtigung von Prüfungszeiten ist es nicht erforderlich, dass das Kind weiterhin immatrikuliert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Vertragliche Anzeigepflichten

Aus dem Arbeitsverhältnis können sich verschiedene Anzeige- oder Meldepflichten ergeben. Zu unterscheiden sind dabei nicht ausdrücklich geregelte von den vertraglich vereinbarten Pflichten. Auch ohne eine ausdrückliche Regelung ergeben sich Anzeigepflichten als (ungeschriebene) Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB. Ausdrücklich vertraglich geregelte Anzeigepflichten können sic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Einkünfte aus der Herstellung, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen [...] (Nr. 2)

Zur Abgrenzung der industriellen Tätigkeit vom Handel vgl. BMF, AEAStG-E, Tz. 8.1.2 oder Rz. 331 ff. Für die Einordnung, ob aktive oder passive Einkünfte vorliegen, gibt es bei einer originären gewerblichen Tätigkeit regelmäßig keine Probleme. Problematisch sind gemischt tätige ausländische Gesellschaften, d. h. Fälle in denen die Gesellschaft beispielsweise neben Finanzierun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Nebentätigkeit und Überstunden

Rz. 380 Einkünfte aus Nebentätigkeit und Überstunden sind unter Umständen einkommenserhöhend zu berücksichtigen. (1) Nebentätigkeit Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemute...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (1) Nebentätigkeit

Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemutet werden im Rahmen seiner Verpflichtung zur gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft durch die Aufnahme einer Nebenerwerbstätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 504 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit des Verpflichteten

Rz. 1780 Auch der Verpflichtete verfügt u.U. über Erwerbseinkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Minderjährige Kinder in Ausbildung

Rz. 197 Ein minderjähriges Kind hat nach Vollendung des 15. Lebensjahres und/oder Beendigung der Vollschulzeitpflicht nicht nur einen Unterhaltsanspruch nach § 1610 Abs. 2 während der (Berufs-)Ausbildungszeit, sondern das Recht auf eine angemessene Ausbildung, die es in die Lage versetzt später seinen Unterhalt selbst durch eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen.[257] Aller...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 849 Einkünfte aus unzumutbarer (überobligatorischer) Erwerbstätigkeit bleiben nicht anrechnungsfrei, sondern sind nach Billigkeitsgesichtspunkten, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 entweder voll oder nur teilweise anzurechnen.[1186] Es ist zunächst nach allgemeinen Grundsätzen in einen unterhaltsrelevanten (anrechnungspflichtigen) und in einen nicht unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Erwerbseinkommen

Rz. 1455 Das Schwergewicht der Einkünfte liegt regelmäßig im erzielten Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Berufstätigkeit. Zur Berechnung des für die Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehenden Einkommens ist deshalb nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen heranzuziehen. Rz. 1456 Das bereinigte Nettoeinkommen wird berechnet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Überstunden

Rz. 388 Der BGH hat die Überstundenvergütung in voller Höhe dem Einkommen des Unterhaltsschuldners zugeschlagen, wenn die Überstunden in geringem Umfang anfallen oder deren Umfang den üblichen Rahmen der Überstunden im konkreten Beruf des Unterhaltsschuldners nicht übersteigen.[522] Rz. 389 Für den Fall, dass deutlich mehr Überstunden geleistet werden, als dies üblich ist, ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 23. Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Rz. 1901 Ist Unterhalt gemäß § 1581 BGB nur nach Billigkeitsgrundsätzen zu zahlen, erhöhen sich die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit des Verpflichteten im Rahmen der §§ 1361 Abs. 2, 1570 und 1574 Abs. 2 BGB.[2051] Je größer der Fehlbedarf ist, desto höher sind die Anforderungen anzusetzen.[2052] Rz. 1902 Die verschärften Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit gelten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Aufgabenverteilung in der Ehe

Rz. 94 Der Anspruch auf den Erhalt eines Beitrages zum Familienunterhalt besteht zwischen den Eheleuten gegenseitig.[116] Daher ist nach § 1360 BGB jeder Ehegatte zugleich Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter. Rz. 95 Der Anspruch umfasst die Bedürfnisse der gesamten Familie einschließlich der Kinder. Der Unterhaltsanspruch der Kinder ergibt sich jedoch ausschli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Grenzen zumutbarer Tätigkeit

Rz. 1765 Die Erwerbsobliegenheit bezieht sich ausschließlich auf zumutbare Tätigkeit. Wird der Berechtigte oder der Verpflichtete überobligationsmäßig tätig, z.B. nach Eintritt in das Rentenalter oder trotz Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, aber auch z.B. durch Nebentätigkeit trotz Vollzeittätigkeit, handelt es sich um eine sogenannte unzumutbare Erwerbstätigkeit. Unz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Angemessene Erwerbstätigkeit

Rz. 1286 Der frühere Ehepartner hat nach Scheidung der Ehe in der Regel einer Vollzeittätigkeit nachzugehen.[1363] Eine angemessene Erwerbstätigkeit kann aber auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich sein. Wenn beispielsweise eine mit 25 Wochenstunden bemessene Erwerbstätigkeit zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht ausreicht, kann die Aufnahme einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Umfang der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners in den Fällen des § 1603 Abs. 1 und 2

Rz. 364 Die Unterhaltsschuldner müssen grundsätzlich alle verfügbaren Mittel für den eigenen und den Unterhalt der minderjährigen unverheirateten Kinder sowie privilegiert Volljährigen gleichmäßig verwenden. Aus der verschärften Haftung ergeben sich für die Unterhaltsschuldner über § 1603 Abs. 1 hinausgehende Verpflichtungen. Unter Umständen wird die Leistungsfähigkeit eines ...mehr