Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2026 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Gründungszuschuss / 2 Förderumfang

Der Gründungszuschuss wird in 2 Förderphasen längstens für 15 Monate bewilligt.[1] Die erste Förderphase umfasst 6 Monate. In dieser Zeit wird ein Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gezahlt. Zusätzlich wird ein Zuschlag für die soziale Sicherung von 300 EUR monatlich geleistet. Die Anschlussförderung für weitere 9 Monate umfasst nur noch den Zuschlag fü... mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs... mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung

Wenn ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis eine (Haupt-)Beschäftigung und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, besteht in der Hauptbeschäftigung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben der (Haupt-)Beschäftigung in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit das monatliche Entgelt 603 EUR nicht ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Grundsicherungsgeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mutterschaftsgeld / 2.1 Voraussetzungen

Weibliche Mitglieder erhalten von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG kein Arbeitsentgelt erhalten. Anspruchsberechtigt sind demnach auch Bezieherinnen von Grundsicherungsgeld, Studentinnen, Rentnerinnen oder freiwillig Versicherte, die in e... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.3 Zuordnung des Einkommens

Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen gilt das Entstehungsprinzip, d. h. anrechenbar ist nur das Einkommen, das während der Zeit erarbeitet wird, für die dem Betroffenen Arbeitslosengeld zusteht. Einkommen, das vor Beginn des Leistungsanspruchs oder während einer Zeit erarbeitet wurde, in der der Leistungsbezug unterbrochen war, bleibt anrechnungsfrei. Auf den Zeitpunkt des ... mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E... mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / 3.1 Fortführung einer Beschäftigung/Tätigkeit

Hat ein Arbeitsloser innerhalb der letzten 18 Monate vor der Entstehung des Anspruches mindestens 12 Monate lang neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Stunden wöchentlich im Sinne des § 138 Abs. 3 SGB III ausgeübt, bleibt ein während der Arbeitslosigkeit erzieltes Einkommen aus einer Nebenerwerbstätigkeit bis zur Höhe des durchsc... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di... mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt, da der Beamte in seiner (Haupt-)Beschäftigun... mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 5 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Werden – jeweils für sich allein gesehen – mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zu addieren.[1] Wird die Geringfügigkeitsgrenze dadurch überschritten, liegt in keiner dieser Beschäftigungen Geringfügigkeit vor. Dann sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäfti... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitsbescheinigung / 1.1 Bescheinigungsverfahren

Die Arbeitsbescheinigung ist der Bundesagentur für Arbeit elektronisch unter den Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 SGB IV zu übermitteln.[1] Außerdem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unverzüglich einen Nachweis über die übermittelten Daten zuleiten. Hinweis Beschäftigung im privaten Haushalt Nur bei einer Nebentätigkeit im privaten Haushalt kann ausnahmsweise noch d... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitslosenversicherung / 4.9 Teilarbeitslosengeld

Das Teilarbeitslosengeld kommt zum Zuge, wenn 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt wurden und eine dieser Beschäftigungen endet. Besondere Voraussetzungen bei Teilarbeitslosengeld Für einen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld gelten folgende Besonderheiten: Teilbeschäftigungslosigkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine von 2 oder mehrer... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Ausbildung / 2.3.3.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2 TVAöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.4 Gemischte Tätigkeiten

Ist eine Personengesellschaft und damit auch eine steuerliche Mitunternehmerschaft nur teilweise gewerblich, teilweise und daneben auch nicht gewerblich tätig – die sog. gemischte Tätigkeit –, gilt die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb.[1] Als nicht gewerblich in diesem Sinne kommen in Betracht eine Vermögensverwaltung, eine land- oder forstwirtschaftliche oder eine freib... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende ab der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie vielfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.6.2024 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung v. 16.8.2023 (BGBl. I Nr. 217). Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grunds... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.13 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 3

Rz. 228 Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen. Sie erschöpfen sich in einer einzigen Leistung. Das BSG hat einerseits bestätigt, dass die Berücksichtigungsvorschrift von § 13 Nr. 1 gedeckt ist (BSG, Beschluss v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B). Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liege nicht vor. Die Regelung führe zu... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3.2.2.2 Alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Buchst. b)

Rz. 137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b schließt den Leistungsbezug für die Unionsbürger aus, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche oder seit dem 1.6.2024 allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt. Jeder andere Zweck, der auch neben diesen Zwecken beste... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.9.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu... mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 8 Berücksichtigung der Übungsleiterpauschale

Sofern die Nebentätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt wird, muss der Arbeitgeber, z. B. der Verein, den Lohnsteuerabzug vornehmen. Dies kann als laufender Lohnsteuerabzug über die ELStAM erfolgen, aber auch im Rahmen einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung. Für die Prüfung der Lohngrenzen, innerhalb der die pauschale Versteuerung zulässig ist, bleibt der steuerfre... mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Nicht begünstigte Tätigkeiten

Helfer im Mahlzeitendienst von begünstigten Einrichtungen wie dem DRK üben keine nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Nebentätigkeit aus. Ebenso üben im sog. Hintergrunddienst des Hausnotrufdienstes eingesetzte Helfer keine nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigte Tätigkeit aus. Steuerfrei bleiben können aber auch hier die auf tatsächliche Rettungseinsätze entfallenden Einnahmen. Fahrer ... mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 1 Nur nebenberufliche Tätigkeiten begünstigt

Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten werden als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Die Steuerbefreiung hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die alle erfüllt sein müssen: Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen. Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit erfolgt für eine inländi... mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2.3 Künstlerische Tätigkeiten

Der Steuerfreibetrag kommt auch für Einnahmen aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten infrage. Nebenberufliche Kirchenmusiker oder eine Opernsängerin, die nebenberuflich bei der kulturellen Veranstaltung eines gemeinnützigen Vereins auftritt, können den Freibetrag von 3.300 EUR (bis 2025: 3.000 EUR) pro Jahr erhalten. Auch Komparsen und Statisten bei Theater- bzw. Op... mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 4 Gleichartigkeit von Haupt- und Nebenberuf unschädlich

Die Gleichartigkeit von Haupt- und Nebenberuf ist für die Gewährung des Freibetrags unschädlich, sofern die beiden Tätigkeiten organisatorisch klar abgrenzbar sind. Dies gilt auch für die auf begünstigte Dienste entfallenden Bereitschaftszeiten. Eine Aufteilung in Einsatz- und Bereitschaftszeiten ist entfallen. Ehrenamtliche Rettungsmänner der Deutschen Gesellschaft zur Rett... mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 9 Betriebsausgaben/Werbungskostenabzug und Übungsleiterfreibetrag

Die Steuerbefreiung von 3.300 EUR ist nicht auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit begrenzt, sondern gilt für alle Einkunftsarten. Für den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten ist zu unterscheiden, ob die Einnahmen aus der begünstigten Nebentätigkeit über oder unter dem Freibetrag liegen. Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und de... mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer berufliche Aufwendungen – insbesondere dessen Werbungskosten –, spricht man von Aufwandsentschädigungen. Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Das Gesetz enthält jedoch verschiedene Vorschriften, nach denen solche Ersatzleistungen ganz oder zumindest teilweise steuerfrei bleiben: Ersa... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Begünstigte Berufs- und Gewerbezweige

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die Anwendung der Durchschnittssätze ist es notwendig, dass die damit begünstigten Berufs- und Gewerbezweige hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen annähernd gleiche Verhältnisse aufweisen. Deshalb können die jeweils festgesetzten Durchschnittssätze nur von solchen Unternehmern angewandt werden, die im Rahmen ihres Unternehmens Lieferung... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.17 Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen durch von Gebietskörperschaften errichtete Stiftungen (§ 58 Nr 9 AO)

Tz. 124 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die durch § 58 Nr 9 AO vorgenommene Ausweitung des Katalogs der zulässigen Nebentätigkeiten begünstigt nur von einer Gebietskö errichtete Stiftungen. Unklar ist, ob danach nur ausschl von Gebietskö errichtete Stiftungen oder auch Stiftungen begünstigt sind, deren Stiftungskap nur anteilig von Gebietskö zur Verfügung gestellt worden ist. Prob... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rundfunk

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört der Programmdienst zum öffentlichen Dienst (BVerfG 31, 314 = BStBl 1971 II, 567). Aufwandsentschädigungen an die im normalen Programmdienst beschäftigten > Arbeitnehmer sind im Rahmen des § 3 Nr 12 Satz 2 EStG und der > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, 32... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Prüfung der quantitativen Zuordnungskriterien durch die Finanzverwaltung

Tz. 41 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei der quantitativen Prüfung kommt es somit allein auf den Umfang der an der Tätigkeitsstätte zu leistenden arbeitsvertraglichen Arbeitszeit (mind. 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit oder zwei volle Arbeitstage wöchentlich oder arbeitstäglich) an. Dies bedeutet: mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.2 Tätigkeit als Arzt/Ärztin

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Tätigkeit als Arzt i. S. v. § 4 Nr. 14a UStG ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin". Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Arzt darf sich nur nennen, wer durch eine Approbation nach § 2 Abs. 1 und §§ 3ff. Bundesärzteordnung das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Arzt/Ärztin" erworben hat und aufgrund d... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Geltung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes nur im ideellen Bereich

Tz. 82 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nicht vom Auschließlichkeitsgrundsatz betroffen werden die Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO; Tz 93), die nach § 58 AO zulässigen Nebentätigkeiten (s Tz 96) und der wG (s §§ 14, 64 AO, hierzu s Tz 128). Werden diese Betätigungen neben der eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit ausgeübt, so steht dies der StBefreiung (von der der wG selbst, sofe... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4: mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Abgrenzung bei gemischter Tätigkeit

Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Einbeziehung gew Tätigkeiten in einen überwiegend mit hoheitlichen Aufgaben betrauten, organisatorisch gesondert geführten Betrieb einer öff Verwaltung schließt für sich allein nicht aus, dass die einbezogene Betätigung gesondert beurteilt und rechtlich als eigenständige Einheit von dem sie organisatorisch tragenden Hoheitsbetrieb unters... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kassenärztliche Vereinigung

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 77 Abs 5 SGB V). Sie nehmen die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und stellen die kassenärztliche Versorgung sicher (vgl § 75 SGB V); dabei leisten sie öffentliche Dienste (schlichte Hoheitsverwaltung). Ihre Kassen unterliegen der Dienstaufsicht und ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Richter

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Richter sind keine > Beamte. Dies ist allein bereits aufgrund des rechtsstaatlichen Erfordernisses einer weisungsunabhängigen Justiz (Trennung der Staatsgewalten) zwingende Notwendigkeit ("Über dem Richter wölbt sich nur der Himmel"; ergänzend > Rechtsstaatsprinzip). Richter stehen vielmehr beim Bund oder einem der Länder in einem öffentlich-... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerliche Behandlung der bei der EU oder für die EU beschäftigten Personen

Rz. 14 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Beschäftigten der EU sind zu unterscheiden in Die Beamten (englisch: ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr zu konkreten Einzelfällen in Kurzform

Rn. 125b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Rspr hat, trotz langjähriger Verluste (wenn sich keine persönlichen Motive erkennen lassen), Gewinnerzielungsabsicht insb wegen Fehlens persönlicher Gründe oder Neigungen oder angestrebter außerwirtschaftlicher Vorteile konkret bejaht, ua (exemplarisch) in folgenden Fällen: Automatenaufsteller: BFH BFH/NV 2009, 1115 Bootshandel: bei gee... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Art und Umfang der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 401 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen ist hierbei vor allem die Ausbildung und die Berufserfahrung des GF. Bei einem Ges-GF mit akademischer Vorbildung, der zudem über eine längere Berufserfahrung verfügt, ist tendenziell ein höheres Geschäftsführergehalt möglich, als dies bei einem nicht studierten Berufsanfänger der Fall ist. Dieses Merkmal hat die Beurteil... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts... mehr