Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Unterrichtserteilung

Rn. 51 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständigkeit wird angenommen, wenn der nebenberuflichen Lehrtätigkeit ein Tarifvertrag zugrunde liegt, der StPfl sich an einen festen Stundenplan zu halten hat und die Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis abschließen wollen (BFH BStBl II 1972, 617; 1972, 618). Zusätzlicher Unterricht an der Schule, an der hauptsächlich unterricht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 36 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Übernimmt ein bereits selbstständig Tätiger eine Nebentätigkeit auf dem Gebiet seines Hauptberufs, so wird idR eine selbstständige Nebentätigkeit vorliegen. Das muss jedoch nicht so sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Insbesondere Musiker

Rn. 47 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Musiker sind nichtselbstständig tätig, wenn sie in einem anderen Betrieb, zB einem Orchester, eingegliedert sind und von diesem bezahlt werden (BFH BStBl II 1971, 22; FG Ha EFG 1995, 772; 1995, 1079). Entsprechendes gilt bei einem Engagement für eine Gaststätte (BFH BStBl II 1968, 726). Selbstständig sind Musiker, wenn sie nur gelegentlich un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Einzelfälle

Rn. 45 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Als selbstständige Tätigkeit behandelt wurde zB die freiwillige schriftstellerische Nebentätigkeit eines angestellten Schriftleiters für seinen ArbG (BFH BStBl III 1955, 153); ebenso für einen WP, der neben seiner unselbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer WP-GmbH gelegentlich auch selbstständige Arbeit als WP leistete (BFH BStBl III 1957, 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Gastspieler

Rn. 61 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch Gastspieler können nichtselbstständig tätig sein, und zwar dann, wenn sie auf Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag angestellt sind, bzw wenn das Theater im Wesentlichen über die Arbeitskraft verfügen kann (vgl RFH RStBl 1927, 77; BFH BStBl II 1971, 22; BMF BStBl I 1990, 638); die frühere Abgrenzung danach, ob das Gastspiel mehr als sieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Rundfunk- und Fernsehkünstler/Journalist

Rn. 57 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mitarbeiter beim Hörfunk und Fernsehen, die der Anstalt auf Dauer zur Verfügung stehen, sind auch dann ArbN, wenn sie als sog freie Mitarbeiter zur Mitwirkung für jeden Einzelfall auf Honorarbasis verpflichtet werden (BFH BStBl II 1977, 50; BFH/NV 2001, 497; 2009, 1749). Werden sie nur gelegentlich zu bestimmten Produktionen herangezogen, kö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unterrichtstätigkeiten

Rn. 41 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unterrichtstätigkeiten von Selbstständigen (Gewerbetreibenden und Freiberuflern) richten sich ebenfalls nach den allg Grundsätzen: ein RA als Lehrbeauftragter an einer Hochschule soll mit Rücksicht auf die lose Bindung (?) des Lehrbeauftragten zur Hochschule trotz verhältnismäßig umfangreicher Lehrtätigkeit selbstständig tätig sein (BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Insbesondere Prüfungstätigkeit

Rn. 46 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständigkeit wurde angenommen bei einem Gemeindedirektor als Mitglied der Schätzungskommission der Oldenburgischen Landesbrandkasse (BFH BStBl II 1972, 460). Bei Prüfungstätigkeiten eines Hochschullehrers ist danach zu unterscheiden, ob es sich um eine Dienstpflicht handelt und der Prüfer der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Gutachtertätigkeit

Rn. 49 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständig ist die Gutachtertätigkeit eines angestellten Krankenhausarztes gegenüber Krankenkassen, Versicherungsämtern, Versorgungsämtern, wenn die Gutachten beim Krankenhaus (Klinik) angefordert werden und der Arzt für dieses tätig wird (RFH RStBl 1939, 1121; BFH BStBl III 1956, 187). Selbstständig ist die Tätigkeit, wenn die Gutach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Ehrenamt

Rn. 42 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die ehrenamtliche Tätigkeit in Berufs- und Standesorganisationen ist im Allg selbstständig. StB und Steuerbevollmächtigte üben als Vorstandsmitglieder ihrer Kammern sowie als Mitglieder der Prüfungs- und Zulassungsausschüsse eine selbstständige Tätigkeit aus. Die Vergütungen dafür (Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder, Auslagenersatz) sind ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Vortragstätigkeit

Rn. 50 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hochschullehrer sind idR hinsichtlich ihrer Lehrtätigkeit nicht selbstständig tätig; dasselbe gilt für Privatdozenten ohne Lehrauftrag, die lediglich auf die Kolleggelder angewiesen sind (RFH RStBl 1938, 1334). Die Vortragstätigkeit in Akademien und Hochschulen, die von nicht zum Dozentenstamm gehörenden Vortragenden ausgeübt wird, ist auch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Vertretungen

Rn. 39 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die steuerrechtliche Einordnung der Vertretung von Ärzten und RA hängt von der Gestaltung und Durchführung des Vertretungsverhältnisses ab. Selbstständige Tätigkeit des Vertreters ist, auch ohne dass ein Nebenberuf vorliegt, anzunehmen, wenn und weil der Vertreter eines Arztes/RA idR nach seinem eigenen geistigen Vermögen in voller Entscheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Vom offensichtlichen Unsinn der Leerformel von der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, BB 1985, 1460. Rn. 590 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für bestimmte Freiberufe, so zB Schriftsteller, hat die FinVerw aus Gründen der "Vereinfachung und Effizienz" des Besteuerungsverfahrens Pauschsätze für BA aufgestellt. Diese sind nach st Rspr aus Gründen der "Gleichmäßigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Insbesondere Ärzte

Rn. 37 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Tätigkeit eines sonst selbstständigen Arztes beim Arbeitsamt ist wegen seiner Eingliederung dort in Übereinstimmung mit dem oben angegebenen Grundsatz eine nichtselbstständige Tätigkeit (FG SchlH EFG 1957, 294); ebenso die zivilen Musterungsärzte der Bundeswehr (StEK EStG § 19 R 49). Anderes gilt nach der Rspr mE für die Knappschaftsärzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ci) Filmschauspieler ua

Rn. 58 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Filmschauspieler sind nach st Rspr idR nichtselbstständig, wenn sie ihre Arbeitskraft dem Filmunternehmen während eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung stellen, ohne dass es wesentlich auf die Dauer ankäme (RFH RStBl 1930, 481; BFH BStBl II 1979, 131; 1980, 395 und FG Bln EFG 1984, 176 rkr). Die Mitwirkung eines Schauspielers an der Herst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

aa) Begriff Rn. 32 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der Nebentätigkeit ist im Gesetz nicht enthalten. Er bezeichnet eine neben der Haupttätigkeit ausgeübte, ggf untergeordnete Tätigkeit iS einer persönlichen selbstständigen oder nichtselbstständigen Dienstleistung (zur Abgrenzung von einer weiteren Haupttätigkeit vgl Nds FG EFG 2021, 191, Rev VIII R 29/20). Die Nebentät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.3 Nebeneinander und Übergang von arbeitsrechtlicher und nicht-arbeitsrechtlicher Beziehung

Rz. 17 Neben einem nicht-arbeitsrechtlichen Verhältnis, aufgrund dessen Arbeit erbracht wird, kann auch ein Arbeitsverhältnis bestehen. Im Verhältnis freier Dienstvertrag/Arbeitsvertrag ist man zurückhaltend[1], umfassende Rspr. liegt aber zu den Nebentätigkeiten von Beamten vor. Die Gleichzeitigkeit von Beamten- und Arbeitsverhältnis ist nicht ausgeschlossen. Die Begründung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bedeutung der Entscheidungsfreiheit

Rn. 30 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für die Beurteilung kommt es nicht entscheidend auf das Maß der der tätigen Person zustehenden Entscheidungsfreiheit an. Wichtig ist vielmehr, ob diese Entscheidungsfreiheit auf eigener Machtvollkommenheit beruht und in wessen Interesse sowie für wessen Rechnung sie auszuüben ist. Deshalb hat die Rspr den Vorstand/Geschäftsführer einer KapGes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Rn. 611 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit ist weitere Voraussetzung für die Annahme einer begünstigten Veräußerung des Vermögens der selbstständigen Tätigkeit oder der Aufgabe derselben (so schon BFH BStBl III 1956, 205). Das bedeutet, dass die Tätigkeit am Ort ihrer bisherigen Ausübung wenigstens für eine gewisse Zeit nicht mehr ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Ausübung/Vervielfältigungstheorie

Rn. 329 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vervielfältigungstheorie (s Rn 237) hatte für die Tätigkeiten und Einkünfte iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG bis in jüngste Zeit weiterhin Bedeutung. Zu den Wesensmerkmalen der (vermögens-)verwaltenden Tätigkeit wurde es angesehen, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht. Die Regelungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht wurde die unterrichtende Tätigkeit zu Unrecht bei einem Informationsfahrtbegleiter (FG Bln EFG 1977, 316). Die FinVerw nimmt bei nebenberuflicher Lehrtätigkeit von Handwerksmeistern an Berufs- und Meisterschulen idR freiberufliche Einkünfte an (H 18.1 EStH 2020 "Lehrtätigkeit"). Ebenso hat der BFH v 28.01.1988, IV R 186/85 – insoweit...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.6 Untaugliche Kriterien

Rz. 39 Daneben gibt es zahlreiche Kriterien, die von der Rspr. bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB ausdrücklich als untauglich gewertet wurden. Entsprechend können sie auch jetzt nicht das Merkmal persönlicher Abhängigkeit ausfüllen. Ein im Anstellungsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot stellt kein Indiz für oder gegen die Selbstständigkeit eines Mitarbeiters dar.[1]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2020. Rn. 236 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Muster Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer

Rz. 86 Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Zwischen dem Unternehmen _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Arbeitgeber – und Herrn/Frau _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Mitarbeiter – wird ein Arbeitsvertrag über Arbeit in Form von Telearbeit geschlossen: § 1 Arbeitsbegi...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Entstehung der Geschäftsgebühr

Rz. 11 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht "für das Betreiben des Geschäfts", also der außergerichtlichen Besorgung einer Rechtsangelegenheit als Vertreter gegenüber Dritten. Da sie das Betreiben eines Geschäfts durch den RA vergütet, ist sie eine so genannte allgemeine Betriebsgebühr wie die Verfahrensgebühr, die in den gerichtlichen Verfahren erwächst. Durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.3 Weitere Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 24 Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezugs von Kug aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Angehöriger, ist das Istentgelt nach Abs. 3 um dieses Entgelt zu erhöhen. Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die Erwerbsarbeit während der Zeit des Arbeitsausfalls au...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 3.1 Allgemein

Rz. 24 Sowohl bei der Einnahmenüberschussrechnung als auch beim Betriebsvermögensvergleich ist der objektive wirtschaftliche oder der tatsächliche Zusammenhang mit dem Betrieb entscheidend für die Beurteilung als Betriebseinnahme (bzw. als Ertrag).[1] Rz. 25 In Frage kommen vor allem Entgelte, die der Steuerpflichtige aus seiner eigentlichen beruflichen oder gewerblichen Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung im Wohnungseigent... / 2.2 Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche oder auch fristgemäße Kündigung beendet ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis und ist an die Einhaltung der gesetzlichen[1] bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Achtung Befristetes Arbeitsverhältnis Handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, so ist eine ordentliche Kündigung i. d. R. ausgeschlossen, es sei denn...mehr

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FF 07+08/2022, Erstausbildu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller sind die Söhne des Antragsgegners. Beide Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen. Sie leben im Haushalt ihrer Mutter. Diese erhält das staatliche Kindergeld. [2] Im vorliegenden Verfahren verlangten sie mit Antragsschrift vom 19.4.2021 Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Al...mehr

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6 Anhänge / 6.3 Abgrenzungskatalog für Theater, Orchester, Film, Rundfunk und TV

Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR und der BA über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 30./31. Mai 2000 [...] 10. Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung im künstlerischen und publizistischen Bereich – 113.110/311 – Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben nach Anhörung der maßgebenden Interessenverbände ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die elektronische Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die ärztliche Tätigkeit ist im Allgemeinen ein freier Beruf und führt steuerlich zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Sie ist jedoch, zB bei Laborärzten, als gewerblich anzusehen, wenn der das Berufsbild des Arztes prägende persönliche, individuelle Dienst am Patienten in den Hintergrund tritt (BFH/NV 2018, 945). And...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufsichtsrat

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) sind idR > Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); ausnahmsweise kann es sich bei Beamten, die von ihrem Dienstherrn in ein Aufsichtsgremium entsandt werden, auch um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln (> Rz 6). Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AR-Mitglieder iSd § ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Öffentliche Dienste

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Empfänger von AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen öffentliche Dienste für einen inländischen Träger öffentlicher Gewalt leisten (> R 3.12 Abs 1 Satz 1 LStR; BFH 137, 331 = BStBl 1983 II, 219). Dabei kann es sich auch um eine Nebentätigkeit handeln (zB > Mitglieder kommunaler Vertretungen sowie Schöffen und Sachverständige bei der > Justizver...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 144 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) ist eine selbständige nachhaltige gewinnorientierte Betätigung, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Zudem muss die Tätigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 24 Gesellschaften dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die ihrem (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand entsprechen. Zusätzliche oder Nebentätigkeiten dürfen nur in geringem Ausmaß ausgeübt werden. Es ist daher empfehlenswert, ein möglichst weites Spektrum an Geschäftstätigkeiten zu registrieren. Unternehmensgegenstand kann jede erlaubte Tätigkeit sein, d....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Geschäftsgegenstand

Rz. 21 Gesellschaften dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die ihrem (im Handelsregister eingetragenen) Geschäftsgegenstand entsprechen. Zusätzliche oder Nebentätigkeiten dürfen nur in geringem Ausmaß ausgeübt werden. Es ist daher empfehlenswert, ein möglichst weites Spektrum an Geschäftstätigkeiten zu registrieren. Unternehmensgegenstand kann jede erlaubte Tätigkeit sein, d....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit

1 Einleitung Neben ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst haben immer mehr Arbeitnehmer weitere Beschäftigungen. Diese Beschäftigungen können beim selben Arbeitgeber oder für einen Dritten erfolgen, sie können selbstständige Tätigkeiten im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrags sein, ehrenamtlich oder auf 450-EUR-Basis erfolgen. 1.1 Begriff der Nebentätigkeit Der Begriff der Ne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.1 Begriff der Nebentätigkeit

Der Begriff der Nebentätigkeit ist gesetzlich nicht geregelt. Unstrittig liegt eine Nebentätigkeit vor, wenn diese neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.[1] Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung; denn der Begriff der Nebentätigkeit ist sehr weit gefasst und umfasst jede weitere Beschäftigung neben der arbeitsvertraglich vereinbarten, ohne dass es auf den Umfang ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3 Unzulässige Nebentätigkeiten

Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn die Nebentätigkeit geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Diese Formulierung zeigt, dass es im Einzelfall nicht bereits zu einer Beeinträchtigung der Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 3 TVöD

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. In § 3 Abs. 3 TVöD wurde daher eine eigenständige Regelung geschaffen, die sich an den allgemein arbeitsrechtlich...mehr