Fachbeiträge & Kommentare zu Nebentätigkeit

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis 130 1; 903 14 Beispiele 903 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 33, 41 Nachbarwand 921 10 Nachbesserung 275 12 Anspruch 278 20 eigenmächtige ~ 275 12 Kaufsache 439 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers 2183 1 Nacherbe 1967 12; 1968 3; 1981 6, 10; 1994 3; 2001 4; 2009 2; 2019 1; 2032 8; 2033 9; 204...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 11 Als Arbeitseinkommen iSv Abs 2 erfasst werden alle Vergütungen aus Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnissen, welche die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen. Erforderlich ist die Verwertung der Arbeitskraft, weswegen nur die Ansprüche natürlicher Personen erfasst werden. Die Vergütungen müssen aus nichtkapita...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum LSt-Regelabzug

Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegen die Voraussetzungen der LSt-Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten, Aushilfskräften in der LuF oder kurzfristig in Deutschland tätigen beschränkt stpflArbN vor, so kann dem ArbG die Pauschalierung nicht mit der Begründung versagt werden, sie führe gegenüber dem LSt-Regelabzug zu ungerechtfertigten Vort...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Nebenberuflichkeit

Tz. 18 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nebenberuflich ist jede Tätigkeit, aus der nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten wird. Maßgebend soll hierbei die allgemeine Verkehrsanschauung sein. Für die Beurteilung der 1/3-Grenze sind folglich mehrere Tätigkeiten zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsanschauung eine Ausübung eines einheitlichen Hauptberufs darstellen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungspflichten und Aufgabenverteilung.

Rn 11 Jeder Ehegatte hat für den angemessenen Unterhalt der Familie seine Arbeitskraft (Nürnbg FamRZ 08, 788) und ggf sein Vermögen einzusetzen. Auf welche Weise jeder Ehegatte die ihm obliegende Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen hat, hängt im Wesentlichen von der Aufgabenverteilung in der Ehe ab (BGH FamRZ 11, 21). Der Gesetzgeber hat auf ein Leitbild bewusst verzichtet (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gegen § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insbes §§ 134, 138, welche den rechtswidrig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Arbeitsvertrag.

Rn 42 Wesentliche Rechtsquelle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag (Einzelheiten und zahlreiche Muster bei BLDH/Lingemann Kap 2, 3, 6–8, 10–12; Preis, Arbeitsvertrag, 1 ff; Schaub/Schrader/Straube/Vogelsang 1 ff; Hümmerich/Reufels 1 ff). Er enthält typischerweise Regelungen zu folgenden Punkten: Vertragsbeginn, Gegenstand der geschuldeten Tätigkeit, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Stationsreferendare.

Rn 2 Nach dem Willen des Gesetzgebers können nur Stationsreferendare, nicht Referendare, die außerhalb ihrer Stage einer Nebenbeschäftigung bei einem Rechtsanwalt nachgehen (nach dem Wortlaut des Gesetzes mithin nicht ›im‹, sondern ›während‹ des Vorbereitungsdienstes beschäftigt werden), mit der Vertretung bevollmächtigt werden (BTDrs 16/3655, 91). Diese Differenzierung ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hälftige Mehrarbeitsvergütung (Nr 1).

Rn 2 Mehrarbeit iSd vollstreckungsrechtlichen Bestimmung ist die über die gewöhnliche betriebliche oder tarifliche bzw im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BGH NZI 14, 773 [BGH 26.06.2014 - IX ZB 87/13] Rz 8; St/J/Würdinger § 850a Rz 6). Von dieser Terminologie weicht die arbeitsrechtliche Begrifflichkeit ab. Arbeitsrechtlich bezeichnen Üb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.3 Nebentätigkeit

Rz. 40 Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern unterhalten. Mehrfacharbeitsverhältnisse sind jeweils für sich zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer kann aber auch für ein und denselben Arbeitgeber neben seiner Haupttätigkeit noch weitere Arbeitsleistungen als Nebenleistungen erbringen. Auch in einem solchen Fall gilt der Grundsatz der selbs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.14 ABC der Arbeitnehmer

Rz. 69 Vgl. auch die Zuordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in H 19.0 LStH 2019. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer. Sie haben Bezüge i. S. v. § 22 Nr. 4 EStG (R. 22.9 EStR 2012).[1] Ärzte s. Rz. 42 Ärztepropagandist s. Rz. 65 Amateursportler s. Rz. 16 Angehörige s. Rz. 52 Annahmestelle für Lotto-Toto ist im Allgemeinen selbstständig tätig, außer es fehlt an einem Untern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.4 Aushilfstätigkeit

Rz. 46 Der Begriff der Aushilfstätigkeit wird vom Betrieb des Dienstherrn her bestimmt. Die Aushilfstätigkeit begründet meist nur eine lose Beziehung zum Auftraggeber. Sie nimmt gewöhnlich nicht die Arbeitskraft einer Person voll in Anspruch. Welcher Art die Einkünfte aus einer solchen Tätigkeit zuzuordnen sind, ist – ebenso wie im Fall der Nebentätigkeit – grundsätzlich nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2 Steuerrechtlicher Typus des Arbeitnehmers

Rz. 22 Der "Arbeitnehmer" i. S. v. § 1 Abs. 1 LStDV ist – ebenso wie der "Mitunternehmer" i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG – kein abstrakter Begriff, der sich durch Aufzählung bestimmter Merkmale abschließend definieren lässt. Er ist vielmehr ein sog. "offener Typus", der nur durch eine größere Zahl von Kriterien umschrieben werden kann.[1] Die den Typus bildenden Merkmale br...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.6 Lehrer an privaten Ersatzschulen (Nr. 5)

Rz. 42 Nr. 5 regelt – der Personengruppe der Beamtenähnlichen nach Nr. 2 vergleichbar – die Versicherungsfreiheit von Lehrern an staatlich genehmigten Ersatzschulen, wenn diese beamtenähnlich im Krankheitsfall versorgt sind (vgl. Rz. 26 ff.). Rz. 43 Voraussetzung ist hier, dass der Lehrer hauptamtlich an der Ersatzschule beschäftigt ist. Eine gesetzliche Konkretisierung der H...mehr

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Berufsausübung in der Wohnung / 1.2 Unübliche Wohnraumnutzung

Keine übliche Wohnraumnutzung liegt vor, wenn freiberufliche Tätigkeit in büromäßiger Organisation betrieben wird, so beim Betrieb einer Anwaltskanzlei mit Schreibkräften und Mandantenbesuchen oder beim Betrieb eines Architekturbüros. Gleiches gilt für die Nutzung einer Wohnung als Schneiderei, Schusterwerkstatt oder Kosmetiksalon, wenn die Geschäftstätigkeit den Umfang eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.40 Vertragswidrige Nutzung

Der Mieter ist zur Nutzung des Mietobjekts stets nur im Rahmen des mietvertraglichen Zwecks berechtigt. Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohnens" fällt und somit ohne Weiteres zulässig ist. Einer Erlaubnis de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 3.1 Heilberufe

Ein Arzt erzielt freiberufliche Einkünfte durch die selbstständige Ausübung der Heilkunde. Den Katalogberuf als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG übt nur aus, wer über die Approbation bzw. Erlaubnis verfügt.[1] Eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit kann auch als Nebentätigkeit ausgeübt werden, die zu der Berufsausübung als nichtselbstständig täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 7 Kleinunternehmer

Für Freiberufler mit geringen Umsätzen, Neueinsteiger oder bei freiberuflicher Nebentätigkeit besteht die Möglichkeit, wie grundsätzlich für alle umsatzsteuerlichen Unternehmer eine Vereinfachungsregelung[1] in Anspruch zu nehmen.[2] Die Umsatzsteuer wird danach nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit Wirkung zum 1.1.2004 sind der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie (§ 91 Abs. 2a a. F.), der Ausschuss Krankenhaus (§ 137c Abs. 2 a.F.) und der als Arbeitsgemeinschaft gebildete Koordinierungsausschuss (§ 137e a. F.) durch den Ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportverein

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge an einen Sportverein, dem ein ArbN angehört, sind für ihn keine > Werbungskosten, sondern nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung. Das gilt auch, wenn der ArbN mit der Mitgliedschaft im Verein sein berufliches Fortkommen fördern will (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Wegen des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen, frei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausverwalter - Bestellung,... / 1 Aufgaben

Abgrenzung Zu unterscheiden ist zwischen dem Verwalter, der im Auftrag eines Eigentümers dessen Anwesen (z. B. ein Mietshaus) oder dessen Eigentumswohnung verwaltet, und dem Verwalter, der von den Eigentümern einer Eigentumswohnanlage zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestellt wird.[1] Weiterhin bestehen für die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters des gemeinsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.5.1 Unparteiische Mitglieder

Rz. 18 Unparteiisch bedeutet, dass das einzelne Mitglied oder seine 2 Stellvertreter sich bei ihrer Tätigkeit für den Gemeinsamen Bundesausschuss, insbesondere bei ihren Entscheidungen, neutral verhalten müssen, sie praktisch in die Rolle der Schiedsrichter schlüpfen, die losgelöst von den subjektiven Interessenlagen der Leistungserbringer oder der Krankenkassen neutral ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 6 Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (bis 31.12.2022)

Für bestimmte Unternehmergruppen, darunter auch Angehörige von freien Berufen, bestand bis 31.12.2022 die Möglichkeit die Vorsteuer pauschal zu ermitteln und nicht einzeln nachweisen zu müssen.[1] Unternehmer, bei denen die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen gegeben waren, konnten beim Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung formlos...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bereits das EStG vom 29.03.1924 (RGBl 1924, 359) kannte Steuerbefreiungen, die im § 12 in 13 Ziffern aufgeführt waren, darunter bereits die Befreiung von Leistungen einer Krankenkasse (heute § 3 Nr 1 EStG) sowie Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder von einer öffentlichen Stiftung aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit oder als Unterstützung für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht, Lohnsteuerabzug

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die nichtdeutschen Mitglieder der ausländischen NATO-Truppen (> Rz 4) und die nichtdeutschen Mitglieder des zivilen Gefolges (> Rz 5) begründen grundsätzlich in Deutschland keinen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt (Art X Abs 1 Satz 1 NATO-Truppenstatut – NTS –; BGBl 1961 II, 1183, 1206; Gesetz zum NTS und zu den Zusatzvereinbaru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.8 Absolute Nebentätigkeitsverbote

Rz. 41 Bei der Formulierung einer Nebentätigkeitsklausel muss das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB beachtet werden. Dieses ist gegeben, wenn die Voraussetzungen, unter denen eine Verletzung von berechtigten Interessen des Arbeitgebers vorliegt, konkret benannt werden. Die maßgeblichen Arbeitgeberinteressen sollten daher möglichst eingehend konkretisiert werden. E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / 6 Anrechnung von Nebentätigkeiten auf Kurzarbeitergeld möglich

Was viele nicht wissen, ist, dass Entgelte für eine während der Dauer der Kurzarbeit aufgenommene Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Wurde die Beschäftigung bereits vor Bezug des Kurzarbeitergelds begonnen, erfolgt keine Anrechnung. Angerechnet wird das durch Nebeneinkommens...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Leitsatz 1. Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wenn die GmbH am Vermög...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Duales Studium / 9.4 Vergütung

Die Vergütung der Studenten geschieht im Prinzip auf 2 Ebenen. Zum einen finanziert das Unternehmen das duale Studium, indem es die anfallenden Studiengebühren übernimmt. Zum anderen bekommen duale Studenten ein regelmäßiges Gehalt ausgezahlt. Diese beiden Faktoren, sowie die sehr wahrscheinliche Festanstellung im Anschluss, sorgen dafür, dass das duale Studium bei den Absol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wann ist das Unternehmen ei... / b) Ausführungen des BFH

Zusätzliche Tätigkeiten müssen "wirtschaftliche Tätigkeit" sein: Der BFH empfand die Feststellungen des EuGH allerdings nicht als Hindernis für seine Entscheidung im vorliegenden Fall. Schließlich sei nach Auffassung des EuGH eine (natürliche) Person, die bereits für eine dauerhaft ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit mehrwertsteuerpflichtig ist, nur dann für jede weitere, ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wann ist das Unternehmen ei... / 6. Feste Grenzen

Kriterien für Restzweifel: Es verblieben aber auch bei Berücksichtigung des vorstehend Dargestellten naturgemäß diverse Unsicherheiten für diejenigen, die als Privatpersonen oder als "Unternehmer in Nebentätigkeit" geschäftlich tätig werden, insbesondere Gegenstände verkaufen. Die Anzahl der strittigen Fälle dürfte vor dem Hintergrund der Meldepflichten der Onlineplattformen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben / 7 Betriebsausgaben-Pauschale

Grundsätzlich sieht das Gesetz keine Betriebsausgaben-Pauschalen vor. Eine Ausnahme hiervon betreffen den Abzug von Verpflegungsaufwendungen anlässlich von Geschäftsreisen[1] oder die Fahrten mit eigenem PWK im Privatvermögen aus Anlass einer Geschäftsreise.[2] Neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer Mit dem Jahressteuergesetz 2019[3] wurde erstmals für Veranlagungszeitraum 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 2.1.3 Erste Tätigkeitsstätte durch quantitative Zuordnung

Fehlt eine dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine erste Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig erfolgt, bestimmt das Gesetz[1] als erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung (Arbeitgeber, Konzernunternehmen, Dritter), an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder je Arbeitswoche mindestens ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 346 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 347 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 463 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung (vgl. auch BAG, Urteil v. 22.10.1964, 2 AZR 515/63 [1]: Bei erkennbarem Abkehrwillen kann dann eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber eine Ersatzkraft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.5 Maßnahmen gegen eine Abmahnung

Rz. 414 Der Arbeitnehmer kann mündliche und schriftliche Abmahnungen gerichtlich überprüfen lassen, ohne dass er hierzu verpflichtet wäre. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorangegangenen Abmahnung ab, vielmehr ist im Kündigungsschutzprozess unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.4 Außerdienstliches Verhalten

Rz. 360 Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers, so dass außerdienstliches Verhalten die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer nur dann beeinträchtigen kann, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat. So kann z. B. die Nebentätigkeit eines im Krankenhaus beschäftigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 396 In der Regel ist bei allen Formen der Pflichtwidrigkeiten – auch bei Störungen im Vertrauensbereich – vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung erforderlich (BAG, Urteil v. 29.6.2017, 2 AZR 302/16 [1]). Eine Abmahnung ist vor allem dann notwendig, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 32 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. gem. §§ 104, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc als nichtig angesehen wird, für die Vergangenheit aber als wirksam gilt, sog. faktisches Arbeitsverh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.3 Befristung und auflösende Bedingung

Rz. 62 Gem. § 620 Abs. 3 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG endet ein Arbeitsvertrag, der kalendermäßig befristet ist (z. B. für 6 Monate), mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ein Arbeitsvertrag, der zweckbefristet ist (z. B. Einstellung zur Schwangerschaftsvertretung), endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über ...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.1 Vermittlungsvertrag

Rz. 3 Die Tätigkeit als privater Arbeitsvermittler wirft verschiedene Probleme auf, die sich aus den Verflechtungen des Arbeitsvermittlers ergeben können. Zunächst dürfte ein privater Arbeitsvermittler nicht zugleich ein bei der Agentur für Arbeit hauptberuflich beschäftigter Arbeitsvermittler sein. Eine entsprechende Nebentätigkeit dürfte mit der Ausübung der übertragenen T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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