Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.10 Muster

Rz. 122 Kündigungsschreiben des Anwalts des Vermieters wegen Mietrückstands über mehr als zwei Monate (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.9 Muster

Rz. 65 Abmahnschreiben des Anwalts des Vermieters wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnung im Erdgeschoss/Obergeschoss Mitte/re...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2 Ständig unpünktliche Mietzahlung

Rz. 20 Eine ständige unpünktliche Mietzahlung, d. h. Zahlung jeweils erst nach dem Fälligkeitstermin, kann zur fristlosen Kündigung nach § 543 führen, auch wenn kein die fristlose Kündigung nach § 543 rechtfertigender Rückstand erreicht wird. Neben der Möglichkeit der fristlosen Kündigung besteht aber auch das Recht der fristgemäßen Kündigung wegen ständig unpünktlicher Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.2 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 146 Das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Wohnraummieters gegenüber der Masse fortbestehende Mietverhältnis kann erst bei einem Zahlungsverzug der Masse im Umfang des § 543 Abs. 2 Nr. 3 oder unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 1 vom Vermieter, dem kein insolvenzbedingtes Sonderkündigungsrecht zusteht, fristlos gekündigt werden (Eckert, NZM...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Beweislast

Rz. 140 Für den Fall der Kündigung wegen verspäteter Gebrauchsüberlassung oder nicht rechtzeitiger Abhilfe enthält § 543 Abs. 4 Satz 1 eine Beweislastregel. Der Vermieter muss die rechtzeitige Gebrauchsgewährung und/oder Abhilfe vor Fristablauf beweisen (§ 543 Abs. 4 Satz 2). Hat sich der Vermieter vertraglich zur Durchführung verschiedener Arbeiten zur Herstellung des vertr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Gesetzessystematik

Rz. 5 Die Norm benennt insgesamt 4 Kündigungstatbestände, die gleichrangig nebeneinander stehen. Rz. 6 § 573 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet die Generalregelung, wonach die Kündigung nur dann möglich ist, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses besteht. Der Begriff des "berechtigten Interesses" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Be...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.10 Anforderungen an das Kündigungsschreiben

Rz. 55 Gemäß § 573 Abs. 3 sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Es muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben, dass ein ernsthafter, vernünftiger und nachvollziehbarer Erlangungswunsch des Vermieters besteht und die weiteren Voraussetzungen des Tatbestands erfüllt sind. Die Kerntatsachen müssen mitgeteilt werde...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.1 Anderweitige wirtschaftliche Verwertung

Rz. 72 In der Praxis kommen vornehmlich 3 Fallgruppen für die wirtschaftliche Verwertung in Betracht: Verkauf (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss v. 4.6.1998, 1 BvR 1575/94, NZM 1998, 618; BVerfG, Beschluss v. 20.9.1991, 1 BvR 539/91, ZMR 1992, 17), Sanierung und Modernisierung (BGH, Urteil v. 15.4.2015, VIII ZR 281/13, WuM 2015, 416), Abriss mit dem Ziel eines Neubaus (BGH, Urt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Wirkung der Mieterhöhung

Rz. 8 Mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung tritt die erhöhte Miete an die Stelle der bisher zu entrichtenden Miete (BGH, Urteil v. 10.10.2007, VIII ZR 331/06, NJW 2008, 848), selbst wenn die Erhöhungserklärung dem Mieter an einem Samstag oder Sonntag zugeht und dies jeweils der letzte Tag eines Monats ist. Der Vermieter kann aber die Mieterhöhung auch ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 14 Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die von den Voraussetzungen der § 559b Abs. 1 oder den Rechtsfolgen des § 559b Abs. 2 zum Nachteil des Mieters abweichen, wie Verzicht auf Hinweis auf die voraussichtliche Höhe der entstehenden Kosten und die sich daraus ergebende Mieterhöhung vor Durchführung der Maßnahme, auf die Textform, auf die Begründungs- und Erläuterungspfli...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Gerichtliches Verfahren

Rz. 12 Nach Beendigung der Modernisierungsmaßnahmen und anschließender Mieterhöhungserklärung gemäß § 559b kann der Vermieter unmittelbar auf Zahlung klagen (BKKSZ Mietprozess/Kinne, Kap. 4 Rn. 91), nicht jedoch auf Feststellung der Berechtigung der Mieterhöhung (BKKSZ Mietprozess/Kinne, Kap. 4 Rn. 92). Es empfiehlt sich, zuvor den säumigen Mieter zu mahnen, damit bei seinem...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 7 Mit Abschluss des Veräußerungsakts (Eintragung in das Grundbuch) tritt der Erwerber an die Stelle des bisherigen Vermieters, unabhängig von der Kenntnis des Mieters und des neuen Vermieters. Er tritt auch in das Abwicklungsverhältnis nach Kündigung bis zur Rückgabe nach § 546 ein (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1164). Achtung Kein weitergehendes Recht des Erwerbers Hat der frühe...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 1 Grundsätzliches

Schon das Grundgesetz geht von der Unverletzlichkeit der Wohnung aus. Dazu gehören selbstverständlich auch Mietwohnungen. Gleichzeitig muss hier aber beachtet werden, dass eine Mietwohnung immer noch im Eigentum des Vermieters steht und auch als Eigentümer genießt man bestimmte Rechte. Es treffen also 2 Grundsätze aufeinander. Dem Vermieter wird es vor allem darum gehen, dass...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 2.2.2 Kontrollrecht aus besonderem Anlass

Vernachlässigung der Mietsache, Feststellungen durch Sachverständige, Sicherung des Pfandrechts Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Mieter die Mietsache beschädigt hat oder dass er seine Obhutspflicht nicht erfüllt. Praxis-Beispiel Konkrete Anhaltspunkte Hiervon ist auszugehen, wenn wegen eines muffigen Geruchs ein Verdacht auf Sc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung

1 Formalien des Mieterhöhungsverlangens – Abs. 1 1.1 Absender/Empfänger Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Die formalen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach § 558a sind erfüllt, wenn im Mietanpassungsschreiben die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung erbeten wird (LG Berlin II, Urteil v. 30.9.2025, 65 S 116/25, WuM 2025,61...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Begründung der Mieterhöhung – Abs. 2

Rz. 6 Um Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 558 mit einem der Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen. Wird das Mieterhöhungsverlangen nicht begründet, ist es formell unwirksam und nicht geeignet, überhaupt Grundlage für ein Zustimmungsverfahren nach § 558b Abs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist eine wichtige Möglichkeit für Mieterhöhungen des Vermieters im Rahmen des Vergleichsmietensystems. Sie ist § 2 MHG a. F. nachgebildet, der allerdings "entzerrt" worden ist, sodass sich Teile der bisherigen Bestimmung in den §§ 558a–e wiederfinden. Das dient sicher der Übersichtlichkeit. § 2 MHG war bisher die wichtigste Regelung zur Miete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Wartefrist

Rz. 4 Dauer Die Wartefrist betrug nach dem bisherigen § 2 Abs. 1 Nr. 1 MHG ein Jahr. § 558 Abs. 1 normiert jetzt eine Frist von fünfzehn Monaten, in der die Miete unverändert geblieben sein muss. Damit ist jedoch tatsächlich keine Änderung der Sach- und Rechtslage verbunden. Es soll sich lediglich um eine Klarstellung handeln. Denn die Rechtsprechung war bei der bislang formu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 § 558 Abs. 5 – Anrechnung von Drittmitteln

Rz. 65 Zunächst wird auf die Darstellungen von Schach in GE 2004, 278 ff. (Berücksichtigung von Fördergeldern bei Mieterhöhung) sowie auf Kunze/Tietzsch in WuM 2003, 23 ff. (Kürzungsbeträge – nach wie vor aktuell) verwiesen. 6.1 Gesetzliche Ausgangslage Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 50 Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen nach § 558. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Mietvereinbarungen bei Neuvermietungen nicht erfasst werden. Der Gesetzgeber hat im BGB eine entsprechende gesetzliche Regelung (vgl. für die Vergangenheit z. B. § 3 GVW-Berlin und Art. 2 § 2 MÜG für den Übergang von der Preisgebundenheit zur Miete nach MHG) nicht gesc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsbeträge zu berücksichtigen seien. Gemeint waren damit dem Vermieter zugeflossene verbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, aber auch Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen oder von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistungen. Fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 § 559

Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die baulichen M...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Die Wartefrist

Rz. 5 Unberücksichtigte Erhöhungen Wie schon früher, bleiben Erhöhungen nach den §§ 559 – 560 (bis 2001: §§ 3–5 MHG) unberücksichtigt. Demgemäß setzen Mieterhöhungen nach durchgeführter Modernisierung und wegen Veränderungen von Betriebskosten, auch wegen gestiegener Betriebskosten bei einer vereinbarten Brutto-Kaltmiete, die Wartezeit nicht in Gang. Das gilt auch bei einem v...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Vergleich Brutto-/Nettomiete – Äpfel-Birnen-Problematik

Rz. 42 Grundsätzlich können nur Netto- mit Nettomieten und Brutto- mit Bruttomieten verglichen werden. Eigentlich ist es allerdings systemwidrig, überhaupt Bruttomieten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Denn bei den Betriebskosten, also dem Bruttoanteil der Miete, handelt es sich um tatsächliche Kosten, die vom Mieter verursacht bzw. auf ihn überbürdet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558 Abs. 4 – Kappungsgrenze nach Ende der Preisbindung

Rz. 64 Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 gilt für bestimmte Mieter bis zu einer bestimmten Höhe in bisher preisgebundenen Wohnungen nach Auslaufen der Förderung nicht. Im Einzelnen: Es muss sich um öffentlich geförderte Wohnungen i. S. d. § 1 WoBindG handeln. Der Mieter war zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe) nach § 1 AFWOG verpflichtet. Die Eigenschaft d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Teilmärkte

Rz. 39 Diese Begriffsnutzung hat sich zu § 5 WiStG eingebürgert. Danach kommt es auf die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen an. Es wird auf entsprechende Teilmärkte nach objektiven Vergleichbarkeitskriterien abgestellt. Personenbezogene Teilmärkte (Studentenwohnungen, Wohngemeinschaften, Ausländerwohnungen) bleiben unberücksichtigt (vgl. Beuermann, a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Mieterhöhungsverlangen

Rz. 3 Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des alternativen Begründungsmittels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt; liegt die verlangte Miete oberhalb der im alternativen Begründungsmittel ausgewiesenen Mietspanne...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Mietenvergleichbarkeit

Rz. 40 Der Begriff von Zuschlägen ist in zweierlei Hinsicht relevant. Erhöhung der Vergleichsmiete Die konkrete Wohnung kann wegen nicht ortsüblicher Sonderleistungen des Vermieters bzw. Sondermerkmalen der Wohnung von dem üblichen vergleichbaren Wohnraum abweichen. Hierfür sind für die konkrete Wohnung bestimmte Zuschläge anzusetzen, die die konkrete Wohnungsmiete im Verhältn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 § 558 Abs. 1 – Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist

2.1 Mieterhöhungsverlangen Rz. 3 Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des alternativen Begründungsmittels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt; liegt die verlangte Miete oberhalb der im alternativen Begründungsmitte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Lage

Rz. 38 Zur Herstellung der Vergleichbarkeit des allgemeinen Mietenniveaus im Verhältnis zur konkreten Wohnung haben subjektive Bewertungen der konkreten Wohnung außer Betracht zu bleiben und können nicht durch Zu- bzw. Abschläge berücksichtigt werden. Das gilt z. B. im negativen Bereich für Lagen mit hohem Fremdenanteil und sich dadurch häufig ergebenden Negativbewertungen u...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2 Problemkreise

6.2.1 § 559 Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist eine wichtige Möglichkeit für Mieterhöhungen des Vermieters im Rahmen des Vergleichsmietensystems. Sie ist § 2 MHG a. F. nachgebildet, der allerdings "entzerrt" worden ist, sodass sich Teile der bisherigen Bestimmung in den §§ 558a–e wiederfinden. Das dient sicher der Übersichtlichkeit. § 2 MHG war bisher die wichtigste Regelung zur Mieterhöhung. Da i...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.1 Beschaffenheit

Rz. 35 Mängel der Mietsache nach § 536 beziehen sich jeweils auf die konkrete Wohnung. Daraus folgt, dass die zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit dem Mietniveau nach § 558b Abs. 2 nicht berücksichtigt werden können, mögliche Ansprüche des Mieters nur über §§ 536 ff. zu regulieren sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob nach BGB tatsächlich Mietminderung verlangt werden...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Einordnung der Wohnung im Vergleich

Rz. 27 Die konkrete Wohnung, für die die Miete festgestellt bzw. erhöht werden soll, ist in die entsprechende Kategorie der Vergleichswohnungen einzuordnen. Das Gesetz spricht von Vergleichbarkeit, nicht von Deckungsgleichheit, was praktisch angesichts der Vielfalt von Wohnungen auch nicht möglich wäre. Zur weiteren Herstellung der Vergleichbarkeit und vor allem zur Ausfüllu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ermittlung des allgemeinen Mietenniveaus – Durchschnittswert

Rz. 14 Zur Herstellung der Vergleichbarkeit stellt sich der Gesetzgeber einen anhand der Kriterien des § 558 Abs. 2 ermittelten Wohnungs-/Mietpreispools vor, an dem die konkrete Wohnung zu messen ist. Das wäre allerdings nur durch entsprechende Erhebungen in der Gemeinde feststellbar, so wie es für Mietspiegel durchgeführt wird. Wie jedoch § 558a Abs. 4 zeigt, kann die Vergl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.7 Geförderter Wohnraum

Rz. 48 Nach § 558 Abs. 2 Satz 2 ist bei der Vergleichsmietenbetrachtung Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist, nicht zu berücksichtigen. Dies gilt für Sozialwohnungen gemäß §§ 1 ff. WoBindG, also Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges sowie mit Wohnungsfürsorgemitteln oder mit Aufwendungshilfen gef...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 § 558 Abs. 6

Rz. 77 Die Regelung stimmt mit der bisherigen Rechtslage überein, dass eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die dem Vermieter Erleichterungen von den materiellen Voraussetzungen des § 558 einräumen. Die Vereinbarung, dass die Jahresfrist bereits mit Vertragsschluss beginnt ist ebenso unwirksam, wie die Vere...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Energetischer Zustand

Rz. 47 Nach der Regierungsbegründung werde in Zeiten steigenden Umweltbewusstseins auch der energetische Zustand einer Wohnung, insbesondere die Art der Energieversorgung und die Qualität der Wärmedämmung zunehmende Bedeutung erlangen. Über die Wohnwertmerkmale "Ausstattung" und "Beschaffenheit" könne er auch bei der Bildung der Vergleichsmiete berücksichtigt werden. Im Inte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Absender/Empfänger

Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Die formalen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach § 558a sind erfüllt, wenn im Mietanpassungsschreiben die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung erbeten wird (LG Berlin II, Urteil v. 30.9.2025, 65 S 116/25, WuM 2025,612). An den Zustellungsbeweis für eine Mieterhöhung sind hohe Anforderu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 558 Abs. 2 – Ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 10 Im Gegensatz zum früheren § 2 MHG verwendet das Gesetz in § 558 Abs. 2 den Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es handelt sich um eine von der Literatur und Rechtsprechung entwickelte Begriffsschöpfung, die als schlagwortartige Umschreibung des Gesetzesvorhabens des ehemaligen § 2 MHG galt. Gemeint sind damit gemäß § 558 Abs. 2 die üblichen Entgelte, die in der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Vorrangigkeit des qualifizierten Mietspiegels – Abs. 3

Rz. 12 Der qualifizierte Mietspiegel ist mit § 558d in der Mietrechtsreform neu eingeführt worden. Er soll eine gewisse Vorrangigkeit zu den übrigen Begründungsmitteln erreichen und den Vermieter zwingen, unter den Voraussetzungen des § 558a Abs. 3 jedenfalls Zahlen aus dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen, auch wenn ein anderes Begründungsmittel, z. B. ein Sachverstän...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Spanneneinordnung/Veralteter Mietspiegel – Abs. 4

Rz. 16 Die Regelung gilt nur für die Mietspannen in einem Mietspiegel, nicht für Altersmerkmale. Die Spannen müssen exakt angegeben werden (LG Berlin, Urteil v. 15.9.2017, 63 S 55/17, GE 2017, 1558). Der Vermieter muss, die seiner Meinung nach einschlägigen Einordnungskriterien benennen (LG Stuttgart, Urteil v. 10.12.2014, 13 S 114/14, WuM 2016, 361), also die entsprechenden...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3 Verhältnis der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558) zur Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten (§ 560)

Rz. 60 Der Vermieter kann bei einer vereinbarten Grundmiete mit ausgewiesener Betriebskostenpauschale auch dann, wenn die Umlage von Betriebskosten und deren Erhöhung bei einer Erhöhung der Betriebskosten vereinbart worden ist, anstelle der Erhöhung gemäß § 560 von der Mieterhöhungsmöglichkeit gemäß § 558 Gebrauch machen. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Umlage der er...mehr