Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses / 4 Vertragsfortsetzung trotz wirksamer Ausschlussklausel

Patrick Stöhrer da Costa
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Ist § 545 BGB wirksam ausgeschlossen, bleibt das Mietverhältnis trotz der Gebrauchsfortsetzung durch den Mieter beendet. Macht der Vermieter nach dem Ausspruch einer Kündigung längere Zeit keinen Räumungsanspruch geltend, so kann hierin ein Verzicht auf die aus der Kündigung folgenden Rechte liegen.[1]

Ebenso kann in einem solchen Fall eine Vertragsfortsetzung durch Vereinbarung zustande kommen.[2] Denkbar ist insbesondere ein Vertragsschluss durch konkludente Handlungen. Voraussetzung ist, dass in dem Verhalten der Parteien der Wille zur Neubegründung des Mietverhältnisses zum Ausdruck kommt.[3] Allerdings ist hier Zurückhaltung geboten. In der Weiterzahlung der Miete durch den Mieter und der Entgegennahme des Geldes durch den Vermieter liegt im Allgemeinen keine konkludent vereinbarte Vertragsfortsetzung, weil dieser Vorgang auch nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Sinn hat: Der Mieter schuldet ja die vereinbarte Miete nach der Vertragsbeendigung als Nutzungsentschädigung.[4]

 
Praxis-Beispiel

Konkludente Vertragsfortsetzung

Anders ist es, wenn der Vermieter eine Mieterhöhungserklärung nach § 558 BGB verlangt und der Mieter dem Verlangen zustimmt.

Ein solcher Vorgang ergäbe bei Annahme der Vertragsbeendigung nämlich keinen Sinn. Maßgeblich sind aber letztlich die Umstände des Einzelfalls.[5]

 
Wichtig

Fortsetzungsdauer bestimmt Anforderungen

Je länger das Mietverhältnis fortgesetzt wird, desto geringer sind die Anforderungen, die an eine konkludent vereinbarte Vertragsfortsetzung zu stellen sind.

[1] LG Berlin, Beschluss v. 20.1.2011, 32 S 5/10, GE 2011 S. 338, 339 bei 8-monatiger Untätigkeit.
[2] BGH, Urteil v. 2.5.2012, XII ZR 88/10 unter Rz. 11; Lehmann-Richter, PiG Bd. 90 (2011), S. 199, 202.
[3] OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.11.2002, 10 U 172/01, GE 2003 S. 183; Urteil v. 26.11.2009, I-10 U 42/09.
[4] § 546a Abs. 1 BGB.
[5] Vgl. dazu LG Berlin, MM 1992 S. 209; AG Regensburg, WuM 1990 S. 514; AG Hamburg-Altona, Urteil v. 1.3.2005, 316 C 635/04, WuM 2006 S. 697.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4 Wie groß sind die Grenzabstände?
    6.036
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht
    842
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.6 Niedersachsen
    639
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.1 Baden-Württemberg
    442
  • Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon
    400
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.12 Schleswig-Holstein
    368
  • Geh- und Fahrrecht
    295
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.5 Hessen
    260
  • Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung
    222
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.8 Rheinland-Pfalz
    209
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch
    209
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken
    166
  • Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten
    134
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück
    129
  • Betretungsrechte im Nachbarrecht
    128
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.13 Thüringen
    122
  • Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund
    108
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.4 Brandenburg
    89
  • Grunddienstbarkeit / 8.2.2 Verjährung
    80
  • Steuerrechtliche Möglichkeiten zur Abschreibung oder Kap ... / 3.6 Betriebsvorrichtung
    69
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
BGH-Rechtsprechungsübersicht: BGH-Urteile zu Kündigung

Der häufigste Grund für die ordentliche Kündigung ist Eigenbedarf. Bleibt die Mietzahlung aus, ist dies oft Anlass für eine fristlose Kündigung. Diese und andere Komplexe sind Gegenstand zahlreicher BGH-Entscheidungen. Die wichtigsten  Urteile zum Thema Kündigung von Mietverhältnissen.


Was Sie als Erbe wissen müssen: Immobilie geerbt
Immobilie geerbt
Bild: Haufe Shop

Einziehen, vermieten oder verkaufen? Dieser Ratgeber unterstützt Sie als Erbin bzw. Erbe einer Immobilie. Er zeigt, was auf Sie jetzt zukommt und hilft, teure Fehler zur vermeiden. Auch das Konfliktthema Erbengemeinschaft und steuerliche Aspekte werden behandelt.


Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

Zusammenfassung Überblick Zieht der Mieter nach Beendigung des Mietvertrags nicht (sofort) aus der gekündigten Wohnung aus, geht der Vermieter das Risiko ein, dass sich der Mietvertrag entgegen seinem Willen auf unbestimmte Zeit verlängert. Grundlage dafür ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Immobilien Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen
Immobilien-Verwaltung Produkte
Wohnungswirtschaft Lösungen
Private Vermietung Produkte
Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren