Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

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Nachträgliche Option zur Umsatzsteuerpflicht: Festsetzungsverjährung bei steuerfreien Umsätzen

Leitsatz Ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze erzielt, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Daher wird die Festsetzungsfrist ggf. durch die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO"verlängert". Sachverhalt Der Kläger hatte das Eiscafé seines Vaters im Jahr 2013 übernommen und war in diesem Zusammenhang dem Mietvertrag, den...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist eine wichtige Möglichkeit für Mieterhöhungen des Vermieters im Rahmen des Vergleichsmietensystems. Sie ist § 2 MHG a. F. nachgebildet, der allerdings "entzerrt" worden ist, so dass sich Teile der bisherigen Bestimmung in den §§ 558a–e wiederfinden. Das dient sicher der Übersichtlichkeit. § 2 MHG war bisher die wichtigste Regelung zur Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.4 Zeitpunkt der Mieterhöhung

Voraussetzung für die Zahlung der erhöhten Miete ist, dass die Modernisierungsmaßnahme vollständig abgeschlossen ist. Ist dies der Fall, hat der Mieter die erhöhte Miete nach § 559b Abs. 2 BGB mit Beginn des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens zu zahlen.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Wartefrist

Rz. 4 Dauer Die Wartefrist betrug nach dem bisherigen § 2 Abs. 1 Nr. 1 MHG ein Jahr. § 558 Abs. 1 normiert jetzt eine Frist von fünfzehn Monaten, in der die Miete unverändert geblieben sein muss. Damit ist jedoch tatsächlich keine Änderung der Sach- und Rechtslage verbunden. Es soll sich lediglich um eine Klarstellung handeln. Denn die Rechtsprechung war bei der bislang formu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 § 558 Abs. 5 – Anrechnung von Drittmitteln

Rz. 65 Zunächst wird auf die Darstellungen von Schach in GE 2004, 278 ff. (Berücksichtigung von Fördergeldern bei Mieterhöhung) sowie auf Kunze/Tietzsch in WuM 2003, 23 ff. (Kürzungsbeträge – nach wie vor aktuell) verwiesen. 6.1 Gesetzliche Ausgangslage Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsbeträge zu berücksichtigen seien. Gemeint waren damit dem Vermieter zugeflossene verbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, aber auch Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen oder von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistungen. Fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 § 559

Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die baulichen M...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 50 Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen nach § 558. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Mietvereinbarungen bei Neuvermietungen nicht erfasst werden. Der Gesetzgeber hat im BGB eine entsprechende gesetzliche Regelung (vgl. für die Vergangenheit z. B. § 3 GVW-Berlin und Art. 2 § 2 MÜG für den Übergang von der Preisgebundenheit zur Miete nach MHG) nicht gesc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Die Wartefrist

Rz. 5 Unberücksichtigte Erhöhungen Wie schon früher, bleiben Erhöhungen nach den §§ 559 – 560 (bis 2001: §§ 3–5 MHG) unberücksichtigt. Demgemäß setzen Mieterhöhungen nach durchgeführter Modernisierung und wegen Veränderungen von Betriebskosten, auch wegen gestiegener Betriebskosten bei einer vereinbarten Brutto-Kaltmiete, die Wartezeit nicht in Gang. Das gilt auch bei einem v...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Vergleich Brutto-/Nettomiete – Äpfel-Birnen-Problematik

Rz. 42 Grundsätzlich können nur Netto- mit Nettomieten und Brutto- mit Bruttomieten verglichen werden. Eigentlich ist es allerdings systemwidrig, überhaupt Bruttomieten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Denn bei den Betriebskosten, also dem Bruttoanteil der Miete, handelt es sich um tatsächliche Kosten, die vom Mieter verursacht bzw. auf ihn überbürdet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558 Abs. 4 – Kappungsgrenze nach Ende der Preisbindung

Rz. 64 Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 gilt für bestimmte Mieter bis zu einer bestimmten Höhe in bisher preisgebundenen Wohnungen nach Auslaufen der Förderung nicht. Im Einzelnen: Es muss sich um öffentlich geförderte Wohnungen i. S. d. § 1 WoBindG handeln. Der Mieter war zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe) nach § 1 AFWOG verpflichtet. Die Eigenschaft d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Mieterhöhungsverlangen

Rz. 3 Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des alternativen Begründungsmittels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt; liegt die verlangte Miete oberhalb der im alternativen Begründungsmittel ausgewiesenen Mietspanne...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Teilmärkte

Rz. 39 Diese Begriffsnutzung hat sich zu § 5 WiStG eingebürgert. Danach kommt es auf die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen an. Es wird auf entsprechende Teilmärkte nach objektiven Vergleichbarkeitskriterien abgestellt. Personenbezogene Teilmärkte (Studentenwohnungen, Wohngemeinschaften, Ausländerwohnungen) bleiben unberücksichtigt (vgl. Beuermann, a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Mietenvergleichbarkeit

Rz. 40 Der Begriff von Zuschlägen ist in zweierlei Hinsicht relevant. Erhöhung der Vergleichsmiete Die konkrete Wohnung kann wegen nicht ortsüblicher Sonderleistungen des Vermieters bzw. Sondermerkmalen der Wohnung von dem üblichen vergleichbaren Wohnraum abweichen. Hierfür sind für die konkrete Wohnung bestimmte Zuschläge anzusetzen, die die konkrete Wohnungsmiete im Verhältn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 § 558 Abs. 1 – Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist

2.1 Mieterhöhungsverlangen Rz. 3 Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des alternativen Begründungsmittels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt; liegt die verlangte Miete oberhalb der im alternativen Begründungsmitte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Lage

Rz. 38 Zur Herstellung der Vergleichbarkeit des allgemeinen Mietenniveaus im Verhältnis zur konkreten Wohnung haben subjektive Bewertungen der konkreten Wohnung außer Betracht zu bleiben und können nicht durch Zu- bzw. Abschläge berücksichtigt werden. Das gilt z. B. im negativen Bereich für Lagen mit hohem Fremdenanteil und sich dadurch häufig ergebenden Negativbewertungen u...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2 Problemkreise

6.2.1 § 559 Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist eine wichtige Möglichkeit für Mieterhöhungen des Vermieters im Rahmen des Vergleichsmietensystems. Sie ist § 2 MHG a. F. nachgebildet, der allerdings "entzerrt" worden ist, so dass sich Teile der bisherigen Bestimmung in den §§ 558a–e wiederfinden. Das dient sicher der Übersichtlichkeit. § 2 MHG war bisher die wichtigste Regelung zur Mieterhöhung. Da ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ermittlung des allgemeinen Mietenniveaus – Durchschnittswert

Rz. 14 Zur Herstellung der Vergleichbarkeit stellt sich der Gesetzgeber einen anhand der Kriterien des § 558 Abs. 2 ermittelten Wohnungs-/Mietpreispools vor, an dem die konkrete Wohnung zu messen ist. Das wäre allerdings nur durch entsprechende Erhebungen in der Gemeinde feststellbar, so wie es für Mietspiegel durchgeführt wird. Wie jedoch § 558a Abs. 4 zeigt, kann die Vergl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Einordnung der Wohnung im Vergleich

Rz. 27 Die konkrete Wohnung, für die die Miete festgestellt bzw. erhöht werden soll, ist in die entsprechende Kategorie der Vergleichswohnungen einzuordnen. Das Gesetz spricht von Vergleichbarkeit, nicht von Deckungsgleichheit, was praktisch angesichts der Vielfalt von Wohnungen auch nicht möglich wäre. Zur weiteren Herstellung der Vergleichbarkeit und vor allem zur Ausfüllu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.1 Beschaffenheit

Rz. 35 Mängel der Mietsache nach § 536 beziehen sich jeweils auf die konkrete Wohnung. Daraus folgt, dass die zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit dem Mietniveau nach § 558b Abs. 2 nicht berücksichtigt werden können, mögliche Ansprüche des Mieters nur über §§ 536 ff. zu regulieren sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob nach BGB tatsächlich Mietminderung verlangt werden...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 § 558 Abs. 6

Rz. 77 Die Regelung stimmt mit der bisherigen Rechtslage überein, dass eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die dem Vermieter Erleichterungen von den materiellen Voraussetzungen des § 558 einräumen. Die Vereinbarung, dass die Jahresfrist bereits mit Vertragsschluss beginnt ist ebenso unwirksam, wie die Vere...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Energetischer Zustand

Rz. 47 Nach der Regierungsbegründung werde in Zeiten steigenden Umweltbewusstseins auch der energetische Zustand einer Wohnung, insbesondere die Art der Energieversorgung und die Qualität der Wärmedämmung zunehmende Bedeutung erlangen. Über die Wohnwertmerkmale "Ausstattung" und "Beschaffenheit" könne er auch bei der Bildung der Vergleichsmiete berücksichtigt werden. Im Inte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.7 Geförderter Wohnraum

Rz. 48 Nach § 558 Abs. 2 Satz 2 ist bei der Vergleichsmietenbetrachtung Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist, nicht zu berücksichtigen. Dies gilt für Sozialwohnungen gem. §§ 1 ff. WoBindG, also Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges sowie mit Wohnungsfürsorgemitteln oder mit Aufwendungshilfen gefö...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.3 Grenzen des § 559 Abs. 3a BGB

Zu beachten sind weiter die Grenzen des § 559 Abs. 3a BGB. Die monatliche Miete darf sich innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro Quadratmeter, darf sich die Miete nicht um mehr als 2 EUR pro Quadratmeter erhöhen. Bei diesen Grenzbeträgen sind jedoch Mieterhöhungen auf Gru...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.1.2 Duldungspflicht des Mieters

Das Gesetz regelt keine ausdrückliche Duldungspflicht des Mieters bezüglich der Schaffung der gebäudeinternen Kabelinfrastruktur. Insoweit sind daher die Vorgaben der §§ 555c f. BGB zu beachten. Nach § 555c Abs. 1 BGB hat der Vermieter dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen. Die Modernisierungsankündigung muss Ang...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 558 Abs. 2 – ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 10 Im Gegensatz zum früheren § 2 MHG verwendet das Gesetz in § 558 Abs. 2 den Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es handelt sich um eine von der Literatur und Rechtsprechung entwickelte Begriffsschöpfung, die als schlagwortartige Umschreibung des Gesetzesvorhabens des ehemaligen § 2 MHG galt. Gemeint sind damit gem. § 558 Abs. 2 die üblichen Entgelte, die in der G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Wohnmerkmale

Rz. 17 Art Mit dem Wohnwertmerkmal "Art" ist insbesondere die Struktur des Hauses und der Wohnung erfasst (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn. 51). Zur Struktur gehört insbesondere die Frage, ob die Wohnung in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus liegt; ebenfalls spielen Merkmale der Baustruktur, wie Mehrfamilienfachwerkhaus, Stadtvilla, Plattenbau (Both in Herrle...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.1 Grundsätze

Die Schaffung der Glasfaserinfrastruktur kann zum einen durch den Netzbetreiber erfolgen, was der Regelfall sein dürfte. Die Glasfaserinfrastruktur kann aber auch durch den Vermieter selbst oder ein von ihm beauftragtes Drittunternehmen geschaffen werden. Beschreitet der Vermieter den Weg des Selbstausbaus in Person oder durch Beauftragung eines Drittunternehmens, hat er ste...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.5 Umlage des Betriebsstroms

Als umlagefähige Betriebskostenart regelt § 2 Satz 1 Nr. 15c BetrKV nicht nur das Glasfaserbereitstellungsentgelt, sondern auch die Kosten des Betriebsstroms der gebäudeinternen Verteilanlage. Da diese mit der Inbetriebnahme der Verteilanlage entstehen, fallen der Zeitpunkt der Mieterhöhung und des Entstehens der Betriebskosten regelmäßig auseinander. Allerdings werden die K...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.1.1 Grundsätze

Nach § 555b Nr. 4a BGB zählen zu den Modernisierungsmaßnahmen auch solche bauliche Veränderungen, durch die die Mietsache erstmalig mittels Glasfaser an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität im Sinne des § 3 Nr. 33 TKG angeschlossen wird. Zunächst stellt der Anschluss an das Glasfasernetz nach § 555b Nr. 4a BGB dann eine Modernisierungsmaßnahme dar, wenn die Mietsac...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 5.2 Gescheiterte Mieterhöhung

Bei einer Kündigung nach dem misslungenen Versuch einer Mieterhöhung können von den Gerichten besonders strenge Anforderungen an den vom Vermieter zu führenden Beweis des Kündigungsgrunds gestellt werden. Dies jedenfalls dann, wenn die Gründe für den Eigenbedarf bereits vor der Mieterhöhung bestanden haben und Verdacht auf vorgeschobenen Eigenbedarf besteht.[1] Wichtig Meinungs...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.2 Verwendung für sich selbst

Achtung Sorgfältige Bedarfsprüfung bei vorausgegangenen Streitigkeiten Die Bedarfsgründe sind besonders sorgfältig zu prüfen, wenn der Kündigung wegen Eigenbedarfs Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, z. B. über eine Mieterhöhung vorausgegangen sind.[1] 3.2.1 Erwerb einer vermieteten Wohnung Hinweis Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung Für den Käufer einer vermiet...mehr

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Geschäftsraummiete / 6.1 Leistungsvorbehaltsklausel

Danach kann der Mietzins bei Veränderung der Bezugsgröße oder bei Ablauf einer bestimmten Zeit erhöht werden. Im Falle einer diesbezüglichen Änderung erhöht sich der Mietzins allerdings nicht automatisch, sondern stellt nur eine Voraussetzung für eine Mieterhöhung dar. Die Mieterhöhung bedarf vielmehr einer selbstständigen Vereinbarung. Als Bezugsgröße wird i. d. R. der Verbr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsraummiete / 6 Zulässige Mieterhöhungsklauseln

Mieterhöhungen sind bei Mietverträgen über Geschäftsräume nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung möglich. Folgende Klauseln sind zulässig. 6.1 Leistungsvorbehaltsklausel Danach kann der Mietzins bei Veränderung der Bezugsgröße oder bei Ablauf einer bestimmten Zeit erhöht werden. Im Falle einer diesbezüglichen Änderung erhöht sich der Mietzins allerdings nicht automatis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsraummiete / 4.10 Staffelmiete: Schriftform nötig und Ausweis der Erhöhungsbeträge

Sofern eine Staffelmiete vereinbart werden soll, ist unbedingt die Schriftform einzuhalten. Außerdem muss im Vertrag die Erhöhung betragsmäßig ausgewiesen werden. Die Angabe nur einer prozentualen Steigerung reicht nicht aus. Kommt es infolge der Staffelmiete zu einer Mieterhöhung, muss zwischen den einzelnen Mietsteigerungen mindestens 1 Jahr liegen. Andernfalls ist der gesa...mehr

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Geschäftsraummiete / 4.3 Was bei sogenannten Mischmietverhältnissen gilt

In der Praxis kommen sog. Mischmietverhältnisse recht häufig vor. So wird beispielsweise ein einziger Vertrag über Wohnraum geschlossen, das Mietobjekt aber zusätzlich zu Gewerbezwecken genutzt. Zu denken ist etwa an einen Gaststättenpächter, der nach Abschluss eines Vertrags auch die im selben Haus wie die Gaststätte gelegene Wohnung nutzt. Dabei handelt es sich aber nicht u...mehr

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Geschäftsraummiete / 6.2 Spannungsklausel

Diese Klausel führt zu einer automatischen Mietzinserhöhung, weil sie entweder Bezug nimmt auf die allgemeine Entwicklung des Mietzinses für vergleichbare Objekte oder auf die ortsübliche Miete für Geschäftsräume.mehr

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Rückgabe der Mietsache / 5 Überlassung der Mietsache an einen Dritten

Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten (z. B. Untermieter) überlassen, kann der Vermieter die Sache unmittelbar von dem Dritten zurückfordern (§ 546 Abs. 2 BGB). Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis, um eine Art gesetzlicher Erweiterung des Vertragsanspruchs des Vermieters. Das Recht besteht neben dem Anspruch gegen den Mieter (Haupt...mehr

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Modernisierungsankündigung / 3.2.3 Angaben über die zu erwartende Mieterhöhung und die voraussichtlichen Betriebskosten

Gemäß § 555c Abs. 1 Nr. 3 BGB muss die Modernisierungsankündigung auch Angaben über die zu erwartende Mieterhöhung und die voraussichtlichen Betriebskosten enthalten. Besonders wichtig ist, dass im Rahmen der Modernisierungsankündigung nach § 555c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BGB u. a. auch Angaben über die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten enthalten sind. Achtung Kosten für H...mehr

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Modernisierung durch Wärmed... / 2.3 Mieterhöhung nach Modernisierung

Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahme zur Anbringung einer Wärmedämmung muss nach gefestigter Rechtsprechung keine Wärmebedarfsberechnung beigefügt werden, und zwar weder bei der Modernisierungsankündigung noch bei der Modernisierungsmieterhöhung.[1] Im Rahmen der Mieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB ist zu berücksichtigen, dass eine solche energetische Maßnahme allen Mietern zu...mehr

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Modernisierungsankündigung / 3.9.2 Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren

Die Mieterhöhungserklärung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens bringt keine großen Unterschiede zum "normalen" Verfahren der Modernisierungsmieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB: Step by Step Mieterhöhungserklärung im vereinfachten Verfahren Mieterhöhung tritt mit Beginn des dritten Monats ein Die Mieterhöhung gemäß § 559b Abs. 2 BGB tritt mit Beginn des dritten Monats nach dem Z...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 7 Wirkung der Mieterhöhung

Grundsätzlich schuldet der Mieter die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung des Vermieters. Diese Frist verlängert sich nach § 559b Abs. 2 Satz 2 BGB um 6 Monate, wenn der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht vorschriftsgemäß angekündigt hat oder die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 % übersteigt. Textform Die Miet...mehr

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Modernisierung der Fenster / 5 Ankündigung und Mieterhöhung

5.1 Modernisierungsankündigung Die Voraussetzungen einer Modernisierungsankündigung ergeben sich aus § 555c BGB. Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisieru...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 4 Erläuterung der baulichen Maßnahme in der Mieterhöhungserklärung

Der Vermieter muss in der Mieterhöhungserklärung erläutern, inwiefern die von ihm durchgeführte bauliche Maßnahme eine Modernisierungsmaßnahme ist. Je umfangreicher die baulichen Maßnahmen sind, desto ausführlicher sollten die Ausführungen sein. Der Vermieter hat in der Erhöhungserklärung darzulegen, inwiefern die durchgeführten baulichen Maßnahmen den Gebrauchswert der Mietsa...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 8 Härteeinwand des Mieters

Gemäß § 559 Abs. 4 BGB ist die Mieterhöhung ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Im Rahmen dieses Härteeinwands hat also grundsätzlich eine Abwägung stattzufinden. Gemäß § 55...mehr