Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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§ 31 Miete und Pacht / e) Begründung durch Sachverständigengutachten

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.19: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten) Zur Begründung verwies der Kläger auf das beigefügte Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen _________________________.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / g) Begründung mit Erhöhung durch Auskunft einer Mietdatenbank

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.20: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Erhöhung durch Auskunft einer Mietdatenbank) Zur Begründung verwies der Kläger auf die in der Anlage beigefügte Auskunft der Mietdatenbank _________________________ vom _________________________, die eine ortsübliche Vergleichsmiete von ___...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Zustimmungsverlangen des Vermieters

a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _________________________ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblic...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / f) Anmerkungen zum Muster

Rz. 80 Das Gutachten muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen. Soweit die geforderte Mieterhöhung mit einem Sachverständigengutachten begründet wird, muss dies dem Erhöhungsverlangen beigefügt werden (vgl. OLG Braunschweig WuM 1982, 272). Entgegen einer vielfach missverstandenen Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 91, 171) ist der Sachverstä...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / h) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 87 In Gemeinden, in denen ein qualifizierter Mietspiegel besteht: Hinweis auf die dort nachgewiesenen Entgelte gem. § 558a Abs. 3 BGB.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Gem. § 555d Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstigen Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraumes zu dulden, es sei denn, dass die Maßnahme für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermiet...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Schreiben des Vermieters

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.21: Schreiben des Vermieters (Mieterhöhung durch Vereinbarung) Wie Sie wissen, ist der Mietzins für die von Ihnen angemietete Wohnung von derzeit _________________________ EUR seit geraumer Zeit unverändert geblieben. Wie Sie sicher der Tagespresse entnommen haben, sind seitdem die allgemeinen Lebenshaltungsk...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.13: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Ich halte eine Erhöhung des Mietzinses von _________________________ EUR auf _________________________ EUR für angemessen. Zur Begründung verweise ich auf die folgenden Vergleichswohnungen: 1) ________________________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / e) Begründung durch Sachverständigengutachten

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.14: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten) Zur Begründung beziehe ich mich auf das beigefügte schriftliche Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen _________________________.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / g) Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.15: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Zusatz in Gemeinden mit qualifiziertem Mietspiegel) Der von der Stadt _________________________ herausgegebene qualifizierte Mietspiegel weist für Wohnungen mit _________________________ (Hinweis auf vergleichbare Lage, Art, Größe, Ausstattung, und Bes...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / i) Begründung durch Auskunft einer Mietdatenbank

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.16: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Auskunft einer Mietdatenbank) Nach einer am _________________________ eingeholten Auskunft der Mietdatenbank beträgt der ortsübliche Vergleichsmietzins für Wohnungen mit _________________________ (Hinweis auf vergleichbare Lage, Art, G...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 91 Neben den klassischen Mieterhöhungsmöglichkeiten bleibt die Möglichkeit gem. § 557 Abs. 1 BGB, dass der Mieter während der Laufzeit eines Mietverhältnisses einer Erhöhung des Mietzinses – auch außerhalb der Möglichkeiten eines formellen Mieterhöhungsverlangens – zustimmt. In der Praxis kann es sich daher anbieten, bei einsichtigen Mietern eine solche Zustimmung einzuh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 94 Der Vermieter hat in der Wohnung des Mieters mit dessen Zustimmung die alten Holzfenster ausbauen und durch neue isolierverglaste Kunststofffenster ersetzen lassen. Die daraus entstandenen Kosten möchte er auf die Miete umlegen.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 102 § 557 BGB räumt die Möglichkeit durch schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag ein, die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu bestimmen. Im Gegensatz zu der Regelung im früheren § 10a MHRG ist die Wirksamkeit nicht mehr an eine bestimmte Mindestlaufzeit des Mietvertrages geko...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Mieterhöhungserklärung des Vermieters

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.22: Mieterhöhungserklärung des Vermieters In der von Ihnen bewohnten Wohnung haben wir mit Ihrer Zustimmung anstelle der bisherigen einfach verglasten Holzfenster isolierverglaste Kunststofffenster mit abschließbaren Griffen einbauen lassen. Durch mein Schreiben vom _________________________ wurden Sie auf di...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 78 Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens durch die Benennung von Vergleichswohnungen müssen die Vergleichswohnungen insoweit beschrieben werden, dass dem Mieter eine Identifizierung zur Überprüfung der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens möglich ist. Hierzu genügt die Angabe des Namens des Wohnungsinhabers oder Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis, BGHZ 84...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Erhöhung der Betriebskosten gem. § 560 BGB

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 98 Gem. § 560 BGB ist der Vermieter bei Betriebskostenpauschalen berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Für nach dem 1.9.2001 geschlossene Brutto- oder Teilinklusivmietverträge ist die früher gem. § 4 Abs. 2 und 3 MHRG bestehende Mieterhöhungsmöglic...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Mietanpassung gem. vereinbarter Indexklausel (§ 557b BGB)

1. Typischer Sachverhalt Rz. 101 Zwischen den Parteien besteht ein Wohnraummietvertrag, in dem eine Indexklausel enthalten ist, wonach die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte in Deutschland bestimmt wird. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 102 § 557 BGB räumt die Möglichkeit durch schriftliche Vereinbarung im Mietve...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 104 Zum Zeitpunkt der Änderung des Mietzinses vgl. § 557 Abs. 3 S. 3 BGB.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 101 Zwischen den Parteien besteht ein Wohnraummietvertrag, in dem eine Indexklausel enthalten ist, wonach die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte in Deutschland bestimmt wird.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Erhöhungserklärung des Vermieters (Betriebskosten)

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.23: Erhöhungserklärung des Vermieters (Betriebskosten) Wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Erhöhungen der Betriebskosten für _________________________ bin ich gezwungen, gem. § 560 BGB die Erhöhungen der Betriebskosten anteilig auf Sie umzulegen. Seit der letzten Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.7: Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen An das Amtsgericht – Mietabteilung – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – wegen: Duldung von Modernisierungsmaßnahmen Streit...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Gem. § 560 BGB ist der Vermieter bei Betriebskostenpauschalen berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Für nach dem 1.9.2001 geschlossene Brutto- oder Teilinklusivmietverträge ist die früher gem. § 4 Abs. 2 und 3 MHRG bestehende Mieterhöhungsmöglichkeit ersatzlos gestrich...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Erhöhungsverlangen des Vermieters (Mietanpassung)

Rz. 103 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.24: Erhöhungsverlangen des Vermieters (Mietanpassung) Entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Mietvertrag in Verbindung mit § 557b BGB bin ich berechtigt, den Mietzins an die zwischenzeitlich eingetretene Veränderung des vom Statistischen Bundesamt vermittelten Preisindex für die Lebenshaltungskosten all...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 143 Ein Mietaufhebungsvertrag unterliegt im Rahmen der §§ 134, 138 BGB der freien Vereinbarung zwischen den Parteien. Es ist den Parteien überlassen, was sie als jeweils regelungsbedürftig ansehen. Hierbei ist von der jeweiligen Interessenlage auszugehen, wie z.B. das Interesse des Vermieters, den vermieteten Wohnraum schnell – u.U. ohne das Vorliegen von Kündigungsgründ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Aufforderungsschreiben des Vermieters

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.6: Aufforderungsschreiben des Vermieters (Duldung von Modernisierungsmaßnahmen) Sehr geehrte(r) _________________________, um eine Gebrauchswertsteigerung der von Ihnen angemieteten Wohnräume herbeizuführen und um eine bessere Wärmeausnutzung zu erreichen, habe ich mich entschlossen, in dem Hause _____________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Kündigungswiderspruch

Rz. 20 Gem. §§ 574–574b BGB kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des V...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Mieterhöhungen innerhalb des letzten Jahres

Rz. 3 Zu den unberücksichtigt bleibenden Mieterhöhungen innerhalb des letzten Jahres zählen nur Mieterhöhungsvereinbarungen nach § 557 Abs. 1 , unabhängig von ihrem Grund (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Rn. 35), nicht Vereinbarungen einer Indexmiete nach §§ 557 Abs. 2, 557b , Staffelmietvereinbarungen nach §§ 557 Abs. 2, 557a , (auch wenn die Vereinbarung innerhalb des letzten ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Modernisierungsmaßnahmen

Rz. 4 Unter den in § 556e Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen sind sämtliche in § 555b aufgeführten Maßnahmen zu verstehen. Werden mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Wohnraummieter umgelegt werden (BGH, Urteil v. 17.12.2014, VIII ZR 88/13, GE 2015, 245; BGH, Urteil v. 3....mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.4 Vorzeitige Kündigung des Mieters nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB)

Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach § 559 BGB wegen einer Modernisierung geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des 2. Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.[1] Damit ist der Ablauf des 2. Monats ab Ende der Frist, b...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.6 Vorzeitige Kündigung bei baulichen Maßnahmen des Vermieters (§ 555e Abs. 1 BGB)

Modernisierungsabsichten hat der Vermieter seinem Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn anzukündigen.[1] Der Mieter hat diese Maßnahmen dann zu dulden[2], wenn er keine Härtegründe einzuwenden hat. Er kann aber von seinem Sonderkündigungsrecht nach § 555e BGB Gebrauch machen. Damit kann er bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, zu...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 2 Selbstständiger Garagenmietvertrag

Die Parteien begründen ein vom Bestand des Wohnraummietvertrags unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz bzw. eine Garage, wenn sie die Vermietung des Stellplatzes bzw. der Garage in einer gesonderten Mietvertragsurkunde regeln und der Mietvertrag über den Stellplatz an keiner Stelle auf den Wohnungsmietvertrag Bezug nimmt. Dies gilt auch ...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / Zusammenfassung

Überblick Bei der Vermietung einer Garage bzw. eines Stellplatzes finden die Schutzvorschriften für Wohnraum (z. B. bezüglich Kündigung, Mieterhöhung) keine Anwendung. Wurden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, kann das Mietverhältnis, wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des ...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 1 Einheitliches Wohnraummietverhältnis

Besteht auch ein Mietverhältnis über Wohnraum, gilt Folgendes: Wurde die Garage zusammen mit dem Wohnraum vermietet, z. B. dadurch, dass sie im Wohnraummietvertrag unter den vermieteten Räumlichkeiten angeführt ist oder ohne Erwähnung im Mietvertrag überlassen wurde, liegt nach der Rechtsprechung ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und Garage vor mit der Folge, da...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.5 Vorzeitige Kündigung bei Staffelmiete (§ 557a Abs. 3 BGB)

Bei Vorliegen einer Staffelmietvereinbarung kann der Mieter auch ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis vorzeitig kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf von 4 Jahren seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung.[1] Hinweis Beginn 4-Jahres-Zeitraum Der 4-Jahres-Zeitraum beginnt – wie sich aus dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung ergibt – bereits mit Abschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.3 Formale Anforderungen an die Kündigung

Erfahrungsgemäß wird die weit überwiegende Zahl der Räumungsklagen aufgrund Kündigung wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nicht wegen Fehlens der tatsächlichen Voraussetzungen, sondern ausschließlich wegen Nichterfüllung der von der Rechtsprechung aufgestellten formalen Anforderungen an eine wirksame Kündigung bzw. an einen substanziierten Prozessvortrag abge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Verzicht auf Einnahmen

Ein (unentgeltlicher) Verzicht auf Einnahmen oder der Verzicht auf eine an sich mögliche Mieterhöhung führt nicht zu Mieteinnahmen.[1] Die kostenlose oder die verbilligte Vermietung zu Wohnzwecken kann jedoch zur teilweisen Versagung des Werbungskostenabzugs führen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Computer

Wird ein Computer ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für die Abrechnungen, Mieterhöhungen und -umlagen sowie Ermittlung der Einkünfte, z. B. aus einem großen Mietshaus, eingesetzt, bildet er ein Arbeitsmittel, sodass die Anschaffungskosten im Wege der AfA als Werbungskosten abziehbar sind. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis und Belegungsbedingungen

Die Mietwohnraumförderung des Landes Bremen ist eng mit klar definierten Mietpreis- und Belegungsbindungen verknüpft. Damit wird gewährleistet, dass die bereitgestellten Wohnungen langfristig für die Zielgruppen mit geringem oder mittlerem Einkommen zur Verfügung stehen. Nettokaltmieten Die Mietpreisbindung legt fest, dass die Nettokaltmiete die von der Förderstelle vorgegeben...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.7 Belegungsbedingungen

20 Jahre Der geförderte Wohnraum muss für die Unterbringung von Haushalten i. S. v. § 1 in Verbindung mit § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, mindestens für 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen. Der Vermieter muss sich vom Wohnungssuchenden vorher einen Wohnber...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Diese Zweckbindungen müssen eingehalten werden

Dir Förderung erfolgt nur, wenn der geförderte Wohnraum für die Unterbringung von Haushalten i. S. v. § 1 in Verbindung mit § 27 Wohnraumförderungsgesetz, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, mindestens für 10 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen. Der Vermieter muss sich vom Wohnungssuchenden vorher ...mehr