Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 143 Ein Mietaufhebungsvertrag unterliegt im Rahmen der §§ 134, 138 BGB der freien Vereinbarung zwischen den Parteien. Es ist den Parteien überlassen, was sie als jeweils regelungsbedürftig ansehen. Hierbei ist von der jeweiligen Interessenlage auszugehen, wie z.B. das Interesse des Vermieters, den vermieteten Wohnraum schnell – u.U. ohne das Vorliegen von Kündigungsgründ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Mieterhöhungen innerhalb des letzten Jahres

Rz. 3 Zu den unberücksichtigt bleibenden Mieterhöhungen innerhalb des letzten Jahres zählen nur Mieterhöhungsvereinbarungen nach § 557 Abs. 1 , unabhängig von ihrem Grund (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Rn. 35), nicht Vereinbarungen einer Indexmiete nach §§ 557 Abs. 2, 557b , Staffelmietvereinbarungen nach §§ 557 Abs. 2, 557a , (auch wenn die Vereinbarung innerhalb des letzten ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Modernisierungsmaßnahmen

Rz. 4 Unter den in § 556e Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen sind sämtliche in § 555b aufgeführten Maßnahmen zu verstehen. Werden mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Wohnraummieter umgelegt werden (BGH, Urteil v. 17.12.2014, VIII ZR 88/13, GE 2015, 245; BGH, Urteil v. 3....mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.4 Vorzeitige Kündigung des Mieters nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB)

Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach § 559 BGB wegen einer Modernisierung geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des 2. Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.[1] Damit ist der Ablauf des 2. Monats ab Ende der Frist, b...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.6 Vorzeitige Kündigung bei baulichen Maßnahmen des Vermieters (§ 555e Abs. 1 BGB)

Modernisierungsabsichten hat der Vermieter seinem Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn anzukündigen.[1] Der Mieter hat diese Maßnahmen dann zu dulden[2], wenn er keine Härtegründe einzuwenden hat. Er kann aber von seinem Sonderkündigungsrecht nach § 555e BGB Gebrauch machen. Damit kann er bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, zu...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / Zusammenfassung

Überblick Bei der Vermietung einer Garage bzw. eines Stellplatzes finden die Schutzvorschriften für Wohnraum (z. B. bezüglich Kündigung, Mieterhöhung) keine Anwendung. Wurden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, kann das Mietverhältnis, wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des ...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 1 Einheitliches Wohnraummietverhältnis

Besteht auch ein Mietverhältnis über Wohnraum, gilt Folgendes: Wurde die Garage zusammen mit dem Wohnraum vermietet, z. B. dadurch, dass sie im Wohnraummietvertrag unter den vermieteten Räumlichkeiten angeführt ist oder ohne Erwähnung im Mietvertrag überlassen wurde, liegt nach der Rechtsprechung ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und Garage vor mit der Folge, da...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 2 Selbstständiger Garagenmietvertrag

Die Parteien begründen ein vom Bestand des Wohnraummietvertrags unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz bzw. eine Garage, wenn sie die Vermietung des Stellplatzes bzw. der Garage in einer gesonderten Mietvertragsurkunde regeln und der Mietvertrag über den Stellplatz an keiner Stelle auf den Wohnungsmietvertrag Bezug nimmt. Dies gilt auch ...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.5 Vorzeitige Kündigung bei Staffelmiete (§ 557a Abs. 3 BGB)

Bei Vorliegen einer Staffelmietvereinbarung kann der Mieter auch ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis vorzeitig kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf von 4 Jahren seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung.[1] Hinweis Beginn 4-Jahres-Zeitraum Der 4-Jahres-Zeitraum beginnt – wie sich aus dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung ergibt – bereits mit Abschl...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.3 Formale Anforderungen an die Kündigung

Erfahrungsgemäß wird die weit überwiegende Zahl der Räumungsklagen aufgrund Kündigung wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nicht wegen Fehlens der tatsächlichen Voraussetzungen, sondern ausschließlich wegen Nichterfüllung der von der Rechtsprechung aufgestellten formalen Anforderungen an eine wirksame Kündigung bzw. an einen substanziierten Prozessvortrag abge...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Verzicht auf Einnahmen

Ein (unentgeltlicher) Verzicht auf Einnahmen oder der Verzicht auf eine an sich mögliche Mieterhöhung führt nicht zu Mieteinnahmen.[1] Die kostenlose oder die verbilligte Vermietung zu Wohnzwecken kann jedoch zur teilweisen Versagung des Werbungskostenabzugs führen.mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Computer

Wird ein Computer ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für die Abrechnungen, Mieterhöhungen und -umlagen sowie Ermittlung der Einkünfte, z. B. aus einem großen Mietshaus, eingesetzt, bildet er ein Arbeitsmittel, sodass die Anschaffungskosten im Wege der AfA als Werbungskosten abziehbar sind. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil v...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Mietpreis und Belegungsbedingungen

Die Mietwohnraumförderung des Landes Bremen ist eng mit klar definierten Mietpreis- und Belegungsbindungen verknüpft. Damit wird gewährleistet, dass die bereitgestellten Wohnungen langfristig für die Zielgruppen mit geringem oder mittlerem Einkommen zur Verfügung stehen. Nettokaltmieten Die Mietpreisbindung legt fest, dass die Nettokaltmiete die von der Förderstelle vorgegeben...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.7 Belegungsbedingungen

20 Jahre Der geförderte Wohnraum muss für die Unterbringung von Haushalten i. S. v. § 1 in Verbindung mit § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, mindestens für 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen. Der Vermieter muss sich vom Wohnungssuchenden vorher einen Wohnber...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Diese Zweckbindungen müssen eingehalten werden

Dir Förderung erfolgt nur, wenn der geförderte Wohnraum für die Unterbringung von Haushalten i. S. v. § 1 in Verbindung mit § 27 Wohnraumförderungsgesetz, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, mindestens für 10 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen. Der Vermieter muss sich vom Wohnungssuchenden vorher ...mehr

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Kein selbstständiges Beweisverfahren über ortsübliche Vergleichsmiete

Vermieter können nicht im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens die ortsübliche Vergleichsmiete oder einzelne Wohnwertmerkmale feststellen lassen. Dies liefe dem gesetzlich geregelten Mieterhöhungsverfahren zuwider. Hintergrund: Streit um Mieterhöhung Die Vermieter einer Wohnung in Berlin forderten vom Mieter eine Zustimmung zur Erhöhung der Nettokaltmiete auf Basis der ...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / III. Fazit

Rz. 17 Es zeigt sich, dass bei den Varianten 4 und 5 in dem Zeitraum von 15 Jahren durch das höhere Abschreibungsvolumen und die niedrigere Steuerbelastung eine zusätzliche Liquidität von 32 % (Variante 5 rd. 0,5 Mio. EUR) bis 45 % (Variante 4 rd. 0,7 Mio. EUR) geschaffen werden könnte. Dabei wurde auf die Anpassung von Mietsteigerungen vereinfachend verzichtet. Durch entspr...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.5.3 Kollusives Zusammenwirken kein Tatbestandsmerkmal!

Nach der Gesetzesbegründung soll die Vorschrift eine Umgehung der Mietpreisbegrenzung unterbinden. Aus diesem Gesetzeszweck könnte abgeleitet werden, dass die Regelung nur dann gilt, wenn der Vormieter mit dem Vermieter in kollusiver Weise zum Nachteil des nachfolgenden Mieters zusammenwirkt. Auf den Gesetzeswortlaut kann diese Ansicht allerdings nicht gestützt werden. Danach...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.5.2 Begriff der Vereinbarung

Die Ausschlussregelung gilt nur für Vereinbarungen nach § 557 Abs. 1 BGB, also für eine Mieterhöhung, die während des Mietverhältnisses getroffen wird. Damit scheiden aus alle Vereinbarungen beim Abschluss eines Mietvertrags; dies gilt auch dann, wenn das Mietverhältnis vor Ablauf eines Jahres beendet wird; die Vereinbarung einer Indexmiete nach §§ 557 Abs. 2 Alt. 2, 557b BGB....mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.1 Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt zunächst dann, wenn der Vermieter von der Mieterhöhungsmöglichkeit des § 559 BGB Gebrauch gemacht hat. Weiter besteht die Möglichkeit zur Berücksichtigung der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen auch dann, wenn der Vermieter – aus welchen Gründen auch immer – von einer Mieterhöhung Abstand genommen hat. Gleiches gilt, wenn die Miete nach der Modernisi...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.5 Keine Berücksichtigung der Vormiete bei freiwilliger Mieterhöhungsvereinbarung (§ 556e Abs. 1 Satz 2 BGB)

Nach § 556e Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben bei der Ermittlung der Vormiete freiwillige Mieterhöhungen unberücksichtigt, die der Vermieter mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses getroffen hat. 4.5.1 Begriff des Jahres Unter dem Begriff des Jahres ist nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum eines Jahres zu verstehen. Für die F...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5 Miete nach Modernisierung (§ 556e Abs. 2 Satz 1 BGB)

Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann er die jährliche Miete um 8 %[1] der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.[2] Dieser Erhöhungsbetrag wird umgangssprachlich häufig als "Modernisierungszuschlag" bezeichnet, obwohl es sich keineswegs um einen neben der Miete geschuldeten Betrag, sondern um eine Mieterhöhung handelt. Hat der Vermieter im vora...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.5.2 Ermittlung des Zuschlags

Der zulässige Zuschlag ermittelt sich wie der Mieterhöhungsbetrag gemäß den §§ 559 ff. BGB bei einer Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme. Es müssen also insbesondere die gem. § 559 BGB anrechenbaren Kosten sowie der richtige Umlageschlüssel festgestellt und auf die Einhaltung der Kappungsgrenze gem. § 559 Abs. 3a BGB geachtet werden. Es sind nur die auf die Moderni...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.4 Mietpreise und Nebenleistungen

Max. 240 EUR pro Wohnplatz Höchstzulässige Nettokaltmiete: 240 EUR pro Wohnplatz Möblierungszuschlag: Max. 35 EUR pro Monat Mieterhöhung: 1,75 % pro Jahr seit Beginn der Mietbindungmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Mieterhöhungen (§ 557a II 2).

Rn 11b Neben den automatischen Mieterhöhungen durch die einzelnen Staffeln sind gem § 557a II 2 nur Mieterhöhungen nach § 560 wg Betriebskostenerhöhungen (wenn dies vereinbart ist, § 560 I 1) sowie einvernehmliche Vertragsänderungen zulässig (LG Berlin ZMR 04, 270; AG Tiergarten GE 07, 59). Modernisierungsmaßnahmen, die während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mieterhöhung für aufgewendete Kosten.

a) Allgemeines. Rn 8 Liegt eine Modernisierungsmaßnahme iSv § 559 I 1 vor, darf der Vermieter die jährliche Miete im Verfahren nach § 559b iHv 8 % (s.a. Rn 2) der für die Wohnung aufgewendeten tatsächlichen und notwendigen Kosten erhöhen (va Bauhandwerker, Baunebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonorare, Eigenleistungen und § 555a III 1 – BGH NJW 11, 1499 [BGH 30.03.2011 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mieterhöhungen nach § 558 oder § 560.

Rn 19 § 559c IV lässt Mieterhöhungen nach § 558 oder § 560 unberührt (BTDrs 19/4672, 33).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mieterhöhung und künftige Betriebskosten (§ 555d II 2 Hs 1).

Rn 13 Die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten sind nicht abzuwägen; sie sind nur nach § 559 IV, V bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen (§ 559 Rn 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollständige Mieterhöhung (§ 559 I).

Rn 14 Hat wegen der Modernisierungsmaßnahme bereits eine vollständige Mieterhöhung gem § 559 I stattgefunden, hat der Vermieter ein Wahlrecht, ob er die erhöhte Miete als Vormiete (Rn 3 ff) geltend machen soll oder ob er gem § 556d I vorgeht, indem er die ortsübliche Miete für den modernisierten Wohnraum um 10 % erhöht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 559 BGB – Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen.

Gesetzestext (1) 1Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. 2Im Fall des § 555b Nummer 4a ist die Erhöhung nur zulässig, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über den errich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 558b BGB – Zustimmung zur Mieterhöhung.

Gesetzestext (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. (2) 1Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. 2Die Klage muss innerh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieterhöhungen.

Rn 26 Mieterhöhungen wegen gestiegener Kapitalkosten sind in die Kappungsgrenze einzuberechnen (BGH WuM 04, 348). Erhöhungen nach §§ 559, 560 bleiben hingegen gem § 558 III unberücksichtigt, jedenfalls sofern sie nicht älter als 3 Jahre sind (LG Berlin ZMR 98, 348). Dazu sind die Kosten zunächst auszuklammern und nach Feststellung der Kappungsgrenze wieder hinzuzurechnen (Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen.

Rn 3 Es muss sich um eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen iSd § 555b Nr 1, 3, 4, 5 oder 6 handeln (BTDrs 19/4672, 32). Zwar ist § 555b Nr 2 nicht ausdr ausgeschlossen. Dies ergibt sich aber nach einer Auslegung. Was für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen gilt, bestimmen §§ 555b ff. Der Mieter kann sich zB auch auf eine Härte iSv § 555d II berufen (s.a. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Jahressperr- und Überlegungsfrist; Kappungsgrenze, Eintritt der Mieterhöhung.

Rn 10 Erklärungen über Jahressperrfrist, Kappungsgrenze, Zeitpunkt des Eintritts der Mieterhöhung nach § 558b I oder zur Überlegungsfrist sind nicht notwendig. Auch die Frage, ob die Begründung trägt und von einem zutreffenden Ausgangspunkt ausgeht, va, ob die zur Begründung genutzten Daten zutr sind, ist allein Frage der materiellen Berechtigung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zu erwartende Mieterhöhung (§ 555c I 2 Nr 3).

Rn 17 Die nach § 559 I zu erwartende Mieterhöhung ist in einem Betrag zu beziffern (s bereits KG GE 07, 907). Die Angabe einer Spanne oder eines Prozentsatzes genügt nicht. Ist eine monatliche Mietzahlung geschuldet (dazu § 535 Rn 176), ist der Betrag aus Gründen der Transparenz und der Bewertung einer möglichen Härte auch auf die Monatsmiete zu beziehen – obwohl § 559 I von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mieterhöhung (§ 559 I).

I. Voraussetzungen. Rn 4 Eine Mieterhöhung nach § 559 I setzt eine Modernisierungsmaßnahme iSd § 555b Nr 1, 3, 4, 5 oder 6 voraus (dazu jew dort), die der Vermieter (§ 535 Rn 83 ff) durchgeführt (Rn 5 ff) hat. II. Durchführung. 1. Vermieter als Bauherr. Rn 5 Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahme ›durchführen‹, was meint, dass der Vermieter selbst der Bauherr sein muss (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Ausschluss weiterer Mieterhöhungen (§ 559c IV).

1. Grundsatz. a) Überblick. Rn 16 Ist der Vermieter nach § 559c I vorgegangen, so kann er zum Schutz des Mieters (BTDrs 19/4672, 33) innerhalb von 5 Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter keine Mieterhöhungen nach § 559 oder § 559e erklären (§ 559c IV 1), wohl aber nach § 558 (Harsch MietRB 19, 242, 244; Eisenschmid WuM 19, 224, 239 [BGH 10.01.2019 - V ZR 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. An das Gesetz gebundene Mieterhöhungen.

I. Allgemeines. Rn 9 Gem Art 14 GG muss der Vermieter berechtigt bleiben, die Miete im angemessenen Rahmen zur Erhaltung des Hausbesitzes zu erhöhen (BVerfG ZMR 80, 202). Das Gesetz verbietet in § 573 I 2 für die Wohnraummiete zwar eine Änderungskündigung, ermöglicht aber als verfassungsrechtliches Korrelat gesetzlich gebundene Mieterhöhungen. Treffen die Vertragsparteien übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 561 BGB – Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung.

Gesetzestext (1) 1Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. 2Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 558a BGB – Form und Begründung der Mieterhöhung.

Gesetzestext (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden aufmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 559e BGB – Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage.

Gesetzestext (1) 1Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nummer 1a durchgeführt, welche die Voraussetzungen für Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten dem Grunde nach erfüllen, und dabei Drittmittel nach § 559a in Anspruch genommen, so kann er die jährliche Miete um 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Drittm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 557 BGB – Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz.

Gesetzestext (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren. (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren. (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 558 BGB – Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Gesetzestext (1) 1Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. 2Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. 3Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fehlbelegungsabgaben; Ausgleichszahlungen; einvernehmliche Mieterhöhungen nach § 559.

Rn 27 Liegen die in § 558 IV 1 genannten Voraussetzungen vor, gilt die Kappungsgrenze nicht. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Belastung des Mieters mit Wohnkosten nicht wegen der Kappungsgrenze am Ende der Mietpreisbindung sinkt, obwohl eine Miete in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für den Mieter wirtschaftlich keine höhere Belastung bedeutet als er v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beschaffenheitsvereinbarung/Mieterhöhung/Betriebskosten.

Rn 20 Die Angabe der Wohnfläche iVm der Aufzählung der vermieteten Räume in einem Mietvertrag stellt im Allgemeinen eine Beschaffenheitsvereinbarung dar (BGH ZMR 23, 102 Rz 12; NJW-RR 21, 1237 Rz 9). Weicht die tatsächliche von der vereinbarten Fläche mehr als 10 % ab, liegt daher ein Mietmangel vor (BGH NJW-RR 21, 1237 Rz 9; ZMR 19, 661 Rz 34; NZM 16, 42 Rz 9). Dies gilt au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieterhöhung.

Rn 182 Zur Erhöhung der Miete bei preisfreien Wohnraummietverhältnissen hat der Gesetzgeber in §§ 557–560 Sonderregelungen geschaffen (s § 557 Rn 3). Regelungen zur Miethöhe im öffentlich geförderten Wohnungsbau finden sich nicht im BGB, sondern ergeben sich aus §§ 8 ff WoBindG und §§ 3 ff NMV 1970. Der Vermieter hat nach §§ 557–560 tw die Möglichkeit, einseitig die Miete zu...mehr