Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wohnfläche (Miete) / 2.2 Mieterhöhung

Hubert Blank †
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Der BGH hat in früheren Entscheidungen mehrmals zu der Frage Stellung genommen, welche Rechtsfolge bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB gilt, wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche von der tatsächlichen Fläche abweicht.

In den Urteilen vom 7.7.2004[1] und vom 8.7.2009[2] hat er einen Fall behandelt, in dem die im Vertrag ausgewiesene Fläche größer war als die wirkliche Wohnfläche. Der BGH hat hierzu ausgeführt, dass für das Mieterhöhungsverfahren grundsätzlich die im Vertrag angegebene Fläche maßgebend ist. Eine Ausnahme gilt, wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt. Dann sei der Vertrag nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage den wirklichen Gegebenheiten anzupassen. Für das Mieterhöhungsverfahren ist dann die wirkliche Fläche maßgebend.

Im Urteil vom 23.5.2007[3] hat der BGH entschieden, dass dieselben Grundsätze gelten, wenn die im Vertrag angegebene Fläche kleiner ist als die wirkliche Fläche. Auch hier sei die angegebene Fläche maßgebend. Eine Anpassung des Vertrags findet auch hier nur statt, wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt.

Diese Rechtsprechung hat der BGH am 18.11.2015[4] aufgegeben.

 
Wichtig

Tatsächliche Wohnfläche zählt

Nunmehr gilt, dass für den nach § 558 BGB vorzunehmenden Abgleich der begehrten Mieterhöhung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete allein die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung maßgeblich ist.

Eine Anpassung des Mietvertrags nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage lehnt der BGH nunmehr ab. Die für die Wohnung maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete ist also auf der Grundlage der tatsächlichen Wohnfläche zu berechnen.

 
Achtung

Kappungsgrenze gilt nach wie vor

Die Kappungsgrenze ist dennoch anzuwenden.

Ist die Vertragsfläche kleiner als die tatsächliche Fläche, stellt sich die Frage, ob in der Flächenangabe zugleich ein vertraglich vereinbarter teilweiser Ausschluss der Mieterhöhung zu sehen ist. Vertragliche Vereinbarungen, die zum Vorteil des Mieters von § 558 BGB abweichen, sind zwar möglich; die Angabe einer unzutreffenden Wohnfläche reicht dazu aber nicht aus. Um einen teilweisen Verzicht auf eine Mieterhöhung anzunehmen, müssen weitere Anhaltspunkte vorliegen.[5]

[1] VIII ZR 192/03, NJW 2004 S. 3115.
[2] VIII ZR 205/08, NJW 2009 S. 2739.
[3] VIII ZR 138/06, NJW 2007 S. 2626.
[4] VIII ZR 266/14.
[5] BGH, Urteil v. 18.11.2015, VIII ZR 266/14.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4 Wie groß sind die Grenzabstände?
    5.818
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht
    765
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.6 Niedersachsen
    650
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.1 Baden-Württemberg
    570
  • Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon
    373
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.12 Schleswig-Holstein
    341
  • Geh- und Fahrrecht
    302
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.5 Hessen
    255
  • Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung
    241
  • Betretungsrechte im Nachbarrecht
    219
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.8 Rheinland-Pfalz
    204
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch
    190
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken
    168
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück
    140
  • Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten
    123
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.13 Thüringen
    106
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.4 Brandenburg
    102
  • Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund
    101
  • Steuerrechtliche Möglichkeiten zur Abschreibung oder Kap ... / 3.6 Betriebsvorrichtung
    82
  • Grunddienstbarkeit / 8.2.2 Verjährung
    76
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
BGH-Rechtsprechungsübersicht: BGH-Urteile zu Kaution und Mieterhöhung

In dieser Übersicht finden Sie die wichtigsten BGH-Urteile und BGH-Beschlüsse aus letzter Zeit zu den Themen Kaution und Mieterhöhung.


Haufe Shop: Circular Economy in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Circular Economy in der Bau- und Immobilienwirtschaft
Bild: Haufe Shop

Das Konzept zirkulären Wirtschaftens hat durch die Anerkennung von ESG-Zielen enorm an Bedeutung gewonnen. Das Buch betrachtet zirkuläres Bauen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und beleuchtet zukunftsweisende Konzepte unter wirtschaftlichen, regulatorischen und rechtlichen Aspekten. 


Mieterhöhung bei fehlerhafter Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag
Mieterhöhung bei fehlerhafter Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag

  Leitsatz Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 % davon abweicht (im Anschluss an BGH, Urteil v. 23.5.2007, VIII ZR 138/06, NJW ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Immobilien Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen
Immobilien-Verwaltung Produkte
Wohnungswirtschaft Lösungen
Private Vermietung Produkte
Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren